Protokoll der Sitzung des BEA, gemeinsam mit dem BSB am 13.06.2017

TOP 1 Begrüßung und Beschlussfassung

- Der BEA-Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gäste; der BSB-Vorsitzende erscheint etwas später.

- Anwesende lt. Anwesenheitsliste.

- Einwände gegen die Protokolle vom März 2017 und April 2017 wurden im Umlaufverfahren nicht erhoben. Einwände gegen das Protokoll vom Mai 2017 bestehen nicht. 
- Die Protokollführung erfolgt heute von den ISS: Bis 20.00 Uhr Franziska Strutz (ISS Sekundarschule Wilmersdorf), ab 20.00 Uhr Sylvia Bergmann (ISS Friedensburg).

TOP 2 Schwerpunktthema: Musikalische Schulbildung

a) Etablierung der Schinkel-Grundschule als musikbetonte Grundschule im Bezirk. Referentin: Frau Weber (Schulleiterin)
Die Schinkel-GS ist die einzige, als musikbetonte Grundschule anerkannte Grundschule im Bezirk. Bereits seit 2008/2009 bestand unter der damaligen Schulleiterin Frau Schulz in der Schinkel-GS mit einem sog. „Musaik“-Konzept eine sog. musikalische Grundbildung für die 3. und 4. Jahrgangsstufe. Damals gab es eine Kooperation mit der Musikschule City-West, die nun auf Eis gelegt ist. Der Förderverein der Schule schloss damals mit den Lehrkräften Honorarverträge; dies war bald nicht mehr vom Förderverein allein zu steuern. Der Jahresetat betrug seinerzeit 40 T€. Nach dem Prinzip „alle Kinder sollen teilhaben“ zahlten die Eltern eine Aufwandsentschädigung von 160 € pro Jahr. Dieses Modell ist gescheitert und wird gegenwärtig in die Musikbetonung der Schule übergeleitet, die ab dem Schuljahr 2018/19 gelten wird. Hierzu wird zusätzlich in der 1. und 2. Jahrgangsstufe musikalische Früherziehung erteilt. Bereits jetzt ab dem Schuljahr 2017/18 wird ab der 3. bis zur 6. Jahrgangsstufe zunächst mit 14 Std. Instrumentalunterricht mit 2 Lehrkräften im Tandem-Modell erteilt. Ab der 3. Jahrgangsstufe sollen 2 zweizügig (50 Kinder) in einer Aufbauzeit von 6 Jahren verschiedene Instrumente erlernen (von Saxophon bis Keyboard u.a.). Als 3. Säule gelten die AGs der Schule. Die Chöre (der 1.-3. Jahrgangsstufe) gibt es bereits, Nachholbedarf besteht für das Ensemblespiel und die Orchester mit diversen Instrumenten (Ukulele, Percussion etc.) oder auch Musiktheater und mit Capoeira- Lehrern, was für motorisch auffällige Kinder geeignet ist. Musikbetonung ist ein Schulentwicklungsprojekt, das insbesondere auch soziales Lernen und Selbstkompetenz stärkt. Deshalb sollen die Lehrer aus dem Kollegium kommen, die selbst Instrumente spielen.
Auf Nachfragen:
- Die Schulinspektion im letzten Jahr war noch mit einer schlechten Bewertung versehen, weil die Musikbetonung noch nicht da ist.
- Es sollen Fördermittel für Instrumente beantragt werden. Denn beim Kauf der Eltern oder Förderung durch den Förderverein kommen erhebliche Kosten zusammen (z.B. kostet ein Kinderfagott ca. 3.000 €). 
- Beim damals auf 4 Jahre angelegten Projekt wurden für 36 T€ Fagotte, Klarinetten, Querflöten etc. angeschafft. Die Eltern zahlten eine Aufwandsentschädigung. Jetzt ist vorgesehen, dass die Eltern bei Kosten von rd. 30 T€ im Jahr keine Aufwandsentschädigung zahlen. Das ist aber noch im Aufbau.
- Momentan hat die Schule insgesamt 84 Std. zusätzlich für die Musikbetonung. - Es ist beabsichtigt, eine Curriculum-Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht zu vereinbaren.

