Beschluss zur Essenversorgung an Schulen

Beschluss vom 10.3.2009 zur Essenversorgung an Schulen

Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die politisch Verantwortlichen auf eine Möglichkeit zu entwickeln, für Kinder aus sozial schwachen Familien (Transferleistungsempfängern: ALG I, ALG II, Wohngeldempfängern) ein Subventionierungssystem zu gestalten, dass es auch diesen Kindern ermöglicht, am Mittagessen in weiterführenden Schulen teilzunehmen.

Begründung:

Kinder aus sozial schwachen Familien sind bei einem Preis ab 2,50 EUR bei dem vom Bundessozialgericht als verfassungwidrig bezeichneten und als zu knapp bemessenen Regelsatz für Kinder faktisch ausgeschossen, an den Essen in den Schulen teilzunehmen. Dadurch entstehen nicht nur praktische, sondern auch emotionale Nachteile, weil diese Kinder dann durch die langen Pausen, die das Essen ermöglichen sollen, die gesamten Pausen den anderen beim Essen zuzusehen. Dieser Zustand ist unhaltbar.

In Charlottenburg wurde schon mit Gründung der Wald-Grundschule erkannt, dass regelmäßiges Essen auch gerade für sozial schwache Familien wichtig ist. Jetzt leben wir mehr als 100 Jahre später und dieser Zustand scheint wiederaufzuleben. Dem gilt es jetzt entschlossen entgegenzutreten, und umgehend Maßnahmen zu ergreifen.
Beschluss der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf