BEA Beschluss zum Therapiebad der Förderschulen Reinfelder-Grundschule und Ernst-Adolf-Eschke-Schule // Tagesspiegel:Knappe Kassen in Berlin. Inklusionsschule in Westend verliert ihr Schwimmbad

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung am 09.06.2015 einstimmig beschlossen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf schließt das sogenannte Therapiebad der Reinfelder Grundschule wegen dringender Sanierungsmaßnahmen zum 31.07.2015.

Die Beantragung der Mittel zur Sanierung in Höhe von rd. 750.000 Euro wurde verweigert. Ein Nachnutzungskonzept liegt derzeit nicht vor!

Der Bezirkselternausschuss fordert das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nachdrücklich auf, die Entscheidung rückgängig zu machen, die Mittel für die Sanierung zu beantragen und die Schwimmhalle (das Therapiebad) in bezirklicher Obhut dauerhaft zu erhalten. Die notwendigen Finanzmittel für die Sanierung sollten vom Bezirk gegebenenfalls aus Mitteln des Landesprogramms oder anderer Fördermaßnahmen beantragt werden.

 

Begründung:

Die Schwimmhalle der Reinfelder-Grundschule muss als Schwimmhalle der beiden sonderpädagogischen Förderschulen der Reinfelder-Grundschule (Förderung Hören und Sprache) und der Ernst-Adolf-Eschke-Schule (Förderzentrum Hören) in öffentlicher Verwaltung dauerhaft erhalten bleiben. Die Schließung der Schwimmhalle läuft dem Anspruch zuwider, schrittweise immer bessere Förderung für alle Kinder zu ermöglichen. Andere Bezirke wie z.B. der Bezirk Neukölln versuchen mühsam - wie jüngst in den Medien auch zu entnehmen war - Schwimmkapazitäten zur Förderung der Schwimmerziehung und -befähigung für Kinder zu erhöhen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf will diese durch die Schließung einer Einrichtung speziell für diese Zielgruppe reduzieren.

In dieser speziell für Kinder und Kinder mit geistigen oder/und körperlichen Handicaps ausgestatten Einrichtung und durch die ganztägige Nutzung der Einrichtung, erlernen jedes Jahr mehrere Hundert Kinder das Schwimmen. Sowohl die pädagogische Arbeit an den Beiden genannten Schulen, wie auch eine damit einhergehende positive Entwicklung von Kindern mit anderen Defiziten wird damit aktiv unterstützt. Dies trägt u.a. ebenfalls entscheidend zum Nachteilsausgleich für die betroffenen Kinder bei.

Wer Inklusion und Bildung, auch im Sinne von Körperbildung und Bewegungsförderung will, darf das Schwimmenlernen von Grundschulkindern grundsätzlich nicht in den Klassenstufen 1-3 verhindern. Und dies erst recht nicht an einem Standort von mehreren Fördereinrichtungen und der ständigen Betreuung von mehr als 500 Kindern.

Die Sanierungsarbeiten der Halle müssen öffentlich finanziert und zügig durchgeführt werden.

 

 

14.06.2015

Knappe Kassen in Berlin. Inklusionsschule in Westend verliert ihr Schwimmbad

In einer Schule in Westend lernen hörgeschädigte und gehörlose Kinder schwimmen. Doch im Sommer schließt das Bad - dem Bezirk ist die Sanierung zu teuer.

Gut, mit einem sehr großen Teppich könnte man die ganze Wasserfläche abdecken. Acht Meter breit, zwölf Meter lang, beeindruckend ist das nicht für ein Schwimmbad….

Mehr: http://www.tagesspiegel.de/berlin/knappe-kassen-in-berlin-inklusionsschule-in-westend-verliert-ihr-schwimmbad/11913278.html