b) Ausbau des musikalischen Angebots an der Carl-Orff-Grundschule. Referentin: Frau Acri (Schulleiterin)
Frau Acri ist selbst Musiklehrerin und Schulleiterin der seit 65 Jahren bestehenden Carl-Orff-GS, die seinerzeit noch unter persönlicher Anwesenheit von Carl Orff den Namen verliehen erhielt. Die Schule arbeitet mit den von Carl Orff erfundenen Instrumenten (Xylophon u.a.) und seinen Werken, die jeweils auch der Zeit angepasst werden, sich also auch an den Pop-Charts orientieren. Die Carl-Orff-GS ist keine musikbetonte Schule. Entscheidend für die Einschulung sind die Elternwünsche, für die die angebotene musikalische Grundbildung wichtig ist. Auch Eltern außerhalb des Einzugsbereichs der Schule und aus anderen Bezirken wünschen den Besuch der Carl-Orff-GS. Es geht hier nicht um musikalische Spitzenleistungen der Kinder, sondern die Eltern entscheiden sich wegen der Atmosphäre der Schule, die vom Musizieren geprägt ist. Durch das gemeinsam Musizieren werden praktische Fähigkeiten erlernt oder die emotionale Akzeptanz anderer mit eigenen individuelle Fähigkeiten. Ab der 2. Klasse beteiligen sich die 500 Kinder der Schule an den Chören oder am Gitarrenunterricht u.a. Die Carl-Orff-GS ist eine offene Ganztagsschule, d.h. ab 7.20 Uhr können die Kinder bereits vor dem Unterricht Musik machen. Die Eltern können auch ab 7.20 Uhr als „Klassenpaten“ tätig werden. Die Eltern sind also auch mit beschäftigt und müssen das auch alles mittragen. Es gibt viele Veranstaltungen und Konzerte, die gut besucht sind. Neben den morgendlichen AGs geben 2 Lehrkräfte weitere 2-AG-Stunden als zwei Chöre. An der Schule gibt es wenig Kinder nichtdeutscher Herkunft. Alle Kinder beteiligen sich. Obwohl die Carl-Orff-GS keine musikbetonte Schule ist, vertritt sie das Land Berlin in vielen Wettbewerben und erhält viel Öffentlichkeit, deshalb sind die 5 vorhandenen Musiklehrer*innen auch gut ausgelastet und es soll angestrebt werden, dass diese Anzahl unbedingt erhalten bleibt.
Auf Nachfragen:
- In Ensembles sind 10% der Schüler*innen, also 50 Schüler*innen pro Schuljahr.
- Es werden nur Orffsche Instrumente verwendet, die seit 1952 in der Schule sind, einige konnten jetzt ausgetauscht werden. Von außen gibt es finanzielle Hilfe. Diskussion und Nachfragen zu den

Vorträgen beider Schulen:
- Beide Grundschulen haben unterschiedliche Konzepte und eine unterschiedliche Schülerschaft. Ein wesentliches Argument für die Musikbetonung der Schinkel-GS ist der hohe Anteil von Schüler*innen nichtdeutscher Herkunft (ndH). Frau Paul-Beckmann (Schulamt) erläutert ergänzend, dass die besondere Musikbetonung von der Senatsverwaltung mit Erwartungen verbunden ist. Der Bezirk hat sich für beide Schulen eingesetzt, die Senatsverwaltung nur für eine Schule im Bezirk die Finanzierung ausgesprochen. Die Senatsverwaltung gibt keine Zuschüsse zur Instrumentalausstattung, was nicht verständlich ist. Deshalb muss der Bezirk sehen, was er machen kann; es fragt sich, ob neue „Töpfe“ aufgemacht werden könnten. Frau Weber (Schinkel-GS) ergänzt, dass keine besonderen Sachmittel für die Musikbetonung der Schule zur Verfügung stehen. Die Schule lebt noch von den alten Instrumenten, die durch Schenkungen u.a. der Schule zur Verfügung stehen. Jetzt sollen z.B. Querflöten angeschafft werden. Die Elternvertreterin der Carl-Orff-GS ergänzt, dass ggf. bei der Landesmusikakademie Instrumente ausgeliehen werden könnten. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass dies als Anschub nur für ein Jahr möglich wäre, die Schinkel-GS braucht die Instrumente aber für 4 Jahre. Herr Semler ergänzt, dass es ein Dilemma ist, wenn die Lehrerstunden der Schulen staatlich finanziert werden, aber Eltern für die Instrumente bezahlen sollen. Der besondere Ansatz der musikbetonten Grundschule, eine möglichst breite Beteiligung in der Schülerschaft zu erreichen, unabhängig von sozialen und kulturellen Faktoren, könne dadurch konterkariert werden. Frau Müller-Veite ergänzt, dass Gebrauchtinstrumente nicht so gut sind. Als Klarinettenlehrerin in der Sophie-Scholl-ISS in Schöneberg mit Musikbetonung weiß sie, dass die Eltern einen kleinen Obulus zahlen. Der Elternvertreter der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule ergänzt, dass der schulische Förderverein eine eigene Musikschule innerhalb der Schule gegründet hatte, diese aber von der Schulaufsicht verboten worden sei, weil so innerhalb der Schule keine Musikschule bestehen könne.

