BEA Newsletter Nr. 115 - August 2022

 Liebe Leser*innen,

die Sommerferien sind zu Ende, das neue Schuljahr beginnt. Der vorliegende erste Newsletter im Schuljahr 2022/23 soll den Eltern in den Schulen und den neuen Mitgliedern der Gremien eine erste Orientierung, aber auch für die bisherigen Elternvertreter*innen möglichst kompakt interessante Informationen bieten.
Neben den Informationen und Kontaktdaten des Schulträgers und der Schulaufsicht (S. 12 ff) sowie den Informationen aus der Senatsbildungsverwaltung (S. 17 ff) soll hierzu insbesondere der Beitrag über „Einige rechtliche Grundsätze für die Arbeit von Elternvertreter*innen  in den Klassen und den Schulen“ (S. 5 ff) , mit samt dem Glossar (S. 5) dienen. Hierzu gibt es auch einige Seminare der Berliner Landeszentrale für politische Bildung („Grundlagenseminar für neue Elternsprecher*innen und interessierte Eltern“:
https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/).

Vertiefende Erkenntnisse zu schulischen sowie bildungspolitischen Themen bieten zuweilen die Antworten der Senatsbildungsverwaltung auf schriftliche Anfragen im Abgeordnetenhaus, die ab der Seite 30 dokumentiert sind.

Die monatlichen Newsletter dienen der Information und dem Austausch innerhalb der Elternschaft, den Schulen und Gremienmitgliedern, insbesondere im BEA. Sie können deshalb gerne in den Schulen weitergegeben werden. Zugleich soll dies keine „Einbahnstraße“ sein: Anregungen und Informationen aus den Schulen sind willkommen.
Vorangegangene Newsletter finden Sie hier:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/newsletter-neu

Die nächste Sitzung des BEAs ist am 13.09.2022, die konstituierende Sitzung des neu gewählten Beas soll im Oktober 2022 sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage:
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/

Das neue Schuljahr wird mit alten Problemen und neuen Herausforderungen beginnen. Ich wünsche allen unmittelbar oder mittelbar Beteiligten ein gutes Gelingen.

Bleiben Sie gesund,

André Nogossek

 

Inhalt 

Mitteilungen des Vorstandes
Arbeitsgemeinschaften des BEAs
Der BSB (Bezirksschulbeirat)                                                                                                                                   
Glossar / Begriffserklärunen und Abkürzungsverzeichnis zur schulischen Gremienarbeit  
Einige rechtliche Grundsätze für die Arbeit von Elternvertreter*innen  in den Klassen und den Schulen
Der BSB
Schulen-in Charlottenburg-Wilmersdorf 
Informationen für Eltern, Pädagog:innen und Kinder zum Überfall auf die Ukraine
Aus dem Bezirk / Aus der BVV (Zuständigkeiten, Organigramme, Bezirksverordnetenversammlung 
Schulträger und Jugendamt, Schulaufsicht
Informationen aus der Senatsbildungsverwaltung
Aus dem Abgeordnetenhaus
(Einladungen, Protokolle, Antworten auf Parlamentarische Anfragen)
Veranstaltungen / Angebote
Ausschreibungen / Wettbewerbe
Studien

Presseschau
Links
Schule und Corona-Virus (SARS-CoV-2): Schuljahr 2021/22
Impressum
   

 

 

Mitteilungen des Vorstandes

BEA Termine:
13. September 2022, 11. Oktober 2022, 08. November 2022, 13. Dezember 2022
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Arbeitsgemeinschaften des BEAs

http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/arbeitsgemeinschaften-des-bea-2013-2014

Schulwegsicherheit


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Glossar / Begriffserklärungen und Abkürzungsverzeichnis zur schulischen Gremienarbeit
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/ratgeber/322-glossar-abkuerzungsverzeichnis-zur-schulischen-gremienarbeit
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Einige rechtliche Grundsätze für die Arbeit von Elternvertreter*innen  in den Klassen und den Schulen
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/8-bea-ueber-uns/472-einige-rechtliche-grundsaetze-fuer-die-arbeit-von-elternvertreter-innen-in-den-klassen-und-den-schulen

