Aktuelles

Fortlaufend aktuallisierte Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) und Schule / Faktencheck / Tipps

Aufgrund des zunehmenden Umfanges sind die Entwicklungen im Jahr 2021 zum Zwecke der besseren Übersichtlichkeit nunmehr zu finden unter:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/8-bea-ueber-uns/372-fortlaufend-aktuallisierte-informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2-und-schule-2021-faktencheck-tipps


Twitter-Initiative #BildungAberSicher
Interaktive Karte von Corona-Fälle an Schulen

Es werden Schulen aufgeführt, die mindestens 3 Coronainfektionen aufweisen.
https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1J3_XAIpyGIFCWUz7VAel_Z3Gnf_jju_c&ll=52.5188718265267%2C13.264048050436793&z=14

Interaktiver Coronavirus-Monitor
https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/
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Die Bundesregierung
Coronavirus in Deutschland
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
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Robert-Koch-Institut

COVID-19 in Deutschland – häufig gefragt
Stand: 07.01.2021

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

23.10.2020
Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten - Ziele, Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz
Strategie-Ergänzung

Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html

12.10.2020
Präventionsmaßnahmen in Schulen während der  COVID-19-Pandemie
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen

Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen.pdf?__blob=publicationFile

12.10.2020
SARS-CoV-2-Testkriterien für Schulen während der  COVID-19-Pandemie
Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Schulen

Mehr: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien-Schulen.pdf?__blob=publicationFile

07.01.2021
Robert-Koch-Institut

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Stand: 07.01.2021
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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Rechtliches


Gesetze zur COVID-19-Pandemie und Rechtsprechung
https://dejure.org/corona-pandemie
https://lexcorona.de/doku.php?id=rechtsakte_des_bundes

Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_infolge_der_COVID-19-Pandemie_erlassenen_deutschen_Gesetze_und_Verordnungen

SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin vom 14.12.2020
* https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Gesetzes- und Verordnungsblatt 2020 Berlin
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/

Senat beschließt 13. Änderung der Infektionsschutzverordnung
Pressemitteilung vom 26.11.2020
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1022816.php
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Rechtsprechung

13.10.2020
Gericht: Kinder coronagefährdeter Eltern müssen zur Schule
Schüler, deren Eltern zur Corona-Risikogruppe gehören, haben nicht automatisch Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Schule dürfe die Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine weitergehende Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet wurde, etwa wegen eines Corona-Falls bei einem Schüler, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Mehr:
https://www.news4teachers.de/2020/10/gericht-kinder-coronagefaehrdeter-eltern-muessen-zur-schule/

15.10.2020
Berliner Eltern scheitern mit Klage gegen Maskenpflicht ihres Kindes
Der Kampf gegen den Mund-Nase-Schutz wird heftiger – und erreicht auch die Schulen. Gegner der Maskenpflicht bedrohen eine Berliner Schulleiterin.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/kritik-an-corona-massnahmen-an-schulen-berliner-eltern-scheitern-mit-klage-gegen-maskenpflicht-ihres-kindes/26275394.html 

23.10.2020
Gericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab
Zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg wollten die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Unterricht kippen. Vergeblich.
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/klassenzimmer/gericht-weist-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-17016862.html

02.11.2020
Urteil in Niedersachsen. Jobcenter muss iPad für Schülerin nicht bezahlen
Ein iPad ist Luxus und kein notwendiger Schulbedarf – das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Das Jobcenter müsse Hartz-IV-Beziehern das Tablett nicht als Zuschuss finanzieren.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/celle-urteil-in-niedersachsen-jobcenter-muss-ipad-fuer-schuelerin-nicht-bezahlen-a-198aabd4-b784-4569-899e-7174cd3a1cda

09.11.2020
Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnung für gesamte Schule in Reinickendorf war rechtens
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag zurückgewiesen, in dem ein Schüler einer Reinickendorfer Grundschule gegen die Quarantäneanordnung der gesamten Schule geklagt hatte
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronakrise-in-berlin-verwaltungsgericht-lehnt-eilantrag-gegen-schulschliessung-ab/25655678.html

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02.01.2021
Deutscher Lehrerverband
Gemeinsamer Appell von Kinder- und Jugendärzt/inn/en und Lehrkräften
:
Schulen zu sicheren Orten für Schüler und Lehrkräfte machen, Schulschließungen vermeiden und die Lebenschancen von Kindern wahren!
Im Hinblick auf das Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin am 5. Januar 2021 appellieren die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und der Deutsche Lehrerverband (DL) gemeinsam an die Politik, alles dafür zu tun, damit Unterricht im neuen Jahr wieder unter verantwortbaren Bedingungen stattfinden kann, obwohl die SARS-CoV-2 Pandemie zunächst fortbestehen wird.
Mehr: https://www.lehrerverband.de/gemeinsamer-appell-von-kinder-und-jugendaerzt-inn-en-und-lehrkraeften/


30.12.2020

Weiterhin kein Präsenzunterricht an Berlins Schulen

In Berlin werden die Schulen nach den Weihnachtsferien nicht wieder in den Normalbetrieb wechseln. Bis mindestens 17. Januar wird der Heimunterricht verlängert.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/wegen-kritischer-corona-lage-weiterhin-kein-praesenzunterricht-an-berlins-schulen/26759890.html


28.12.2020
Von Bildungsbehörde unterdrückte Corona-Studie. Einzelne Person löste Masseninfektion an Hamburger Schule aus
Ein Massenausbruch an einer Hamburger Schule geht auf eine Person zurück: Das zeigen Genomsequenzierungen. Die Studie wird nun durch "Frag den Staat" öffentlich. (…) Politisch brisant ist das Ergebnis der Analyse nicht nur, weil es dem Mantra der Kultusministerinnen und Kultusminister widerspricht, dass Schulen keine Infektionstreiber der Pandemie sind.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/wissen/von-bildungsbehoerde-unterdrueckte-corona-studie-einzelne-person-loeste-masseninfektion-an-hamburger-schule-aus/26753114.html
Siehe auch: https://taz.de/Schul-Corona-Ausbruch-in-der-Analyse/!5734913/

29.12.2020
Das Märchen vom Pandemieparadies
Schulen sind angeblich keine Treiber der Pandemie, behaupten die Bildungsminister. Doch es gibt Zweifel an dieser Lesart – auch weil ein Ministerium anderslautende Ergebnisse zurückgehalten hat.
Mehr: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/schulen-in-der-coronakrise-das-maerchen-vom-pandemie-paradies-a-1f0acbc1-0f72-4324-8216-dc820e138c10
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Senatsbildungsverwaltung (SenBJF):

Corona-Informationen zu Schule und Kita
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
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16.12.2020
Einsatz mobiler Teststellen an Schulen

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der Berliner Teststrategie standen den Dienstkräften der Berliner Schulen bisher Teststellen zur asymptomatischen Testung zur Verfügung.DieseTeststrategie wird jetzt durch den Einsatz mobiler Teststellen ergänzt. Acht mobile Teststellen  (Busse) mit medizinisch ausgebildetem Personal fahren zu Schulen, in denen ein erhöhtes Aufkommen an positiv getesteten Dienstkräften zu verzeichnen ist. Durch die zeitnahe Testung vor Ort ist es möglich, den Unterricht und die ergänzende Förderung und Betreuung mit den Dienstkräften fortzusetzen, die negativ getestet wurden und somit der weiteren Verbreitung des Virus vorzubeugen. Insgesamt können täglichbis zu 1.600 Testungen vorgenommen werden. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie über die operative Umsetzung dieser mobilen Testung informieren.

An welchen Schulen werden die Testungen durchgeführt?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wertettäglich die eingehenden Meldungen bezüglich positiv getesteter Dienstkräfte (pädagogisches und nichtpädagogisches Personal) aus und erstellteine abgestimmte Prioritätenliste der zu testenden Einrichtungen. Für den Bereich der Schulen werden die Prioritäten anhand der täglichen Eintragungen der Schulen ins Portal zu positiv getesteten Dienstkräften festgelegt. Dabei werden Meldungen der letzten drei Tage in Trends zusammengefasst. Diese Liste wird bis spätestens 16 Uhr des Meldetages an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) übersandt, die daraufhin die Tourenliste für den folgenden Tag zusammenstellt. In der Liste werden für jede Einrichtung folgende Informationen übermittelt:
* die Anzahl der voraussichtlich zu testendenPersonen (also der Dienstkräfte vor Ort)
* Adresse des Schulstandortes nebst Ansprechpartner, Telefonnummer, Mailadresse.
Als Ansprechpartner für die SenGPG wird grundsätzlich die Schulleiterin/der Schulleiter benannt. Schulintern kann die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auch auf andere Dienstkräfte erfolgen.

Wie erfahren die Schulen von der Durchführung der Testung an ihrem Standort?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert die Schulen und die entsprechenden Schulträger vorab, dass sie auf der Prioritätenliste stehen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kontaktiert die Einrichtungen und teilt konkret mit, wann der Testbus kommt.

Was wird vor Ort benötigt?
Vor Ort benötigen die Testbusse einen Stellplatz entweder direkt auf dem Schulhof oder unmittelbar vor dem Schulgelände. In der Schule wird ein Raum mit Tischen und Stühlen benötigt, in denen das medizinisch ausgebildete Testpersonal die Testungen durchführt. Der genutzte Raum muss anschließend gereinigt und desinfiziert werden. Darüber werden die Schulträger informiert. Der angefallene Testmüll wird durch das Testpersonal entsorgt.

Wann wird getestet?
Getestet wird montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr. Die Testzeit kann bei Bedarf auch auf dieWochenenden ausgedehnt werden.Wer wird getestet? Getestet werden alle symptomfreien Dienstkräfte, die diese Testung wünschen und eine Einverständniserklärung unterschreiben. Die Testungen erfolgenausschließlich auf der Basis von Freiwilligkeit.

Testergebnis
Wird eine Dienstkraft positiv getestet, erfolgt sofort vor Ort eine Nachtestung mit einem PCR-Test, um die Schnelltestung zu verifizieren. Die Dienstkraft begibt sich danach unmittelbar in diehäusliche Quarantäne und wartet das Ergebnis des PCR-Tests ab. Bei einem negativen Test kann die Dienstkraft den Dienst unmittelbar fortsetzen. Das beschriebene Verfahren zur mobilen und zeitnahen Testung des gesamten pädagogischen und nichtpädagogischenPersonals trägt dazu bei, die Verbreitung des Virus einzudämmen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen – und somit Schülerinnen, Schüler und Dienstkräfte betroffener Einrichtungen vor weiterer Ansteckung zu schützen.

In diesem Sinne bitten wirum Ihre Unterstützung und bedanken uns für Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume, Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow, Leiter der Abteilung IV (komm.)
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11.12.2020
Schulstart nach den Weihnachtsferien ab dem 04. Januar 2021

Sehr geehrte Schulleiterin,sehr geehrter Schulleiter,

wie Sie bereits unserer Vorab-Information per E-Mail vom 08. Dezember 2020 (15:48 Uhr) entnommen haben, müssen weitere Regelungen zum Eindämmen der weiterhin deutlich zu hohen coronabedingten Infektionszahlenin Berlin und  zur Feststellung des weiteren Verlaufs der Infektionen nach den Weihnachtsferien für Januar 2021 getroffen werden. Es wird jedochin Berlin keine Verlängerung der Weihnachtsferien, sondern schulisch angeleitetes Lernen zu Hausegeben. Im Einzelnen bedeutet das eine präsenzfreie Unterrichtszeit für alle Schulen in der ersten Schulwoche nach Ferienende (04. Januar bis 08.Januar 2021). Es findet ausschließlich präsenzfreier Distanzunterricht als schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) gemäß Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 statt. Alle schulischen Dienstkräfte und Tarifbeschäftigten haben ab dem 04. Januar 2021 Dienstpflicht bzw. sind zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Das gilt für das gesamte pädagogische Personal des Landes Berlin. Über den konkreten Einsatz (z.B. Aufgaben und Ort) entscheiden Sie als Schulleiterin bzw. Schulleiter. Auch das gesamte nichtpädagogische Personal ist in dieser Woche zur Arbeitsleistung verpflichtet; es arbeitet grundsätzlich vor Ort in der Schule. In der Woche vom 04. bis 08. Januar 2021 gelten die folgenden Regelungen: Für die Primarstufe gilt: Alle Schulen wechseln vollständig und verbindlich für diese Woche in das seit Juni 2020 konzeptionell vorbereitete schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Dabei kann es sich um analoge und digitale Formen handeln. Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieserWoche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder anderem schulischenpädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden.

Notbetreuung und Lernbegleitung
In der Zeit vom 04. bis 08. Januar 2021 findet nur eine Notbetreuung statt, um die sozialen Kontakte zur Infektionsvermeidung so gering wie möglich zu halten und Eltern in systemrelevanten Berufen eine qualitätsvolle Betreuung für ihre Kinder zu ermöglichen. Ein Schulmittagessen wird angeboten. Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die keine andere Möglichkeit der Betreuung haben, können die Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich in Anspruch nehmen. Eine Liste der beruflichen Tätigkeiten, aus der die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung hervorgeht, ist diesem Schreiben beigefügt. Wir bitten Sie, umgehend in der Elternschaft eine Abfrage durchzuführen, wie viele Schülerinnen und Schüler an Ihrer Schule auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Nachfolgend ist ein Mindeststandard für die Notbetreuung beschrieben. Im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen kann jede Schule eigenverantwortlich eine über den zeitlichen Mindeststandard hinausgehende Notbetreuung anbieten. Die Notbetreuung umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 die Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich, wenn die Eltern einen Arbeitszeitnachweis darüber erbringen, dass sie vor 7:30Uhrund nach 16:00 Uhr beruflich tätig sind. Für die anderen Jahrgangsstufen umfasst die Notbetreuung in der Regel die Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die erweiterte Notbetreuung kann auch bei einer grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auf Notbetreuung nur in Absprache mit der Schule in Anspruch genommen werden. Die Notbetreuung wird als Gemeinschaftsaufgabe des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals angeboten. Für Kinder in der Notbetreuung soll das schulisch angeleitete Lernen durch Lehrkräfte begleitet werden. In den übrigen Zeiten werden den Kindern Freizeitangebote gemacht, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an Gymnasien soll ebenfalls eine Notbetreuung organsiert werden. Im Einzelfall kann Notbetreuung in Kooperation mitder benachbarten Grundschule organisiert werden. Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen im Sinne von sonderpädagogischem Förderbedarf mit  der Förderstufe II erhalten im Bedarfsfall sowohl in de  Primarstufe als auch an  weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ein schulisches Angebot. Dies gilt sowohl für  Schülerinnen und Schüler anSchulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunktals auch in der  Integration an allgemeinen Schulen. Das Angebot findet in der Regel in der Schule statt, die die Schülerinnen und Schüler besuchen und wird ggf. von Schulhelferinnen und Schulhelfern unterstützt.
Für die weiterführenden und beruflichenSchulen sowie Kollegs und Abendgymnasien gilt:Alle Schulen wechseln vollständig und verbindlich vom 04. Januar bis zum 08. Januar 2021 in das seit Juni 2020 konzeptionell vorbereitete schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Dabei kann es sich um analoge und digitale Formen handeln. Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieser Woche mindestens zweimal direkt von einer Lehrkraft oder schulischem pädagogischen Personal kontaktiert und im Lernen zu Hause individuell begleitet werden.  Soweit möglich, sollten Sie Schülerinnen und Schülern, die durch die Pandemie in besondere Notlagen geraten sind oder keine Arbeitsmöglichkeiten zu Hause haben oder bei denen Anlass zur Sorge wegen Kindeswohlgefährdung besteht, Zeiten in gesonderten Räumen zur Verfügung stellen, in denen diese unter Berücksichtigung der AHA+L Regeln Arbeitsplätze für das schulisch angeleitete Lernen zu Hause nutzen können.
Soweit in der Zeit vom 04. bis zum 08. Januar 2021 Klassenarbeiten geplant waren, sind diese zu verschieben, wenn erforderlich auch in das 2.Schulhalbjahr hinein. Die Noten fließen, wenn eine Korrektur der Klassenarbeit vor der Notenkonferenz nicht mehr erfolgen kann, in die Gesamtberechnung am Ende des 2. Schulhalbjahres ein. In der gymnasialen Oberstufe dürfen in unerlässlichen Einzelfällen Klausuren geschrieben werden.

Praktika
Praktika aller beruflicher Bildungsgänge werden in der Woche ausgesetzt. Stattdessen werden die Schülerinnen und Schülerin das schulisch angeleitete Lernen zu Hause eingebunden und/oder erhalten eine berufstypische Aufgabe, die in direktem Zusammenhang mit dem Praktikum steht, zur häuslichen Bearbeitung. Praktika in weiterführenden allgemeinbildenden Schulen finden in dieser Woche nicht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Lernen zu Hause schulisch angeleitet. Es gibt keine Vorgabe der Senatsbildungsverwaltung, dass diese Praktikumswoche nachgeholt werden muss.

Prüfungen
Berufliche Abschlussprüfungen in den verschiedenen Bildungsgängen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren finden planmäßig entsprechend der gültigen Hygiene-und Abstandregelungen statt. Die Abgabe der dezentralen Abituraufgabenvorschläge für die Abiturprüfungen 2021 findet, wie angekündigt, statt. Allerdings werden den Regionen Zeitfenster zugewiesen, um die Abgabe zu entzerren. Detaillierte Hinweise dazu erhalten alle Abiturstandorte in einem kurzen Hinweisschreiben vom Referat II B. 

Für die Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt  gilt:
Von den beschriebenen Regelungen sind im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht Abweichungen möglich. Für Schülerinnen und Schüler ist ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause auf Wunsch der Erziehungsberechtigen oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. An den Krankenhausschulen erfolgt der Unterricht weiterhin im Benehmen mit dem medizinischen Personal und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht.

Lehrkräftequalifizierung und-ausbildung
Lehrkräfte, die sich in berufsbegleitenden Studien, im QuerBer oder im Vorbereitungsdienst befinden, müssen an diesen Veranstaltungen und ggf. Prüfungen auch in der Woche vom 04. bis 08. Januar 2021 teilnehmen, sofern sie angeboten werden. Es werden in dieser Woche analog zu den Schulen nur digitale Veranstaltungen durchgeführt, keine Präsenzveranstaltungen. Im Vorbereitungsdienst müssen alle für diese Woche anberaumtenStaatsprüfungen als Kolloquium durchgeführt werden, da kein Präsenzunterricht stattfindet und eine Verschiebung sich organisatorisch nicht bewerkstelligen lässt. Auch die Fortbildungen werden ausnahmslos digital angeboten. Dies gilt für den gesamten Januar, um möglichst viele Bewegungen von Lehrkräften durch die Stadt und die Vermischung der Teilnehmenden weitestgehend zu vermeiden. Unterricht in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021 Für alle Schulartengilt in der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021, vorbehaltlich anderer Festlegungen, die nach der Rücksprache zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsämtern vorzunehmende Unterrichtsorganisation gemäß Stufenzuordnung.
Wie im Schreiben vom 27. November 2020mitgeteilt, gibt es ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Land Berlin die Möglichkeit für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, freiwilligin das Alternativszenario gemäß Handlungsrahmen 2020/21) zu wechseln, davon ausgenommen sind die Jahrgangsstufe7 und die abschlussrelevanten Jahrgangsstufen. Die in dem genannten Schreiben geltenden Regelungen werden hiermit über den 08. Januar 2021 hinaus bis zum 15. Januar 2021 verlängert.

Schnelltestungen an Schulen
Ab dem 04. Januar 2021 stehen in Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten für asymptomatische Testungen des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals zusätzlich mobile Teststellen für Schnelltestungen an Berliner Schulen zur Verfügung. In enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege kommen bis zu acht Test-Busse mit einer täglichen Testkapazität von rund 1600 Testungen in die Schulen und führen vor Ort -mit ausgebildetem medizinischem Personal - die Schnelltestungen durch. Die Auswahl der Testorte erfolgt auf Grund der von den Schulen täglich zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich positiv getesteter Dienstkräfte. Die Informationen werden in ihren Trends ausgewertet und priorisiert. Getestet werden auf freiwilliger Basis alle Dienstkräfte, die nicht selbst Indexfall oder Kontaktperson 1 sind (diese befinden sich in Quarantäne). Mit Hilfe der Testungen ist es möglich, in den Einrichtungen weitere infizierte Dienstkräfte, die bisher symptomfrei sind, zu identifizieren und in häusliche Isolation zu geben. Weitergehende Informationen gehen Ihnen in einem gesonderten Schreiben zu. Die Regelungen dieses Schreibens zur Schulorganisation gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung des Senats ab Dienstag, den 15. Dezember 2020. Wir möchten uns erneut an dieser Stelle auch im Namen der Senatorin ausdrücklich bei Ihnen und Ihren Kollegien für Ihr großes Engagement und Ihre Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichenin unsererStadt bedanken. Wir bitten Sie, die Schulgemeinschaft über die geänderten Regelungen zu informieren.  Im Lichte der aktuellen Diskussion bitten wir bereits jetzt um Verständnis, falls kurzfristig ein weiteres Schreiben mit ergänzenden Regelungen notwendig werden sollte. Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit und gutes Gelingen!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume, Leiter der Abteilung I
Thomas Duveneck, Leiter der Abteilung II
Mirko Salchow, Leiter der Abteilung IV (komm.)
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/schulschreiben_schulstart-nach-weihnachtsferien-201211.pdf

Übersicht der Berufsgruppen für die Notbetreuung 201211 (11.12.2020)
mit Anhang: Fallbeispiele für die Einschätzung des Infektionsrisikos von Kontaktpersonen
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/uebersicht-der-berufsgruppen-fuer-die-notbetreuung.pdf 


Erklärung zur Notwendigkeit der Notbetreuung in Schule (11.12.2020)
mit Anhang: Fallbeispiele für die Einschätzung des Infektionsrisikos von Kontaktpersonen
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/erklaerung-zur-notwendigkeit-der-notbetreuung-in-schule.pdf
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Bundesinstitut  für Risikobewertung

Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Stand: 17.11.2020

https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html#%3A%7E%3Atext%3DGrunds%C3%A4tzlich+k%C3%B6nnen+Coronaviren+durch+direktes

Weitere Fragen und Antworten
https://www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf


Helmholtz-Gemeinschaft

* Coronavirus SARS-CoV-2

https://www.helmholtz.de/aktuell/coronavirus-sars-cov-2/zahlen-und-fakten/
* Glossar:
https://www.helmholtz.de/glossar/corona-glossar/


DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen / FAQs
Stand: 02.12.2020
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Coronavirus - Infos und Hinweise für Eltern

Wie können Eltern ihren Kindern die Corona–Pandemie erklären? Was ist bei der Alltagsmaske zu beachten? Informationen zum Thema „Kinder und Coronavirus“ und Tipps für zu Hause.
Mehr: https://www.kindergesundheit-info.de/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/


Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Pandemie der Coronavirus-Krankheit (COVID-19)
https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19
https://www.euro.who.int/de

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Thema Aerosole und Lüften & Mund-Nasen-Bedeckung

13.11.2020
"Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen: Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt!
Gesetzliche Unfallversicherung stellt klar: Schulleitungen oder Lehrkräfte, die in der Schule Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen anordnen oder umsetzen, können sich dabei auf die Haftungsfreistellung durch die gesetzliche Unfallversicherung verlassen.
Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Die gesetzliche Unfallversicherung stellt damit klar: Personen, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit anderer Menschen tragen, setzen sich keinen Haftungsrisiken aus, wenn sie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen anordnen, wie es in Verordnungen und Standards zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorgesehen ist.
Hintergrund:
Verletzen sich Kinder beim Schulbesuch, stehen sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die regional zuständige Unfallkasse trägt dann die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation; sie entschädigt die Versicherten bei bleibenden Gesundheitsschäden zudem finanziell.
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den Fall, dass Versicherte durch eine Maßnahme, die zu ihrem Schutz ergriffen wird, einen Gesundheitsschaden erleiden. Führt beispielsweise das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung dazu, dass die Brille beschlägt, die versicherte Person stürzt und sich dabei verletzt, kann die Unfallkasse den Sturz als Arbeitsunfall anerkennen."
https://www.unfallkasse-berlin.de/service/archiv-meldungen/detail/mund-nase-bedeckungen-in-schulen-schutz-der-gesetzlichen-unfallversicherung-gilt

10.11.2020
Fakten zu Mund-Nase-Bedeckungen
"Der DGUV liegen keine Belege für Gesundheitsgefährdungen durch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen vor.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten derzeit vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu hat der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ein Statement veröffentlicht.

"Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte. Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist."
Mehr: https://www.unfallkasse-berlin.de/service/archiv-meldungen/detail/default-42b9830dec

 

Institut für Arbeitssicherheit der Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
"CO2-App (Rechner und Timer)
Mit der CO2-App lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen berechnen. Der Rechner hilft auch dabei, die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung ein Raumes zu bestimmen. Nach der Berechnung kann die errechnete Zeit als Timer gesetzt werden, um an die nächste Lüftung erinnert zu werden.
Der Rechner basiert auf den Ergebnissen einer Studie, in der die CO2-Konzentration während 720 Unterrichtsstunden in 111 Schulen gemessen wurde. Die Datenbasis ermöglicht jeweils eine Berechnung für das Sommer- und Winterhalbjahr sowie für die Primar- und Sekundarstufe im Bildungsbereich.
Ein Vergleich mit rechnerisch ermittelten und messtechnisch gewonnenen Werten für den Bürobereich zeigte, dass die Ergebnisse aus dem Sekundarbereich auch auf diesen Bereich übertragbar sind.
Im Bildungsbereich ist der Zielwert von 1000 ppm der Mittelwert über eine Nutzungseinheit gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
In Büro- und Besprechungsräumen ist der Zielwert von 1000 ppm der Momentanwert gemäß der ASR A3.6 "Lüftung"."