c) Musikbetonte Grundschulen – Definition, Aufgaben und Wirken - entfällt (die zuständige Referentin von SenBJF konnte nicht teilnehmen) 

e) Kooperationsangebote der Musikschule City-West. Referentin (statt Herrn Hipp): Frau Müller-Veite
Frau Müller-Veite vertritt den Leiter der Musikschule City-West, Herrn Hipp. Sie hatte in den allgemeinbildenden Schulen die Kooperationen mit der Musikschule koordiniert. Frau Müller-Veite berichtet, dass eine Kooperation mit den Schulen innerhalb des Regelunterrichts seitens des Senats aus arbeitsrechtlichen Gründen untersagt wurde. Dies wird damit begründet, dass die Lehrer der Musikschulen auf Honorarbasis beschäftigt und fest in den Schulalltag eingebunden sind. Dies widerspricht den Voraussetzungen für eine Selbständigkeit im Sinne des Gesetzes. Der Elternvertreter der Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule ergänzt, dass der schulische Förderverein eine eigene Musikschule innerhalb der Schule gegründet hatte, diese aber von der Schulaufsicht verboten worden sei, da auch hier eine Scheinselbständigkeit vermutet wird. Die Musikschulen können derzeit nur in Bezug auf genutzte Räume, nicht aber inhaltlich mit den Schulen kooperieren. Der Musikunterricht kann somit erst nach den Unterrichtszeiten der Schulen ab 16.00 Uhr stattfinden. Frau Müller Veite gibt an, dass aufgrund der späten Zeiten und des Schliessens der Gebäude nur noch wenig Unterricht gegeben werden kann. Die Referentin betont, dass eine Kooperation nur möglich ist, wenn die jeweiligen Schulleiter mitarbeiten, da sie darüber entscheiden können, wer während der Unterrichtszeiten die Räume der Schule nutzt. Außerdem betont sie, dass gute Kooperation nur in Zusammenarbeit von Schulleiter, Musikschule und Elternverein gelingen kann. Der Schulleiter sollte organisatorische Aufgaben übernehmen, der Elternverein die erforderlichen Spenden/Beiträge einholen und die Musikschulen würden die jeweiligen Musiklehrer stellen. Frau Paul Beckmann berichtet, dass der Senat in Aussicht gestellt hat, die Musikschulen zukünftig mit festen Kräften auszustatten und somit Kooperationen wieder möglich wären. Außerdem berichtet sie, dass die Bezirke über die Nutzung der Schulräume , nach Unterrichtsschluss entscheiden. Dies erfolgt in Kooperation mit den Schulen, denen ein gewisses Vetorecht eingeräumt wird. Entscheidend für den Senat hierbei ist, dass die Angebote kostendeckend arbeiten. Für Kooperationen, wie z.B. Musik- oder Sportschulen werden hierfür aber keine Mieten erhoben.