Die Erziehungsberechtigten wirken an der Gestaltung des Schulleben und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule mit. „Die Elternvertretung nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus. Die Elternvertretung soll an der Planung von Veranstaltungen der Schule beteiligt werden, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen. Sie kann im Einvernehmen mit der Schulkonferenz zur ergänzenden pädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in eigener Verantwortung einrichten. Die Schule unterstützt diese Veranstaltungen im Rahmen ihrer organisatorischen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten.“ (§ 88 Abs. 3 SchulG)
Die Erziehungsberechtigten haben in der Schule zahlreiche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, individuell (§ 47 Schulgesetz) und über die von ihnen gewählten Vertreter*innen in den schulischen Gremien (§§ 75 ff, 88 ff SchulG), die notfalls auch justitiabel sind.
Die gewählten Gremienmitglieder*innen „sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ (§ 120 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEpP120).


1.) Elternversammlung der Klasse
:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEpP89

Aufgaben:
Die Elternversammlungen dienen dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, grundsätzlich aber nicht über Angelegenheiten einzelner Schüler*innen!

Einladung:
Zur ersten  Klassenelternversammlung  im  Schuljahr laden die beiden bisherigen Klassenelternsprecher ein (§ 89 Abs. 4 Satz 1 SchulG), es sei denn, die Klasse wurde neu gebildet, dann erfolgt dies, innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist
(siehe unter „Wahlen“), durch den/die Klassenlehrer*in (§ 89 Abs. 3 Satz 2 SchulG).
Die Lehrkräfte, die in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichten, sowie die Klassensprecher*innen der Schüler*innen sollen auf Wunsch der Elternversammlung beratend an deren Sitzungen teilnehmen.
Die Elternvertreter*innen sollen mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung einladen, auf Verlangen von 1/5 der stimmberechtigten Erziehungsberechtigten ist eine Elternversammlung einzuberufen (§ 89 Abs. 4 SchulG).

Organisation und Leitung:
Grundsätzlich obliegt es den Elternvertreter*innen und nicht den Lehrer*innen, die Elternversammlungen zu organisieren und zu leiten. Sie sind auch erste Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten. Sinnvollerweise stimmen sich die Elternvertreter*innen mit dem/der Lehrer*in ab.
Da die Elternversammlung kein Gremium im Sinne des Schulgesetzes ist, müssen auch keine Protokolle geführt werden (Ausnahme: „Wahlprotokoll“. Muster zum Download:
https://www.berliner-elternvideos.de/elternfortbildner/downloads/wahlprotokoll-fuer-die-klassenelternversammlung.pdf).

Wahlen:
* Die Wahlen in den Klassen haben „spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr“ zu erfolgen (§ 89 Abs. 3 SchulG).
* Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit (es herrscht keine Wahlpflicht) ihre beiden, gleichberechtigten, Elternvertreter*innen sowie, davon unabhängig, zwei Vertreter*innen für die Klassenkonferenz zu wählen, wobei Personalunion zulässig ist. Die gewählten Elternvertreter*innen sind automatisch Mitglieder der Gesamtelternvertretung (GEV).
* Nur für Mitglieder in den schulischen Gremien, wozu die Klassenkonferenzen (
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV11P81), nicht aber Klassenelternversammlungen gehören, werden Stellvertreter in mindestens gleicher Anzahl gewählt. Die Klassenelternversammlung ist zwar frei, auch mehrere zusätzliche Stellvertreter für ihre Elternsprecher zu wählen, diese sind dann aber in der GEV lediglich Gäste ohne Stimm- und Wahlrecht.
* „Bei Wahlen und Abstimmungen in den Elternversammlungen können für jede Schülerin oder jeden Schüler zwei Stimmen abgegeben werden, auch wenn nur ein Erziehungsberechtigter anwesend oder vorhanden ist. Die Stimmen können getrennt abgegeben werden; übt ein Erziehungsberechtigter für mehr als zwei Schülerinnen oder Schüler in derselben Klasse oder Jahrgangsstufe das Erziehungsrecht aus, so kann er für diese höchstens vier Stimmen abgeben.“ (§ 89 Abs. 5 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEpP89).

