Oberschulanmeldungen ab dem 14. Februar möglich

Vom 14. bis zum 22. Februar 2023 können künftige Siebtklässlerinnen und Siebtklässler an den Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen angemeldet werden.
In dem benannten Zeitraum melden Erziehungsberechtigte ihr Kind persönlich bei der Erstwunschschule mit dem Anmeldebogen und der Förderprognose an. Bei der Anmeldung kann auch ein Zweit- und Drittwunsch angegeben werden.
Bis zum 14. Juni 2023 erfolgt der Versand der Bescheide über die Aufnahme oder Nichtaufnahme. Sollte ein Kind weder an der Erst-, Zweit-, oder Drittwunschschule aufgenommen werden, wird den Eltern des Kindes bis spätestens 5. Juli 2023 ein Aufnahmevorschlag gemacht. Die Anmeldungen für die Schulen, die Klassen ab der Jahrgangsstufe 5 anbieten, laufen bereits.“

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https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/#zeit