Download: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp

Uni BW: Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik
Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie ‒ Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar?
Version vom 22.09.2020 DOI: 10.13140/RG.2.2.11661.56802 22
Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Das  wesentliche  Ziel  dieser  Studie  bestand  darin,  verschiedene  Schutzkonzepte,  die  einen  sicheren Schulunterricht während der Pandemie versprechen, vergleichend zu bewerten und zu  ermitteln,  ob  ein  Konzept  existiert,  das  nicht  nur  sicher,  sondern  auch  umsetzbar,  kostengünstig und umweltschonend ist. Aufgrund der enormen Bedeutung dieser Frage für die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern und Großeltern, haben wir fehlende Datendurch   wissenschaftliche   Experimente   erhoben,   um   unsere   Bewertungen bestmöglich abzusichern. Als Ergebnis lässt sich folgendes feststellen und empfehlen:Ein Schutzkonzept, das allein auf das freie Lüften vertraut, ist einfach umsetzbar, aber es bietetnur   ein   Minimum   an   Sicherheit,   da   es   keinerlei   Schutz   vor   einer   direkten   Infektion   gewährleistet.  Infektionen  werden  bei  diesem  Konzept  billigend  in  Kauf  genommen.  Durch  Infektionen  entstehen  enorme  Kosten,  sobald infizierte  Kinder  und  Jugendliche medizinisch versorgt werden müssen. Aber auch wenn die Eltern ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können, weil  sie  sich  um  die  Kinder  kümmern  müssen,  z.B. wenn sich die  Klasse  in  Quarantäne  befindet,   ist   dieses   Konzept   mit   erheblichen   Folgekosten   verbunden.   Das   indirekte   Infektionsrisiko  kann  bei  diesem  Konzept  mittels  freier  Lüftung  durch dauerhaft  geöffnete  Fenster oder mit RLT Anlagen, die 100% Außenluft mit einer Luftwechselrate von 6 pro Stunde zuführen, während der warmen Jahreszeit reduziert werden. Im Winter ist das freie Lüften aber reine Energieverschwendung und daher keine Option, denn Infektionsschutz und Klimaschutzdürfen  sich  nicht  ausschließen.  RLT  Anlagen  bieten  im  Winter  auch keinen  energetischen  Vorteil,  wenn  sie  mit  100%  Außenluftanteil  und  sechsfacher  Luftwechselrate  pro  Stunde  betrieben  werden.  Das  Schutzkonzept  ist  daher  unsicher,  für  die  Kinder  und  Jugendlichen  aufgrund   der   Kälte   im   Klassenraum   unangenehm,   sowie   ökonomisch   und   ökologisch   bedenklich. Folglich sollte das Konzept nicht verwirklicht werden.
Das Schutzkonzept, dass auf Abstände setzt, kann in der Realität nicht umgesetzt werden, da weder  der  Raum  noch  die Lehrkräfte  zur  Verfügung  stehen.  Die  Kosten  für  die  Umsetzung  wären  massiv  und  es  würde  sehr  lange  dauern  es  umzusetzen,  so  dass  dieses  Konzept lediglich dann realisiert werden kann, wenn die Beschulung zuhause erfolgt. Das wäre aber nicht  nur  nachteilig  für  die  soziale  Entwicklung  der  Kinder  und  Jugendlichen,  sondern  auch  enorm belastend, da die Eltern sich stark engagieren müssten bei der Beschulung. Es wäre auch ökonomisch ineffizient, da die Eltern ihre berufliche Tätigkeit einschränken müssten und da das  Verhältnis  Schüler  zu  Lehrer  quasi  1:1  wäre  anstatt  1:25.  Das  Konzept  ist  zudemungerecht,  da  nicht  alle  Eltern  die  Zeit,  Geduld  und  Qualifikation  haben,  um  die  Kinder  und  Jugendlichen zu beschulen. Ein  Schutzkonzept,  das  auf  hochwertige  partikelfiltrierende  Atemschutzmasken  (FFP2/3)  setzt, bietet eine sehr hohe Sicherheit vor einer Infektion. Aber das dauerhafte Tragen wirkt sich  nachteilig  auf  die  Gesundheit  und  das  Wohlbefinden  der  Trägerinnen  und  Träger  aus.  Daher ist das Konzept nicht wirklich umsetzbar. Ferner ist das Tragen von Atemschutzmasken weder  ökonomisch  noch  ökologisch  sinnvoll.  Die  Kosten  belaufen  sich  auf  20000  Euro  pro  Jahr  und  Klasse.  Darüber  hinaus  entsteht  viel  Müll,  was  ökologisch  ungünstig ist. Es  muss  aber  betont  werden,  dass  diese  Atemschutzmasken  unbedingt  getragen  werden  müssen,  sobald die Kinder ihren Platz verlassen und durch die Klasse oder Schule gehen oder morgens oder nach der Pause zu ihrem Platz gehen. Schutzkonzepte,   bei   denen   die   indirekte   Infektionsgefahr   durch   Raumluftreiniger   oder   Entkeimungsgeräte realisiert werden, haben den Vorteil, dass die Viren im Raum nach kurzer Zeit  abgeschieden  oder  inaktiviert  werden,  sofern (1.)  die  Luftwechselrate  pro  Stunde  mindestens dem  sechsfachen  des  Raumvolumens  entspricht.  (2.)  99,995%  der  Viren  beim  einmaligen Durchlauf durch das Gerät abgeschieden (mit einem Filter der Klasse H14) oder inaktiviert (mit  UV-C  oder  Ionisation)  werden  und  (3.)  das  Gerät  leise  ist,  so  dass  es  auch  betrieben wird. Da die Geräte die Viren in der Raumluft lokal abscheiden oder inaktivieren und dabei keine Wärmeenergie verschwenden, wie die freie Lüftung oder RLT Anlagen, können sie als energetisch effizient betrachtet werden. Die technische Realisierung ist einfach und die Geräte sind kurzfristig in großer Stückzahl verfügbar, da sie vielfach in Deutschland hergestellt werden.  Daher  würde  ihre  Nutzung  nicht  nur  für  Sicherheit  vor  einer  indirekten  Infektion,  sondern gleichzeitig auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen sorgen. Die laufenden Kosten sind aufgrund  der  Langlebigkeit  der  Filter  (mehrere  Jahre)  gering  und  Wartungskosten  fallen  bei  Geräten, die auf Filterbasis arbeiten, nicht an. Staatliche Programme sollten aufgelegt werden, um eine schnelle Ausstattung der Schulen zu ermöglichen.Weil   die   Raumluftreiniger   und   Entkeimungsgeräte   zwar   das   indirekte   Infektionsrisiko minimieren,   aber keinen   Schutz   vor   einer   direkten   Infektion   leisten,   sind   zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Für die Verhinderung direkter Infektionen bieten sich Mund-Nasen-Bedeckungen,  OP  Masken  oder  transparente  Gesichtsvisiere  an.  Masken  sind  oft störend und unbehaglich, sie sind auf Dauer unhygienisch, werden selten richtig getragen und führen zu Müll. Gesichtsvisiere haben diese Nachteile nicht und darüber hinaus ist die Mimik sichtbar. Allerdings stören sie die Bewegungsfreiheit und die Arbeitsweise. Es empfiehlt sich daher,  transparente  Schutzwände  mit  umlaufender  Kante  zwischen  den  Sitznachbarn  zu  positionieren. Diese sind für Aerosolpartikel und Viren völlig undurchlässig und wenn sie richtig dimensioniert  sind,  dann  ist  es  auch  sehr  unwahrscheinlich,  dass  die  ausgeatmete  Luft  aufsteigt,  über  die  Begrenzung  strömt  und  dann  am  Nachbarplatz  niedersinkt.  Somit  bietenTrennwände den bestmöglichen Schutz zwischen benachbarten Personen im Klassenzimmer. Die Tischnachbarn können sich durch die Schutzwand beliebig nahekommen und auch direkt unterhalten  und  anhusten  ohne  sich  zu  infizieren.  Ferner  stören  die  Zwischenwände  die  Arbeitsweise  der  Schülerinnen  und  Schüler  nicht,  die  Mimik  ist  sichtbar  und  der  Raum  ist  vollständig  einsehbar,  sofern  die  Schutzwände  aus  transparentem  Plexiglas  ausgeführt  werden. Die Kinder und Jugendlichen können sich durch die Kombination aus Raumluftreiniger bzw.  Entkeimungsgerät  und  Schutzwand  vollständig  auf  den  Unterricht  konzentrieren  und  müssen nicht Angst vor einer Infektion haben, bei geöffneten Fenstern frieren oder ständig an das   richtige   Tragen   von   Masken   denken.   Somit   kann   ein   weitgehend   normaler   Unterrichtsbetrieb realisiert werden.Die   im   Rahmen   dieser   Studie   durchgeführten   Experimente   bestätigen   die   sehr   gute   Wirkungsweise  der  Schutzwände zur  Verhinderung  direkter  Infektionen. Darüber hinaus haben   wir   experimentell   gezeigt,   dass   mit   leistungsstarken   Raumluftreinigern   oder   Entkeimungsgeräten  eine  sehr  effiziente  und  schnelle  Filterung  der  Raumluft  auch  dann  realisiert werden kann, wenn der Raum mit Personen, Taschen und Schutzwänden vollgestellt ist.  Aus  unserer  Sicht  bietet  dieses  Schutzkonzept  eine  hohe  Sicherheit,  ist  einfach  zu  realisieren,  relativ  kostengünstig,  wenn  man  die  Kosten  der  anderen  Konzepte  ernsthaft  berücksichtigt, und ökologisch nachhaltig. Daher empfehlen wir auf der Basis dieser Analyse und  Experimente  die  schrittweise  Umsetzung  des  Konzepts  unter  Beachtung  unserer  Empfehlungen. Wenn  dieses  Konzept  umgesetzt  wird,  bleibt  die  Frage,  was  mit  den  Geräten  nach  der  Pandemie geschehen soll. Aus unserer Sicht ist davon auszugehen, dass diese Geräte auch nach  der  jetzigen  Pandemie Verwendung  finden,  um  anderen  Infektionskrankheiten  zu  begegnen, aber auch um dauerhaft Feinstaub und Pollen aus der Luft abzuscheiden, damit Allergiker und  die  Gesundheit  der  Menschen  geschützt  werden.  Langfristig  können  sich  die  hier gewonnenen Erkenntnisse auch in RLT Anlagen niederschlagen, so dass diese Anlagen zukünftig die Aufgabe der mobilen Raumluftreiniger und Entkeimungsgeräte übernehmen. Das ist aber ein sehr langfristiger Prozess.

Anmerkung
Die   Untersuchungen   wurden   durch   die   Firma   TROTEC   GmbH,   Heinsberg,   finanziell   unterstützt.  Der  Raumluftreiniger  TAC  V+  wurde  für  die  Untersuchungen  von  TROTEC  bereitgestellt.  Die  Untersuchungen  wurden  unter  Einhaltung  der  guten  wissenschaftlichen  Praxis durchgeführt. Die Unterstützung durch die Firma TROTEC hat keinerlei Auswirkung auf die dargestellten Ergebnisse.“
https://www.unibw.de/lrt7/schulbetrieb-waehrend-der-pandemie.pdf

 

Unfallkasse Berlin
Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Lernenden in Schulen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)
https://www.unfallkasse-berlin.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/schulen

 

12.11.2020
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj e.V.), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ)
"Empfehlung:
Masken sind wichtige Mittel zur Verhinderung der Ausbreitung des Pandemieerregers SARS-CoV-2, der COVID-19 auslöst. In der Güterabwägung von individuellen und gemeinschaftlichen Risiken und dem gegebenen Nutzen kann es in der konkreten infektionsepidemiologischen Situation erforderlich, vertretbar und zumutbar sein, dass auch Kinder Masken unter den genannten Bedingungen tragen. Kinder können asymptomatische Träger von SARS-CoV-2 sein."
Mehr: https://dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/


Umweltbundesamt

12.08.2020
Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt
„Der Herbst naht und das private und gesellschaftliche Leben wird sich wieder vermehrt in Innenräume verlagern. Der Schulbetrieb kehrt - unter länderspezifischen Bedingungen - zum regulären Unterricht in Klassenräumen zurück. Auch in geschlossenen Räumlichkeiten wie Großraumbüros, Hörsälen, Sportstätten, Theatern, Kinos und Restaurants ist vermehrt mit Versammlungen und Veranstaltungen zu rechnen. Angesichts der weiter bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie sind in Innenräumen jedoch Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Das sachgerechte Lüften und die sachgerechte Anwendung von Lüftungstechniken (RLT-Anlagen) spielen dabei neben dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und dem Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln eine entscheidende Rolle. 
Die folgenden Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Umweltbundesamt sollen Raumnutzenden und Gebäudebetreibenden helfen, sich richtig zu verhalten, um das Risiko für SARS-CoV-2-Übertragungen und damit auch das Risiko für daraus resultierende Erkrankungen deutlich zu verringern.“
Mehr: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/irk_stellungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf


Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
„… Die  SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält  Konkretisierungen  der  Anforderungen  der  Ver-ordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei Einhaltung dieser Konkretisierun-gen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Andere Lösungen können bei abweichenden Rechtsvorschriften der Länder zum Schutz der Beschäftigten vorrangig in Betracht kommen. Es wird empfohlen, dass als Grundlage für das Schutzni-veau die Rechtsvorschriften sich an den Anforderungen dieser staatlichen Regel orientieren. Darüber  hinaus  beschreibt  die  Regel  den  Stand  von  Technik,  Arbeitsmedizin  und  Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, die der Arbeitgeber bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Nummer 3 ArbSchG während der Epidemie berücksichtigen muss.“
Mehr: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Technische Regeln für Arbeitsstätten (2012)
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-6.pdf?__blob=publicationFile

08.09.2020
Covid-19: Viel gefährlicher als die saisonale Grippe und am tödlichsten für ältere Männer
Einige Argumente aus der Sicht eines Mediziners für einen rationalen Umgang mit der Coronavirus-Pandemie
Seit mehr als 6 Monaten wird unser tägliches Leben von der Coronavirus-Pandemie beherrscht. Es handelt sich dabei um eine Naturkatastrophe, die mit ernsten Folgen auf medizinischem Gebiet und schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einhergeht.
Mehr: https://www.heise.de/tp/features/Covid-19-Viel-gefaehrlicher-als-die-saisonale-Grippe-und-am-toedlichsten-fuer-aeltere-Maenner-4886969.html
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- Senatskanzlei:


Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten 

Wir informieren fortlaufend über den Umgang mit dem Coronavirus.
https://www.berlin.de/corona/
https://www.berlin.de/corona/faq/ 
Schulen, Kitas und Berufsschulen:https://www.berlin.de/corona/massnahmen/schulen-und-kitas/


- Senatsbildungsverwaltung (SenBJF):


Corona
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/

Pressemitteilung vom 26.11.2020
Weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen

Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat den Senat auf seiner heutigen Sitzung über weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen an Berliner Schulen informiert. Grundlage dafür ist der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 25.11.2020. Wichtige der dort benannten Maßnahmen hat Berlin bereits mit dem aktuellen, weiterhin geltenden Musterhygieneplan umgesetzt und teilweise sogar noch schärfer gefasst. Dazu zählen:

  • die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den weiterführenden sowie beruflichen Schulen
  • der gestaffelte Unterrichtsbeginn, um Schülerströme zu entzerren
  • der Wechselunterricht bei Stufe „Rot“ für alle Schulen auf Basis des gültigen Musterhygieneplans möglich

Befristet sollen bis einschließlich 8. Januar 2021 darüber hinaus folgende Maßnahmen gelten:
1. In allen Berliner Bezirken mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht in den Klassen 5 und 6 an den Grundschulen und Gemeinschaftsschulen. An Schulen mit grundständigen Zügen gilt das bereits.
2. Solange das Land Berlin eine Inzidenz von mehr als 200 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnern aufweist, besteht für die Schulen die freiwillige Möglichkeit, in den Jahrgangsstufen 8 und 11 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie in den Jahrgangsstufen 8 und 9 an den allgemeinbildenden Gymnasien in das Alternativszenario zu wechseln. Das bedeutet in der Regel: Teilung der Lerngruppe und eine Mischung aus schulisch angeleitetem Lernen zu Hause und Präsenzunterricht. Voraussetzung dafür ist ein Beschluss der Schulkonferenz sowie ein tragfähiges Konzept für das Alternativszenario. Laut dem jüngsten Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sind abschlussrelevante Jahrgangsstufen davon ausgenommen.
3. Schülerfahrten finden bis auf Weiteres nicht statt.(...)

Die neuen Maßnahmen treten ab Montag, den 7. Dezember, in Kraft. Schulen können diese auf freiwilliger Basis aber auch früher schon einführen.
Zur Erläuterung: Abschlussrelevante Jahrgänge sind nach Beschluss des Bundes und der Länder vom Wechsel ins Alternativszenario ausgenommen. In der Jahrgangsstufe 9 wird an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschule die Berufsbildungsreife abgelegt. In der Jahrgangsstufe 10 an den ISS, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien wird der Mittlere Schulabschluss, die erweiterte Berufsbildungsreife, die Berufsbildungsreife oder der Berufsorientierende Abschluss abgelegt. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 an Gymnasien sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 an ISS und Gemeinschaftsschulen gelten als Abschlussklassen, da diese Jahrgänge für die Abiturprüfungen relevant sind.
Die Qualifikationsphase des Abiturs Q1 – Q4 (Klassen 11 und 12 an Gymnasien bzw. 12 und 13 an ISS und Gemeinschaftsschulen) besteht aus zwei Schuljahren, also vier Kurshalbjahren. In die Abiturnote gehen zum Beispiel etwa zwei Drittel der Noten aus allen vier Kurshalbjahren ein.

An den Schulen der beruflichen Bildung gelten die Vorgaben des Musterhygieneplans inkl. Corona-Stufenplan unverändert, da hier alle Jahrgänge für den Abschluss relevant sind. Generell bleiben die aktuellen Musterhygienepläne inklusive der Stufenplan für alle Schulen weiterhin in Kraft."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.1022810.php

 

18.11.2020
Modellversuch zu halbierten Klassen. Wie ein Neuköllner Gymnasium in der Coronakrise hybriden Unterricht organisiert
Eigentlich wollte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung keine Abweichung vom vollen Präsenzbetrieb dulden. Das Ernst-Abbe-Gymnasium schaffte es trotzdem.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/modellversuch-zu-halbierten-klassen-wie-ein-neukoellner-gymnasium-in-der-coronakrise-hybriden-unterricht-organisiert/26629542.html

20.11.2020
Berliner Schulleiter müssen nicht mehr unterrichten
Wegen der Coronakrise entlastet Senatorin Scheeres die Leiter öffentlicher Schulen. Die erlassenen Stunden sollen aus dem Vertretungsbudget bezahlt werden.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/erleichterung-im-corona-schuljahr-berliner-schulleiter-muessen-nicht-mehr-unterrichten/26642262.html


17.11.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

mit Schreiben vom 13.11.2020 wurden Sie durch Herrn Blume und Herrn Salchow über die neuen Regelungen, unter anderem zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zum versetzten Unterrichtsbeginn ab Sekundarstufe I aufwärts informiert.
In der gestrigen Sitzung des Hygienebeirates der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurden daraus folgende Anpassungen im Stufenplan und im Musterhygieneplan abgestimmt.
Die Herstellung einer Layoutfassung des neu angepassten Musterhygieneplanes erfordert etwas Zeit. Daher informiere ich Sie vorab mit dieser Mail über besonders wichtige Änderungen, die in diesem Zusammenhang gelten. Für die Kurzfristigkeit bitte ich um Entschuldigung.

Primarstufe:
1.       Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen (grün bis rot) wird in Analogie zur Sekundarstufe und zur beruflichen Bildung angepasst:
In Personalgemeinschaftsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Hinweis: Für den Unterricht gibt es keine Änderungen.
2.       BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.

Sekundarstufe sowie schulische berufliche Bildung
:
1.       Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
In der Schule besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Auf den Freiflächen des Schulgeländes gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
Hinweis: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
2.       BuT-Lernförderung: Für die Stufen orange und rot wird hinzugefügt:
Die BuT-Lernförderung kann in kleinen Gruppen mit nicht mehr als sechs Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Abstandsregeln mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden.
3.       Schulmittagessen: Für die Stufen grün bis orange an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen gilt:
Für das Schulmittagessen gilt die Abstandsregel. Im Mensabereich ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von einem Essenangebot in Buffetform sowie Schüsselessen ist abzusehen. Nach jedem Essendurchgang sind die Tische zu reinigen.
4.       Sportunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Praktischer Sportunterricht ist nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregel (ohne Mund-Nasen-Bedeckung) möglich.
Umkleideräume sind nur zu nutzen, wenn ausreichende Belüftung möglich ist und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich ist.
Wasch- und Duschräume sind allein zum Zweck des Händewaschens zu öffnen. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden.
Hinweis 1: Dies gilt auch für die grundständigen Klassen.
Hinweis 2: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
5.       Sportarbeitsgemeinschaften: Für die Stufen grün bis orange gilt:
Sportarbeitsgemeinschaften können nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.
6.       Schwimmunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Es findet kein Schwimmunterricht statt, es kann Theorieunterricht erteilt werden.
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Eliteschulen des Sports und die Staatliche Ballettschule Berlin und Schule für Artistik abweichende Regelungen treffen.
7.       Musikunterricht: Für alle Stufen grün bis rot gilt:
Musizieren ist nur in festen Lerngruppen und mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
Praktischer Unterricht für Bläser findet nicht statt.
Chorproben können nur im Freien unter Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern stattfinden (grün und gelb, bei orange und rot keine Chorproben).
Hinweis: Die Schulaufsichtsbehörde kann für das Bach-Gymnasium und das Händel-Gymnasium abweichende Regelungen treffen.

Auf Grund einzelner Anfragen von Schulleiterinnen und Schulleitern möchte ich Ihnen darüber hinaus Hinweise zu zwei weitere Regelungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation geben.

Versetzter Unterrichtsbeginn

Bitte handhaben Sie die Streckung des Unterrichtsbeginns über zwei Stunden flexibel. Im Vordergrund steht die Vermeidung des Infektionsgeschehens im öffentlichen Nahverkehr und vor den Schulgebäuden durch große Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern und damit die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Abdeckung der Stundentafel muss dabei abgesichert sein. Selbstverständlich können Sie auch geeignete Absprachen mit Nachbarschulen treffen, um den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptverkehrszeit zu entlasten.
Erprobung hybrider Unterrichtsmodelle
Eine Vielzahl Berliner Schulen haben in den letzten Wochen und Monaten bereits die von ihnen entwickelten hybriden Unterrichtsmodelle erprobt. Dies ist auch weiterhin – einmalig für jede Schule, begrenzt auf mehrere Tage – möglich.

Ich danke Ihnen für Ihren außerordentlich großen Einsatz bei der Bewältigung der Pandemiefolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Holger Schmidt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
I B - Personalmanagement Referatsleitung

 

Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab 18.11.2020
13.11.2020
An die Schulleitungen der Schulen im Land Berlin sowie die (regionalen) Schulaufsichten

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
trotz der angepassten Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist die Infektionslage in Berlin weiterhin hoch. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen, denen die Schulen mit Engagement und Einsatz begegnen und damit den Unterricht in der Schule aufrechterhalten. Um ein Offenhalten der Schulen trotz der Entwicklung der Infektionszahlen weiterhin zu gewährleisten, werdenunter Berücksichtigung wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Schülerinnen und Schüler und das pädagogische und nichtpädagogische Personalzu schützen. Nach Datenlage sind die Schulen in Deutschland und in Berlin bisher keine Infektionstreiber. Aber die aktuellen Zahlen belegen für Kinder und Jugendliche stark altersabhängige Entwicklungen. Bei den unter Zehnjährigen ist nur ein geringfügiger Anstieg der Zahlen zu beobachten. Neuinfektionen wurden vor allem bei den Über-15-Jährigen festgestellt. Auffällig war dabei ein deutlicher Zuwachs während der Herbstferien. Aus diesem Grund hat sich Senatorin Sandra Scheeres gemeinsammitdem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Wissenschaftlern und Ärzten in Abstimmung mit dem Berliner Senat entschieden, an den weiterführenden Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auszuweiten sowie weitere Maßnahmen einzuführen.

Diese Maßnahmen sind:
1. Ab Mittwoch, 18.11.2020, gilt  an  allen weiterführenden  und  beruflichen  Schulen  im Land  Berlin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal. 
Diese Pflicht betrifft das gesamte Gebäude sowie die Freiflächen des Schulgeländes und gilt auch im    Unterricht. Der Musterhygieneplan wird entsprechend angepasst.
2. Beginnend ab Mittwoch, 18.11.2020, wird im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten an  allen  weiterführenden Schulen der Beginn des Unterrichts über einen Zeitraum von zwei Stunden  gestreckt, so dass nur Teile der Schülerschaft zeitgleich den öffentlichen Nahverkehr nutzen und in der Schule eintreffen. Die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen sind so zu gestalten, dass im Laufeder kommenden Woche alle Jahrgänge verbindlich in den versetzten Unterrichtsbeginn    eingebunden sind.Diese Regelung gilt nicht für jene Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, deren Schülerinen und Schüler den Schulweg häufig durch private Beförderungsunternehmen bewältigen.

In der vergangenen Woche hat der Berliner Senat 480.000 Mund-Nasen-Bedeckungen über die Bezirke für die Schulen zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung weiterer Kontingente erfolgt ab Mitte der kommenden Woche. Derzeit berät die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie der Senatsverwaltung für Finanzen über die Beschaffungvon Kontingenten für das Schulpersonalsowie die Schülerinnen und Schüler. Über Umfang und Zeitpunkt der Bereitstellung im Sinne einer ergänzenden Unterstützung bei der persönlichen Versorgung mit Mund-Nasen-Bedeckungen werden wir Sie schnellstmöglich gesondert informieren.Wirmöchten Sie bitten, Ihre Kolleginnen und  Kollegen, die  Vertretungen der Eltern-und  Schülerschaft sowie   Kooperationspartner über diese Maßnahmen zu informieren und   diese im Interesse der Gesunderhaltung aller an Ihren Schulen Lehrenden und Lernenden gemeinsam aktiv umzusetzen. Für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen schwierigen Zeiten danken wir Ihnen  als Schulleitung ganz herzlich und bitten Sie, diesen Dank auch in das Kollegium mitzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume
Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow Leiter der Abteilung IV (komm.)