 
2.) Gesamtelternvertretung (GEV) der Schule:

Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte:
Über die Gesamtelternvertretung werden die Interessen der Eltern einer Schule wahrgenommen.
Die Schulleitung hat gegenüber der GEV eine umfangreiche Informationspflicht und soll auf Verlangen, ebenso wie zwei Mitglieder*innen der Gesamtkonferenz und der Gesamtschüler*innenvertretung, an den Sitzungen teilnehmen.
Die GEV dient dem Informations- und Meinungsaustausch untereinander und hat das Recht, Referenten als Gäste einzuladen. Personalrechtliche Fragen sowie Angelegenheiten einzelner Schüler gehören jedoch grundsätzlich nicht zu den Themen der GEV.

Einladung und Sitzungsverlauf:
Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus den Elternvertreter*innen der Klassen oder der Jahrgangsstufe.
Die GEV muß sich „spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr“ konstituieren, wobei der/die Schuleiter*in für die Einladung zuständig ist.  (§ 90 Abs. 3 Satz 2 SchulG).
Ansonsten ist die Vorsitzende/der Vorsitzende der GEV für die rechtzeitige Einladung zuständig, die grundsätzlich spätestens 1 Woche vor Sitzungstermin (Punkt 2.1. Mustergeschäftsordnung - SchulGMGO), zusammen mit einer (vorläufigen) Tagesordnung  erfolgt (siehe auch die Punkte 2 und 5 der Mustergeschäftsordnung). Ihr/Ihm obliegt auch die Leitung der Sitzung (siehe auch Punkt 6 der SchulGMGO)
.  
Die/der Vorsitzende lädt mindestens dreimal im Schuljahr zur GEV ein
(so (§ 90 Abs. 3 Satz 1 SchulG, gemäß § 116 SchulG Abs. 1 Satz1 SchulG: viermal), sie/er hat sie einzuberufen, wenn entweder der/die Schulleiter*in oder 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder*innen dies verlangen (§ 90 Abs. 3 Satz 1 SchulG).

Da die schulischen Gremien grundsätzlich in nicht öffentlicher Sitzung tagen, muss die GEV die Zulässigkeit von Gästen beschließen. Meist geschieht dies in der ersten Sitzung mit Wirkung für das ganze Schuljahr. Vertreter*innen  Schulaufsicht und des Bezirksamts sind „berechtigt und auf Einladung eines schulischen Gremiums verpflichtet, an Sitzungen in Angelegenheiten, die sie betreffen, teilzunehmen. Sachverständige und Gäste können an den Sitzungen teilnehmen, wenn das jeweilige Gremium mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder zustimmt“ (§ 116 Abs. 2 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV64P116).

„Die Gesamtelternvertretung kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten“ (§ 90 Abs. 5 SchulG).

 Wahlen in der GEV:

Das Gremium wählt aus seinem Kreis die/den Elternsprecher*in sowie bis zu drei Stellvertreter*innen.
Zudem wählt die GEV vier Mitglieder der Schulkonferenz, die annähernd paritätisch besetzt und das oberste Beratungs- und Entscheidungsgremium einer Schule ist (§§ 75 ff SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV25P75) . In der Schulkonferenz entscheiden Erziehungsberechtigte zum Beispiel über die Grundsätze der Organisation von Schule und Unterricht, den Umfang von Hausarbeiten oder Abweichung von der Stundentafel oder der Auswahl von außerschulischen Partnern mit (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV63P76).
Um die Arbeitskontinuität der Schulkonferenz zu sichern, bleiben dessen Mitglieder, im Gegensatz zu den anderen Gewählten, grundsätzlich für zwei Jahre im Amt und bleiben dies auch, wenn sie im Folgejahr nicht mehr Klassenelternsprecher sind.

Weiterhin wählt die GEV
* zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses (
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV48P110);
* zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter*innen (§ 79 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV46P79), in der Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Vordergrund stehen;
* zwei beratende Mitglieder der einzelnen Fachkonferenzen (§ 80 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV25P80), in denen u.a. fachbezogenen Regelungen des Unterrichts, die Koordinierung, die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches / Lernbereichs sowie die Auswahl der Lern- und Lehrmittel behandelt werden;
* zwei beratende Mitglieder der Gesamtschülervertretung (§ 85 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV64P85)
* sowie je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.“ (§ 90 Abs. 2 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV25P90)


3.) Allgemeine Wahlgrundsätze für schulische Gremien:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV31P117

