Beschluss des BEAs zu Kostenobergrenzen für Klassenfahrten

 

 

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf seiner Sitzung am 10.11.2015 beschlossen:

Der Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, zeitnah, spätestens zum neuen Schuljahr 2016/17, spezielle Regelungen über die Kostenhöhe von Klassenfahrten zu erlassen. Die entsprechenden Regelungen müssen eine hinreichende finanzielle Belastungsgrenze für alle Eltern sicherstellen.

Der Landesschulbeirat Berlin sowie der Landeselternausschuss Berlin wird aufgefordert, diesen Beschluss inhaltlich mit zu tragen und für dessen Umsetzung einzutreten.

 

Begründung:

Die bisherigen Regelungen über Klassenfahrten (Schulgesetz, AV-Veranstaltungen, AV BuT) sind nicht dazu geeignet, für eine hinreichende Sicherung derjenigen Eltern zu sorgen, die keine Transferleistungen empfangen können.

Klassenfahrten haben einen anerkannten pädagogischen Wert und sind für die Schülerinnen und Schüler ein besonderes Erlebnis. Umso mehr muss dafür Sorge getragen werden, dass kein Kind aus finanziellen Gründen von einer Klassenfahrt ausgeschlossen wird.

In der Vergangenheit ist jedoch die Kostenbalance aus den Fugen geraten. Häufig fehlte es an Solidarität gegenüber denjenigen Eltern, die mehr oder weniger knapp über den Sozialsätzen liegen und / oder mehrere Schulkinder haben, die Kosten alleine stemmen müssen, aber oftmals damit finanziell überfordert waren.

Argumentationen wie, die Eltern würden es schon richten und als notwendiges Regulativ gegen zu hohe Kosten fungieren, indem Sie gegen solche Klassenreisen votieren, gehen an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Praxis belegt etwas Anderes. Nicht allen Eltern fällt es leicht, ihre finanziellen Schwierigkeiten gegenüber anderen Eltern und der Schule öffentlich zu machen. Auch ist das Bestreben verständlich, das Ansehen der betroffenen Kinder in der Klassengemeinschaft nicht zu gefährden und / oder nicht dafür verantwortlich zu sein, eine geplante Klassenreise platzen zu lassen.

Eine Vorgabe von finanziellen Obergrenzen für Klassenfahrten, gegebenenfalls differenziert nach Reisedauer und Reisezielen, vermag dieses Dilemma auf zu lösen.

Dabei kann auf frühere Berliner Regelungen oder solche des Landes Hessen Bezug genommen werden.

 

Anmerkung:
Bei den Obergrenzen handelt es sich um solche, die die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern, gegebenenfalls die volljährigen Schüler) selbst zu tragen haben. Unabhängig davon können bei besonderen Fahrten und Projekten zusätzliche Stiftungsmittel und / oder Mittel zum Beispiel von Fördervereinen oder hierfür organisierten Veranstaltungen (Basare, Aufführungen etc.) hin zu kommen.