 

27.10.2020
Aktualisierte Musterhygienepläne und neue Einstufung
Die Berliner Schulen haben nun die aktualisierten Musterhygienepläne jeweils für die Primarstufen, für die weiterführenden Schulen und für die beruflichen Schulen erhalten. In diesen detaillierten Musterhygieneplänen wird festgelegt, in welchem Rahmen die Schulen ihre Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen werden,
Zugleich ist auch der Stufenplan für die Schulen in Kraft gesetzt worden. Es gibt Stufe Grün (Regelunterricht), Gelb (Regelunterricht mit verstärktem Hygieneschutz), Orange (Regelunterricht mit noch stärkerem Hygieneschutz) sowie Rot (Alternativszenario: Mischung aus Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause“

Zu den Downloads:

 

22.10.2020
CORONA-STUFENPLAN FÜR DIE BERLINER SCHULEN 
Entscheidungsprozesse und Informationswege

Mo-So
Beobachtung und Bewertung des Infektionsgeschehens
Die bezirklichen Gesundheitsämter beobachten und bewerten kontinuierlich das Infektionsgeschehen in den Bezirken und im Land Berlin sowie an den einzelnen Schulen in ihrem Bezirk.Das Gesundheitsamt im Bezirk der Schule und die zuständige (regionale) Schulaufsicht werden jederzeit durch die betroffene Schule über positiv auf das Coronavirus getestete schulangehörige Personen und über die jeweiligen Kontaktpersonen informiert.

Do
Festlegung Stufenzuordnung der Einzelschule
Jede Woche Donnerstag erfolgt eine telefonische Abstimmung zwischen den bezirklichen Gesundheitsämtern und den zuständigen (regionalen) Schulaufsichten. Jede Schule wird dabei individuell einer Stufe des Corona-Stufenplans zugeordnet. Die endgültige Entscheidung zur Stufenzuordnung trifft das Gesundheitsamt im Bezirk der Schule.
Die Kriterien zur Stufeneinordnung sind:
das konkrete Infektionsgeschehen in der einzelnen Schule
UND
das allgemeine Infektionsgeschehen im Bezirk (Primarstufe) bzw. in Berlin (weiterführende allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen)
Erläuterung: Das bedeutet beispielsweise, dass eine einzelne Grundschule auch bei einem sehr geringenInfektionsgeschehen im Bezirk in die Stufe „rot“ (Unterricht im Alternativszenario) eingeordnet werden könnte, wenn es an der Schule sehr viele Infektionen gibt. Gleichzeitig können zum Beispiel weiter-führende Schulen mit keinem oder geringem Infektionsgeschehen trotz mittlerem oder höherem Infektionsgeschehen in der gesamten Stadt in die Stufe „grün“ oder „gelb“ eingeordnet werden.


Do
Information der Schule über Stufenzuordnung

Die zuständige (regionale) Schulaufsicht informiert jede Schule, falls sich ihre individuelle Stufen-zuordnung verändert hat. Diese Information erfolgt jede Woche Donnerstag – direkt nach der Abstimmung mit dem bezirklichen Gesundheitsamt – per E-Mail. Die zuständige (regionale) Schul-aufsicht erläutert der Schule bei Bedarf die notwendigen (weiteren) Maßnahmen.

Do + Fr
Planung zur Umsetzung der Stufenzuordnung an der einzelnen Schule
Die Schulleitung ergreift die notwendigen Maßnahmen, die sich aus der individuellen Stufenzuordnungihrer Schule ergeben. Die Schulleitung informiert jeden Freitag die Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Dienstkräfte) über die Stufenzuordnung.

Mo
Umsetzung der Stufenzuordnung

Die einzelnen Schulen setzen ab dem darauf folgenden Montag die Maßnahmen um.Gestaltung:

Referat ZS I, Stand: 22.10.2020


22.10.2020

An die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Land Berlin
Präventive Maßnahmen zum Schulstart nach den Herbstferien

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

über die Ferienzeit sind dieInfektionszahlen in Berlin stark angestiegen. Nach Rücksprachenmit bezirklichen  Gesundheitsämtern und  anderen  Vertretern aus dem  Gesundheitsbereich hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entschieden,präventiv auf diese veränderte Situation zu reagieren. Wir möchten Sie über die folgende getroffene Regelunginformieren:Alle  Berliner  Schulen  starten nach den Ferien präventivmit Maßnahmen,  die der Stufe „gelb“ des  Corona  Stufenplans  für die Berliner Schulenentsprechen.Dazu zählt  insbesondere  das verpflichtende Tragen einer  Mund-Nasen-Bedeckung  in der Oberstufe sowie in allen Bildungsgängen der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren. An  allen  Schulen  wird  zudem das  Tragen  einer Mund-Nasen-Bedeckung  für  das  Schulpersonal  in  Gemeinschaftsräumen verpflichtend,  zum  Beispiel  in  Lehrerzimmern. Wir bitten Sie,  die  Schulgemeinschaft entsprechend zu informieren.Ziel  dieser  Maßnahmenist es, das Hereintragenvon  Infektionen aus  dem privaten  Umfeld in schulische Einrichtungen und die Verbreitung innerhalb der Schulen zu verringern,erforderliche Kontaktverfolgungen  weitestgehend  zu unterstützenund  somit  den  Präsenzunterricht  für alle Berliner Schülerinnen und Schüler möglichst langfristig aufrechtzuerhalten.Diese Maßnahmen gelten vorläufig in der ersten Schulwoche nach  den  Herbstferien vom Montag, 26.10.2020,bis Freitag, 30.10.2020
Am Donnerstag, 29.10.2020,findet die ersteregelmäßige Abstimmung zwischen den bezirklichen Gesundheitsämtern und den zuständigen (regionalen) Schulaufsichtenim Rahmen der Umsetzung des Corona-Stufenplans statt.In den ersten Schultagen  nach den Herbstferien wird es gemeinsam  gelingen,  eine  genaue Einschätzung der Infektionslage an der einzelnen Schule zu gewinnen. Für jede Schule wird dann individuell auf  Basis des konkreten Infektionsgeschehens an der Schule  und  des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk  bzw. im Land Berlin entschieden, welcher  Stufe  des Corona-Stufenplans die konkrete Schule zugewiesen wird. Somit können verschiedene Schulen in einem Bezirkauch verschiedenen Stufen des Corona-Stufenplans zugeordnet werden.Noch  am  Donnerstag,29.10.2020,werden die Schulen über ihre individuelle Stufenzuordnung informiert.Die  Schulgemeinschaft ist dann am  Freitag, 30.10.2020, durch die Schule über  die Stufenzuordnung und die damit verbundenen Maßnahmen zu informieren. Die neue, individuelle Stufenzuordnung wird ab Montag, 02.11.2020, an den Schulen umgesetzt.Eine Übersicht zu den Entscheidungsprozessen und Informationswegen im Rahmen des Corona-Stufenplans für  die Berliner Schulen  finden  Sie  auch  noch  einmal  in  der  Anlage zu diesem Schreiben.WirdankenIhnen herzlich fü  Ihre Unterstützung  bei  der Umsetzung dieser Entscheidung und für Ihr Verständnis für diese notwendigen präventiven Maßnahmen. Ihnen und Ihren Kollegien wünschen wir viel Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Blume
Leiter der Abteilung I
Mirko Salchow
Leiter der Abteilung IV (komm.

 

Schulschreiben Oktober 2020 zum Corona-Stufenplan und dem Verfahren bei Corona-Fällen an Schulen
7. Oktober 2020
Sehr geehrte Schulleitungen,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle Themen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, informieren.Fast zwei Monate nach der Rückkehr zum Regelbetrieb an unseren Schulen können wir ein positives Zwischenfazit ziehen: Den Berliner Schulen ist es gelungen, den schulischen Alltag auch unter den Bedingungen der Pandemie weitestgehend wieder aufzunehmen. Die schulischen Hygienekonzepte haben Wirkung gezeigt. Der Blick auf die berlinweite Situation zeigt, dass die Infektionszahlen an den Schulen insgesamt bisher gering sind und Schulen keine Infektionsherde darstellen.Dank Ihres besonderen Einsatzes haben Sie maßgeblich mit dazu beigetragen, dass das Infektionsgeschehen an unseren Schulen seit Schuljahresbeginn auf einem erfreulich niedrigen Niveau gehalten wird. Sie sichern damit wesentlich den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Hierfür möchte ich mich, auch im Namen der Senatorin,ausdrücklich bei Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen an Ihren Schulen bedanken.Bitte geben Sie diesen Dank weiter.Hygienebeirat. Der in diesem Schuljahr neu eingerichtete Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Medizin sowie Schulleitungen, Lehrkräfte sowie die Landeseltern-und -schülervertretungen mitwirken, hat seine Arbeit fortgesetzt. Aktuell werden in den Arbeitsgruppen der Musterhygieneplan, Lüftungskonzepte, der Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21 sowie Themenschwerpunkte zu Information und Kommunikation bearbeitet. Mit der Expertise von Virologen, Amtsärzten, Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern wurde zudem in den letzten Wochen ein Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen entwickelt und somit bereits eine zentrale Aufgabe des Hygienebeirats erfüllt.
Corona-Stufenplan
Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen ist ein Bestandteil des Musterhygieneplans. Er stellt einen Orientierungsrahmen für die Einordnung des allgemeinen Infektionsgeschehens in einem Bezirk bzw. in Berlin und des schulischen Infektionsgeschehens dar und gibt daraufhin an den betroffenen Schulen einzuleitende Maßnahmen vor. Die Entscheidung zur Stufenzuordnung einer konkreten Schule trifft das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der zuständigen (regionalen) Schulaufsicht.Der Zuordnung einer Schule zu einer Stufe geht eine differenzierte Betrachtung des allgemeinen Infektionsgeschehens im Bezirk bzw. in Berlin, der konkreten schulischen Infektionslage und der Rahmenbedingungen einer Schule voraus. Es erfolgt eine schulscharfe Prüfung durch das jeweils zuständige bezirkliche Gesundheitsamt und die zuständige (regionale) Schulaufsicht, in deren Ergebnis eine Entscheidung des Gesundheitsamtes steht.Der Stichtag für die Abstimmung zwischen Gesundheitsämtern und Schulaufsichten, die Festlegung der Maßnahmen und die Übermittlung der Maßnahmen an die betroffenen Schulen ist der Donnerstag. Jeden Donnerstag findet ein fester Telefontermin zwischen bezirklichem Gesundheitsamt und der (regionalen) Schulaufsicht statt. Die Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes zur Stufeneinordnung wird den betroffenen Schulen unmittelbar durch die (regionale) Schulaufsicht mitgeteilt. Die Schulen setzendie Entscheidung des bezirklichen Gesundheitsamtes und die als geeignet festgelegten Maßnahmen ab dem auf den Donnerstag folgenden Montag um. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Dienstkräfte der Schule sind spätestens am Freitag über die Maßnahmen zu informieren.Mit dem Stufenplan und dem Verfahren zur Stufeneinordnung soll es gelingen, differenziert mit dem Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Rahmenbedingungen umzugehen und adäquat Maßnahmen einzuleiten, die sowohl dem gesundheitlichen Schutz aller am Schulleben Beteiligten dienen, als auch das Recht auf Bildung unter Pandemiebedingungen organisieren.Im Stufenplan sind bekannte Eckpunkte des Musterhygieneplans und des Handlungsrahmens für das Schuljahr 2020/21 aufgenommen und weiter ausdifferenziert worden. Sowohl der Musterhygieneplan als auch der Handlungsrahmenbefinden sich in Überarbeitung.Der Corona-Stufenplan für Schulen wurde in Anlehnung an die Corona-Ampel der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entwickelt, um die Verbindung von schulischer Organisation zu allgemeinen Infektionsgeschehen und Maßnahmen zu verdeutlichen.Die erste Abstimmung zwischen Gesundheitsämtern und Schulaufsichten zur Stufenzuordnung erfolgt am Donnerstag, 29.10.2020 und die Umsetzung zum 02.11.2020. Bitte machen Sie sich bis zum 29.10.2020 mit den Inhalten des Corona-Stufenplans vertraut und setzen Sie die in Stufe „grün“ vorgesehenen Maßgaben um. Den Schulen ist es selbstverständlich möglich, auch bereits direkt nach den Herbstferien die Maßgaben der Stufe „grün“ umzusetzen.Mit dem Inkrafttreten nach den Herbstferien soll noch vor der Erkältungs-und Grippezeit im Herbst Klarheit hergestellt werden, wie mit dem anzunehmenden steigendem Infektionsgeschehen in Schule umgegangen werden soll.In der Anlage zu diesem Schreiben finden Sie den Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen.Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Entwurfsfassung handelt, da sich der Corona-Stufenplan aufgrund einer durch den Hauptpersonalrat beantragten Fristverlängerung um zwei Wochen noch in der Mitbestimmung mit den Personalvertretungen befindet. Den Personalvertretungen liegt der Corona-Stufenplan seit dem 21.09.2020 vor.
Musterhygieneplan und Lüftung
Der Musterhygieneplan wird zukünftig konkrete und nach Schularten differenzierte Stufenzuordnungen und Maßnahmen (gemäß Corona-Stufenplan) definieren.Der Musterhygieneplan wird auch Regelungen zum Lüften beinhalten.Es müssen nicht ganztägig alle Fenster im Schulgebäude geöffnet sein, sondern es sollte gezielt gelüftet werden.An den Berliner Schulen soll mehrmals täglich, vor dem Unterricht mindestens einmal in der Mitte jeder Unterrichtsstunde bzw. zweimal pro Betreuungsstunde (mindestens 3-5 Minuten) sowiein jeder Pause und nach dem Unterricht eine Durchlüftung (keine Kipplüftung,sondern Stoß-oder Querlüftung) durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen werden.Darüber hinaus ist beabsichtigt,an den Berliner Schulen CO2-Messgeräte einzusetzen, um das Lüftungsverhalten zu trainieren.Die Beschaffung der CO2-Messgeräte erfolgt zentral.Weitere Informationen hierzu folgen.Informationsveranstaltung„Schule in Zeiten von Corona –Expertinnen und Experten im Praxisgespräch“und Informationsvideos. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 01.09.2020 eine Informationsveranstaltung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin durchgeführt, in der vielfältige Fragen von Schulleitungen und Schulaufsichten beantwortet wurden. Auf Grund der Teilnahmebeschränkungen konnten nicht alle Interessierten an dieser Veranstaltung teilnehmen. Aus allen Bezirken bzw. Regionen waren Schulvertreterinnen und -vertreter anwesend, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dienen. Mit den Expertinnen und Experten wurden zudem Interviews zu zentralen Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus in Schulen und Kitas geführt.Auf der Webseite der Senatsverwaltung sowie unter den folgenden Links stellen wir Ihnen die Videos mit den Expertinnen und Experten zur Verfügung. Sie können diese für Ihre weitere Arbeit an den Schulen nutzen.Bitte weisen Sie die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schule darauf hin.Experteninterviews: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/grafiken-und-medien/Dokumentation InformationsveranstaltungSchule-Podiumsdiskussion: https://youtu.be/6Py4Dx8EOCgDokumentationInformationsveranstaltungSchule-Experteninput: https://youtu.be/YA0Ee04ZoyU
Bescheinigungenvon Schülerinnen und Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können
Schülerinnen und Schüler,die auf Grund einer eigenen Erkrankung oder auf Grund von Erkrankungen von Familienmitgliedern nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden durch schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (saLzH) durch die Schule unterrichtet.Folgende Regelung ist für diese Schülerinnen und Schüler anzuwenden:Es muss eine geeignete ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der eindeutig hervorgeht, dass aus medizinischen Gründen ausschließlich (!) ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hausemöglich ist, bzw. dass auch Kleingruppenunterricht nicht möglich ist. Die Bescheinigung muss so formuliert sein, dass die Schule auf ihrer Grundlage eine entsprechende Entscheidung für das ausschließlich schulisch angeleitete Lernen zu  Hause treffen  kann.  Das  kann  auch  der  Fall  sein,  wenn  eine  im  Haushalt  lebende  Person  von  einer entsprechenden Grunderkrankung betroffen ist. Solche Schülerinnen und Schüler zeichnen sich also u.a. dadurch  aus,  dass  sie  Kontakte  mit  Personen  außerhalb  des  Haushalts  aus  Infektionsschutzgründen vollständig  vermeiden  müssen.  Hat  eine  Schule  begründeten  Zweifel  am  Erfordernis  des  ausschließlich schulisch  angeleiteten  Lernens  zu  Hause,  kann  sie  eine  Überprüfung  durch  die  Amtsärztinnen  und Amtsärzte  der  Gesundheitsämter  erbitten.  Die  Schule  sendet  zu  diesem  Zwecke  die  ihr  vorliegenden Unterlagen mit Begründung an das entsprechende Amt und bittet um Entscheidung.Beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause gilt den möglichen Formaten für Leistungsüberprüfungen, Klausuren, Prüfungen etc. besondere Aufmerksamkeit. Beachten Sie dazu die entsprechenden Rahmenvorgaben nach dem Handlungsrahmen 2020/21 des Referats II D und die Fachbriefe des Referats II B. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause erfolgt unter möglichst weitgehender Abdeckung der Stundentafeln.Informationswege beim Auftreten   von   Corona-Erkrankungen   an   Schulen –Unterstützung   der bezirklichen GesundheitsämterIn   Zeiten   steigenden   Infektionsgeschehens   in   der   Stadt   sind   die   bezirklichen   Gesundheitsämter zunehmend beansprucht. Um eine zügige Fallbearbeitung durch die Gesundheitsämter zu ermöglichen, müssen auch die Schulen beim Auftreten von Corona-Erkrankungen in ihren Einrichtungen zielgerichtet bei  der  Aufklärung  der  konkreten  Situation  vor  Ort  mitwirken.  Es  sollten  aus  diesem  Grund  in  den Lerngruppen / Klassenverbünden / Kursen möglichst feste Sitzordnungen festgelegt werden und zu jedem Zeitpunkt aktuelle Sitzpläne der Lerngruppen / Klassenverbünde / Kurse an der Schule vorliegen.Wenn eine Schule über die positive Testung einer schulangehörigen Person auf das Coronavirus informiert wird, zum Beispiel durch das zuständige Gesundheitsamt oder die betroffene schulangehörige Person, gilt das folgende Verfahren:1.Die Schule informiert die Schulaufsicht sowie das für die Schule zuständige Gesundheitsamt über den Corona-Fall und übermittelt schnellstmöglich den Sitzplan sowie eine Kontaktliste der Personen der betroffenen Lerngruppe/ Klasse / Kurs. Die Kontaktliste muss sortiert ausweisen, welche Personen aus  Sicht  der  Schule  der  Kontaktgruppe der  KategorieI  oder  II  angehören.Es  werden  neben  dem Namen der Personen und der Kontaktgruppe auch die jeweils aktuelle Anschrift sowie eine gültige Telefonnummer erfasst. Eine entsprechende Vorlage für die Kontaktliste finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben.
Hinweise zur Kategorisierung
Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko):Personen mit mindestens 15-minütigem „face-to-face“-Kontaktzu einem bestätigten Corona-Fall. Personen  mit  direktem  Kontakt  zu  Sekreten  oder  Körperflüssigkeiteneines  bestätigten Corona-Falls,  insbesondere  zu  Sekreten  der  Atemwege,wie  z.  B. beim Küssen,  Kontakt  zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.Über die jeweiligen Sitzpläne der betroffenen Lerngruppe / Klasse / Kurs können Schülerinnen und  Schüler  als  Kontaktpersonen  der  Kategorie  I  identifiziert  werden,  die  im  Unterricht  in weniger als 1,5 Meter Abstand zu einem bestätigten Corona-Fall gesessen haben.Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko):Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter Corona-Fall aufhielten, jedoch keinen mindestens 15-minütigen „face-to-face“-Kontakt mit dem Corona-Fall hatten.Über die jeweiligen Sitzpläne der betroffenen Lerngruppe / Klasse / Kurs können Schülerinnen und  Schüler  als  Kontaktpersonen  der  Kategorie  II  identifiziert  werden,  die  im  Unterricht  in mehr als 1,5 Meter Abstand zu einem bestätigten Corona-Fall gesessen haben.Nach  aktueller amtsärztlicher  Einschätzung  wird  als Kontaktperson  nur  eingestuft,  wer  in  den  drei Tagenvor Auftritt  der ersten Symptome  des bestätigten Corona-Falls mit  dieser Person in Kontakt stand.  Sollte  die  positiv  getestete  Person  keine  Symptome  zeigen,  so  sind  die  drei  Tage  vor  der Testung heranzuziehen.2.Das für die Schule zuständige Gesundheitsamt prüft auf Grundlage des Sitzplans und der Kontaktliste, welche Maßnahmen in der Schule einzuleiten sind. Es informiert die im Bezirk der Schule wohnhaften Kontaktpersonen  der  Kategorie  I  und  ordnet  Maßnahmen  an. Das  kann  die  Anordnung  von Quarantäne   und   Testung   für   alle   diejenigen  Mitglieder   der   Schulgemeinschaft   sein,   die   der Kontaktgruppe der Kategorie I zugeordnet werden, und bis zur zeitweisen Schließungvon einzelnen Lerngruppen / Klassen / Kursen oder sogar der gesamten Schule reichen.3.Sollten  identifizierte  Kontaktpersonen  der  Kategorie  I  ihren  Wohnort  nicht  im  Bezirk  der  Schule haben,  informiert  das  für  die  Schule  zuständige  Gesundheitsamt  die Gesundheitsämter  an  den Wohnorten  der  betreffenden  Personen,  damit  diese  die  Personen  informieren  und  Maßnahmen anordnen.4.Wenn  die  Schulen  ihr  zuständiges  Gesundheitsamt  nicht  mehr  am  gleichen  Tag  erreichen  können oder   die   Gesundheitsämter   an   den   Wohnorten   der   Kontaktpersonen   der   Kategorie   I   nicht ausreichend Zeit haben, um die betroffenen Personen noch am gleichen Tag zu erreichen, wird die betreffende Lerngruppe / Klasse / Kurs durch die Schule kontaktiert.Die  durch  die  Schule  identifizierten  Kontaktpersonen  der  Kategorie  I  bzw.  deren Sorgeberechtigte werden  darüber  informiert,  dass  sie weitere  Informationen  zur  ggf.  notwendigen  Quarantäne  und Testung    vom    zuständigen    Gesundheitsamt    erhalten    werden    und mindestens bis    zur Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause teilnehmen.Bis zur Kontaktaufnahme des zuständigen Gesundheitsamtes sind soziale Kontakte zu vermeiden.Die  anderen  Personen  der  betreffenden  Lerngruppe  /  Klasse/  Kurs bzw.  deren  Sorgeberechtigte werden darüber informiert, dass sie vorsorglich füreinenTag am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause  teilnehmen,  damit  entsprechende  organisatorische  Vorkehrungen  an  der  Schule  getroffen werden können.
In  der  Anlage  zu  diesem  Schreiben  finden  Sie  eine Infografik  sowie Checkliste,  welche  das  oben beschriebene Verfahren anschaulich darstellt.Elterninformation Oktober 2020Zum Abschluss möchte ich Sie bitten, die in der Anlage zu diesem Schreiben befindliche Elterninformation der  Senatorin an  alle  Eltern  Ihrer  Schule  weiterzuleiten.  Das  Schreiben  wurde  auch  in sechs  weitere Sprachen  übersetzt  (Arabisch,  Türkisch,  Englisch,  Russisch,  Bulgarisch  und  Polnisch).  Die  übersetzten Versionen der Elterninformation sowie  weitere mehrsprachige  Informationsmaterialien können auf der Internetseite   der   Senatsverwaltung   für   Bildung,   Jugend   und Familie   heruntergeladen   werden: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/Bitte weisen Sie die Eltern Ihrer Schule bei Bedarf auch noch einmal darauf hin, dass –wie bereits in den Sommerferien –die jeweils aktuellen Vorgaben der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung des  Landes Berlin zu Rückreisenden aus Risikogebieten Gültigkeit besitzen.Bitte nutzen Sie auch die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, über die wir alle aktuellen Informationen und Materialen den am Schulleben Beteiligten und Interessierten aktuell zur Verfügung stellen. Für die anstehenden Herbstferien wünsche ich Ihnen gute Erholung und viel Entspannung.
Mit freundlichen Grüßen
Marina HennersdorfMirko Salchow
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/