Die zentrale Norm zu Wahlen ist der § 117 SchulG (
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV31P117):
* Absatz 1: „Die in diesem Gesetz vorgesehenen Wahlen sind geheim. Sie können offen erfolgen, wenn alle anwesenden Wahlberechtigten einverstanden sind. Eine Briefwahl ist unzulässig. Die Wahlen erfolgen jeweils für die Dauer eines Schuljahres, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“
* Absatz 2: Für die gewählte Vorsitzende / den Vorsitzenden wird ein/eine Stellvertreter*in, für die zu wählenden Gremienmitglieder bis zu 2 Stellvertreter*innen gewählt .
* Absatz 4: Die Mitglieder eines Gremiums sowie die Stellvertreter*innen „ werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist, wer von den abgegebenen Stimmen die meisten erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben bei der Ermittlung der Mehrheit außer Betracht. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. Bei einer erneuten Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter zu ziehende Los.“
* „Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl (Abs. 5 Satz 1). Sie endet mit der Neuwahl des Gremiums, spätestens mit Ablauf der für die Einberufung des neu zu bildenden Gremiums bestimmten Frist.“  (Abs. 5 Satz 2)
Ein Rücktritt oder eine Abwahl ist immer möglich. Ansonsten endet die Amtszeit der Vertrer*innen lediglich vorzeitig, wenn das zu vertretende Kind die Schule verlässt oder mit Ablauf des Schuljahres, in dem der Schüler volljährig wird (Abs. 5, Satz 3)
* Die Abwahl ist nur mittels eines „konstruktiven Mißtrauensvotums“ möglich. „Für die Abwahl eines Mitglieds ist ein Gremium beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Abwahl erfolgt durch die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers. Als Nachfolgerin oder Nachfolger ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.“ (Abs. 5 Satz 4)


4.) Protokollführung in den Gremien
:

Gemäß § 122 SchulG (
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV31P122) werden über die Gremiensitzungen Protokolle geführt.
Das Protokoll muss mindestens Angaben enthalten über
1. den Ort und den Tag der Sitzung,
2. die Namen der anwesenden Mitglieder,
3. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
4. die gefassten Beschlüsse und
5. das Ergebnis von Wahlen.“ (Abs. 1)
Lehrkräften, Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigten ist die Einsichtnahme in die Protokolle der Gremien ihrer Schule zu gewähren (Abs. 2).

Weitere Regelungen zur Protokollführung finden sich auch in der Mustergeschäftsordung, (insbesondere Punkt 8: http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/8-bea-ueber-uns/469-mustergeschaeftsordnung-fuer-die-im-schulgesetz-vorgesehenen-gremien).

Download von Musterprotokollen für:
* die GEV:
https://www.berliner-elternvideos.de/elternfortbildner/downloads/wahlprotokoll-fuer-die-gev.pdf


5.) Schulen in freier Trägerschaft
(Privatschulen):

Das Schulgesetz gilt für Schulen in freier Trägerschaft nur im eingeschränktem Umfang und überwiegend lediglich sinngemäß. Nach der hierfür zentralen Norm des Schulgesetzes (§ 95 Abs. 4: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV64P95) finden im Wesentlichen lediglich die Bestimmungen über den grundsätzlichen Auftrag der Schule (§ 1: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV59P1), die generellen Bildungs- und Erziehungsziele von Schule (§ 3: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV59P3), die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (§ 5a: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV9P5a), zur Schulgesundheitspflege (§ 52: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV62P52) und zum Datenschutz (§ 64 ff: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV62P64) ausdrücklich auch auf die Privatschulen Anwendung. Die staatliche Schulaufsicht beschränkt sich im Wesentlichenauf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen.
Auch wenn die Privatschulen in der Ausgestaltung ihres Schullebens relativ frei sind, so sind Sie als Eltern dennoch nicht rechtlos. Unabhängig von Ihren jeweiligen zivilrechtlichen Verträgen mit der Schule gelten an Ersatzschulen die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Schulgesetzes zumindest sinngemäß denn diese müssen „Formen der Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten im Sinne des Teils VI gewährleisten“ (§ 98 Abs. 7 SchulG:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV24P98). Dieser umfaßt die mit der Überschrift  „Schulverfassung“ aufgeführten Paragraphen 63 bis 93 SchulG.


