Beschluss zur Schulstrukturreform

Beschluss des BEA-Charlottenburg-Wilmersdorf
vom 09.06.2009 zur Schulstrukturreform

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf (BEA) begrüßt das Bemühen der Politik, ungleiche Chancen im Bildungsweg von Kindern und Jugendlichen, wie sie wiederholt in internationalen und nationalen Studien sowie im Munoz-Bericht (Sondergesandte der Vereinten Nationen für das Menschenrecht auf Bildung) beschrieben wurden, zu minimieren. Die konkrete Umsetzung dessen, wie sie sich in der derzeitigen Diskussion um die Schulstrukturreform abzeichnet, findet jedoch nicht die Zustimmung des BEAs.

Die Schulstrukturreform wurde mit "heißer Nadel" gestrickt ohne dass sie durch ein dauerhaft tragfähiges Konzept gestützt wird.

Der BEA bedauert, dass der Fokus der Diskussion einseitig auf das Gymnasium und die Zugangsberechtigung zu diesem liegt. Die Zusammenfassung von Haupt-, Real- und Gesamtschulen zur Sekundarschule ist ohne die entsprechende zeitnahe Schaffung der baulichen Infrastruktur und der erforderlichen Ausstattung mit Personal (LehrerInnen, ErzieherInnen, SozialpädagogInnen. SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, HausmeisterInnen, SekretärInnen) und sächlichen Mitteln nicht akzeptabel. Ohne eine ausgewogene Mischung der SchülerInnenschaft droht der Sekundarschule das Schicksal, zur xRestschulex zu werden, die insbesondere von bildungsnäheren Eltern und SchülerInnen gemieden wird. Damit werden die angestrebten Bemühungen um höhere Bildungschancen der SchülerInnen ad absurdum geführt.

Hinsichtlich der Planungen zu den Gymnasien wendet sich der BEA insbesondere gegen Überlegungen, den Zugang zum Gymnasium zu einem erheblichen Teil durch ein Losverfahren bestimmen zu lassen sowie gegen ein Probe(halb)jahr mit der dann weiterhin bestehenden Möglichkeit der "Abschulung" (zu Lasten der SchülerInnen und der Frequenzen der Sekundarschule).

Der BEA fordert stattdessen einen einheitlichen Eingangstest am Ende der 6. Klasse für alle SchülerInnen, die ein Gymnasium besuchen wollen. Dem voran soll eine Beratung der Eltern und SchülerInnen an den aufnehmenden Gymnasien gestellt werden. Der Eingangstest hat zu einem Anteil von 75 % landeseinheitlich für alle Schulen zu erfolgen und kann zu einem Anteil von 25 % Schulprofilspezifische Inhalte haben, um, sofern nachweislich vorhanden, besonders ausgeprägten Profilbildungen der Gymnasien Rechnung zu tragen. Eine damit einhergehende Einschränkung des reinen Elternwillens über den Bildungsgang ihrer Kinder ist durch den Schutzgedanken gegenüber den SchülerInnen gerechtfertigt. Gleichzeitig müssen die Sekundarschulen in personeller, finanzieller und sächlicher Hinsicht derart gestärkt werden, dass sie ihren Auftrag, auch zum Abitur zu führen, erfüllen können. Insbesondere hat daraufhin eine inhaltliche Abstimmung der Curricula (z. Bsp. Fremdsprachenregelung) zu erfolgen.

Bei alledem darf sich die Politik nicht von kurzsichtigen haushaltspolitischen Aspekten leiten lassen. Investitionen in die Bildung sind immer Investitionen in die Zukunft, die unserer Kinder und die der Gesellschaft.

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