Elterninformation Oktober 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Eltern,
mit  Beginn  des  Schuljahres sind die  Berliner  Schulen zum Regelbetrieb zurückgekehrt.  Nach  den Erfahrungen der letzten Wochen können wir ein positives Zwischenfazit ziehen:Den Berliner Schulen ist es gelungen, den bekannten schulischen Alltag auch unter den Bedingungen der Pandemie weitestgehend wieder aufzunehmen. Unsere Schulen leisten hier großartige Arbeit im Sinne der Kinder und Familien. Die schulischen Hygienekonzepte haben Wirkunggezeigt.DerBlick auf die berlinweite Situation zeigt,  dass dieInfektionszahlen  an  den  Schulen insgesamt bisher gering sind und  Schulen  keine  Infektionsherde darstellen.  Durch  ein  konsequentes,  planvollesVorgehen  von  Schulen  und  Gesundheitsämternkönnen Kontaktpersonen von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen zielgerichtet nachverfolgt werden. So  wird der  Schutz Ihrer  Kinder  und  desSchulpersonals gewährleistet  und  der  Unterricht kannin  den meisten  Fällen im  Präsenzbetrieb  weitergeführt  werden.  Ihre  Unterstützung  der  Maßnahmen ist ein wesentlicher   Beitrag dazu,   dass die Schulen wieder Unterricht,   Förderung   und   Betreuung   im Präsenzbetrieb durchführen können. Vielen Dank dafür!Das  Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,  Händewaschen,  Lüften  und Abstandhalten  sind  für  viele Schülerinnen und Schüler Selbstverständlichkeiten geworden. Ich möchte Sie herzlich bitten,Ihre Kinder auch weiterhin zu ermuntern und dabei zu unterstützen, diese und alle weiteren Schutzmaßnahmen zu befolgen. Dies betrifftebenfallsdas Freizeitverhalten, insbesondere auch in der anstehenden Ferienzeit. Wie  bereits  in  den  Sommerferien  gelten  auch  in  den  Herbstferien  die  Vorgaben  der  SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung  des  Landes  Berlin  zu  Rückreisenden  aus  Risikogebieten. Jeder neue  Fall bedeutet  für  die  betroffene  Schule  und  die  jeweilige  Schülerschaftpotentiell eine  Einschränkung  des Schulbetriebes.Das regelmäßige Lüften von Räumen wird auch in der kalten Jahreszeit ein wesentlicher Bestandteil der Hygienemaßnahmen sein. Wir werden den Schulen Hinweise zum richtigen Lüften geben.Bitte geben Sie Ihren Kindern zur Sicherheit warme Sachen für die Lüftungszeiten mit in die Schule.
Um  den  Schulbetrieb  weiterhin  nach  aktuellen  wissenschaftlichen  Erkenntnissen  und  praktischen Erfahrungen sicher zu gestalten, hat  die Senatsverwaltung einen Hygienebeirat eingerichtet. Darin sindneben Vertreterinnen  und  Vertretern  aus Wissenschaftund Medizinauch Schulleitungen,  Lehrkräfte sowie die Landeseltern-und -schülervertretungenbeteiligt. Der Hygienebeirat entwickelt   denbestehenden   Musterhygieneplan   weiter und   macht   Vorschläge   zur   besseren   Organisation   und Kommunikation unserer Maßnahmen.Dazu gehört auch ein Corona-Stufenplan. Mit seiner Hilfe können die  Gesundheitsämter  zusammen  mit den Schulaufsichten das  aktuelle  Infektionsgeschehen  an  jeder Berliner Schule regelmäßig und systematisch bewerten, einstufen und entsprechende Maßgaben für den Schulbetrieb und die Hygieneregeln vorgeben.Ändert sich die Einstufung der Schule Ihres Kindes, werden Sie darüber umgehend informiert und die Schule bereitet die notwendigen Maßnahmen vor. Diese greifen in  der  Regel  ab  dem  auf  die  Stufenänderung  folgenden  Montag,  so  dass  alle  Familien  die  Möglichkeit haben, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Der Corona-Stufenplan tritt in der Woche nach den Herbstferien in Kraft, weitere Informationen dazu erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.Ziel des  Stufenplans  und  aller  anderen  Maßnahmen  ist es,  dass  alle  Schulen –unter  Beachtung  des Gesundheitsschutzes –offen bleiben können.Das ist wichtig für das Wohl und die Bildung unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für das Funktionieren unserer Stadt. Deshalb bitte ich Sie herzlich:  Unterstützen  Sie  auch  nach  den  Herbstferien  Ihr  Kind  wieder  dabei,  den  Corona-Virus im schulischen  Alltag einzudämmen.Auf  der  folgenden  Seite  finden  Sie  Links  zu  vielen  informativen und hilfreichen Schaubildern, Videos und Hinweisen rund um den Infektionsschutz an unseren Schulen, viele davon auch in mehreren Sprachen.Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern schöne und erholsame Herbstferien. Wir sind ein Berlin –Lassen Sie uns in dieser herausfordernden Zeit gemeinsam in diesem Sinneb esonnen handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Scheeres

Handreichung für Schulen und KitasUmgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-oeffnung-kita-und-kindertagespflege/handreichung-fuer-schulen-und-kitas-versandversion.pdf

01.02.2020
Informationsschreiben zum Umgang mit Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund‐Nasen‐Bedeckung
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/informationsschreiben-zum-umgang-mit-verstoessen-gegen-die-pflicht-zum-tragen-einer-mund-nasen-bedeckung.pdf

Grafiken
- WENN MEIN KIND KRANK WIRD...Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schule/Kita:
- KATEGORIEN DER KONTAKTPERSONEN NACH RKI
- KONTAKTSZENARIEN IM CORONA-KONTEXT
- WARUM FESTE GRUPPEN BEI KONTAKT OHNE MUND-NASEN-SCHUTZ WICHTIG SIND
- HILFREICHE MASSNAHMEN FÜR EINRICHTUNGEN
- INFORMATIONSWEGE BEI CORONA-FÄLLEN IN SCHULE/KITA
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/200826_infografiken_zu_corona_fuer_schulen_und_kitas_i_din_a4.pdf

Briefe an Schulen:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/


02.09.2020
Umgang mit Atemwegsinfekten

Sehr geehrte Schulleitungen,

die ersten Wochen des neuen Schuljahres liegen hinter lhnen und Ihren Kollegien. Bereits jetzt haben Sie eine Vielzahl von Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie gegeben sind, erfolgreich gemeistert. Mein ausdrücklicher Dank gilt Ihnen für Ihren engagierten Einsatz.
Mit der Aufnahme des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler ergeben sich neue Fragen oder bereits bekannte Situationen erhalten unter diesen Bedingungen eine neue Aufmerksamkeit. Darauf möchte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit anderen Senatsverwaltung sowie Expertinnen und Experten des Hygienebeirates aktuell mit diesem Schreiben reagieren.
Bitte geben Sie daher dieses Schreiben allen Dienstkräften Ihrer Schule bekannt.

Umgang mit Atemwegsinfekten

Bestehen bei Kindern oder Jugendlichen Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen sie die Schule nicht besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Schule, ist es ggf. von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung ent scheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt.
Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in den Präsenzunterricht kein ärztliches Attest erforderlich.
Auch nach durchgemacht em Atemwegsinfekt ist keine Attestierung der Schulfähigkeit nötig. Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte .
Die Vorlage von Testergebnissen darf nicht verlangt werden. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da auch ein negatives Testergebnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine Momentaufnahme darstellt.
Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Schülerinnen und Schüler immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind ggf. gehalten, eine Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Sie können sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen. Ein Muster für eine solche Bestätigung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler eine nachgewiesene Covid-19-lnfekt ion durchgemacht haben, so ist vor Wiederaufnahme keine ärztliche Bestätigung notwendig und kann nicht eingefordert werden. Ärztliche Atteste werden nur bei Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz aufgenommen sind (z.B. Masern), ausgegeben. Corona gehört nicht zu diesen Krankheiten.
Sollten Schülerinnen und Schüler lediglich einfachen Schnupfen oder Husten ohne Fieber aufweisen, so können sie ohne weitere Attestierung den Präsenzunterricht und die Betreuung besuchen.
Bei Unklarheiten und offenen Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Zu dieser Thematik erhalten Sie mit diesem Schreiben eine Infografik. Diese können Sie in der Schule durch Aushang veröffentlichen sowie für die Arbeit in den Gremien, mit den Kollegien und für die Elternarbeit nutzen.

Kontaktpersonen der Kategorie I und II

In der von den Berliner Gesundheitsämtern in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herausgebenden „Handreichung für Schulen und Kitas - Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls" werden Kontaktpersonen wie folgt definiert:

Kontaktpersonen der Kategorie I nach RKI Definition:
             Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z. B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
                             Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten SARS-CoV- 2-Falls, wie z. B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.

Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko):
             Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter SARS-CoV-2-Fall aufhielten, z. B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts- (,,face-to­ face") Kontakt mit dem SARS-CoV- 2-Fall hatten.
             Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten.

Sie können dieser Handreichung auch weitere wichtige Informationen und vor allem Möglichkeiten zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten entnehmen. Diese Handreichung steht auch in Form einer Infografik zur Verfügung und geht Ihnen mit diesem Schreiben ergänzend zu.

Informationskette bei einem positiven Coronafall

Sollten Personal oder Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule auf COVID-19 getestet worden sein, so wird das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort der getesteten Person durch das Testzentrum darüber informiert und ordnet eine Quarantäne an. Die jeweilige Person ist sowohl verpflichtet diese Quarantäne einzuhalten, als auch die Schule über die Quarantäne zu informieren.
Wenn Sie eine solche Information erhalten, melden Sie diesen Sachverhalt sowohl der regionalen Schulaufsicht als auch dem bezirklichen Gesundheitsamt Ihrer Schule. Sollten Sie das bezirkliche Gesundheitsamt am Standort Ihrer Schule nicht erreichen, informieren Sie die regionale Schulaufsicht über diesen Umstand. Die Schulaufsicht kann in jedem Fall den Kontakt zum bezirklichen Gesundheitsamt herstellen und unterstützt Sie nach Bedarf in der jeweiligen Situation. Das bezirkliche Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren Maßnahmen informieren. Grundsätzlich gilt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis des Gesundheitsamtes in der Anordnung von Maßnahmen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möchte Sie auch weiterhin im Umgang mit der COVID-19 - Pandemie begleiten. Dazu finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung regelmäßig aktualisierte Informationen. Ebenfalls wird die Veranstaltung „Schule in Zeiten von Corona - Experten im Gespräch" medial aufbereitet und Ihnen online zur Verfügung gestellt. Aktuelle Fragen werden auch weiterhin in Form von Informationsschreiben aufgegriffen und beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

M.H.
Referatsleiterin I A/
ständige Vertreterin des Leiters der Abteilung I

 

Selbsterklärung zur Gesundheit des Kindes
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/200831-selbsterklaerung_eltern.pdf

Brief an die Eltern - Fragen und Antworten zum Schustart (August 2020)
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat zu Beginn des neuen Schuljahrs einen Brief an die Berliner Eltern geschrieben. Sie bedankt sich darin für deren Mithilfe und Betreuung der Kinder während der Kita- und Schulschließungen. Darüber hinaus werden wichtige Fragen zum Schulstart gestellt und beantwortet.
Hier können Sie den Brief lesen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/2-schreiben_schulorganisation2020_21_fin.pdf

Landespressekonferenz mit dem Berliner Senat (Bildungssenatorin Scheeres) am 4. August 2020
https://www.youtube.com/watch?v=KFkblwKN7vk

Informationen zum Schulstart finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/service..
und: https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/einschulung/

Herzlich Willkommen in der Schule!
Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind und Sie als Eltern ein neuer spannender Lebensabschnitt, auf den Sie sich freuen können. Was Ihr Kind in der Grundschule lernt, wie Sie als Eltern mitwirken können und welche besonderen Angebote es in den Schulen gibt, können Sie hier nachlesen.
In der Broschüre „Start ins Schulleben. Wissenswertes zum Schulanfang 2020“ finden Sie alle wichtigen Themen und Fragen rund um die Grundschule. So können Sie sich über den Schulalltag, die Nachmittagsbetreuung oder das Zeugnis ohne Noten informieren.
* zur neuen Broschüre

Regelbetrieb in Schulen und Kitas mit Hygieneregeln

Mit dem Schuljahr 2020/2021 starten Berliner Schulen im Regelbetrieb
* Aktuelle Informationen zum Schulstart ab 10. August
* Tests für das Berliner Schulpersonal
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#faqschule

Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen
PDF-Dokument (442.6 kB) - Stand: 4. August 2020
Download
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Handlungsrahmen für das Schuljahr 2020/21

Anlage zum Brief an die Schulleitungen  vom 4. August 2020
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/handlungsrahmen-2020_21_fin.pdf

Inhaltsverzeichnis
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2. Schreiben zur Organisation des Schuljahres 2020/21
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/2-schreiben_schulorganisation2020_21_fin.pdf
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„Good Practice: Schule im Corona-Modus
Wie organisieren Schulen den eingeschränkten Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause? Wie können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf die ungewohnte Situation einstellen? Und wie lassen sich Unterrichtsangebote trotzdem vermitteln?Viele Schulen haben sich gut auf die Ausnahmesituation eingestellt. Wir stellen Ihnen hier Beispiele von Schulen vor.“
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/best-practice/

Lernen zu Hause. Leitfaden für Schulen
https://www.ber-lin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/lernen-zu-hause_schulen.pdf

Weitere Informationen zum Thema "Coronavirus"
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/
FAQ zu den Schul-Schließungen -| FAQ zu den Kita-Schließungen - FAQ zur Notbetreuung
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/#faqschule

Briefe der Senatsbildungsverwaltung an Schulen
- Allgemeinbildende Schulen
- Berufliche Schulen - OSZ
- Briefe an alle Schulen   
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/
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Antworten der Senatsschulverwaltung zum Thema „Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags"

03.08.2020
Frau Senatorin Scheeres dankt Ihnen für den Beschluss vom 19. Juni 2020 zum Thema „Verbindliche Standards für die Umsetzung des Bildungsauftrags". Sie hat mich gebeten, Ihnen hierzu die folgende Stellungnahme zu übermitteln:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Hinweise des Gremiums den Antworten vorangestellt.

1. Ausgestaltung nachhaltiger Unterrichtsmodelle „Fernunterricht" (;,schulisch angeleitetes Lernen zu Hause") und „kombinierter Präsenz-und Fernunterricht".
a) Zusammenfassung und Konkretisierung der bisherigen Empfehlungen,
b) transparente Gewichtung eines Mix verschiedener Unterrichtsformate unter Ausnutzung aller zu_r Verfügung stehender Möglichkeiten (z.B. Arbeitsblätter, Lernvideos, interaktive Lernfor­mate, Videokonferenzen) für Phasen des kombinierten Präsenz-und Fernunterrichtes, sowie vollständigen Fernunterrichts,
c) Übersetzung der regulären Stundentafel für die Anwendung von Fernunterrichtsmodellen,
d) Konzept zum gleichwertigen und parallelen Unterrichten in der Schule vor Ort (z. B. bei Notbe­treuung) sowie bei Fernunterricht (beispielsweise audiovisuelle Erfassung von Präsenzunter-richt zur Verwendung bei Fernunterricht),
e) Verpflichtende Einbeziehung der Fachlehrer*innen in die Formate mit Fernunterrichtsanteil in der Primarstufe,
f) Differenzierung der Unterrichtsangebote -vgl. der Niveaustufen bei Präsenzunterricht, 
g) Entwicklung einer Methodik der digitalen Leistungsbewertung.

Antwort zu 1 a bis g:
Das mit Schreiben vom 10. Juni 2020 an die Schulen angekündigte weitere Schreiben zum Schuljahres­beginn 2020/21 wird u. a. Hinweise zum Unterricht bzw. zu schulisch angeleitetem Lernen zu Hause enthalten. Darüber hinaus werden für alle Fächer zum Schuljahresbeginn Fachbriefe vorliegen, die fach­liche Hinweise und didaktische Varianten der Unterrichtsgestaltung vorhalten. Dabei bleiben die schul­gesetzlich festgelegten Aufgaben der Lehrkraft unberührt. Zudem sind die Schulen aufgefordert, Lern­stände zu erheben, um dann entweder lerngruppenbezogene Angebote zur Schließung eventueller Lern­lücken oder individuelle Förderangebote zu unterbreiten.

2. Kommunikation zwischen Pädagogen*innen und Schüler*innen zur Vermittlung sozialer Kompe­tenzen und Bildungsinhalten sowie_zur Reflektion erbrachter Leistungen der Schüler*innen durch den Einsatz digitaler Formate.

Mit dem „Lernraum Berlin" - einem Leitprojekt des eEducation Berlin Masterplan - stellt die Senatsver­waltung für Bildung, Jugend und Familie den öffentlichen Schulen ein auf Dauer kostenfreies-Lernmana­gementsystem zur Verfügung. Der „Lernraum Berlin" ist für alle Schularten und Jahrgangsstufen nutzbar und kann mit jedem beliebigen internetfähigen Endgerät (PC, Smartphone, Ta biet, etc.) genutzt werden. Lehrkräfte können eine Vielzahl von erprobten Kursen zum IT-gestützten Lernen an die eigenen konkre­ten schulischen Bedürfnisse anpassen und eigene Kurse gestalten. Diese ermöglichen das Bereitstellen digitaler Unterrichtsinhalte, kollaboratives Arbeiten, die Kommunikation mit und zwischen den Teilneh­menden sowie die Bewertung eingereichter Arbeitsergebnisse. Das Lernraum-Team steht den Lehrkräften für Beratungen und schulinterne Fortbildungen, sowohl zu technisch orientierten Fragen der Nutzung, als auch zu pädagogischen und didaktischen Fragestellung des digitalen Medieneinsatzes und des IT-gestützten Lernens, zur Verfügung.

3. Schaffung von Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit durch barrierefreie Teilhabe an sämtlichen Elementen des Berliner Ganztags während temporärer Schließungen und unter Berücksichtigung von Risikogruppen.

a) Klarstellung der Verantwortlichkeit von Schule für den Lernfortschritt der Schüler*innen in Phasen von· eingeschränktem Präsenzunterricht,

In dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Schulleitungen vom 10. Juni 2020 heißt es: ,, ... Ziel ist es, einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler im gesam­ten Schuljahr sicherzustellen. Jede Schule erstellt ihre Planung für die Organisation des Regelbetriebs .... " ,, ... Auf Grund des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 ist anzunehmen, dass die Lern-und Kompetenzentwicklungvieler Schülerinnen und Schüler anders ver­lief als im Fall regulären Unterrichts. Daher verständigt sich jede Schule darauf, wie sie in jeder Jahr­gangsstufe den aktuellen Lern-und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler feststellen wird, er­stellt daran anschließende Konzepte für die Unterrichtsgestaltung in der ersten Hälfte-des Schuljahres 2020/21 und legt ggf. notwendige Fördermaßnahmen fest ... " Um die Verantwortlichkeit der Schulen für den häuslichen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler auch sprachlich zu verdeutlichen, wurde in dem gleichen Schreiben der Begriff „schulisch angeleitetes Lernen zu Hause" gewählt.

b) digitale Angebote und Kontaktaufnahme durch den EFöB-Bereich,

Während der temporären Schulschließungen wird das weitere pädagogische Personal prioritär in der Notbetreuung, die dann immer parallel läuft, eingesetzt. Über den Einsatz des weiteren pädagogischen Personals, welches sich im Horne Office befindet, entscheidet die Schulleitung.

c) besondere Berücksichtigung sozialer schwacher Familien, die keinen BuT-Anspruch haben.

Alle Schulen sind aufgefordert, schulische Förderkonzepte im ersten Schulhalbjahr 2020/21 zu entwi-ekeln. Dabei werden auch besondere Bedarfe erhoben und durch entsprechende lerngruppenbezogene oder individuelle Fördermaßnahmen wird darauf eingegangen.· Daten zu Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien ohne Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket werden nicht erhoben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Schulen im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung diese Schülerinnen und Schüler ebenso bestmöglich fördern.

4. Konkrete Benennung und Schaffung der erforderlichen Raum-, Personal-Ausstattungsressourcen zur Gewährleistung o.g. Teilhabe an den Schulen vor Ort (auch mittels Kooperationen mit Einrich­tungen der Jugendhilfe, Volkshochschulen und Bibliotheken).

Die Mindestabstandsregel wurde in den Bereichen Kita und Schule mit dem Erlass der aktuellen SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung (1) aufgehoben. Grundlage für diese Entscheidung war eine Eini­gung der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder vom 18. Juni 2020, die auf Grund der stabil niedrigen Neuinfektionen in der Bundesrepublik Deutschland getroffen wurde.
Wegen der damit verbundenen
weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb sind dann keine zusätzlichen Raumkapazitäten erforderlich.
Bereits vor den Sommerferien wurde prognostiziert, welcher Personalanteil auf Grund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe mit Covid-19-relevanter Grunderkrankung zum 05. August 2020 nicht für eine Präsenztä­tigkeit in der Schule zur Verfügung stehen wird. Dies betrifft rund 10% des zur Verfügung stehenden Per­sonals.
Entsprechend § 7 Schulgesetz
(2) werden die Schulleitungen auf der Grundlage der Grundsatzbeschlüsse der schulischen Gremien zum Personaleinsatz eigenverantwortlich die schulspezifisch bestmöglichen Entscheidungen treffen.

5. Optimale Nutzung von Präsenzzeiten zur unmittelbaren pädagogischen und didaktischen Arbeit am Kind

a) Nutzung der Präsenzzeit für die Einführung neuer Inhalte,

Siehe Antwort zu 1. Die didaktische Funktion von Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause wird in allen Fachbriefen zum Schuljahresbeginn thematisiert.

b) Abkopplung von Lernstandserhebungen in separaten Zeitfenstern,

Eine Abkopplung ist nicht zielführend, vielmehr müssen Ausgangsdiagnose, Förderung, sowie danach fortlaufende Diagnostik immer einhergehen mit den (fach-)unterrichtlichen Maßnahmen ..

c)  entsprechend Schulprofil weitestgehend keine freie curricula-ferne Arbeit in der Präsenzzeit.

Für die curriculare Schwerpunktsetzung gelten folgende Grundsätze:

• Schwerpunkte für den Kompetenzerwerb/fachliche Inhalte konzentrier.en sich auf die in der nächst­höheren Jahrgangsstufe bzw. für das Erreichen der Bildungsstandards und Abschlussprüfungen un­abdingbaren Aspekte.
• Es sind Synergieeffekte zwischen Kompetenzbereichen, innerhalb von Lernbereichen und Doppel­jahrgangsstufen zu nutzen.
• Spielräume, die durch alternative bzw. exemplarische Inhalte im Rahmenlehrplan gegeben sind, sind konsequent zu ·nutzen.
• Im Hinblick auf die fachliche Progression ist eine Verständigung über sinnvolle Schwerpunktsetzun­gen für einzelne Jahrgangsstufen anzustreben.

6. Schaffung der Rahmenbedingungen für verbindliche Professionalisierung von Pädagogen*.innen hinsichtlich digitaler Unterrichtsgestaltung mittels Dienstvereinbarung zwischen Senatsbildungs­verwaltung und Schulaufsicht.

7. Durchführung der o.g. Professionalisierung von Pädagogen*innen.

Antwort zu 6 und 7:

Sowohl in der Aus-und Fortbildung der Lehrkräfte als auch in den Fortbildungen für Schulleitungen, Seminarleitungen etc. wird das Thema seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt aufgenommen. Ein großer Teil der angebotenen Veranstaltungen findet bereits in digitaler Form statt. Für die Ausbilderin­nen und Ausbilder und damit auch für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wird das Thema im neuen Schuljahr insbesondere unter den Aspekten „schulisch angeleitetes Lernen zuhause" und „Unterrichten auf Distanz" im Rahmen verpflichtender Qualifizierurigsveranstaltungen behandelt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck

(1) SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBI. S. 562), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2020 (GVBI. S. 570).
(2) Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 {GVBI. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 538) geändert worden ist.

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30.07.2020
"Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort)
werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden. Der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann wieder stattfinden.

Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen wieder angeboten werden. Wenn Bläserklassen bzw. -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit Theorieunterricht zu beginnen.

Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) sollen in vollem Umfang wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

  Weitere Themen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#start

(Stand: 30. Juli 2020)
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10.07.2020

17. Trägerinformation zum Regelbetrieb aller Kindertageseinrichtungen im Land Berlin während der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Trägervertreterin, sehr geehrter Trägervertreter, sehr geehrte Kitaleitung, sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 22.06.2020 befinden sich die Berliner Kindertageseinrichtungen nach rund 3 Monaten des Not-betriebswieder im Regelbetrieb; dies unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Für den insgesamt gelungenen Start in den Regelbetrieb und die Bewältigung der damit für alle Beteiligten verbundenen Herausforderungen danken wir Ihnen herzlich. In den vergangenen Tagen erreichte uns eine Vielzahl von Anfragen aus Kindertageseinrichtungen zum Umgang mit erkrankten Kindern bzw. Kindern mit unklaren oder leichten Symptomen, Kindern mit Risikofaktoren und zu Familien, die nach ihrem Urlaub aus Risikogebieten zurückkehren. Zu diesen und ähnlichen Themen wandten sich auch Eltern an die Senatsverwaltung; aus Sorge oder weil ihnen aus ihrer Sicht der Zugang zur Kita zu Unrecht verwehrt wurde. Auch Kinderärztinnen und -ärzte haben sich gemeldet und darauf verwiesen, dass ihre Praxen aufgrund unnötiger Forderungen nach Attesten für Kita-kinder überlastet würden. Vielfach wurden die Anfragen oder auch Beschwerden mit weiterführenden Ideen und Hinweisen zum weiteren Vorgehen verbunden. Auch hierfür sei ausdrücklich gedankt.

Soweit die Fragen die Möglichkeiten des Testens für die Beschäftigten betrafen, konnten wir Sie zu Beginn dieser Woche erfreulicherweise über die Erweiterung der Teststandorte für symptomfreie Beschäftigte informieren. An der Berliner Teststrategie wird kontinuierlich gearbeitet, Sie werden dazu separat informiert. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie gibt es immer wieder neue medizinische Erkenntnisse, die Eingang in die Hygieneregelungen finden müssen. In diesem Rahmen werden insbesondere auch von der Charité Strategien im Umgang mit einfachen Erkältungskrankheiten erarbeitet, die eine bessere Differenzierung zu einer Covid-19-Infektion ermöglichen. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen tagt eine Expertinnen-/Expertengruppe, insbesondere mit Blick auf den vor uns liegenden Kitajahresbeginn und die Herbstzeit. Über ggf. notwendige Änderungen der Hygieneregelungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kinder mit Krankheitssymptomen:

Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass erkrankte Kinder nicht in die Kita gebracht bzw. betreut werden sollen. Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, die Kita über eine Erkrankung des Kindes zu informieren. In der Regel ist diese Verpflichtung auch betreuungsvertraglich verankert. Bestehen bei einem Kind Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen Kinder die Kita nicht besuchen. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmig-keit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Erkrankt ein Kind in der Kita, ist es von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt. Für die Wiederaufnahme des Kindes ist kein ärztliches Attest erforderlich. Eine Attestierung der Kitafähigkeit nach durchgemachtem Atemwegsinfekt wird auch im Einklang mit den Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte nicht empfohlen. Die Vorlage von Testergebnissen darf nicht verlangt werden. Sie wäre auch nicht sinnvoll, da auch ein negatives Testergebnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine Momentaufnahme darstellt. Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Kinder immer anhaltend fieberfrei sein. Die Eltern sind gehalten, eine Bestätigung darüber abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Sie können sich diese Bestätigung in schriftlicher Form geben lassen. Ein entsprechendes Muster ist diesem Schreiben beigefügt. Soweit ein Kind eine nachgewiesene Covid-19-Infektion hatte,i st vor Wiederaufnahme hingegen eine ärztliche Bestätigung, dass eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich. Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es zunächst keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht aufzunehmen oder die Betreuung nicht fort zu führen. Mögliche Fragen können sich aber ergeben: Gibt es einen Anlass zu der Sorge, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte?  Bestand ein Kontakt zu erkrankten Personen? Ist das Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt? Ggf. ergibt sich hieraus ein Beratungsbedarf. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Gesundheitsamt.

Infektion innerhalb der Familie:

Ist innerhalb der Familie eines Kindes eine ARS-CoV-2-Infektionfestgestellt worden, darf das betreffende Kind die Kita nicht besuchen.  Gleiches gilt, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, kann das Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden.

Kinder aus Risikogruppen:

Sind Kinder aufgrund ihrer spezifischen Vorerkrankung besonders stark durch eine mögliche Covid-19-Erkrankung gefährdet, stellt sich für Eltern und Kitas die Frage, welche Voraussetzungen für eine Betreuung erfüllt sein müssen. Dies kann nur im Einzelfall und im engen Zusammenwirken zwischen Eltern, Kita und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin geklärt werden. Eventuell enthält eine ärztliche Bescheinigung bereits Hinweise zu erforderlichen Schutzmaßnahmen. Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich oder bestehen Zweifel an der Kitafähigkeit des Kindes in der aktuellen Situation, kann der Träger bzw. die Einrichtung vor der (Wieder-)Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Rückkehrer aus Risikogebieten:

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung regelt in §§ 8 ff die Maßnahmen, die für Rückreisende aus Risikogebieten gelten. Sogenannte Risikogebiete werden durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf der Website des Robert-Koch-Institutsveröffentlicht:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in das Land Berlin in einem Risikogebiet auf-gehalten haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu begeben und müssen das  zuständige  Gesundheitsamt unverzüglich  nach  Einreise  aus  einem  Risikogebiet informieren. Dies gilt nicht für Personen, die über ein aktuelles ärztliches Zeugnis nebst aktuellem Laborbefund verfügen, wonach eine Covid-19-Infektion nicht vorliegt. Diese Dokumente sind beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.  Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob eine Quarantänemaßnahme notwendig ist oder nicht. Diese Regelungengelten auch für Kinder. Die Kita ist nicht dafür zuständig, etwaige Reiseziele der Familien zu ermitteln und darf keine Erklärung zum  Aufenthalt  abfordern.  Die Verantwortung für die Umsetzung der genannten Regelungen obliegt den Eltern. Erlangt die Kita jedoch Kenntnis über einen entsprechenden Sachverhalt, kann sie die Eltern nochmals auf ihre Verantwortung hinweisen und bei Vorliegen einer Quarantäneauflage die Betreuung des Kindes ablehnen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt

Eingewöhnung:

In unseren Trägerinformationsschreiben haben wir darauf hingewiesen, dass der Kontakt der Erwachsenen untereinander soweit wie möglich eingeschränkt werden sollte und die üblichen Vor-kehrungen (Mund-Nase-Schutz, Abstand) zu beachten sind. Dies auch in der Bringe- und Abholsituation. Die Eingewöhnung neuer Kinder ist ohne die Beteiligung der Eltern jedoch nicht denkbar. Die Kitaleitung muss, in Abhängigkeit von den räumlichen und sonstigen Möglichkeiten, vor Ort entscheiden, wie viele Elternteile sich dort zur gleichen Zeit aufhalten können. Eine allgemeingültige Vorgabe gibt es nicht.

Erhebung zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung:

Seit Ende März beteiligen Sie sich an der laufenden Erhebung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung. Mit der Öffnung Ihrer Einrichtungen für den Regelbetrieb ab dem 22.  Juni 2020 wurden Angaben zur Betreuungssituation und zu den einsetzbaren Personen nur geringfügig aktualisiert. Seitens der Senats-jugendverwaltung besteht ein wichtiges Informationsinteresse zur Nutzung der Kindertagesbetreuung nach dem 22. Juni 2020 (Rückkehr in den Regelbetrieb) und Auslastungsfolgen in den Einrichtungen. Mit Ihren Angaben unterstützen Sie nicht nur das Berliner Monitoring sondern auch die länderspezifische Begleitforschung zur Corona-Pandemie des Bundes. Bitte geben Sie noch bis zum 30. Juli2020 weiterhin wöchentlich, spätestens bis zum Donnerstag jeder Woche, 18.00 Uhr, die Angaben für die Einrichtungen (Anzahl der betreuten Kinder sowie zum einsetz-baren Personal) Ihres Trägers zur Kindertagesbetreuung unter folgender Webadresse, mit ihrer Träger-nummer als „Benutzername“ und „Kennwort“ ein : https://berlin-notbetreuung-kita.schuetze.ag

Es wurden folgende Änderungen aufgrund des Beginns des Regelbetriebs vorgenommen:
•Anzahl der aktuell betreuten Kinder: hier sind die zum Stichtag betreuten Kinder anzugeben.
•Anzahl der angefragten Kinder: hier ist die Anzahl der Kinder anzugeben, für die eine Betreuung ab dem 01. August geplant ist.
•Anzahl der angebotenen Plätze: wird nicht mehr erhoben.
•Anzahl der aktuell eingesetzten Fachkräfte: unverändert/ keine Änderung.
•Anzahl der nicht einsetzbaren Fachkräfte: unverändert/ keine Änderung.

Aktualisierung der Angaben zur Betreuungssituation in den ISBJ-Fachverfahren

Die Einschränkungen ab März 2020, die Sicherstellung einer Notbetreuung in den folgenden Wochen und die Öffnung des Regelbetriebs ab dem 22. Juni 2020 stellten und stellen Sie vor enorme Herausforderungen im Hinblick auf die Organisation des neuen Kitajahres 2020/2021.  Aufgrund der erwähnten Einschränkungen kann sich unterjährig eine Änderung des Platzangebotes, des Personals sowie der Vertragszahlen ergeben haben.  Zur weiteren Bewertung und Koordination –gerade im Hinblick auf den Start des neuen Kitajahres – sind daher bitte die aktuellen Angaben zur Platz-, Vertrags- und Personalsituation Ihrer Einrichtungen in den ISBJ-Fachverfahren zeitnah zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Bitte denken Sie auch daran Ihre abgeschlossenen Betreuungsverträge einzupflegen. Für Rückfragen, auch im Einzelfall, steht Ihnen weiterhin das Funktionspostfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carsten Weidner
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SenBJW
24.06.2020
Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

am 23. Juni 2020 hat der Senat von Berlin die Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 27. Juni 2020 in Kraft treten. Die bereits geltenden Regelungen zu 14tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten.

Nach § 8 Absatz 1 der Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren. Risikogebiete sind gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen zur Zeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko bezogen auf das Sars-Cov-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuelle Einstufung wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Folgender Link steht zur Verfügung:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Merkblatt_BMG_15_06_2020.pdf?__blob=publicationFile
Nach § 9 Absatz 3 der Sars-Cov 2 – Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind, 
• dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
• die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen vom Robert-KochInstitut hierfür empfohlenen Staat
• höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht nach den Ferien ist, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt.  Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Thomas Duveneck

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/reiserueckkehr.pdf

Siehe auch:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/  
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Verordnung zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie an den allgemeinbildenden Schulen in Berlin vom 20. Juni 2020
U.a.: Bilden einer Zeugnisnote, Anzahl der Klassenarbeiten, Videoübertragung bei Prüfungen, Antrag auf Ersatzleistung für die Präsentationsprüfung, Prüfungsergebnis bei nicht oder nicht vollständig durchführbaren Abiturprüfungen
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/ausgabe-nr-29-vom-20-6-2020-s-529-560.pdf 

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Schule und Corona

Antworten der Senatsschulverwaltung zu den Themen Schulöffnungen, Stundentafeln, Notengebung/Zeugnisse, u.a. (Eingang im Abgeordnetenhaus am 22.05.2020)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-23339.pdf

 
27.06.2020
Senatorin will Beschwerden von Lehrern prüfen. Ergebnisse im Berliner Matheabitur noch schlechter als 2019
Kritik am Berliner Matheabi gab es schon vorher, jetzt sind die Ergebnisse da. Die Aufgaben sollen zeitlich nicht zu schaffen gewesen sein, sagen Lehrer.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-will-beschwerden-von-lehrern-pruefen-ergebnisse-im-berliner-matheabitur-noch-schlechter-als-2019/25954506.html
 

"Bestes Abitur seit Jahren in Berlin
Pressemitteilung vom 25.06.2020
Die Berliner Abiturientinnen und Abiturienten können in diesem pandemiegeprägten Ausnahmejahr ganz besonders stolz auf ihre Leistungen sein. Wie die Schnellauswertung der Abiturdaten zeigt, erreichten die Schülerinnen und Schüler erstmalig einen Abiturdurchschnitt von 2,3 (2019: 2,4). In den vergangenen neun Jahren lag dieser Durchschnittswert stets bei 2,4. Zudem ist der Anteil derjenigen, die das Abitur bestanden haben, nochmals gestiegen: Mit 96,7 Prozent (2019: 95,4%) erreicht die Bestehensquote zum ersten Mal seit 2016 wieder diesen hohen Stand.
Gesteigert hat sich ebenfalls der Anteil der Besten: Die Traumnote 1,0 erreichten in diesem Jahr 2,5 Prozent der Abiturientinnen und Abiturienten (2019: 2,1 %), die Abiturdurchschnittsnote 1,1 wurde von 1,6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen erzielt (2019: 1,2 %). Das beste Abitur wurde in diesem Jahr mit 892 Punkten abgelegt.
Die Bestehensquote der Schülerinnen und Schüler, die nicht Deutsch als Herkunftssprache oder Familiensprache angegeben haben, liegt in diesem Jahr bei 94,1 %. Das sind erfreuliche 1,3 Prozentpunkte mehr als im letzten Jahr. (...)"
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.951079.php  
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Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule
26.06.2020
Mitarbeiter des Bezirks „dem Wahnsinn nahe“. Charlottenburger Schule bleibt zu – Leitung missachtete Kontaktreduktion
Wegen mehreren Corona-Fällen öffnet die Paula-Fürst-Schule frühestens nächste Woche die Ferienbetreuung. Alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen, war schwer.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mitarbeiter-des-bezirks-dem-wahnsinn-nahe-charlottenburger-schule-bleibt-zu-leitung-missachtete-kontaktreduktion/25949660.html     
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"Überarbeiteter Musterhygieneplan für die Schulen
Pressemitteilung vom 24.06.2020
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gestern einen überarbeiteten Musterhygieneplan an die Berliner Schulen verschickt. Er nimmt Bezug auf die jüngsten Senatsbeschlüsse. Dieser Plan, der ab 25.06.2020 gilt, ist mit wichtigen Beteiligten wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, der Charité, der Unfallkasse, zwei Bezirksstadträten, zwei Schulleitungen, den beteiligten Referaten in der Senatsverwaltung für Bildung, den Beschäftigtenvertretungen und unserem arbeitsmedizinischen Dienst abgestimmt.
Die Mindestabstandsregel von 1,50 Metern wird für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte) aufgehoben. Wo immer es möglich ist, soll dieser Mindestabstand aber weiter eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltsräume des pädagogischen Personals. Auch bei Dienstbesprechungen und Sitzungen schulischer Gremien sowie Eltern- und Schülerversammlungen soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, soweit dies möglich ist. Klassenverbände und Lerngruppen sollen sich, soweit dies organisatorisch möglich ist, nicht untereinander mischen. Auch gegenüber Eltern und schulfremdem Personal soll die Mindestabstandsregel beibehalten werden. Schulfremde Personen sollen das Schulgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten dürfen (ausgenommen Reinigungskräfte).(...)
Besonders wichtig ist laut Musterhygieneplan das regelmäßige Lüften der Räume. Dies soll mehrmals täglich, mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde und in jeder Pause durch vollständig geöffnete Fenster oder durch eine Luftabzugsmöglichkeit vorgenommen werden. Generell gelten besondere Reinigungsvorgaben und Hygienemaßnahmen, gerade im Sanitärbereich. Konkrete Vorgaben gibt es zudem für den Sportunterricht, den Musikunterricht sowie Chor-, Orchester- und Theaterproben sowie die ergänzende Förderung und Betreuung.
Den überarbeiteten Musterhygieneplan finden Sie hier."
Download: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/20200623_musterhygieneplan-corona-fuer-die-berliner-schulen.pdf   
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.950283.php  


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule
(Stand 12. Juni 2020 / Erstausgabe: 22. Mai 2020)
Lehren und Lernen in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schule
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/index.jsp
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Senatsverwaltung für Finanzen

19.06.2020
"Rundschreiben IV Nr. 52/2020
 
Arbeits- und dienstrechtliche Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen der anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie; hier: Aktualisierung der allgemein gegebenen Hinweise Rundschreiben IV Nr. 27/2020 vom 12. März 2020, Rundschreiben IV Nr. 28/2020 vom 17. März 2020, Rundschreiben IV Nr. 34/2020 vom 17. April 2020 und Rundschreiben IV Nr. 45/2020 vom 19. Mai 2020
 
Die wirksame Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2 bleibt ein dynamischer Prozess. Im Hinblick auf die Rücknahme von Einschränkungen im Bereich des öffentlichen Lebens aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Bekämpfung/Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie – insbesondere der sich nunmehr auftuenden Möglichkeiten von Auslandsreisen – werden die mit Rundschreiben IV Nr. 27/2020 unter Kapitel 5 vom 12. März 2020 arbeits- und dienstrechtlichen gegebenen allgemeinen Hinweise wie folgt aktualisiert:
 
5. Folgen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet
 
Die bisherigen Ausführungen und Hinweise sind überholt und mit Bekanntgabe dieses Rundschreibens nicht mehr anzuwenden.

Ab sofort sind nachfolgende Hinweise zur Rechtslage maßgebend:
 
Tarifbeschäftigte Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der sie verpflichtet wären dem Arbeitgeber ihren Urlaubsort mitzuteilen. Auch besteht seitens des Arbeitgebers nicht die Möglichkeit einen beantragten Erholungsurlaub zu versagen, weil ihm bekannt geworden ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer beabsichtigt, in eine Region oder ein Land zu reisen, bei der sich nach Rückkehr ggf. eine Zeit der Quarantäne anschließt. 
 
Insofern ist Nachstehendes zu beachten, sofern eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer innerhalb eines genehmigten Erholungsurlaubes eine Reise antritt, bei der ihr/ihm vor Reiseantritt bekannt ist/bekannt sein müsste, dass diese Reise eine Zeit der Quarantäne nach sich zieht und die Zeit der Quarantäne über die Zeit des Erholungsurlaubes hinausgeht:
 
Treten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer eine Urlaubsreise in eine Region/ein Land zu dem Zeitpunkt an, zu dem eine Rechtsvorschrift in unmittelbarem Anschluss an die Rückreise eine häusliche Quarantäne anordnet, so wäre zu prüfen, ob die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer während der häuslichen Quarantäne – soweit sie nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub abdeckt ist – nicht per Telearbeit, Homeoffice oder anderweitig ihre bzw. seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten (z. B. durch Abbau Überstunden, Mehrarbeit) erfüllen kann. Nach dem arbeitsrechtlichen Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ besteht während einer Quarantänezeit in unmittelbarem Anschluss an die private Urlaubsreise ohne Weiteres kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht auch nicht gemäß § 616 BGB, weil diese Norm durch § 29 TVL abgedungen ist und eine übertarifliche Regelung nicht in Betracht kommt. Im Übrigen könnte im Einzelfall eine Prüfung auf Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflicht zum Unterlassen schädigenden Verhaltens nicht ausgeschlossen sein.
 
Neben alledem ist die zurzeit geltende Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) zu beachten. Arbeitgeberseitig ist zu prüfen, ob für Beschäftigte, die sich gemäß § 19 SARS-CoV-2-EindmaßnV unmittelbar nach einer Rückreise aus dem Ausland grundsätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben haben, eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV zu bescheinigen ist. Etwaige Fragen zur Durchführung des § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARSCoV-2-EindmaßnV wären an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu richten.
 
Die Ausführungen in den Fällen bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Rückreise sowie deren mögliche Folgen für die Beamtinnen und Beamten (s. u.) gelten unter Zugrundelegung der obigen Ausführungen für die Tarifbeschäftigten entsprechend. 
 
Beamtinnen und Beamte Grundsätzlich gilt, dass private Reisen in das Ausland oder in Risikogebiete dienstrechtlich nicht untersagt werden können, weil sie das außerdienstliche Verhalten der Beamtinnen und Beamten betreffen. Die Entscheidung, wohin Privatreisen unternommen werden, unterfällt der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG). Das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ist abzuwägen mit der Pflicht zur Erhaltung der Dienstfähigkeit (§ 34 Satz 1 Beamtenstatusgesetz [BeamtStG]), die Teil der mit Verfassungsrang ausgestatteten Pflicht ist, sich mit vollem persönlichen Einsatz dem Beamtenberuf zu widmen (Artikel 33 Absatz 5 GG). Es dürfte auf Grund des Überwiegens der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht zulässig sein, Privatreisen von Beamtinnen und Beamen in Risikogebiete allgemein zu untersagen, um ihre Dienstfähigkeit zu erhalten. Gegenüber dem Dienstherrn besteht keine rechtliche Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zur Bekanntgabe des Urlaubsortes.
 
Wird eine Reise aber zu einem Zeitpunkt gebucht bzw. unternommen, in dem der Beamtin oder dem Beamten bekannt ist bzw. bekannt sein müsste, dass sich aufgrund einer Rechtsvorschrift unmittelbar nach Reiserückkehr eine Zeit der (häuslichen) Quarantäne anschließt und die Quarantänezeit über die Zeit des genehmigten Erholungsurlaubs hinausgeht, ist das bei einer Beamtin oder einem Beamten des Landes Berlin eine eigenverantwortliche Entscheidung, deren Folgen sie oder er selbst tragen muss. Entschuldigtes Fernbleiben vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge (§ 59 Landesbeamtengesetz [LBG]) für die Zeit der (häuslichen) Quarantäne – soweit sie nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub abgedeckt ist – ist in diesen Fällen nicht zu gewähren. Beamtinnen und Beamte, die sich trotz Kenntnis dieser Beschränkung privat ins Ausland oder ein Risikogebiet begeben, müssen für diesen nicht durch den bereits genehmigten Erholungsurlaub abgedeckten Zeitraum der Quarantäne Urlaub, Abbau von Mehrarbeit oder Gleittage beantragen.
 
Alternativ können die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens oder der Wahrnehmung von Telearbeit während der Zeit der häuslichen Quarantäne, die nicht von dem genehmigten Erholungsurlaub abgedeckt ist, geprüft werden.
 
Daneben ist die zurzeit geltende Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) zu beachten. Die Dienststellen haben zu prüfen, ob für Beamtinnen und Beamte, die sich gemäß § 19 SARS-CoV-2-EindmaßnV unmittelbar nach einer Rückreise aus dem Ausland grundsätzlich in häusliche Quarantäne zu begeben haben, eine Ausnahme von der häuslichen Quarantäne gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2EindmaßnV zu bescheinigen ist. Etwaige Fragen zur Durchführung des § 20 Abs. 1 Nr. 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV wären an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu richten.
 
Auftretende Schwierigkeiten bei der Rückreise – Verzögerung der Rückreise auf die Zeit nach der Beendigung des genehmigten Erholungsurlaubs – und die daraus resultierenden Folgen fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Beamtinnen und Beamten. Das Ausgeführte zur Nichtgewährung von entschuldigtem Fernbleiben vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge und der Inanspruchnahme von weiterem Erholungsurlaub, Abbau von Mehrarbeit, Gleittage für den nicht durch den genehmigten Erholungsurlaub bereits abgedeckten Zeitraum gilt entsprechend.
 
Im Auftrag
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Die Schulgesetzänderung zur Anpassung des Abschlussverfahrens für die erweiterte Berufsbildungsreife und den mittleren Schulabschluss im Rahmen der SARS-CoV-2- Pandemie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und am 21. Juni 2020 in Kraft getreten.

§ 129a Sonderregelungen auf Grund derAusbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses im Schuljahr 2019/2020 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 § 21 Absatz 2 Satz 2 sowie die Bestimmungen der Sekundarstufe I-Verordnung vom 31. März 2010 (GVBl. S. 175), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565; 2020 S. 35) geändert worden ist, der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung vom 1. Oktober 2013 (GVBl. S. 529), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. August 2018 (GVBl. S. 506) geändert worden ist, der Verordnung über die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung vom 22. Juli 2019 (GVBl. S. 479) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Fachoberschule vom 17. Januar 2006 (GVBl. S. 49), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Juli 2019 (GVBl. S. 479) geändert worden ist, mit den folgenden Maßgaben: Das Abschlussverfahren setzt sich nur aus den schulischen Bewertungen der Jahrgangsstufe und dem Ergebnis der Präsentationsprüfung zusammen. Der Prüfungsteil des Abschlussverfahrens ist bestanden, wenn in der Präsentationsprüfung mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Eine mangelhafte Prüfungsleistung in der Präsentationsprüfung kann durch eine mindestens befriedigende Prüfungsleistung in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung ausgeglichen werden. Die zusätzliche mündliche Prüfung soll sich auf zwei von der Schule festgelegte Schwerpunkte in dem Fach, dem Lernbereich oder dem Berufsfeld der Präsentationsprüfung beziehen. Eine ungenügende Leistung in der Präsentationsprüfung kann nicht ausgeglichen werden und führt zum Nichtbestehen der Prüfung. An der Fachoberschule kann anstelle der Präsentationsprüfung eine Facharbeit erstellt werden; die Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. In den Lehrgängen nach der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung findet eine mündliche Prüfung in einem für die mündliche Prüfung vorgesehenen Fach oder wahlweise eine Präsentationsprüfung statt; eine mangelhafte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung oder der Präsentationsprüfung kann durch eine mindestens befriedigende Prüfungsleistung in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem für die mündliche Prüfung vorgesehenen Fach ausgeglichen werden. Im Falle einer zusätzlichen mündlichen Prüfung wird eine gemeinsame Note gebildet, wobei beide Prüfungen zu gleichen Teilen gewichtet werden.

(2) Für den Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses an beruflichen Schulen, die nicht vom Geltungsbereich der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verordnungen erfasst sind, gelten die bisherigen Regelungen für den Bildungsgang auch für die Abschlussverfahren im Schuljahr 2019/2020 fort.

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler nach Teil 5 der Zweiter Bildungsweg-Lehrgangs-Verordnung, der unberührt bleibt.

(4) Soweit es auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, können Gremien in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 ihre Sitzungen als Videokonferenz durchführen. Gleiches gilt für Schüler- und Elternversammlungen. Abweichend von § 117 können Wahlen in einem elektronischen Verfahren oder in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Satz 3 findet entsprechende Anwendung auf Beschlüsse eines Gremiums oder einer Schüler- oder Elternversammlung.

http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=DAC47D16E83AA703F919D6FE5E2D4E57.jp13?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEV54P129a
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Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Corona-Fällen
Pressemitteilung vom 12.06.2020
Was ist zu tun, wenn ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv auf Covid-19 getestet wurde? Wie genau sollen Kitas und Schulen mit Verdachtsfällen umgehen? Wer gehört eigentlich in häusliche Quarantäne und wer nicht? Alle diese Fragen beantwortet die neue „Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Kontaktpersonen eines SARS-CoV-2 positiv getesteten Falls“. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat diese Kurzübersicht samt Muster-Meldebögen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Amtsärzten der bezirklichen Gesundheitsämter entwickelt und abgestimmt.
Sollten künftig Covid-19-Fälle an Kitas und Schulen auftreten oder Kontaktpersonen die Einrichtungen besuchen, haben sich alle Beteiligten auf ein möglichst einheitliches Vorgehen geeinigt. Es wird zum Beispiel anhand von fiktiven Fallbeispielen zwischen Kontaktpersonen der Kategorie I und anderen Kontaktpersonen unterschieden. Die ebenfalls heute an die Kitas und Schulen versandten Meldebögen stellen sicher, dass die Einrichtungen in konkreten Fällen umgehend umfassende Angaben machen und keine nötigen Angaben außen vor lassen. Handreichung und Meldebögen finden Sie im Anhang.(...)
Die Handreichung für Kitas und Schulen zum Umgang mit Corona-Fällen kann hier direkt heruntergeladen werden, die Liste Kontaktpersonen hier.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.944341.php
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Schnelle Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen und Kitas
Pressemitteilung vom 09.06.2020
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder den Regelbetrieb stattfinden zu lassen. Kitas können bereits wieder ab dem 15. Juni alle Kinder betreuen, spätestens ab dem 22. Juni in vollem Betreuungsumfang. (...)
Für den Schulbereich wurde heute Folgendes entschieden:
Ab dem neuen Schuljahr ist es weiterhin Ziel, einen geregelten, durchgehenden Lernprozess für alle Schülerinnen und Schüler im gesamten Schuljahr sicher zu stellen. Der Regelbetrieb umfasst den Unterricht nach der Wochenstundentafel, sämtlichen Förder- und Teilungsunterricht sowie alle weiteren verbindlichen schulischen Angebote und Veranstaltungen. Auch der Religions- und Weltanschauungsunterricht kann stattfinden.
Die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) sollen in allen Schulen in vollem Umfang ebenfalls wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten. Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können von der Schule im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen ebenfalls wieder angeboten werden.
Unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes findet in den Fächern Sport, Musik und Darstellendes Spiel/Theater Unterricht statt. In allen drei Fächern sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln. Es ist in diesen Fächern besonders empfehlenswert, Unterrichtsgelegenheiten zu schaffen, die im Freien stattfinden. Wenn Bläserklassen bzw. -kurse eingerichtet werden, ist zunächst mit Theorieunterricht zu beginnen.
Die Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr können unter Einhaltung der geltenden Vorgaben der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. im Freien durchgeführt werden (mit Anwesenheitsdokumentation).
Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch Schülerfahrten ins Ausland dürfen ab dem Schuljahr 2020/21 wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut Berlin (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete. (...)
Teststrategie für Schulen und Kitas
Die Charité Universitätsmedizin Berlin hat im Auftrag des Senats gemeinsam mit dem Vivantes Netzwerk für Gesundheit ein „Konzept zur gemeinsamen Teststrategie“ entwickelt. Dieses beinhaltet auch die Testung von Kindern, Jugendlichen und Personal in Bildungseinrichtungen des Landes Berlin (Schulen und Kitas).
Die in Vorbereitung befindliche Teststrategie an Schulen und Kitas soll insgesamt drei sich ergänzende Komponenten beinhalten, an denen nach wissenschaftlichen Aspekten ausgewählte Schulen und Kitas teilnehmen.
1. Testungen von Schulen und Kitas (Personal, Kinder und Eltern), welche in regelmäßigen Abständen über ein Jahr hinweg kontinuierlich wiederholt werden („Berliner Coronastudie in Schule und Kitas“);
2. Testungen des gesamten pädagogischen und nichtpädagogischen Personals ausgewählter Schulen und Kitas vor und nach den Sommerferien auf freiwilliger Basis (Screening);
3. Als dritte Komponente besteht darüber hinaus in Berliner Schulen und Kitas mit Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für alle pädagogischen und nichtpädagogischen Dienstkräfte die Möglichkeit, sich sofort bei Auftreten möglicher Corona-bedingter Symptome und / oder nach Kontakt mit einer unter dem Verdacht der Erkrankung am Corona-Virus stehenden Person zeitnah testen zu lassen. Nähere Informationen werden für die Berliner Schulen und Kitas zur Verfügung gestellt.
Hygieneregel an Schulen wird verändert
Zur weiteren Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch im Schuljahr 2020/21 weiterhin Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume, einzuhalten. Dem regelmäßigen Lüften kommt hierbei eine besonders wichtige Funktion zu. Auch der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern wird aufgehoben.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung in geeigneter Weise glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.
Besondere Förderung
Auf Grund des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs im zweiten Schulhalbjahr 2019/20 ist anzunehmen, dass die Lern- und Kompetenzentwicklung vieler Schülerinnen und Schüler anders verlief als im Fall regulären Unterrichts. Daher verständigt sich jede Schule darauf, wie sie in jeder Jahrgangsstufe den aktuellen Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler feststellen wird, und erstellt daran anschließende Konzepte für die Unterrichtsgestaltung in der ersten Hälfte des Schuljahres 2020/21 und legt notwendige Fördermaßnahmen fest.
Sollte das Infektionsgeschehen zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres 2020/21 wieder erheblich ansteigen, ist ein Alternativszenario (Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht) festgelegt worden."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.942500.php
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KONZEPT  „SOMMERSCHULE 2020“
http://www.fosbe.de/fileadmin/daten/aktuelles/Kurzkonzept_Sommerschule_2020.pdf