d) „Masterplan Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen“ des Runden Tisches. Musikalische Bildung beim Landesmusikrat. Referent: Herr Semler (Mitglied des Runden Tisches für den LEA)
Der Runde Tisch Musikalische Bildung beim Landesmusikrat, an dem Herr Semler als Vertreter des Landeselternausschusses (LEA) beteiligt war, hat sich 2013 mit den Fragen des Musikunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen befasst und hierzu Forderungen und Empfehlungen veröffentlicht (“Masterplan“, in zwei Dokumenten: a) eine textuelle Zusammenfassung „Handlungsfelder und Forderungen“, b) eine tabellarische Übersicht „Struktur- und Maßnahmenplan“ u.a. mit konkreten Umsetzungsvorschlägen, beides siehe Anlage1). Da zum Thema „musikalische Schulbildung“ genügend grundlegende Papiere existieren, haben die Autoren dieses Textes auf diese verwiesen, die Musikalische Bildung in der Schule maßnahmeorientiert in vier Handlungsfelder (vier mögliche „Säulen“ der musikalischen Schulbildung) strukturiert. Diese dürften nicht vermengt werden, insbesondere hinsichtlich der Fragen „wer bietet was an – wer finanziert“: 
1) Schulkultur, allgemeine musisch‐ästhetische Förderung, "musisches Klima" 2) Fachunterricht Musik an der allgemeinbildenden Schule (Regelunterricht) 3) Ensemble/AG‐Bereich in "staatlicher"  Trägerschaft 4) freiwilliger AG/Ensemble‐Bereich in (teilw.) privater Trägerschaft (siehe Folien in der Anlage zum Protokoll) Nur der verbindliche Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen hat die Chance, alle Schülerinnen und Schüler Berlins zu erreichen. Insofern kommt ihm für die Musikalische Bildung die zentrale Bedeutung zu, da er allen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe eröffnet. Unverzichtbar für die Wirksamkeit des Musikunterrichts sind dabei Fachlichkeit und Kontinuität: Jedes Kind braucht deshalb seinen voll ausgebildeten Schulmusik-Lehrer für zwei Wochenstunden über die gesamte Schulzeit. Im Zentrum steht der Regelunterricht im Fach Musik, der ergänzt wird um zusätzliche Angebote, die grundsätzlich zu unterteilen sind in solche, die in staatlicher Trägerschaft stattfinden und kostenfrei sind, und solche, die in privater Trägerschaft organisiert sind mit zeitweiser Projektförderung und/oder finanzieller Beteiligung von Fördervereinen, Eltern, Sponsoren etc. Maßgeblich für das Gelingen Musikalischer Bildung ist zudem ein der Musik gegenüber aufgeschlossenes Schulklima, das durch alltägliche Praxis in den verschiedenen schulischen Bereichen bis in die Schulleitung hinein motivierende Wertschätzung entfaltet. Damit auch in Zukunft qualifizierter Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen stattfinden kann, muss die Lehrerausbildung so strukturiert sein, dass ein Höchstmaß an künstlerischer, wissenschaftlicher und didaktischer Lehrkompetenz erzielt wird. Dies bedeutet im Sinne der Empfehlungen des Runden Tisches: Keine Reduktion der derzeitigen 108 Creditpoints auf ca. 60 Creditpoints für die zukünftige MusikFachlehrerausbildung nach dem Vorschlag des BaumertPapiers, der auf die schleichende) Abschaffung des Schulfaches Musik hinausläuft. Sichergestellt werden muss auch für die Zukunft, dass qualifizierte MusikFachlehrerausbildung stattfinden kann, sei es durch Reduktion des sogenannten zweiten Pflichtfachs oder Verlängerung des Studiums in der Musik-Fachlehrerausbildung um ein Jahr (Hamburger Modell). Um die Musikalische Bildung im schulischen Bereich voranzubringen, sind gleichzeitig auf allen vier Handlungsfeldern Anstrengungen und Maßnahmen notwendig. Dabei müssen Maßnahmen konsequent daraufhin überprüft werden, in welchem Handlungsfeld durch sie Zielsetzungen erfüllt werden können, um falsche Erwartungen und unvollständiges Handeln zu vermeiden. Aus Sicht der Autoren bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller am schulischen Bereich Beteiligten (Senatsschulverwaltung, Bezirke, Schulleitungen, Musiklehrer und deren Fachvertretungen, Lehrer, Eltern, Schüler und Kooperationspartner wie z.B. die bezirklichen Musikschulen). Entsprechend richten sich an alle Gruppen Forderungen: Für den Regelunterricht ist eine Stundentafel mit durchgängig zweistündigem Musikunterricht über alle Altersstufen (wieder) einzuführen. Um vermehrt instrumentales Arbeiten zu ermöglichen, ist Teilungsunterricht erforderlich. Über den Regelunterricht hinaus sollte es eine verpflichtende Mindestausstattung mit AG-Stunden für Ensemble-Angebote an jeder Schule geben. Diese bedürfen einer stabilen Finanzierung, um