6.) Weitere Informationen
/ Seminare

* „Schule – Elternvertretung – Mitwirkung: Crashkurs zur schulischen Gremienarbeit für Eltern in Berliner Schulen“
Seminare der Berliner Landeszentrale für politische Bildung am 06., 15., 26. und 28.09.2022:
https://www.berlin.de/politische-bildung/veranstaltungen/veranstaltungen-der-berliner-landeszentrale/
* Einen sehr guten Überblick geben die Seiten von SenBJF:
- Mitwirkung von Schülern und Eltern in der Schule:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/
- Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/faqs-fuer-eltern/#eltern
-
Leitfaden für Elternvertreter und Elternvertreterinnen: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/web_leitfaden_elternvertreter.pdf
* Einführung in die schulische Gremienarbeit für Eltern:  http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/gremienarbeit
* Elternmitwirkung in der Schule. Fortbildungen für Eltern und Elternvertretungen:
- https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/

* Mustergeschäftsordnung für die im Schulgesetz vorgesehenen Gremien
Inkrafttreten am 01.08.2022
Hinweis: (Klassen)elternversammlungen sind wie Schüler*innenversammlungen und Dienstbesprechungen keine Gremien im Sinne des Schulgesetzes, weshalb die Mustergeschäftsordnung für sie nicht gilt.

http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/8-bea-ueber-uns/469-mustergeschaeftsordnung-fuer-die-im-schulgesetz-vorgesehenen-gremien

* Fragen zur Durchführung von Gremiensitzungen unterhalb der Landeseben
http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/informationen-aus-der-senatsbildungsverwaltung/422-durchfuehrung-von-gremiensitzungen-unterhalb-der-landeseben


7.) Informationen des BEAs

 

 

Der BSB

„BezirksSchulBeirat - Wer ist das?

Der Bezirksschulbeirat (BSB) Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich im intensiven Austausch mit Schulträger und Schulaufsicht für die Belange von Schulen, Schülern, Lehrern und Eltern im Bezirk ein. Auf der Grundlage des Schulgesetzes berät er das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens und muss bei einem weiten Spektrum von Angelegenheiten gehört werden. Darüber hinaus dient er auch dem Informations- und Erfahrungsaustausch der Bezirksausschüsse von Schülern, Lehrern und Eltern. Der BSB setzt sich zusammen aus Vertretern des Bezirkslehrerausschusses , des Bezirkselternausschusses , des Bezirksschülerausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses des Bezirks. Schulaufsicht und Schulträger nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil und stehen für Auskünfte zur Verfügung. Die Sitzungen finden in der Regel im Rathaus Charlottenburg, aber auch an Schulen des Bezirks statt.

Zur Arbeit im BSB
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulische-gremien/bezirksschulbeirat-bsb/artikel.507903.php

BSB - Termine und Einladungen:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulische-gremien/bezirksschulbeirat-bsb/2019/artikel.774425.php
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Bezirksschulgremien von Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schule-und-sport/schulamt/schulische-gremien/
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Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf 


Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/schulen/
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Informationen für Eltern, Pädagog:innen und Kinder zum Überfall auf die Ukraine

1.) Allgemeine Informationen / Angebote für Geflüchtete aus der Ukraine
2.) Links und Tipps für Eltern, Kinder und Lehrkräfte
3.) Schule und Unterrichtsmaterialien
4.) Berliner Abgeordnetenhaus – Beantwortung schriftlicher Anfragen
5.) Verschiedenes

http://www.bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php/informationen-aus-der-senatsbildungsverwaltung/454-sibuz-sonderbrief-krieg-in-der-ferne-angst-zuhause-aengsten-und-verunsicherung-im-schulalltag-begegnen
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Aus dem Bezirk / Aus der BVV (Bezirksverordnetenversammlung)
Stand 20.08.2022


Bezirksamt und Verwaltung
:


Organigramm des Bezirksamtes
 
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/organigramme/organigramm-ba-gesamt-11-08-22.pdf

Namen und Daten der Bezirksamtsmitglieder und Informationen zu den Abteilungen des Bezirksamtes:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksamt/

Verwaltung: Liste aller Ämter und Einrichtungen
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/

Aktenordnung / Zuständigkeiten im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/service-und-organisationseinheiten/aktenordnung/#b