„Sommerschule 2020“
„Mit der Sommerschule 2020 sollen Lernnachteile ausgeglichen werden, die bei Schülerinnen und Schülern beim Lernen zuhause während der Schulschließungen entstanden sind.
Die Sommerschule ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufe 1, 2, 7, 8 oder 9 oder eine Willkommensklasse besuchen. Die Lerngruppen werden aus maximal acht Schülerinnen und Schülern bestehen. Der wöchentliche Umfang des Angebots beträgt 15 Zeitstunden je Lerngruppe und fokussiert die Kernfächer Mathe, Deutsch und Englisch. Die Lernmaterialien werden bereitgestellt.“

Wann findet die Sommerschule statt?
Jahrgang 1 bis 2 (3 Stunden täglich)
29. Juni – 17. Juli, 20. Juli – 7. August, 12. Oktober – 16. Oktober, 19. Oktober – 23. Oktober, jeweils von 9-12 Uhr oder von 13-16 Uhr
Jahrgang 7 bis 9 (3 Stunden täglich)
29. Juni – 10. Juli, 13. Juli – 24. Juli, 27. Juli – 7. August, 12. Oktober – 23. Oktober
jeweils von 9-12 Uhr oder von 13-16 Uhr

Anmeldung zur Sommerschule 2020
Die Sommerschule 2020 ist für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1, 2 und 7, 8, 9 sowie der Willkommensklassen, eine Anmeldung ist nur auf Empfehlung der Schule und nach Zustimmung der Eltern möglich.
SOMMERSCHULE 2020 – Programm und Anmeldung
SUMMER SCHOOL 2020 – Programme for summer and autumn holidays
YAZ OKULU 2020 – Yaz ve sonbahar tatillerindeki sunumlar
Arabische Liga مزيد من المعلومات بشأن المدرسة الصيفية لعام 2020
 ЛЕТНЯЯ ШКОЛА 2020 – Организация свободного времени во время летних и осенних каникул
(Stand: 29. Mai 2020)
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#sommerschule


Aus einem Schreiben der Senatsschulverwaltung vom 03.06.2020 an den LSA/LEA:
„Die kurzfristige Finanzierung der Sommerschule 2020 konnte ermöglicht werden, weil sie sich an Kinder und Jugendliche richtet, die vom Lernen zu.Hause nicht gut profitieren können. Zur Beschreibung der Schülerschaft wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgabe und dem Bestreben Stigmatisierung zu vermeiden, folgende Formulierung gewählt: ,,Das Angebot Sommerschule 2020 richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs-und Teilhabegesetz (LmB/BuT) und von den Lehrkräften für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler sollten die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat.
Es wurden ein Schulleitfaden, ein Ratgeber und ein Faltblatt für die Eltern erstellt. Diese sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht (siehe unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/#sommerschule).“
Ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung zur Notwendigkeit einer Selbstverpflichtung. Leider ist nur die freiwillige Teilnahme möglich. Zur Förderung der regelmäßigen Teilnahme durch die Kinder und Jugendlichen sowie zur Übergabe der individuellen Förderpläne sollen vor und nach dem Ferienangebot Gespräche zwischen den Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Pädagoginnen und Pädagogen der Sommerschule 2020 durchgeführt werden. Ein Anschreiben an alle Lehrkräfte samt Checkliste und Vordrucken für individuelle Förderpläne sowie Protokollbogen für die genannten Gespräche ist in Vorbereitung und wird ebenfalls in Kürze an die Schulen versandt. Die Lernstandsanalyse ist leider aus zeitlichen Gründen aktuell nicht bei allen Kindern und Jugendlichen möglich. Jedoch dienen die Gespräche auch dazu, dass die Lehrkräfte, Eltern, Kinder und Jugendlichen die Pädagoginnen und Pädagogen der Sommerschule 2020 kennenlernen so dass die Verknüpfung zwischen schulischem Lernen und dem Lernen in der Sommerschule gut gelingen kann.
Inzwischen wurde für die Umsetzung der Sommerschule 2020 ein freier Träger ausgewählt, der bereits dabei ist, sich um die Fragen des Datenschutzes, die Sie in Ihrer Stellungnahme ansprechen, zu kümmern. Ihrem Vorschlag, Sport, Kunst und Naturwissenschaften zu berücksichtigen, kann leider nicht gefolgt werden. Dies ist nicht möglich, da sich die Sommerschule 2020 von anderen Angeboten wie „Fit für die Schule" deutlich abgrenzen muss. Darüber hinaus werden gemäß dem Qualitätspaket der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Fächer Deutsch und Mathematik besonders fokussiert.
Bisher ist es üblich, dass Schülerinnen und Schüler, die Nachhilfe oder ergänzende Lernförderung in Anspruch nehmen, von ihren Lehrkräften Hinweise auf mögliche Inhalte und Materialien erhalten. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass die individuelle Förderung in den Schulen, die Sommerschule 2020 und die ergänzende Lernförderung ausreichen, damit privat zu bezahlende Nachhilfestunden nicht notwendig sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck“

Sommerschulen für Tausende Schülerinnen und Schüler
Pressemitteilung vom 18.05.2020
Berlin wird in den kommenden Sommerferien und auch in den Herbstferien eigene Sommerschulen einrichten, in denen Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können, die durch die Corona-bedingten Schließzeiten entstanden sind. Die Sommerschule 2020 richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat. Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere von den Klassenleiterinnen und Klassenleitern für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen.
Die Teilnahme am Sommerschulen-Programm erfolgt auf freiwilliger Basis und dient dem Nachholen von Unterrichtsinhalten. Das Programm „Sommerschule 2020“ soll in den Sommer- und Herbstferien für die Jugendlichen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 sowie für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnet damit, dass hier kurzfristig bis zu 8000 Jugendliche und bis zu 4800 Kinder erreicht werden können. (...)
Die Sommerschulen für Jugendliche bietet vor allem Unterrichtsinhalte in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch an, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 Prüfungsfächer im Mittleren Schulabschluss darstellen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 geht es neben einem guten Ankommen in der Schule vornehmlich um die Alphabetisierung, die Lese- und Schreibförderung sowie um den Erwerb mathematischer Grundkompetenzen.
Die Lerngruppen bestehen jeweils aus maximal acht Personen, wöchentlich soll es 15 Stunden Lernangebot geben. Für Jugendliche soll es ein Angebot von mindestens zwei Wochen in den Sommerferien und von ein oder zwei Wochen in den Herbstferien geben. Das Lernangebot für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel in den Stammgrundschulen oder in einer Nachbarschule.
Als Förderkräfte werden in erster Linie pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Willkommensklassenlehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen etc. auf Honorarbasis über einen freien Träger beschäftigt. Eine Qualifizierung der Förderkräfte erfolgt über die regionale Fortbildung. Die Schulen sollen die teilnehmenden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 bis zum 8. Juni melden, diejenigen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 bis zum 12. Juni. Im Vorfeld der Sommerschulen sind Gespräche zwischen Lehrkraft, Eltern sowie den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorgesehen.
Hinzu kommen die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, die ebenfalls Sommerschulen anbieten werden. Das Angebot richtet sich in diesem Bereich an Schülerinnen und Schüler, die eine engmaschigere Präsenzzeit benötigen. Insbesondere in der Berufsvorbereitung und in den Willkommensklassen erhalten sie Unterstützung in den Kernfächern, in der Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz sowie in der Sprach- und Digitalkompetenz. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anschlussorientierung, also den Übergang in berufliche oder weiterqualifizierende Angebote. Das Angebot steht ebenso weiteren Schülergruppen offen, die pandemiebedingt Unterrichtsstoff nachholen möchten oder sonstigen Unterstützungsbedarf haben.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.935235.php

Siehe auch:
18.05.2020
Unterrichtsausfall : Corona-Nachhilfe für Berliner Schüler in den Sommerferien
Kinder aus benachteiligten Familien sollen in der unterrichtsfreien Zeit versäumten Stoff aufholen können, sagt Bildungssenatorin Scheeres.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schuler-sollen-unterrichtsstoff-in-sommerferien-nachholen-konnen-li.83877

18.05.2020
Bildungslücken wegen Corona. Berlin plant "Sommerschule 2020"
Wie lässt sich der verpasste Lernstoff nachholen? Berlin will Unterricht in den Sommerferien anbieten - vor allem für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien. Die Stadt rechnet mit großem Bedarf.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/corona-krise-berlin-plant-sommerschule-2020-a-61102328-c672-4dd7-8f76-c625dcb2df44
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Reguläre Ferienbetreuung statt Notbetreuung im Sommer
Pressemitteilung vom 27.05.2020
Mit Beginn der Sommerferien wird Berlin auch im Schulbereich einen weiteren Schritt hin zu einem regulären Schulbetrieb machen. Daher werden die Schulen in den Ferien für die ergänzende Förderung und Betreuung geöffnet (Ferienbetreuung). Die Notbetreuung wird damit beendet. Viele Eltern mussten in den vergangenen Wochen eine Kinderbetreuung zu Hause organisieren, teilweise gleichzeitig selbst im Homeoffice arbeiten und haben in vielen Fällen bereits einen Großteil ihres Jahresurlaubs aufgebraucht. Diese Eltern erfahren nun eine besondere Unterstützung.
An der Ferienbetreuung können nun alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid teilnehmen. Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, aber keinen Bedarfsbescheid für eine Ferienbetreuung haben, erhalten die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.(...)
Zur Begrenzung des Infektionsgeschehens sind auch in der Ferienbetreuung weiterhin die Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und Lüften der Räume, zu beachten. Das pädagogische Personal wird dabei mit der notwendigen Umsicht und Vorsicht vorgehen. Zudem sind in der Regel feste Gruppen zu bilden, denen möglichst feste Erzieherinnen und Erzieher zugeordnet werden. Die Elternkostenbeteiligung wird ab 1. Juli wieder erhoben.
Die schulbezogene organisatorische und fachliche Planung des Ferienangebots obliegt weiterhin den Schulen beziehungsweise dem Träger der freien Jugendhilfe. Berlin bietet den Kindern vielfältige Ferienangebote. Die ergänzende Förderung und Betreuung kann in den Ferien auch in diesem Jahr so gestaltet werden, dass die Kinder viel Spaß und Erholung haben. Die meisten öffentlichen Angebote können, wenn auch mit pandemiebedingten Einschränkungen, genutzt werden. Ausflüge in Parks und Bewegung an der frischen Luft werden dazu gehören."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.938401.php
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"Leitfaden "Lernen zu Hause" erschienen
Pressemitteilung vom 27.05.2020
Wie gelingt schulisch angeleitetes Lernen zu Hause in Zeiten der Corona-Krise? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dazu nun den Leitfaden „Lernen zu Hause“ herausgegeben. Die Publikation führt digitale Lerninhalte und weitere Online-Lernangebote auf, benennt die Aufgaben von Schulleitung und Lehrkräften in dieser besonderen Situation und zeigt Best Practice-Beispiele von Schulen auf. Der Leitfaden erhält auch eine Checkliste zur Umsetzung von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Die Publikation entstand in Kooperation mit dem Bildungsforscher Prof. Dr. Olaf Köller vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und der Mathematik.
Der Leitfaden „Lernen zu Hause“ erscheint in zwei Varianten: Eine Version richtet sich an die Lehrkräfte selbst, eine zweite Version in allgemeinverständlicherer Sprache adressiert Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Letztere erhält auch Hinweise und Anregungen, wie Eltern ihr Kind beim Lernen unterstützen können.(...)
Beide Publikationen (auf der Seite unten rechts) finden Sie zum direkten Download hier: www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/
Weitere Lernangebote unter
www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-schuloeffnung/online-lernangebote.pdf/
Zudem liegt nun auch ein Flyer vor, der die Sommerschulen bewirbt, in denen im Sommer und Herbst Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gefördert werden sollen."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.938155.php
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19.05.2020
Senat beschließt Teststrategie – Stichproben in Kitas, Schulen und Heimen
Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung ein Konzept für eine berlinweite Corona-Teststrategie beschlossen. In einer Vorlage, die von Charité und Vivantes erarbeitet und mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit und Wissenschaft abgestimmt wurde, sind verschiedene Teststrategien für verschiedene Gruppen vorgesehen. Neben Pflegeeinrichtungen soll es auch Stichproben in Kindertagesstätten und Schulen geben - bei Kindern und Personal -, außerdem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-senat-beschliesst-teststrategie-stichproben-in-kitas-schulen-und-heimen/25655678.html
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Zulässigkeit von Gremiensitzungen sowie Schüler- und Elternversammlungen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
05.2020
An
alle öffentlichen allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen des Landes Berlin, alle Schulen in freier Trägerschaft,
die Schulämter des Landes Berlin,
die Vorsitzenden des Landesschulbeirates, des Landesschülerausschusses, des Landeselternausschusses und des Landesausschusses des pädagogischen Personals

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Sitzungen der schulischen Mitwirkungsgremien einschließlich der Schüler- und Elternversammlungen sowie der Bezirks- und Landesgremien nach dem Schulgesetz grundsätzlich stattfinden können. Die im Land Berlin geltenden Infektionsschutzregeln, die in der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der A\.lsbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV ) geregelt sind, stehen dem nicht entgegen.
Die Zulässigkeit im Hinblick auf die öffentlichen Schulen sowie die Bezirks- und Landesgremien nach dem Schulgesetz  ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 1 der SARS-CoV-2-EindmaßnV. . Danach sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Gremien und Behörden von Bund und Ländern sowie anderer St e ll e n und Einrichtungen, die öffent lich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen vom Verbot nach § 4 Abs. 1 der SARS­ CoV-2-EindmaßnV ausgenommen. Bei den oben genannten Gremien handelt es sich jeweils um Organe von Behörden des Landes Berlin.
In Bezug auf die Schulen in freier Trägerschaft ergibt sich die Zulässigkeit aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 der SARS­ CoV-2-Eindm aßnV. Veranstaltungen, die zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten unvermeidbar sind, sind danach ebenfalls vom Verbot ausgenommen
Die Sitzungen sollt en jedoch auf ein zwingend erforderliches Minimum beschränkt  werden und dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln nach§ 2 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV erfolgen
Die Durchführung von Sitzungen mittels Videoübertragung ist bei Einverständnis aller . Beteiligten zulässig. Um die Arbeitsfähigkeit der Gremien zu verbessern, prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aktuell den Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen hierzu und zur  Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thomas Duveneck

https://www.gew-berlin.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/be/Corona/Informationsschreiben-zur-Zul--ssigkeit-von-Gremiensitzungen.pdf
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Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungzentrum (SIBUZ) Berlin:
Wiedereinstieg in die Schule – Umgang mit der aktuellen Situation
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz/sibuz-infobrief/


Covid 19: Schulen öffnen mit weiteren Jahrgangsstufen
– Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf besonders im Fokus
Pressemitteilung vom 07.05.2020
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.929356.php

Verwaltungsgericht Berlin - Beschlüsse der 3. Kammer vom 7. Mai 2020 (VG 3 L 166/20 und VG 3 L 167/20)
Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts rechtens (Nr. 25/2020)
Pressemitteilung vom 07.05.2020
"Das Land Berlin durfte die öffentlichen Schulen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen. Der Präsenzunterricht darf nunmehr schrittweise wiederaufgenommen werden, wobei nach Klassenstufen differenziert werden kann. Das hat das Verwaltungsgericht heute in mehreren Eilverfahren entschieden."
Mehr: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.929561.php
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07.05.2020
Senat drückt aufs Tempo – Kritik von Schulen, Eltern und Verbänden
Ab Montag sollen Erst-, Fünft- und Siebtklässler zurück in die Schule. Das hat Experten überrascht. Die Senatsverwaltung sagt, die Schulen waren informiert.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/verwirrung-um-schuloeffnungen-in-berlin-senat-drueckt-aufs-tempo-kritik-von-schulen-eltern-und-verbaenden/25812004.html

06.05.2020
Öffnung von Berliner Schulen geht am 11. Mai weiter
Nach und nach öffnen die Schulen in Berlin für weitere Jahrgänge. Auch Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen zurück kommen.
(...) Ab Montag, den 11. Mai, sollen an die Grundschulen nicht nur die Fünftklässler, sondern auch die Erstklässler zurückkehren. Zusätzlich sollen auch die Siebtklässler an Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen wieder in den Präsenzunterricht.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/oeffnung-von-berliner-schulen-geht-am-11-mai-weiter-li.82969

06.05.2020
Schulen öffnen weiter stufenweise ab dem 11. Mai
In der Woche ab dem 11. Mai 2020 dürfen die ersten Jahrgangsstufen in Berlin an die Schulen zurückkehren. Das hat der Berliner Senat in einer Sondersitzung am Mittwoch beschlossen. Als erstes zurück in den Präsenz-Unterricht dürfen die Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 5 der Grundschulen und Primarstufen an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie die zielgleich unterrichtenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 an diesen genannten Schultypen.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-teilzeit-unterricht-fuer-alle-schueler-spaetestens-ab-29-mai/25655678.html 
Siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-lockerungen-in-berlin-praesenzunterricht-fuer-alle-schueler-ab-dem-29-mai-mit-reduziertem-stundenplan/25808826.html
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Schulreinigung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Pressemitteilung vom 04.05.2020
Am Donnerstagabend, dem 23.04.2020, ist der „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ von der Senatsverwaltung an die Bezirke versendet worden. Seitdem haben uns viele Anfragen von Schulen und Eltern erreicht.
Im Musterhygieneplan wird auch auf die zusätzlichen Reinigungserfordernisse eingegangen:
„Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:
- Türklinken und Griffe
- sowie der Umgriff der Türen,
- Treppen- und Handläufe,
- Lichtschalter,
Tische…“
Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz:
Wir nehmen die Sorge von Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern und Schülerinnen und Schülern sehr ernst. Wir haben in Abstimmung mit den Firmen die Reinigung angepasst. Am Mittwoch wird es dazu nochmal einen Runden Tisch mit diesen geben.
Uns ist es gelungen, dass wir die Reinigung auf eine tägliche Unterhaltsreinigung umstellen konnten! In dieser sind die Reinigung der Türklinken, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter und Tische enthalten. Die Reinigung erfolgt seit heute in allen Schulen.
Weiterhin haben wir uns entschlossen, jeder Schule eine Reinigungskraft für vier Stunden täglich zur Verfügung zu stellen, die auf die besonderen Erfordernisse der Schule eingeht und nach Absprache mit der Schulleitung reinigt. In vielen Schulen startet diese Reinigung ab heute, für wenige muss noch eine Reinigungskraft gefunden werden, die wir zur Verfügung stellen können.
Eine Desinfektion von Flächen werden wir nicht veranlassen, dies wird vom RKI nicht empfohlen, ganz im Gegenteil, es ist hautschädigend.
Wir gehen davon aus, dass wir unseren Kindern und dem betreuendem Personal eine hygienische Umgebung schaffen können!"
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.928190.php

01.05.2020
"seit dieser Woche haben Oberschulen wieder geöffnet, um Zehntklässler zu unterrichten. Andere Jahrgänge sollen ab der kommenden Woche schrittweise in die Klassenzimmer zurückkehren. Doch schon jetzt gibt es Ärger um die Zustände in Zeiten der Corona-Krise. Das Bezirksamt lasse die Schulen „bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutz allein“, findet (nicht nur) der Bezirkselternausschuss (BEA) Charlottenburg-Wilmersdorf. (...)"
Mehr: https://leute.tagesspiegel.de/charlottenburg-wilmersdorf/intro/2020/05/01/121248/

29.04.2020
Stellungnahme des BEA-Vorstands zur Schulreinigung während der Corona-Pandemie:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf lässt die Schulen im Stich! - Notwendige Zwischenreinigung im Rahmen des Hygieneschutzes findet nicht statt
 
Der BEA fordert das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auf, seiner Verantwortung hinsichtlich der Schulreinigung und des Hygieneschutzes im Rahmen der Corona-Epidemie unverzüglich und vollständig nachzukommen!
Seit Montag, 27. April 2020, kehren im Rahmen der Schulöffnung zunächst Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen zurück in den Unterrichtsbetrieb. Die Schulen werden bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Infektionsschutzes allein gelassen; aus dem Bezirksamt erhalten sie keine ausreichende Unterstützung, wie bereits folgende Vorgänge zeigen:
Am Dienstag, 28. April, konnte in der Friedensburg-Oberschule der geplante Unterricht nicht durchgeführt werden, denn die beim Bezirksamt angeforderte notwendige Mittagsreinigung fand nicht statt. Die Schule wartete vergeblich auf das Reinigungspersonal und das verantwortliche Bezirksamt war für die Schule nicht erreichbar. Daher musste die vorgesehene Beschulung von vier SESB-Klassen im 10. Jahrgang schließlich abgesagt werden.
Auch die tägliche Reinigung in der Friedensburg-OS vor Beginn des morgendlichen Unterrichts erfolgte nur in Teilen, die Toilettenreinigung in einem Gebäudeteil fand offensichtlich gar nicht statt. Ein Ausweichen auf andere Schulräume ist wegen laufender Sanierungsarbeiten nicht möglich. 
In der Robert-Jungk-Oberschule gab es am Montag, dem 27. April, einen entsprechenden Vorgang: Die Lehrkräfte hatten dort dann wegen fehlender Reinigungskräfte selbst die Schule gereinigt. 
Und in der Paula-Fürst-Schule konnte ein Unterrichtsabbruch nur vermieden werden, da die Reinigungskräfte dort in dieser Woche freiwillig und unbezahlt anrücken!
Mit der Rückkehr weiterer Jahrgänge im Zuge der Schulöffnung in der kommenden Woche werden auch zahlreiche andere Schulen des Bezirks auf Zwischenreinigungen angewiesen sein. Aufgrund der Versäumnisse des Bezirksamtes drohen im Bezirk dann weitere Unterrichtsausfälle. Die Schulen werden die Hygienemaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes nicht mehr gewährleisten können.
Während die Senatsbildungsverwaltung die Schulen mit einem lückenhaften Musterhygieneplan mit der  Gefährdungsbeurteilung allein lässt, kommt das für die räumliche Ausstattung verantwortliche Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nun nicht seiner Pflicht nach, die notwendige Reinigung im Sinne des Infektionsschutzes in den Schulen umzusetzen. Es ist unklar, welche Hygieneschutzmaßnahmen das Bezirksamt hinsichtlich der pandemiebedingten Anforderungen bislang überhaupt ergriffen hat. 
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hatte im Übrigen bereits im Februar 2020 einstimmig einem Einwohnerantrag zugestimmt, welcher -unabhängig von der derzeitigen Krisensituation- die kurzfristige Umsetzung der Tagesreinigung in den Schulen des Bezirks fordert. Von anderen Bezirken wie etwa Spandau oder Reinickendorf erfahren wir, dass die Zwischenreinigung durchgehend zuverlässig funktioniert.
Wir fordern die in Charlottenburg-Wilmersdorf zuständigen Bezirksstadträt*innen auf, die Schulleitungen in Hinblick auf den Infektionsschutz in der aktuellen Krisensituation vollumfänglich zur Seite zu stehen und diese durch Beratungsangebote zu unterstützen. Die Schulen dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden! 
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24.04.2020
Kontaktdaten Arbeitsmedizin

Zentrale Rufnummer: 030 / 99194700
Charlottenburg-Wilmersdorf: Frau Anna Stühler: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktdaten Arbeitssicherheit
Charlottenburg-Wilmersdorf:  Frau Natascha Maecker  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; 01514 - 6686348

"Musterhygieneplan Corona für die Schulen: Zusätzlich stehen 5000 Liter Desinfektionsmittel bereit
Pressemitteilung vom 24.04.2020
Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einen gesonderten Musterhygieneplan Corona an die Schulen versandt, der die vorhandenen Hygienepläne ergänzt. Dieser Plan ist zu berücksichtigen, wenn die Schulen schrittweise wieder öffnen. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte umfänglich vor einer Infektion zu schützen. Ähnliche Hygienepläne haben auch andere Bundesländer veröffentlicht.
Der Hygieneplan Corona sieht vor, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ihren Beschäftigten in der Schule die Anschaffung von zwei waschbaren Alltagsmasken mit einem Pauschalbetrag erstattet. Neben dem regelmäßigen Händewaschen und dem vorgeschriebenen Mindestabstand gelten ansonsten die Grundsätze für eine vertragsgemäße und hygienische Schulreinigung. Türklinken und Griffe, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische sowie Computermäuse, Tastaturen und Telefone sind besonders zu reinigen. In allen Sanitärbereichen müssen ausreichend Seife, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.(...)
Zusätzlich zu den 650 Litern Desinfektionsmittel, die Schulen je nach Bedarf erhalten, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nun über die Schulaufsicht noch 5000 weitere Liter Desinfektionsmittel beschafft, von denen 4000 Liter über die Bezirke verteilt werden und 1000 Liter für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung stehen.