kontinuierliches nachhaltiges Arbeiten zu ermöglichen. Diese AG-Stunden sollen sich nicht vornehmlich der instrumentellen Einzelförderung widmen, sondern mit möglichst hohem Durchdringungsgrad viele Interessierte an der Schule einbinden und breite Musiziererfahrung ermöglichen. Ergänzende Angebote in (teilweise) privater Trägerschaft, z.B. durch Fördervereine, sollten sowohl in der Schule wie auch durch die Senatsschulverwaltung effektiv unterstützt werden – durch Beratung für die erforderlichen privatrechtlichen Verträge sowie durch Schaffung von geeigneten Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Schulen (unter Einschluss von Kooperationspartnern). Eine dem schulischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) Ensemble-Betrieb entsprechende Grundausstattung (Räume, Instrumente, Ton- & Lichttechnik, digitale Medien) ist sicherzustellen. Für eine verbesserte Qualität des Regelunterrichts ist eine fundierte Lehrerausbildung essentiell. Hierbei muss, neben der künstlerischen und wissenschaftlichen, die vermittelnde Kompetenz vermehrt überprüfbare Beachtung finden; eine stärkere Orientierung des künstlerischen und musikwissenschaftlichen Studiums an den Erfordernissen des Schulunterrichts ist angezeigt. Sowohl für den Regelunterricht als auch spezifisch für den Ensemble-Bereich (Ensemble-Leitung, Arrangieren, Veranstaltungstechnik) bedarf es kontinuierlicher Fortbildungen. Entsprechende Angebote sind zu schaffen (zusätzlich zu den Fachverbänden auch durch staatliche Angebote); die Teilnahme an diesen ist durch entsprechende Freistellungen zu ermöglichen. Die Lehrpläne und schulinternen Curricula müssen fachgerecht überarbeitet werden. Dabei sollten sinnvolle und anwendbare Evaluationskriterien für die interne und externe Evaluation entworfen werden, die auch dem alltäglichen Arbeiten in der Schule weiterhelfen. Neben dem Regelunterricht sollte auch ein staatlich getragener AG-/Ensemble-Bereich überprüfbaren fachlichen Zielsetzungen folgen und hierbei die Schwerpunkte des Regelunterrichts sinnvoll ergänzen.  Ein begleitendes Qualitätsmanagement im Fachbereich Musik für den Regelunterricht wie für den Ensemble-Bereich ist von großer Wichtigkeit für die Qualitätsentwicklung. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Aufwertung und Stärkung der Fachkonferenzen; regelmäßiger Erfahrungsaustausch und kollegiale Hospitationen sollten zum Standard werden. Die Organisation des Schulalltags muss so gestaltet werden, dass AGs, Ensemblespiel und dessen Vorbereitung sowie musikalische Veranstaltungen an der Schule möglich sind. Die Beteiligten sind hierbei auf die verbindliche Unterstützung insbesondere der Schulleitungen und vieler NichtMusiklehrer angewiesen.Die gesetzlich vorgesehenen Kooperationen mit anderen Schulen oder außerschulischen Kooperationspartnern (wie z.B. den bezirklichen Musikschulen) bietet große Chancen für alle Handlungsfelder. Angebotsvermittlung und Kooperationsberatung sollten daher ausgebaut werden. Der Fachbereich Musik einer Schule, aber auch die schulischen Partner (insbesondere Schulkonferenz, Eltern- und Schülervertretungen) sollten ihre Verpflichtung und Gestaltungshoheit bei der Ausgestaltung von Kooperationen wahrnehmen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Kooperationen überprüfbar eingebettet sind in die jeweiligen Fachpläne und die Aktivitäten innerhalb des Profils der Schule. Wichtig ist zudem eine zu schaffende transparente Überprüfbarkeit der Qualität von Kooperationsangeboten. Diskussion: Für den BSB wird vereinbart, dass die entsprechenden Unterlagen vom BSB-Vorsitzenden an alle Mitglieder versendet werden. Nach Sichtung und Klärung etwaiger Fragen soll eine kurze Beschlussfassung in der nächsten Sitzung erfolgen, die das Ziel adressiert, dass bezüglich dieser seit 2013 vorliegenden Forderungen und Empfehlungen bei de zuständigen Stellen nachgehakt wird. Viele der zuvor erörterten Probleme sind bereits in diesen Empfehlungen adressiert worden, es fehle allein eine Umsetzung. Zusätzliche Anmerkungen und Ergänzungen insbesondere aus Sicht der beiden anwesenden Schulleitungen sowie der bezirklichen Musikschule können mit aufgenommen werden. TOP 3 Aktuelle halbe Stunde: Weitere Fragen an Schulaufsicht und Schulträger Ein Elternvertreter der Friedrich-Ebert-Oberschule berichtet, dass 43 Schüler eine Ablehnung der favorisierten Gymnasien erhalten haben und Schulen zugeordnet wurden, die bis zu einer Stunde Fahrzeit entfernt liegen, obwohl im Umfeld sechs Gymnasien ansässig sind. 

