Verschiebung des Implementierungsprozesses für die neuen Rahmenlehrpläne für die Jahrgangsstufen 1-10 der Länder Berlin und Brandenburg

 

 

Beschluss 01/2015

in der Sitzung des Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf am 20.01.2015 auf Grundlage eines in der Sitzung eingebrachten Eilantrages

Verschiebung des Implementierungsprozesses für die neuen Rahmenlehrpläne für die Jahrgangsstufen 1-10 der Länder Berlin und Brandenburg

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen:

Der vorgelegte Entwurf des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1-10 durch die Länder Berlin und Brandenburg wirft in wesentlichen Teilen Fragen bezüglich wünschenswerter Bildungsqualität und praktikabler Zielerreichungen auf.

Die Zeit zur Information und Befassung durch die schulischen Elterngremien mit den Entwürfen, ist bis zum Stichtag 27.03.2015 zu kurz vorgegeben.

Der BEA-CH-WI fordert die Implementierung der Rahmenlehrpläne so lange zu verschieben, bis die in den Gremien mit Beteiligung schulischer Elternvertretung aufgeworfenen Fragen behandelt und damit eine umfassendere Informationslage geschaffen und entsprechende Stellungnahmen durch diese ermöglicht werden.

Der BEA-CH-WI vertritt die Ansicht, dass es nicht ausreicht in Fachsitzungen des Landesschulbeirates Berlin eine umfassendere Information und Diskussion durch und mit Vertretern der Senatsbildungsverwaltung stattfinden zu lassen. Es ist auch die gebührende Zeit zu geben, die dort gewonnenen Erkenntnisse und Meinungen unterschiedlicher Vertreter den zugehörenden verfassten Gremien auf den gebotenen Kommunikations- und Informationswegen zukommen zu lassen, um diese auch entsprechend zu hören.

Durch die in den neuen RLP enthaltene Dimension von Änderungen grundsätzlicher Natur, ist es geboten auch den Landeselternausschuss sowie die zugehörenden Bezirksgremien entsprechend ins Bild zu setzen zu lassen und an der Meinungsfindung qualitativ zu beteiligen. Die Online angebotene Darstellung und Aufforderung zur Meinungsäußerung ist hierfür nicht geeignet