Der Musterhygieneplan Corona kann hier direkt heruntergeladen werden."
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.925275.php
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Zeitplan zu Schulöffnungen:

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/200416_oeffnung-der-allgemeinbildenden-schulen-vom-16-04-2020.pdf
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf
https://www.berlin.de/sen/bjf/

27.04.2020
- 10. Klassen an ISS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderzentren „Lernen“
04.05.2020
- 6. Klassen an Grundschulen (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf) und Gemeinschaftsschulen (nicht an Gymnasien und Förderzentren), z.T. "Willkommensklassen"
- 9. Klassen an ISS und Gemeinschaftsschulen (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/iss_gems_organisation-des-schuljahres.pdf)
- 11. Klassen an Gymnasien (Q2) (https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/gymnasien_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf)
11.05.2020 (noch unklar)
- 5. Klassen an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen
- ab 11. Klassen an ISS und Gemeinschaftsschulen

Ausnahmen:
- Schüler*innen in Risikogruppen gemäß der Definition des Robert-Koch-Institut (RKI)
- Schüler*innen mit Familienangehörigen im häuslichen Umfeld gemäß der Definition des RKI
- Aktuell erkrankte Schüler*innen (Ein Nachweis ist bis spätestens zum dritten Schultag an die Schule zu übermitteln, Information der Schule aber bereits am ersten Tag)

Schreiben der Senatsbildungsverwaltung (SenBJF) zu:

1.) Organisation der schrittweisen Schulöffnung im zweiten Schulhalbjahr 2019/2020

- Jahrgangsstufe 6 der Primarstufe: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/primarstufe_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf
- Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/iss_gems_organisation-des-schuljahres.pdf
- an Gymnasien: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/briefe-an-schulen/gymnasien_cov-2-organisation-des-schuljahres_2020_04_23.pdf

2.) Leistungsbewertung in der Zeit nach den Schulschließungen gemäß SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bis zum Schuljahresende 2019/2020

3.) Aussetzung der schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache sowie der Sprechfertigkeitsprüfung in der ersten Fremdsprache bei den Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR) und zum mittleren Schulabschluss (MSA); Beibehaltung der Präsentationsprüfungen

https://leaberlin.de/267-aktuelles/3915-schreiben-der-senatsbildungsverwaltung-vom-23-24-04-2020
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Kitas sollen möglichst zügig zum Normalbetrieb zurückkehren. Alleinerziehende haben ab Montag Anspruch auf Betreuung
Pressemitteilung vom 21.04.2020
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.923468.php

Eltern erhalten Hortgebühren rückwirkend ab April erstattet
Pressemitteilung vom 21.04.2020
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.923429.php 
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Haupttermine bei Abiturprüfungen sind geordnet verlaufen
Pressemitteilung vom 19.05.2020
Mit dem heutigen Prüfungstag im Zentralabitur schrieben Abiturientinnen und Abiturienten die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Geschichte und Geografie. Es war der letzte Haupttermin bei den diesjährigen Abiturprüfungen. Jeweils 2000 Abiturientinnen und Abiturienten schrieben im Leistungsfach Geschichte oder Geografie. Insgesamt liefen diese Abiturprüfungen trotz anderslautender Bedenken im Vorfeld geordnet und ruhig ab. Die Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand für einen effektiven Infektionsschutz angesichts der Corona-Pandemie wurden in aller Regel eingehalten.
Mehr: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.935828.php
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11.05.2020
aus einem Schreiben an den LEA von SenBJW:
Aussetzung der Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-G01 bzw. § 42 Absatz 2 VO-KA
"Trotz des Verzichts auf die verpflichtende Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-GO bzw.§ 42 Absatz 2 VO-KA bleiben die Verpflichtung zur Qualitätssicherung der Prüfung sowie die endgültige Notenfestlegung durch die oder den Prüfungsvorsitzenden und das Recht, hier ein weiteres Gutachten zu bestellen, bestehen.
Im Falle einer Abweichung um mehr als eine Note von der zuletzt schriftlich gezeigten Leistung ist die Zweitkorrektur darüber hinaus weiterhin vorgesehen.
Auch liegt der Beurteilung der Erstkorrektorin bzw. des Erstkorrektors ein Erwartungshorizont zugrunde, der von mehreren fachkundigen Lehrkräften erstellt und geprüft ist.
Somit kann von einem Verzicht auf das Zweiprüferprinzip nicht gesprochen werden; vielmehr sieht selbst die KMK in der aktuellen Ausnahmesituation diese Vorgehensweise. vor.
Sollten im Einzelfall Zweifel des Prüflings an der professionellen Begutachtung der Prüfungsarbeit bestehen, so gibt es außerdem -wie sonst auch -die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Eine Entlastung der Berliner Lehrkräfte ist in der aktuellen Situation unerlässlich, da der Zeitraum für die schriftlichen Abiturprüfungen (und mithin auch der Korrekturzeiten) um mehrere Wochen verkü�zt wurde. Darüber hinaus sind Unterricht und Schulleben durch die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Anforderungen an einen verlässlichen· Infektionsschutz von ständigen Veränderungen betroffen, die den Lehrkräften erheb.liehe zusätzliche Arbeit abverlangen.
Auch die Argumentation, der Ausfall der schriftlichen MSA-Prüfungen schaffe freie personelle Kapazitäten, die Entlastungen bei den Abiturprüfungen durch den Wegfall der Zweitkorrektur entbehrlich machten, greift ins leere, da die Lehrkräfte bei diesen Tätigkeiten nicht beliebig austauschbar sind. Beispielsweise kann eine Lehrkraft, die nun keine schriftliche MSA-Prüfung in Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache zu korrigieren hat, keine Korrekturen von Abiturprüfungen in anderen Fächern übernehmen"
Im Auftrag
Thomas Duveneck
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22.04.2020
MSA-Präsentationsprüfung findet statt, schriftliche Prüfungen ausgesetzt
Pressemitteilung vom 22.04.2020
"... dass die drei schriftlichen MSA-Prüfungen (samt der mündlichen Prüfung) in diesem Jahr aufgrund der besonders angespannten Situation an den Schulen ausgesetzt werden sollen. Die noch ausstehenden MSA-Präsentationsprüfungen hingegen finden statt. (...)
Die ersten umfangreichen Abiturprüfungen im Fach Biologie an diesem Mittwoch hätten gezeigt, dass diese Prüfungen sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Auch die Krankmeldungen von Prüflingen hätten sich auf dem Niveau der Vorjahre bewegt. Gleichwohl seien diese zentralen Prüfungen nur unter großem organisatorischem Aufwand erfolgreich durchzuführen.
Abiturprüfungen finden statt. (...)
Das Hauptargument für den Verzicht auf die drei schriftlichen Prüfungen ist die Notwendigkeit, angesichts der knappen personellen Ressourcen Prioritäten setzen zu müssen. Mit der Notbetreuung, der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen sowie des weiterhin stattfindenden Homeschoolings werden viele Pädagoginnen und Pädagogen gebunden. Etwa 30 Prozent der Lehrkräfte sind zudem aus Gründen des besonderen Infektionsschutzes in Schulen nicht einsetzbar. (...)
Abiturprüfungen finden statt: Es ist wichtig, die derzeit laufenden Abiturprüfungen weiterhin sicher, ordnungsgemäß und erfolgreich durchzuführen. (...)"
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.924109.php
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21.04.2020
Gemeinsame Forderung der Vorsitzenden der zwölf Berliner Bezirkselternausschüsse und des Vorstandes des Landeselternausschusses zur Aussetzung der eBBR- und MSA-Prüfungen und Vornahme einer alternativen Bewertung
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/bea-beschluesse/348-stellungnahme-des-vorstandes-des-bea-charlottenburg-wilmersdorf-zur-durchfuehrung-der-msa-und-abiturpruefungen-im-laufenden-schuljahr-2019-2020
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Verwaltungsgericht Berlin - Beschluss der 3. Kammer vom 20. April 2020 (VG 3 L 155.20)
Keine Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung (Nr. 22/2020)
Pressemitteilung vom 20.04.2020
"Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen erreichen wollte."
Mehr: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.922898.php

18.04.2020
Abiturprüfung in der Coronakrise "Jede Beschwerde ins Protokoll aufnehmen lassen"
Was tun, wenn Abiturienten die Prüfungssituation unzumutbar finden? Sich beschweren und weiterschreiben, sagt Anwältin Sibylle Schwarz. Die Vorwürfe mancher Lehrer an die Schüler hält sie für menschenverachtend.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/abiturpruefung-in-der-coronakrise-jede-beschwerde-ins-protokoll-aufnehmen-lassen-a-ab19948f-ba67-4350-a397-1f06d33c05cb

Verwaltungsgericht Berlin - Beschluss der 14. Kammer vom 17. April 2020 (VG 14 L 59.20)
Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren
(Nr. 21/20020)
Pressemitteilung vom 17.04.2020
"Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen."
Mehr: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.922000.php
Siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-pandemie-in-berlin-schuelerin-scheitert-vor-gericht-mit-eilantrag-gegen-abipruefung/25655678.html 
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"Prüfungen finden statt und Schulen öffnen schrittweise, Kitas weiten Notbetreuung aus

Pressemitteilung vom 16.04.2020

Aus der Sitzung des Senats am 16. April 2020:

Nach den Osterferien starten am kommenden Montag in Berlin die Abiturprüfungen. Sie werden wie vor Ostern von der Kultusministerkonferenz beschlossen durchgeführt. Das gilt auch für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA). Bei den MSA-Prüfungen wird es eine Terminänderung geben. Um den Schülerinnen und Schülern mehr Vorbereitungszeit zu geben, wird die MSA-Prüfung in Deutsch vom 13. Mai 2020 auf den 3. Juni 2020 verlegt.

Nach derzeitiger Lage und unter Berücksichtigung der Infektionsschutzbestimmungen werden auch die Berliner Schulen wieder schrittweise geöffnet. Damit folgt Berlin den Beschlüssen, die in der Telefonschalte der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen wurden. Diese schrittweise Öffnung geschieht behutsam unter Vorgaben des Mindestabstandes, der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes. Zudem würde eine Lerngruppe in zwei kleinere Gruppen aufgeteilt werden. Eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird hier noch weitere Empfehlungen für das gemeinsame Vorgehen erarbeiten.

Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs sollen in Berlin zur Prüfungsvorbereitung ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren. Hier geht es insbesondere um den MSA. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen und die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien. Der Unterricht in den Kernfächern hat dabei Priorität. Im Laufe der nachfolgenden Wochen sollen die Schulen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes dann sukzessive für weitere Jahrgänge geöffnet werden. Darüber hinaus bieten Lehrkräfte weiter Fernunterricht über digitale Wege an.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Wir haben uns diese Entscheidungen keineswegs leicht gemacht. Es geht mir darum, einerseits die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter zu beachten und ernst zu nehmen, andererseits aber den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Mit einer behutsamen Teilöffnung der Schulen haben wir zudem die Eltern im Blick, die in den vergangenen Wochen stark herausgefordert waren.“

An den beruflichen Schulen startet ab dem 27. April die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung IBA mit der Vorbereitung auf die Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife und zum MSA: Ab dem 4. Mai kommen die Abschlussjahrgänge der Berufsschule zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Kammern aller dualen Ausbildungen in die Schulen sowie die Abschlussjahrgänge der Berufsfachschule, Abschlussjahrgänge der Fachoberschule, Abschlussjahrgänge der Berufsoberschule und die Abschlussjahrgänge der Fachschulen.

Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. April 2020 erweitert. Dieses Phasen-Modell wird mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen (es müssen nicht beide Elternteile in systemre-levanten Berufen arbeiten) und auch Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen die Notbetreuung besuchen können. Später werden weitere Berufsgruppen benannt, die Zugang zur Notbetreuung erhalten, und es kehren die künftigen Schulanfänger und Schulanfängerinnen in die Kitas zurück. Danach wird es möglich sein, mit der Eingewöhnung von neuen Kindern zu beginnen. Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August 2020 vorgesehen.

Das ist der Stand der Planungen, die sich aufgrund von aktuellen Erkenntnissen wieder verändern könnten."

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.921017.php
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FAQ zur Durchführung der Abschlussprüfungen, vergleichenden Arbeiten:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulpersonal/
vom 17. April 2020
Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, weiteres pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal an Schulen.

Prüfungsplan 2020

"Wie in den anderen Bundesländern sollen auch im Land Berlin alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA/eBBR) und zum Abitur und alle Prüfungen an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren stattfinden. Die Prüfungen starten am 20. April.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat entschieden, die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) im Schuljahr 2019/2020 einmalig auszusetzen. In diesem Schuljahr wird der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, wenn die entsprechenden Bedingungen gemäß der Sekundarstufe-I-Verordnung erfüllt sind. Die Lehrgänge im Zweiten Bildungsweg vergeben ebenfalls ohne vergleichende Arbeiten die BBR. Die Nichtschülerprüfungen zur Erlangung der BBR werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Den Prüfungsplan mit den Terminen für die Prüfungen zum Abitur, MSA/eBBR und zur (Fach-)Hochschulreife an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren finden Sie hier:


16.04.2020
Abiturprüfungen starten in Berlin am Montag, Schüler der 10. Klasse sollen ab 27.4. zurück

Berlin will das Abitur durchziehen. Beim Mittleren Schulabschluss so es ebenfalls keine Ausnahmen geben: Zehntklässler sollen zur Vorbereitung ab 27. April wieder in die Schule gehen.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/bildungssenatorin-sandra-scheeres-abiturpruefungen-in-berlin-starten-am-montag-li.81309

16.04.2020
Die neuen Corona-Beschlüsse für Schulen im Überblick
Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten wollen den Schulbetrieb ab dem 4. Mai langsam wieder starten. Doch die Länder handhaben das unterschiedlich.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/politik/lange-keine-rueckkehr-zum-gewohnten-unterricht-die-neuen-corona-beschluesse-fuer-schulen-im-ueberblick/25745486.html

16.04.2020
Das planen die Bundesländer : Wann Schulen und Kitas wieder öffnen: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-pandemie-wann-schulen-und-kitas-wieder-oeffnen-16727329.html
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FAQ den anstehenden Prüfungen (MSA, Abitur) der Senatsbildungsverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulschliessung/#abi
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Falschmeldungen zum Coronavirus. So machen Sie einen Faktencheck:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/12-nachrichten/343-falschmeldungen-zum-coronavirus-so-machen-sie-einen-faktencheck


Die besten neuen Erklärstücke zum Coronavirus

Nüchterne und gut recherchierte Fakten sind hilfreicher denn je, um die Lage zu verstehen. Wir haben die besten neuen Erklärstücke zum Coronavirus gesammelt.

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08.04.2020
Elternbefragung zum Homeschooling (Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung - zepf) der Uni Koblenz/Landau
"Im Zuge der Covid-19-Pandemie und der Schließung der Schulen, sind Sie als Eltern mehr denn je gefordert. Ihre Kinder sollen nun im Homeschooling lernen und dabei, wenn möglich, von Ihnen unterstützt und begleitet werden. Wir möchten gerne wissen, wie es Ihnen als Eltern mit dieser Situation geht und wie Sie das Homeschooling erleben.
Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert ca. 20-30 Minuten. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und anonymisiert gespeichert. Wenn Sie die Befragung unterbrechen möchten, so können Sie dies jederzeit mit Hilfe des Buttons „Später fortfahren“ tun.
Sie werden daraufhin aufgefordert einen Nutzernamen und ein Passwort festzulegen. Mit diesen Zugangsdaten können sie unter dem gleichen Link die Befragung fortsetzen, indem Sie oben rechts auf den Button „Zwischengespeicherte Umfrage laden“ klicken. Die Angabe Ihre E-Mail-Adresse ist optional und dient dazu, Ihnen Informationen zum Fortsetzen der Umfrage zukommen zu lassen. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zu diesem Zweck und nur bis zum Ende der Befragung gespeichert.Wir bitten Sie, sich diese Zeit zu nehmen, damit wir von Ihnen wichtige Hinweise zum Homeschooling bekommen, die wir nach der Auswertung an Schulen, Lehrkräfte und Bildungsverantwortliche weitergeben können."
https://limesurvey3.zepf.eu/limesurvey/index.php/985532/lang/de/newtest/Y
https://www.zepf.eu/
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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: 
Informationen und Dokumente zum Thema Datenschutz während der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie  
https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z/corona-pandemie/

- Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz von digitalen Lernplattformen durch Schulen: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Lernplattformen_Hinweise.pdf 
Orientierungshilfen: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20180426_oh_online_lernplattformen.pdf
- zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Empfehlungen_Videokonferenzsysteme.pdf
- Checkliste für die Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2020-BlnBDI-Checkliste_Videokonferenzen.pdf       


Digitale Angebote


Schule geschlossen? Dezentraler Unterricht geht auch datenschutzfreundlich!
Die Schulen sind bundesweit geschlossen worden, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Viele Lehrerinnen und Lehrer stehen nun vor der Herausforderung, wie sie ihre Schüler.innen weiterhin unterrichten sollen und suchen Lösungen durch die Nutzung diverser digitaler Angebote. Somit zeigt sich klarer als je zuvor, wie der Stand der digitalen Möglichkeiten an Schulen aussieht. Das Ergebnis: Viele Lehrkräfte haben ad hoc keine Lösungen zur Hand.
Derzeit kursieren im Netz etliche – zum Teil dubiose – Angebote, die den Austausch zwischen Lehrkräften, Schulkindern und Eltern erleichtern sollen. Es sollte aber niemand eilig zu Lösungen greifen, die nicht datenschutzkonform sind. Unser Appell: Handeln Sie mit Bedacht! Wählen Sie nicht unüberlegt Angebote aus, die dem Schutz privater Schüler.innen-Daten entgegen stehen!
Mehr: https://digitalcourage.de/blog/2020/schule-geschlossen-dezentraler-unterricht-geht-auch-datenschutzfreundlich

Lernen trotz Corona
Unter der Leitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz bieten auf dieser Plattform zahlreiche Expertinnen und Experten Hilfestellung und Unterstützung, wie Lernen trotz Corona in der Schule funktionieren könnte.
https://www.lernentrotzcorona.ch/Lernentrotzcorona

Mit Kindern gut durch die Corona-Zeit kommen
https://www.bildungsserver.de/Kinderbetreuung-in-der-Corona-Krise-12757-de.html

Lernraum Berlin - Die Lernplattform der Berliner Schulen
https://www.lernraum-berlin.de/start/

Schulfrei heißt nicht lernfrei! - Digitales Lernen in der Corona-Krise
https://www.bildungsserver.de/Digitales-Lernen-zuhause-12754-de.html
Kompass für online verfügbare Unterrichtsmaterialien
In einem aktuell erstellten Materialkompass für die Fächer der allgemeinbildende Schulen möchte das Bildungsserverteam Sie auf online verfügbare Materialien und Materialquellen hinweisen, die Sie beim Hometeaching in der Corona-Krise unterstützen können. Neben Tipps für Lehrkräfte zeigen wir auch Lernportale mit Selbstlernmaterialien für Schüler*innen und Schüler auf.
Ein Materialkompass ist bereits für die Fächer Biologie, Englisch, Geschichte, Informatik, Mathematik, Politische Bildung und Sachunterricht online. Er wird sukzessive für weitere Fächer erstellt.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/vollstaendige-nachricht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=18997&cHash=259cfc6a795984eb8ae94fd5aa356c78

Lehrbuchabteilung von Wikipedia - Digitale Schulbücher
https://de.wikibooks.org/wiki/Regal:Schule 

Kostenlose Lernspiele für die Grundschule und die Sekundarstufe I und II
https://www.bildungsserver.de/Spiel-Spass-und-Spannung-12511-de.html

Lernen mit Unterrichtsfilmen und Youtube-Clips während der Schulschließung
Welche Schul- und Lernsendungen sollte mein Kind in der schulfreien Zeit schauen?
Welche Möglichkeiten gibt es, sich den derzeitigen Schulstoff mit Hilfe von Unterrichtsfilmen oder Youtube-Clips zu erarbeiten und wie können Eltern ihr eigenes Wissen für das derzeitige Home Schooling auffrischen?
Wer bietet seine Angebote während der Corona-Krise kostenlos an? Und wo finde ich die besten Youtube-Clips für die verschiedenen Fächer? Welche Anbieter sind seriös?
Hier finden Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler Empfehlungen für das multimediale Lernen während der Corona-Krise und auch danach.
https://www.bildungsserver.de/Lernen-mit-Unterrichtsfilmen-12765-de.html

Empfehlungen für Online-Tools
Als Unterstützungsleistung für Lehrkräfte und zur Gewährleistung des Unterrichts auch während der Schulschließungen in Berlin und Brandenburg werden auf dieser Seite Empfehlungen für niedrigschwellige Tools sowie für nützliche Informationsquellen zusammengetragen.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterrichten/empfehlungen-fuer-online-tools/

Neuer Podcast des Bildungsservers
Lernen und Schule in Zeiten von Corona
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/vollstaendige-nachricht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=18999&cHash=c87f9d045037adb61024281f86856a07

Filmbildung/Medienbildung: Tipps für zu Hause und für die Notbetreuung
Die Schul- und Kitaschließungen wegen des Corona-Virus stellen Lehrkräfte und Pädagog*innen, die eine Notbetreuung in den Einrichtungen organisieren, vor Herausforderungen - ganz zu schweigen von Eltern, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Kinder zu Hause sinnvoll zu beschäftigen.
Um Sie in dieser Zeit zu unterstützen, finden Sie auf der Webseite von Vision Kino Ideen für Filmbildungs-Aktivitäten, die einfach umzusetzen sind, Spaß machen und außerdem die Welt des Films in verschiedenen Facetten eröffnen. Kinder und Jugendliche können diese je nach Alter ohne oder mit nur wenig Unterstützung umsetzen. Dabei wird Filmwissen, kritisches Denken, Kreativität, Lese- und Schreibfähigkeit, Feinmotorik und vieles mehr gefördert. In den kommenden Tagen wird die Seite mit Anregungen von Vision Kino laufend ergänzt und erweitert.
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/vollstaendige-nachricht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=18981&cHash=e44c7002877ea51b2366f7064783cdd3

 

Schulfernsehen:

„Planet Schule – Lernen, wenn die Schule zu ist“ – Videoangebot in der ARD-Mediathek
https://www.ardmediathek.de/ard/more/74JdEMykrGtE37CpWmS2Cg/lernen-wenn-die-schule-zu-ist

„Aktion Schulstunde“ des RBB mit Filmen, Arbeitsblättern, Projekt- und Spielideen für den Unterricht
https://www.rbb-online.de/schulstunde/

„MDR Wissen Schulstunde“ (täglich um 11 Uhr)
https://www.mdr.de/wissen/bildung/mdr-wissen-schulstunde-unterricht-trotz-corona-100.html

Mikado - Das Kinderradio von NDR Info (täglich Montag bis Freitag 9-13 Uhr)
https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/mikado/index.html

„Planet Schule – Schulfernsehen multimedial“ Multimediales Angebot von SWR & WRD
https://www.planet-schule.de/

„Schule daheim“ ein Video-Lernangebot des Bayrischen Rundfunks
https://www.br.de/mediathek/rubriken/themenseite-schule-daheim-100

„Digitales Klassenzimmer“ – Videoangebot in der ZDF-Mediathek
https://www.zdf.de/wissen/schulersatzprogramm-100.html

Gemeinsam zuhause“ – angepasstes Programm des KiKa
https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/gemeinsam-zuhause-118.html
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Bundeszentrale für politische Bildung

Newsletter März 2020: Digitale Bildung

"Sehr geehrte Lehrerin, sehr geehrter Lehrer,
die beschlossenen deutschlandweiten Schulschließungen stellen die Schulen vor die nicht zu unterschätzende Herausforderung den Unterricht vorübergehend aus der Ferne zu gestalten. Aber vielleicht liegt hierin auch eine Chance: Die neuen weitreichenden Möglichkeiten digitaler Bildung – auch im dezentralen Lernen mit Online Materialien, werden häufig kaum gekannt oder ausgeschöpft. Die März-Ausgabe des Schulnewsletters greift diese aktuelle Situation auf. Für die politische Bildung wird versucht besonders geeignete Materialien und Artikel zusammenzustellen, die in dieser beispiellosen Phase eingesetzt werden könnten."
Mehr: https://www.bpb.de/306645/newsletter-maerz-2020-digitale-bildung 

Die Politikstunde
Wir streamen zu Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
https://www.bpb.de/lernen/digitale-bildung/306590/die-politikstunde?pk_campaign=nl2020-04-01&pk_kwd=306590
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Zu Hause lernen während der Schulschließungen: Das Programm „LernBrücken“ hilft
Pressemitteilung vom 03.04.2020
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.915622.php
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10.04.2020
Stellungnahme des Vorstandes des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf zur Durchführung der MSA- und Abiturprüfungen im laufenden Schuljahr 2019/2020

Der Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf sieht die geplante Durchführung der Abiturprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt unter den derzeitigen Bedingungen der Corona-Pandemie kritisch.

Auch die Durchführung der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) erscheint aus folgenden Gründen derzeit nicht angemessen:

·         Hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte und der Notwendigkeit von Maßnahmen zum Eigenschutz der Schülerinnen und Schüler ist ein sicherer Prüfungsablauf derzeit nicht zu gewährleisten.

·         Die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler für eine adäquate Prüfungsvorbereitung sind durch die jeweiligen häuslichen, technischen und räumlichen Gegebenheiten völlig unterschiedlich; eine Chancengleichheit der Prüflinge kann nicht garantiert werden.