Frau Paul Beckmann berichtet, dass derzeit im Bezirk keine Plätze an Gymnasien mehr im Angebot sind, und wird das Problem bei der kommenden Bezirkskonferenz benennen und prüfen, wo gegebenenfalls noch Plätze verfügbar sind, da ihr die Zahl der abgelehnten Kinder ungewöhnlich hoch erscheint. Außerdem berichtet sie, dass bereits Gespräche über eventuell weitere Klassen an Schulen im Bezirk geführt werden. Generell gibt sie an, dass im Bezirk ein Unterangebot beim Übergang zur Oberstufe gegeben ist. Bevorzugt werden ausschließlich Geschwisterkinder und Kinder mit einer Förderprognose. Aufgrund des Unterangebots nehmen Gymnasien nur Kinder bis zu einem Durchschnitt von 2,3. Von mehreren Elternvertretern wird die unzureichende Reinigung der Schulen bemängelt. Es kommt die Frage auf, ob es möglich ist die jeweiligen Verträge einzusehen, um zu überprüfen, ob die vereinbarten Leistungen auch umgesetzt werden. Es wird angemerkt, dass die vereinbarten Leistungen einsehbar sind, aber nicht die Verträge. Ansprechpartner sind hier das Facility Management der Stadtentwicklung bzw. die jeweiligen Schulhausmeister, da diese in Kontakt stehen sollten. Es wird angemerkt, dass die eingeladene Schulaufsicht keine Vertreter in den BEA entsendet hat. Es wird entgegnet, dass dieser sich angekündigt hat, aber nicht erschienen ist.

TOP 4 Berichte aus den Gremien

Schulausschuss: Die Ausarbeitung zur Vorbereitung auf die jeweiligen Schulabschlüsse wurde abgebrochen.

TOP 5 Anträge

keine

TOP 6 Verschiedenes, ggf. Wahl eines stellvertr. BSB-Vorsitzenden aus den BSA-Delegierten

Es erfolgt dieses Jahr mangels Kandidatur keine Wahl eines stellvertretenden BSB-Vorsitzenden aus den Reihen der BSA-Delegierten mehr.

Die stellvertr. Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.30 Uhr.

1 siehe hierzu auch https://www.landesmusikratberlin.de/fileadmin/musikpolitik/aktuell/Masterplan_EF_WEB.pdf