Beteiligung am geplanten Volksbegehren "Unterrichtsgarantie"?

 

 

• Nach eingeholtem Meinungsbild in der Sitzung des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf vom 14.04.2015, ist dieser Antrag und seine Begründung inhaltlich in obiger Form, im Landeselternausschuss einzubringen.
Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf steht für eine Unterstützung des geplanten Volksbegehrens demnach nicht zur Verfügung.

 

Antrag zur Beschlussvorlage im Landeselternausschuss Berlin in der Sitzung am
17.04.2015
Antragsteller: Günter Peiritsch
Der Lea möge beschließen:
1.) Der Beschluss ohne Vorlage, zur Beteiligung eines Volksbegehrens "110% Unterrichtsgarantie" aus der LEA-Sitzung vom 13.03.2015 wird aufgehoben.
2.) Der LEA wird sich an dieser geplanten Aktion nicht beteiligen.


Begründungen zu

1.)
• Dieser Beschluss, der unmittelbar nach der Präsentation durch "Bildet Berlin" und einer mit nicht ausreichend geprüften Fakten unterlegten Diskussion vom Vorstand eingeholt wurde, steht nicht im gebührenden Verhältnis zur Tragweite des Vorhabens.
Diese Art der Behandlung kommt einer Spontanbeteiligungsentscheidung gleich, die dem Thema nicht gerecht wird. Eine Beschlussfassung dieser Dimension war in der Einladung zur Sitzung nicht abzusehen.
• Es steht nicht fest, wer letztlich die Initiatoren des angekündigten Volksbegehrens sein werden, die der LEA und demgemäß die Bezirkselternausschüsse möglicherweise bis in unsere Schulen hinein als Elterngremium des Landes unterstützen sollen.
• Die aktive und assoziative Beteiligung an dieser öffentlich lautstark vorzutragenden Aktion, soll für alle möglichen Teilnehmer offen stehen.
• Weder Aufwand, Kosten oder Rechtsgrundlagen sind vom Vorstand in gebührender Weise nach eigener Prüfung vorgetragen worden.
• Die konkreten Erwartungen an uns als Gremium sind nicht ausreichend benannt, um ein solches Engagement beschließen zu können.
• In jeder Hinsicht sind unsere Kapazitäten und Ressourcen sehr begrenzt und das von der schulischen Elternschaft Berlins von uns erwartete Engagement in einer Vielfalt von aktuellen bildungspolitischen Themen ist demgegenüber bewusst abzuwägen.
• Der LEA sollte mit seiner Stellung umsichtiger umgehen. Er sollte die möglichen Folgen sorgfältiger abwägen, als auch die Außenwirkung einer solchen Erklärung bzw. Beteiligung, mit der aktiv geworben (werden) wird, bedenken.

zu 2.)
• "Bildet Berlin" wirbt u.a. mit der potenten Beteiligung bzw. Unterstützung seines Planes durch die GEW1. Dem ist nach Prüfung dieser Aussage, auch als Begründung zu diesem Antrag, eine wesentliche Begründung des Landesverbandes der GEW zu dessen beschlossener Nichtbeteiligung entgegenzuhalten:

1 Zitat Konzeptpapier - Volksbegehren: "5 Unterstützer
• Unterstützer aus bildungsinteressierten Gruppierungen (LSA, LEA, GEW und Bildet Berlin!) "

GEW-Protokollauszug:
"LV‐Beschluss 011/03/15 vom 23.03.2015 Volksbegehren „110% Unterrichtsgarantie“
Die GEW BERLIN spricht sich gegen die Initiierung eines Volksbegehrens „110% Unterrichtsgarantie“ aus.

Dafür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Gelingensbedingung für ein solch umfangreiches Vorhaben ist die Existenz eines breiten Bündnisses.
Dieses Bündnis muss das von einem weitest gehenden inhaltlichen Konsens in Bezug auf das Ziel und einem hohen gegenseitigen Vertrauen getragen werden.
Beide Bedingungen sehen wir als nicht gegeben an.
..."
• Sollte mit einem solchen Volksbegehren nicht der nötigen Erfolg durch den LEA erzielt werden, dann ist dieses wichtige Thema in der Öffentlichkeit und zitierbar als "in der Realität nicht so akut wie vorgetragen", auf längere Zeit verbrannt. Auch das sollte man bildungspolitisch verantwortungsvoll abwägen, bevor man einen solchen Prozess lostritt.
• "Bildet Berlin" bietet an, das Volksbegehren in den Bezirkselternausschüssen vorzustellen und zu erklären. Als aktive Unterstützer sollten die Gremienvertreter des Landeselternausschusses in der Lage sein, ein Volksbegehren, dem sie per Beschluss als Unterstützer zur Verfügung stehen, selbst zu vertreten und die Beweggründe sowie die Beherrschbarkeit, entsprechend darzustellen.
• Die Begründung für die Idee eines solchen Volksbegehrens, dass
"4.1 Warum ein Volksbegehren?
• Petitionen, Protestschreiben und Unterschriftenlisten zeigen leider wenig Wirkung... "
( Zitat Konzeptpapier ‐ Volksbegehren)
sollte sich der LEA als Landesgremium in seiner Funktion, selbstbewusst nicht zu eigen machen.
• Die Inhalte dieser Forderung sollte der LEA aktiv in seiner Eigenschaft als verfasstes Landesgremium selbst und eigenständig im aktiven Zusammenwirken mit den Bezirkselternausschüssen prüfen, ausgestalten und in geeigneter, sowie leistbarer Form wirkungsvoll vertreten können. Diese eigenständige Kernkompetenz des Landeselternausschusses sollte er, auch mit Blick auf weitere bildungspolitische
Herausforderungen, zu stärken suchen. Eine Kooperation mit anderen Gremien und Verbänden, wie in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich praktiziert, ist davon sicher nicht tangiert. Die Ziele, Güte und die Vertretbarkeit sind aber jeweils Bedacht zu prüfen und auf einen selbst auferlegten, größtmöglichen, gemeinsam getragenen Konsens zu bringen.