Beschluss über die Kostenfreiheit des Oberschulessens für alle Schüler_innen an allen Oberschulen

 

 

Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf hat in der Sitzung vom 19.01.2016 bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen:

1. Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) auf, die im Herbst 2014 von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung begonnene Bestandsaufnahme zur Situation der Schulessenversorgung an den Oberschulen (Vorhandensein von Küchen und Mensen, Raumgrößen, Ausstattung, Pausenzeiten, Teilnehmerzahlen, …) fertig zu stellen und diese transparent für alle Beteiligten der weiteren Entwicklung zur Neuordnung des Oberschulessens zugrunde zu legen. Diese Abfrage soll jährlich aktualisiert und veröffentlicht werden. 
2. Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) auf, in dem der Konzessionsvergabe vorgeschalteten Rückmeldebogen der Schulen verschiedene Optionen zuzulassen. Den Schulen soll damit ermöglicht werden, sowohl nach individuellen Lösungen (ggf. auch jenseits der DGE-Qualitätsstandards) zu suchen als auch mit Großcaterern zu kooperieren. In jedem Fall müssen den Schulen Unterstützungssysteme zur Verfügung gestellt werden.
3. Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) auf, für alle Schüler_innen bis einschließlich Oberstufe im gebundenen und offenen Ganztagsbetrieb (der Gymnasien einschließlich der grundständigen Gymnasien und der Sekundarschulen) ein kostenfreies Oberschulessen einzuführen. In der Übergangszeit ist für finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Familien (knapp über der BuT-Grenze) zu sorgen. 
4. Der BEA Charlottenburg-Wilmersdorf fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) auf, Schulleitungen und Schülervertreter_innen in die Entwicklung durch die Teilnahme in der “Fachgruppe zur Neuordnung des Oberschulessens“ einzubinden und in diesem Sinn umgehend Gespräche zu führen, um deren Ergebnisse in die Ausschreibungsunterlagen zur Neuordnung einarbeiten zu können.

 

Begründung: Ohne eine vollständige und verlässliche Datengrundlage über die aktuellen Situationen an den Oberschulen und deren Analyse, lassen sich keine Konzepte zur Schulessensversorgung an den Oberschulen entwickeln. 
Die Schulessenversorgung stellt für viele Schulen auf Grund der vorhandenen Begebenheiten eine große Herausforderung dar. Um dem Anspruch einer Schulessensversorgung gerecht werden zu können, muss es den Schulen möglich sein, individuelle Lösungen (z.B. Kochen vor Ort, ‚kleine‘ Vernetzungen mit OSZ’s/Nachbarschulen/anderen Einrichtungen, etc.) entsprechend der Begebenheiten vor Ort zu suchen. Damit dies gelingen und die Wahlfreiheit der Schulen umgesetzt werden kann, wird fachliche Unterstützung gebraucht. 
Das Schulessen gehört zum heutigen Bildungsangebot und ist auf Grund der langen Unterrichtszeiten und gesellschaftlichen Veränderungen unerlässlich. Daher muss auch die Teilnahme am Schulessen für alle unentgeltlich sein, um eine soziale Ausgrenzung durch Nichtteilnahme zu verhindern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies führt zu einer erhöhten Akzeptanz des Oberschulessens. Es besteht zudem eine Verpflichtung zur Versorgung für das Land Berlin, da die Oberschulen im Ganztagsbetrieb laufen und die meisten Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen dürfen. Auch die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten durch die unterschiedlichen Teilnehmergruppen (BuT, Flüchtlinge, Härtefälle, Nichtzahler und Zahler) werden so eingespart. 
Um eine Akzeptanzsteigerung des Essens an Oberschulen und eine Umsetzbarkeit vor Ort im Schulalltag zu erreichen, müssen die Interessen von Schüler_innen als auch der Schulleitungen in die Entwicklung einfließen.