Dienstleistungsdatenbank des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf
Hier finden Sie alle Dienstleistungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf mit den nötigen Informationen über erforderliche Unterlagen, Gebühren, Formulare, Rechtsgrundlagen, Adressen, Öffnungszeiten und oft auch das Angebot, direkt online einen Termin zu vereinbaren.
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/service/dienstleistungen/dienstleistungsdatenbank/service.201489.php

„Flurfunk – Der Rathaus-Talk“: Der neue Podcast aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf startet
„Der Podcast wird in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und ist auf der Streaming-Plattform Spotify (https://open.spotify.com/show/1×3iEIGHwxmvl9VToQe6Kl) sowie auf YouTube (https://www.youtube.com/playlist?list=PLJghakjBocOwvlxyvAdH4cPjz-i5SUCP-) verfügbar.
Mehr:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1173288.php
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Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
:


Mitglieder:

http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/pa021.asp

BVV Sitzungskalender:
* http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/si010.asp

Drucksachen – Übersicht (Anträge, Anfragen, Beschlüsse)
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo040.asp
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Ausschüsse – Bezirksverordnetenversammlung
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/au010.asp

Ausschuss für Schule und Sport
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/au020.asp?AULFDNR=31&altoption=Ausschuss
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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/buergerbeteiligung/

Formular zur Einreichung von Eingaben und Beschwerden an die BVV
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/eingaben-und-beschwerden/formular.189879.php

Einwohnerfragestunde der BVV
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/einwohnerfragen/formular.189903.php
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Kinder- und Jugendparlament
https://www.kjp-cw.de/
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Anfragen im Abgeordnetenhaus von Berlin zu Bezirksthemen

Pläne des Senats zur Schulerweiterung der Wangari-Maathai-Internationale-Schule
(07.07.2022)
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12312.pdf

Zur Schulplatzsituation in Charlottenburg-Wilmersdorf (13.07.2022)
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12375.pdf

Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf Bezug zu: 19/12273 (20.07.2022)
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12686.pdf
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Schulträger, Schulaufsicht, Schulpsychologie und Jugendamt

Stadträtin: Heike Schmitt-Schmelz (SPD)  
Büro der Stadträtin
Raum 421 a
Tel (030) 9029-14000
Fax (030) 9029-14004 
Email: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Schul- und Sportamt:
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Leitung: Herr Jauch
Tel.: (030) 9029-14620, Fax: (030) 9029-14625
Email: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
-->Kontaktaufnahme per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulamt
Aufgaben und Informationen
: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/

Ansprechpartner*innen im Schulamt (Schul- und Sportamt, Schulentwicklung, Mittagessen, Gebäude, Beförderung, Schulorganisation)
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.567295.php
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Schulaufsicht (SenBJF)
Zuletzt abgerufen und bearbeitet am: 20.08.2022

Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Schulaufsicht
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

- Referatsleitung
Frau Simone Geisler - Tel (030) 9029-25102, Fax (030) 9029-25109, 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mehr: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulamt/artikel.202179.php
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Schulpsychologie, Jugendamt und Kriesentelephone

Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz/charlottenburg-wilmersdorf/
Patrick Lang (Leitung)
Tel.: +49 30 9029 25150
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Offene Sprechstunde jeden Donnerstag von 15 - 18 Uhr
Waldschulallee 31, 14055 Berlin

Schulpsychologie
http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/schulpsychologie/
Charlottenburg-Wilmersdorf: Tel. (030) 9029 25150
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Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/
Kontakt:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Jugendamt
Leitung: Herr Dr. Thuns
Tel (030) 9029-14812 - Fax (030) 9029-14819
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
E-mail: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kinderschutz und Krisentelefon
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugend/artikel.193444.php
Mo-Fr 08.00 – 18.00 Uhr,  Tel (030) 9029-15555
sonst auch: Berliner Hotline Kinderschutz-  rund um die Uhr, auch am Wochenende:  Tel (030) 610066

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD)
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugend/regionalteams/artikel.205681.php
Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) ist der Basisdienst des Jugendamtes. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen.
Die regionalen Tagesdiensttelefone sind für alle Auskünfte und Notfälle besetzt:
Mo, Di, Mi, Fr 09.00 – 14.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr
Sprechstunden:
Di 9-11 Uhr, 11-12 Uhr telefonisch und Do 16.00 – 18.00 Uhr
Mehr:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugendamt/regionalteams/artikel.205681.php
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Rechtsvorschriften und Rahmenverträge für den Bereich Jugend und Familie
http://www.berlin.de/sen/jugend/recht/rechtsvorschriften/
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Facility Management