·         Die besondere psychische Belastung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die wirtschaftliche oder familiäre Situation der Prüflinge muss unbedingt berücksichtigt werden.

·         Die Fernbeschulung ("Home-Schooling") kann unter den derzeitigen Verhältnissen die Erfordernisse des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung der MSA-Prüfungen, insbesondere an den Sekundarschulen, in vielen Fällen nicht in der notwendigen Qualität gewährleisten bzw. diese ersetzen.

Bei einer Durchführung von MSA-Prüfungen müsste garantiert sein, dass auch ein durch die Pandemie bedingtes Nachholen der Prüfung flexibel gestaltet wird und zu keinerlei Nachteilen für die Prüflinge führt.

Der Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf empfiehlt der Senatsbildungs-verwaltung (SenBJF) darüber hinaus, sich im Rahmen der Verhandlungen in der Kultusministerkonferenz dafür stark zu machen, den Abiturientinnen und Abiturienten, die aus den genannten oder anderen Gründen durch die Corona-Pandemie nicht an den Abitur-Prüfungen teilnehmen können, mit flexiblen Regelungen zu ermöglichen, kurz- wie langfristige Nachteile für die Beteiligten zu verhindern und die Chancengleichheit zu gewährleisten.

Andreas Ritter, Constantin Saß
für den Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/bea-beschluesse/348-stellungnahme-des-vorstandes-des-bea-charlottenburg-wilmersdorf-zur-durchfuehrung-der-msa-und-abiturpruefungen-im-laufenden-schuljahr-2019-2020

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Die Senatorin

An den Landesschülerausschuss sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge 2020

Berlin, 9. April 2020

Abschlussprüfungen 2020

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest. Die Feiertage werden wir alle in diesem Jahr anders als sonst üblich verbringen. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bestimmt seit einigen Wochen unseren Alltag und stellt uns immer wieder vor neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen und Entscheidungen. Dabei muss in vielen Bereichen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen der richtige Weg zwischen der weitgehenden Reduzierung von Ansteckungsmöglichkeiten und der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen und Abläufe gefunden werden. Dies betrifft auch Ihre unmittelbare Situation: Die Absicherung Ihrer Bildungsabschlüsse und Ihrer zukünftigen beruflichen Chancen und Möglichkeiten. Wir tun alles, um Ihnen als Schülerinnen und Schülern Schulabschlüsse zu ermöglichen, auf die Sie sich lange und intensiv vorbereitet haben, und die entscheidende Weichen für Ihre berufliche Zukunft stellen. 

Die Kultusministerkonferenz hat sich nach intensiven Diskussionen und unter Abwägung zahlreicher Aspekte am 25. März 2020 entschieden, dass in diesem Jahr alle Abschlussprüfungen stattfinden sollen, solange der Infektionsschutz dabei gesichert ist. Ich bin mir bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht nur in Berlin ihren Prüfungen in diesem Jahr und unter den aktuellen Umständen mit Sorge entgegensehen. Deshalb ist es mir wichtig: Wir räumen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der des pädagogischen Personals bei der Organisation der Prüfungen Priorität ein. Grundlage für das Handeln in Berlin ist die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, die ausdrücklich die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen vorsieht. Zusätzlich wurden allen Berliner Schulen Handlungsempfehlungen gegeben, um die Gesundheit aller an Prüfungen Beteiligten zu schützen. 

Die Schulen ergreifen gemeinsam mit den Schulträgern umfangreiche Maßnahmen, um die Kontaktminimierung und die notwendigen hygienischen Standards abzusichern. Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen werden individuelle Lösungen bzw. Einzeltermine für die Prüfungen angeboten. Alle Bundesländer tauschen sich kontinuierlich zur Prüfungsorganisation aus. In einigen Ländern, wie beispielsweise Hessen, haben die Prüfungen zum Abitur bereits begonnen. Hier gibt es erste Erfahrungen, auf die wir auch in unserer Prüfungsorganisation zurückgreifen.

 Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch erläutern, warum wir uns für die Durchführung der Prüfungen und damit für den regulären Erwerb der Schulabschlüsse entschieden haben. Diese folgen zum großen Teil bundesweit bestimmten Regelungen und haben nur dann ihren vollen Wert, wenn sie auch von den anderen Bundesländern anerkannt werden. Nur durch die gegenseitige Anerkennung ist sichergestellt, dass sich alle Berliner Absolventinnen und Absolventen mit ihrem diesjährigen Abschluss beispielsweise für einen Studienplatz in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern bewerben können. Daher ist ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer hier unerlässlich. Ein Alleingang Berlins – oder auch einer kleineren Gruppe von Bundesländern – würde die Zukunfts- und Mobilitätschancen Ihres gesamten Abschlussjahrgangs massiv und dauerhaft einschränken. 

Sie, liebe Mitglieder des Landesschülerausschusses, beschreiben in Ihrem Brief die Sorge, dass die häuslichen Bedingungen es nicht jeder Schülerin bzw. nicht jedem Schüler erlauben, sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Deshalb möchte ich alle Betroffenen bitten, bei Problemen oder Beratungsbedarf Kontakt mit ihren Lehrkräften, ihrer Schulleitung oder einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SIBUZ) aufzunehmen.

Ich möchte dem Landesschülerausschuss dafür danken, dass er sich intensiv mit der aktuellen Lage auseinandersetzt und dazu seine Positionen vertritt, auch wenn diese nach meiner Beobachtung in der Berliner Schülerschaft ganz unterschiedlich angenommen werden. Seien Sie versichert, dass alles im rechtlichen Rahmen Mögliche getan wird, um den Berliner Schülerinnen und Schülern sowohl einen anerkannten Abschluss zu ermöglichen als auch ihre Gesundheit zu schützen. 

 Ich wünsche Ihnen, gerade in dieser schwierigen Situation, viel Erfolg bei allen Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Scheeres
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03.04.2020
Durchführung der Abschlussprüfungen; vergleichende Arbeiten
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/informationen-aus-der-senatsbildungsverwaltung/347-durchfuehrung-der-abschlusspruefungen-vergleichende-arbeiten
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Weitere Hinweise zur Schließung der allgemeinbildenden Schulen seit 17.03.2020 - Schreiben 4

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderstufe II und besondere Fälle des Kinderschutzes)

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

nachfolgend gebe ich Ihnen - auch auf Grund zahlreicher Anfragen aus Ihrem Kreis - weitere Hinweise zu den Schulschließungen.

Notbetreuung in den Osterferien:

Zunächst möchte ich mich herzlichst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie in der aktuellen Krisensituation
die Notbetreuung an Ihren Schulen organisieren. Gegenwärtig werden an allen Berliner Schulen mehr als 2900 Schülerinnen und Schüler notbetreut. Das ist im Sinne der systemrelevanten Berufe ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgung und der öffentlichen Ordnung in unserer Stadt.
Nach unserer heutigen Einschätzung ist eine Notbetreuung auch in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 zwingend erforderlich. Ich bitte Sie daher, diese Notbetreuung durch proaktives Handeln rechtzeitig abzusichern und gebe Ihnen nachfolgende Hinweise:

Grundsätzlich gilt: In der genannten Zeit gibt es keine Ferienbetreuung, die Schulen bleiben geschlossen.
Wir erhalten jedoch den Notbetrieb für Kinder von Eltern aufrecht, die in systemrelevanten Berufen tätig sind (Berufsgruppen: siehe Webseite der Senatsverwaltung für Bildung: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/) sowie für Schülerinnen und Schülern mit schweren Behinderungen oder bei besonderen Kinderschutzfällen (vgl. S. 3).

A: Schulen, an denen vor Geltung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in den Ferien ein reguläres Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung bestand:

Wenn die ergänzende -Förderung und Betreuung an Ihrer Schule durch einen Träger der freien Jugendhilfe wahrgenommen wird, wird die Notbetreuung durch diesen gewährleistet. Die unten stehenden Ausführungen kommen dann zur Anwendung, wenn der freie Träger nicht über genügend Kapazitäten verfügt, um die Notbetreuung in ausreichendem Maß anbieten zu können.

An Schulen, an denen die ergänzende Förderung und Betreuung mit eigenem Personal angeboten wird, erfolgt die Notbetreuung in dieser Zeit in erster Linie durch diejenigen Erzieherinnen und Erzieher, die keinen Urlaub für die Osterferien vereinbart haben. Diese Erzieher/-innen sind in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 zum Dienst verpflichtet. Jedoch sollen diejenigen Erzieherinnen und Erzieher, die zu einer der Risikogruppen (schwanger, schwerbehindert, gleichgestellt, Ü60, sonstige besondere Risikogruppen - siehe auch Schreiben 3) gehören, nicht in der Notbetreuung in der Schule eingesetzt werden.

Ich bitte um eine Abfrage bei den Eltern, wie viele Kinder der systemrelevanten Berufsgruppen die Notbetreuung in der ursprünglichen Ferienzeit in Anspruch nehmen wollen. Bitte stellen Sie im Anschluss fest, ob die Zahl der Erzieher/-innen, denen für die Ferien kein Urlaub bewilligt worden war, und die präsent sein werden, ausreicht.

Wenn sie feststellen, dass generell oder für einzelne Tage nicht genügend Erzieher/-innen präsent sein werden, bitte ich um Abfrage, ob sich Lehrkräfte freiwillig (ggf. auch für einzelne Tage) oder Erzieher/innen (die einen Urlaub beantragt haben) für eine Betreuung in den Osterferien zur Verfügung stellen. In diesem Fall würde für Erzieher/-innen der bereits bewilligte Urlaub ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden, wobei der Urlaubsanspruch selbstverständlich erhalten bleibt. Achten Sie bitte möglichst darauf, dass im Fall einer Verschiebung des Urlaubs von Erzieherinnen und Erziehern die Betreuung in den Sommer- und Herbstferien gesichert bleibt.

B: Schulen, an denen vor Geltung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in den Ferien kein reguläres Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung bestand (hier: grundständige Gymnasien):
Ich bitte Sie darum, auch an Ihren Schulen die Notbetreuung in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 aufrecht zu erhalten. Dazu räume ich Ihnen zwei unterschiedliche Möglichkeiten ein, über die Sie in eigener Verantwortung entscheiden können:

B1: Sie betreuen die Schülerinnen und Schüler an Ihrer eigenen Schule und ziehen aus zwingenden dienstlichen Gründen zur Betreuung Lehrkräfte auf freiwilliger Basis zu dieser Tätigkeit heran.

B2: Sie treten in Kooperation mit einer räumlich benachbarter., Grundschule (dies gilt nur für grundständige Gymnasien) und verlagern die Notbetreuung in einvernehmlicher Absprache mit der Schulleitung der Grundschule und mit den betreffenden Eltern an die Grundschule. Da es sich nach meiner Kenntnis ausnahmslos um sehr wenige Schülerinnen und Schüler handelt, kann eine Grundschule, die ohnehin eine Notbetreuung anbietet, diese Unterstützungsleistung in der Regel problemlos übernehmen.

Kinder ohne Vertrag in der Notbetreuung (Freie Träger):

Bei der Notbetreuung handelt es sich um ein schulisches Angebot. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Eltern durch Vertrag ist nicht erforderlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. seines Personals entsteht dadurch, dass es in dem schulischen Angebot zur Betreuung der durch die Schule benannten Kinder eingesetzt wird. Dies ist vergleichbar zu der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung, wo auch nicht alle Kinder in einem Vertragsverhältnis mit dem Träger der freien Jugendhilfe stehen, trotzdem aber alle Kinder einer Klasse zeitweise vom Personal des freien Trägers beaufsichtigt werden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderstufe II und besondere Fälle des Kinderschutzes

Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass neben den Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt auch an den Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in den Ferien eine Notbetreuung gemäß dem im Anhang befindlichen Schreiben vom 22. März 2020 für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige Entwicklung mit Förderstufe II", ,,Körperliche und motorische Entwicklung mit Förderstufe II" und „Autismus mit Förderstufe II" sowie für besondere Fälle des Kindesschutzes fortzuführen ist. Gegebenenfalls sind aus zwingenden dienstlichen Gründen Lehrkräfte auf freiwilliger Basis zu dieser Tätigkeit heranzuziehen. Da schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler besonders infektionsanfällig sein können und auf Veränderungen des persönlichen Umfelds häufig besonders sensibel reagieren, soll die Notbetreuung an der jeweiligen Stammschule fortgeführt werden. Das gilt auch für die besonderen Fälle des Kinderschutzes. Die Schulhelferinnen und Schulhelfer stehen auch während der Schulschließungen den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen in der Notbetreuung zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie in Absprache mit der jeweiligen Schule bereit, Kontakt zu den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sie individuell zu unterstützen. Dazu sollen mit den Trägern entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Das Schreiben von 22. März 2020 bleibt damit auch in den Ferien gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die besondere Risikogruppen unterstützen soll.

Begleitung der Schülerinnen und Schüler in den Osterferien

Ich bitte darum, dass den Schülerinnen und Schülern in dieser besonderen, uns alle herausfordernden Situationen weiterhin Lernangebote nach Bedarf und Wunsch unterbreitet werden und der Kontakt zu den Schülerinnen und Schüler auch über die Osterferien hinweg gehalten wird. Dabei geht es nicht um Lernangebote im Sinne weiterer fachlicher Vorbereitung, sondern vielmehr um das Kontakthalten, die Weitergabe aktueller Informationen zur Prüfungsorganisation und ggf. um Unterstützung im mentalen Bereich, soweit dies für einzelne Schülerinnen und Schüler erforderlich scheint.

Abitur- und MSA-Prüfungen:

Zur Durchführung der Prüfungen erhalten Sie Hinweise in einem gesonderten·Schreiben. Ich bitte Sie jedoch bereits jetzt vorsorglich darum, einen Organisationsplan für den Fall zu erarbeiten, dass die Schulschließung anhält, die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung jedoch zulässig ist.

Schutzausrüstung:

Vereinzelt haben uns Anfragen von Schulleitungen und Dienstkräften in der Notbetreuung mit der Bitte um Stellung von Schutzausrüstung erreicht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass in der aktuellen Krisensituation die knappen Ressourcen vor allem für die Beschäftigten der Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hotline des Arbeitsmedizinischen Dienstes für Beschäftigte an Berliner Schulen:

Im Anhang dieser Mail finden Sie einen Flyer unseres betriebsmedizinischen Dienstes. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Informationen zur Kenntnis und nutzen Sie und alle Beschäftigten der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bei Bedarf auch das Angebot der Hotline. Bitte machen Sie dieses Angebot auf geeignetem Weg allen Beschäftigten zugänglich.

Finanzierungsfragen:

Derzeit gehen im Referat II A zahlreiche Anfragen zu Finanzierungsfragen von Angeboten durch Träger und Dienstleister ein. Wir arbeiten im zuständigen Referat mit Hochdruck daran, Ihnen in Kürze umfassende Antworten zu diesen Fragen zu geben.· Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld; es gelingt aktuell nicht, jede Einzelfrage dazu zu beantworten. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen sehr.
medical airport service GmbH - Arbeitsmedizinische Dienst der Berliner Schulen
- Medizinische Corona-Hotline im Zentrum Berlin: 030 9919 47017
- Psychologische Corona-Hotline im Zentrum Berlin: 030 9919 47008
Anrufer werden direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt / zu einer Psychologin durchgestellt, wenn dies nicht möglich ist, erfolgt ein Rückruf. Bitte nennen Sie bei Ihrem Anruf Name, Vorname, Geburtsdatum und die Schulnummer

 

 

KMK: Prüfungen finden wie geplant statt

"Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:
1.
Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.
2.
Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.
3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.
4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen
5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab."
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-pruefungen-finden-wie-geplant-statt.html
Siehe auch:
- https://www.spiegel.de/panorama/abitur-coronavirus-so-wurde-der-abi-streit-beigelegt-a-a670b91e-e5f2-4d10-a9fa-dbbf080aed73
-
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/abiturpruefungen-sollen-wie-geplant-stattfinden-li.5643

- https://www.tagesspiegel.de/berlin/das-abitur-und-die-coronakrise-abiturpruefungen-sollen-in-diesem-schuljahr-stattfinden/25680716.html
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Mehr Eltern haben nun Anspruch auf Notbetreuung in Kitas und Schulen

Pressemitteilung vom 21.03.2020

"Der Senat stellt sich den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie: Bisher haben die Kinder von Eltern/Sorgeberechtigen, die in bestimmten systemrelevanten Berufen arbeiten, einen Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas und in den Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Das galt bisher jedoch nur dann, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und sie keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung hatten. (...)
Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird demnach für einige dieser definierten Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nurmehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:
- Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
- Pflege
- Polizei
- Feuerwehr
- Justizvollzug
- Behindertenhilfe
- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)."

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.910198.php
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Verlegung aller Abitur- und MSA-Prüfungen, die vor den Osterferien angesetzt waren
Pressemitteilung vom 21.03.2020

"Wegen der Corona-Pandemie sind weitreichende Einschränkungen zur Vermeidung sozialer Kontakte unabdingbar. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nun entschieden, die Abiturprüfungen für die Zeit vor den Osterferien abzusagen und auf einen späteren Termin zu verschieben. Dies gilt auch für alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss, die vor den Osterferien durchgeführt werden sollten. Dieser Schritt ist auch deshalb notwendig, weil das Land Berlin in den nächsten Tagen alle öffentlichen Ansammlungen von mehr als 10 Menschen untersagen wird.

Trotz aller bereits getroffenen Vorkehrungen für die Prüfungen (Mindestabstand etc.) kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass sich die Prüflinge vor oder nach der jeweiligen Prüfung nicht in Gruppen versammeln, um sich auszutauschen. Viele Jugendliche sind sich der Ernsthaftigkeit der Lage noch nicht bewusst und suchen die Nähe zu ihren Mitschülerinnen und Mitschüler. Genau dies aber soll aus Gründen des Infektionsschutzes verhindert werden.(...)

Alle schriftlichen Abiturprüfungen mit zentralen Prüfungsaufgaben, deren Termine vor den Osterferien liegen, werden auf den jeweiligen Nachschreibetermin verlegt.

Schriftliche Abiturprüfungen mit dezentralen Aufgabenstellungen und weitere Abiturprüfungen, für welche die Termine schulintern festgelegt worden sind (mündliche Prüfungen, Präsentationsprüfungen), müssen neu terminiert werden, sofern dafür bisher Termine vor den Osterferien festgelegt waren.

Bei Abiturprüfungen mit dezentralen Aufgabenstellungen werden bei Terminverlegungen die Aufgaben eingesetzt, die von den Fachberaterinnen und Fachberatern als Erstvorschlag ausgewählt wurden.

Die Regelungen für die Prüfungstermine nach den Osterferien haben weiterhin Bestand ebenso wie die Entscheidung der Schulleitungen zu den möglichen Terminverlegungen dieser Prüfungen. Je nach Lage der Dinge können sich weitere Veränderungen ergeben."

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.910215.php

Terminverlegung aller Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss und zum Abitur, deren Termine vor den Osterferien angesetzt waren
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulpersonal/2020_03_21_brief-an-schulen-_verlegung-von-pruefungen.pdf
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I
nfobriefe - Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, weiteres pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal an Schulen
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulpersonal/
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SIBUZ Infobrief extra: Wenn die Schule zu Hause stattfindet – Tipps für Familien - Mehrsprachig (Deutsch, Leichte Sprache, Türkisch, Arabisch, Englisch)
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/informationen-aus-der-senatsbildungsverwaltung/344-sibuz-infobrief-extra-wenn-die-schule-zu-hause-stattfindet-tipps-fuer-familien

 

Anregungen des Grundschulverbands
https://grundschulverband.de/schulausfall-wegen-corona/

Siehe auch:
https://www.tip-berlin.de/corona-schule-zu-eltern-ratlos-werden-wir-jetzt-alle-quereinsteiger-lehrer/

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Tipps, Hilfe und Beratungsangebote für Familien
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/familien/

Frank Heldt und Stephanie Loos
Kinder und Jugendliche mit Behinderung bzw. Förderbedarf - Informationen zur Corona-Krise
https://leaberlin.de/267-aktuelles/3902-kinder-und-jugendliche-mit-behinderung-bzw-foerderbedarf-informationen-zur-corona-krise
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Was Schüler, Eltern und Lehrer erwartet

16.03.2020
Die Coronavirus-Pandemie zwingt Berlins Kitas und Schulen zu langen Schließungen. Wie sind sie organisiert, wer darf in Notbetreuung, was ist mit den Prüfungen?
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/schulen-und-kitas-schliessen-wegen-coronavirus-was-schueler-eltern-und-lehrer-erwartet/25646432.html

Corona-Newsblog
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/283-menschen-mit-coronavirus-in-berlin-infiziert-li.77734

Coronavirus in Berlin – das müssen Sie wissen, hier bekommen Sie Hilfe
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kitas-schulen-schliessungen-coronavirus-in-berlin-das-muessen-sie-wissen-hier-bekommen-sie-hilfe/25616798.html



Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
Pressemitteilung vom 15.03.2020

In Berlin werden ab dem 17. März alle Kitas und allgemeinbildenden Schulen geschlossen. Für die Kita-Kinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Der Senat von Berlin hat sich auf folgende anspruchsberechtigte Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotversorgung verständigt:

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.906919.php

- https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/
- https://www.berlin.de/sen/bjf/

Schulschließungen der allgemeinbildenden Schulen und “Online Lernen“
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulpersonal/200316_onlinelernen.pdf


Berlin schließt Schulen und Kitas

Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen, kommt es darauf an, die sozialen Kontakte stark zu reduzieren und Risikogruppen zu schützen.
Aus diesem Grund wird Berlin ab nächster Woche die Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien (17. April 2020) schließen.
Es ist Teil des Maßnahmepakets, das der Senat heute beschlossen hat.
Zu den einzelnen Maßnahmen teilt Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, mit:

Schulschließungen

  • Als erstes schließen am Montag, 16. März 2020, die Oberstufenzentren. Schüler und Schülerinnen der OSZ sind Jugendliche und junge Erwachsene. Es ist keine Notbetreuung erforderlich.
  • Am Dienstag, 17. März 2020, schließen die allgemeinbildenden Schulen. Es finden auch keine Schülerfahrten, Exkursionen oder sonstige schulischen Veranstaltungen statt.
  • Die allgemeinbildenden Schulen werden die Notbetreuung für Kinder in den Grundstufen 1 – 6 übernehmen, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Berufsgruppen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung definiert.
  • Die Durchführung aller Prüfungen, die abschlussrelevant sind, ist sicherzustellen. Dies umfasst neben den schriftlichen Prüfungen ausdrücklich auch die mündlichen und dezentralen Prüfungen. Schülerinnen und Schüler erscheinen zu den Prüfungsterminen in der jeweiligen Schule. Weitere Informationen zu Prüfungen und Nachprüfungen erfolgen in Kürze.
  • Senatorin Scheeres betont: „Wir wollen sicherstellen, dass Schüler und Schülerinnen keine Nachtteile für ihren weiteren Bildungsweg haben. Selbstverständlich stimmen wir Regelungen zu zentralen Prüfungen auch mit den anderen Bundesländern ab.“
  • Bis auf weiteres müssen sich Schulleitungen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal auf ihren Dienststellen einfinden. Über die Einsatzzeiten entscheiden die Schulleitungen nach jeweiliger Erfordernis.
  • Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften: Das StEPS und die Schulpraktischen Seminare werden ihre Lehrveranstaltungen über digitale Kommunikation durchführen (Moodle, Lernraum). Veranstaltungen der regionalen Fortbildungen werden abgesagt, das Medienforum für den Publikumsverkehr geschlossen.

Kindertagesbetreuung

  • Alle Kindertageseinrichtungen werden ab Dienstag, 17. März 2020, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, geschlossen.
  • Zur Aufrechterhaltung von systemrelevanten Infrastrukturen (u.a. Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit, Versorger) wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Unterstützung der Kita-Träger ein auf ein notwendiges Maß beschränktes Notversorgungssystem zur Kindertagesbetreuung aufrechterhalten.
  • Das System der Notfallversorgung soll 15 Prozent des derzeitigen Kita-Angebots umfassen. Diese Kitaplätze werden Eltern vorbehalten sein, die in systemrelevanten Infrastrukturen arbeiten und zudem nicht in der Lage sind, eine private Betreuung zu ermöglichen.
  • Das Notversorgungssystem wird flächendeckend im Land Berlin (d. h. in allen Bezirken) aufrechterhalten. Darüber hinaus werden Einrichtungen in der Nähe systemrelevanter Einrichtungen und Institutionen (z. B. Charité, Vivantes) einbezogen.
  • Das Notversorgungssystem wird von den Kita-Eigenbetrieben des Landes Berlin und den freien Trägern gemeinsam bereitgestellt. Die im Rahmen des Notfallsystems öffnenden Einrichtungen werden bis Montagabend, 16. März 2020, benannt und auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Dort werden auch Informationen veröffentlicht, wer die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen kann und wie das Verfahren ist.
  • Sofern im Zeitverlauf Anpassungen am Notfallsystem vorgenommen werden müssen (z. B. Kita-Schließungen auf Grund von Corona, ggf. Erweiterungen), wird kompensatorisch auf die regelhaft finanzierten Angebote und Ressourcen der Kindertagesbetreuung zurückgegriffen.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird eine zentrale Anlaufstelle für Kita-Träger zur Klärung von Fragen einrichten (u. a. Klärung von Betreuungsanfragen von Eltern im Hinblick auf die o. g. Zielgruppe).
  • Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Verbänden, Eigenbetrieben, Jugendämtern und Senatsverwaltung gebildet, die den Prozess der Notfallversorgung kontinuierlich begleitet, um bei Bedarf nachzusteuern.
  • Träger und Kitas werden über die vereinbarten Maßnahmen durch ein Trägerschreiben informiert. Darüber hinaus wird ein Elternschreiben bereitgestellt, welches über die Träger und Einrichtungen versendet wird.
  • Angebote der Kindertagespflege sollen zunächst aufrechterhalten bleiben werden, da es sich um familienähnliche Angebote in Kleingruppen handelt. Die Situation wird laufend neu bewertet.
 
FAQ zu den Schließungen


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https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/