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt (--> Schulgebäude)
Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger
Büro des Stadtrates:
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Raum 410
Tel (030) 9029-12001; Fax (030) 9029-12005

Serviceeinheit Facility Management. Fachbereich Immobilienwirtschaft, Gebäudemanagement
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/interne-dienste/facility-management/immobilien/
Fachbereichsleitung: Herr Gerlach
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Raum: 5046
Tel.:(030) 9029-16300; Fax:(030) 9029-16305

Gebäudeservice
Grundschulen: Zi 5031, Tel (030) 9029-16621 
Oberschulen: Zi 5031, Tel (030) 9029-16622
Jugendfreizeitstätten: Zi 5025, Tel (030) 9029-16624
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Informationen aus der Senatsbildungsverwaltung:
Zuletzt abgerufen: 21.08.2022

Organisation und Ansprechpartner*innen

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
Tel.:(030) 90227 – 5050; E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Organigramm:
Struktur der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/leitung/organigramm/
Download: https://www.berlin.de/sen/bjf/ueber-uns/leitung/organigramm/organigramm-senbjf.pdf
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Ansprechpartner*innen
„Wenn Sie Rat oder Hilfe zu Angelegenheiten aus den Bereichen Schule, Jugend, Familie oder Wissenschaft benötigen, erhalten Sie hier Informationen über die richtigen Ansprechpartner bei Fragen, Sorgen, Wünschen und Anregungen.“
Mehr: 
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/ihre-ansprechpartner/

Qualitäts- und Beschwerdemanagement
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/qualitaets-und-beschwerdemanagement/
* Lena Werner (Schülerin) - Tel.: +49 30 90227-5334
Erreichbar donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr.
„Lena Werner unterstützt bei der Aufnahme von Beschwerden. Sie bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich bei Mobbing an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu wenden.“

* Qualitätsbeauftragte: Ruby Mattig-Krone - Tel.: 90227 5330 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
persönlich nach Voranmeldung: Raum 3C 34
* Antidiskriminierungsbeauftragter: NN
* Anti-Mobbing-Beauftragte: NN
* Info-Punkt:
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/infopunkt/
Tel.: 90227 5000 -
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/infopunkt/
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Informationen und Publikationen

Einstieg“ und vielfältige Informationen:
http://www.berlin.de/sen/bjf/

Publikationen (Alpahbetisch) / Informationen
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/publikationen/publikationsdatenbank/index.php/rubric/titel

Briefe an Schulen
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/

Newsletter von SenBJF
http://www.berlin.de/sen/bjf/service/newsletter/
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Schulanmeldung, Berliner Schulen und Kitas

Anmeldung zum Schulanfang: 10.- 21.10.2022
“Liebe Eltern, die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren ist, wird es im Jahr 2023 eingeschult.
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 10. Oktober bis 21. Oktober 2022 in der für Sie zuständigen Grundschule an.”
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/

Schulanmeldung auf einen Blick
Download:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/aushang-schulanmeldung.pdf

Schulanmeldung - So geht's : Broschüre zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023
Download:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/schulanmeldung-2023.pdf
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Wohin nach der Grundschule?

Schulwegweiser 2022/2023
Die Broschüre informiert Sie über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Schularten, Ganztagsangebote oder Fremdsprachen. Außerdem beinhaltet es ein Verzeichnis aller weiterführenden Schulen. So können Sie für Ihr Kind das passende Schulprofil und Sprachenangebot finden.
Mehr:
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/
Download der Broschüre: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/wohin-nach-der-grundschule-2022-2023.pdf
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Berliner Schulen und Kitas
in der Nähe: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/
Schulverzeichnis
:
https://www.bildung.berlin.de/Schulverzeichnis/
Schulen in der Nähe: https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/
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Rechtliches:

Rechtsvorschriften
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/

Schulgesetz - Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2022 (GVBl. S. 452)
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBEV59IVZ
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Informationen zur Änderung des Schulgesetzes