Aktuelles

Durchführung der Abschlussprüfungen; vergleichende Arbeiten // Schreiben der Senatorin an die Schüler*innen & Stellungnahme hierzu

11.05.2020
aus einem Schreiben an den LEA von SenBJW:
Aussetzung der Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-G01 bzw. § 42 Absatz 2 VO-KA
"Trotz des Verzichts auf die verpflichtende Zweitkorrektur gemäߧ 41 Absatz 2 VO-GO bzw.§ 42 Absatz 2 VO-KA bleiben die Verpflichtung zur Qualitätssicherung der Prüfung sowie die endgültige Notenfestlegung durch die oder den Prüfungsvorsitzenden und das Recht, hier ein weiteres Gutachten zu bestellen, bestehen.
Im Falle einer Abweichung um mehr als eine Note von der zuletzt schriftlich gezeigten Leistung ist die Zweitkorrektur darüber hinaus weiterhin vorgesehen.
Auch liegt der Beurteilung der Erstkorrektorin bzw. des Erstkorrektors ein Erwartungshorizont zugrunde, der von mehreren fachkundigen Lehrkräften erstellt und geprüft ist.
Somit kann von einem Verzicht auf das Zweiprüferprinzip nicht gesprochen werden; vielmehr sieht selbst die KMK in der aktuellen Ausnahmesituation diese Vorgehensweise. vor.
Sollten im Einzelfall Zweifel des Prüflings an der professionellen Begutachtung der Prüfungsarbeit bestehen, so gibt es außerdem -wie sonst auch -die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Eine Entlastung der Berliner Lehrkräfte ist in der aktuellen Situation unerlässlich, da der Zeitraum für die schriftlichen Abiturprüfungen (und mithin auch der Korrekturzeiten) um mehrere Wochen verkü�zt wurde. Darüber hinaus sind Unterricht und Schulleben durch die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Anforderungen an einen verlässlichen· Infektionsschutz von ständigen Veränderungen betroffen, die den Lehrkräften erheb.liehe zusätzliche Arbeit abverlangen.
Auch die Argumentation, der Ausfall der schriftlichen MSA-Prüfungen schaffe freie personelle Kapazitäten, die Entlastungen bei den Abiturprüfungen durch den Wegfall der Zweitkorrektur entbehrlich machten, greift ins leere, da die Lehrkräfte bei diesen Tätigkeiten nicht beliebig austauschbar sind. Beispielsweise kann eine Lehrkraft, die nun keine schriftliche MSA-Prüfung in Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache zu korrigieren hat, keine Korrekturen von Abiturprüfungen in anderen Fächern übernehmen"
Im Auftrag
Thomas Duveneck

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22.04.2020
MSA-Präsentationsprüfung findet statt, schriftliche Prüfungen ausgesetzt
Pressemitteilung vom 22.04.2020
"... dass die drei schriftlichen MSA-Prüfungen (samt der mündlichen Prüfung) in diesem Jahr aufgrund der besonders angespannten Situation an den Schulen ausgesetzt werden sollen. Die noch ausstehenden MSA-Präsentationsprüfungen hingegen finden statt. (...)
Die ersten umfangreichen Abiturprüfungen im Fach Biologie an diesem Mittwoch hätten gezeigt, dass diese Prüfungen sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Auch die Krankmeldungen von Prüflingen hätten sich auf dem Niveau der Vorjahre bewegt. Gleichwohl seien diese zentralen Prüfungen nur unter großem organisatorischem Aufwand erfolgreich durchzuführen.
Abiturprüfungen finden statt. (...)
Das Hauptargument für den Verzicht auf die drei schriftlichen Prüfungen ist die Notwendigkeit, angesichts der knappen personellen Ressourcen Prioritäten setzen zu müssen. Mit der Notbetreuung, der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen sowie des weiterhin stattfindenden Homeschoolings werden viele Pädagoginnen und Pädagogen gebunden. Etwa 30 Prozent der Lehrkräfte sind zudem aus Gründen des besonderen Infektionsschutzes in Schulen nicht einsetzbar. (...)
Abiturprüfungen finden statt: Es ist wichtig, die derzeit laufenden Abiturprüfungen weiterhin sicher, ordnungsgemäß und erfolgreich durchzuführen. (...)"
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.924109.php
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18.04.2020
Abiturprüfung in der Coronakrise "Jede Beschwerde ins Protokoll aufnehmen lassen"
Was tun, wenn Abiturienten die Prüfungssituation unzumutbar finden? Sich beschweren und weiterschreiben, sagt Anwältin Sibylle Schwarz. Die Vorwürfe mancher Lehrer an die Schüler hält sie für menschenverachtend.
Mehr: https://www.spiegel.de/panorama/abiturpruefung-in-der-coronakrise-jede-beschwerde-ins-protokoll-aufnehmen-lassen-a-ab19948f-ba67-4350-a397-1f06d33c05cb

17.04.2020, 15:39
Gericht: Schülerin darf wegen Corona-Gefahr nicht von Abiturprüfung fernbleibe
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Eine Berliner Gymnasiastin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag in Sachen Abiturprüfungen gescheitert. Die Schülerin wollte erreichen, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilnehmen zu müssen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-pandemie-in-berlin-schuelerin-scheitert-vor-gericht-mit-eilantrag-gegen-abipruefung/25655678.html
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Prüfungen finden statt und Schulen öffnen schrittweise, Kitas weiten Notbetreuung aus

Pressemitteilung vom 16.04.2020
Aus der Sitzung des Senats am 16. April 2020:

Nach den Osterferien starten am kommenden Montag in Berlin die Abiturprüfungen. Sie werden wie vor Ostern von der Kultusministerkonferenz beschlossen durchgeführt. Das gilt auch für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA). Bei den MSA-Prüfungen wird es eine Terminänderung geben. Um den Schülerinnen und Schülern mehr Vorbereitungszeit zu geben, wird die MSA-Prüfung in Deutsch vom 13. Mai 2020 auf den 3. Juni 2020 verlegt.

Nach derzeitiger Lage und unter Berücksichtigung der Infektionsschutzbestimmungen werden auch die Berliner Schulen wieder schrittweise geöffnet. Damit folgt Berlin den Beschlüssen, die in der Telefonschalte der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen wurden. Diese schrittweise Öffnung geschieht behutsam unter Vorgaben des Mindestabstandes, der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes. Zudem würde eine Lerngruppe in zwei kleinere Gruppen aufgeteilt werden. Eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird hier noch weitere Empfehlungen für das gemeinsame Vorgehen erarbeiten.

Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs sollen in Berlin zur Prüfungsvorbereitung ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren. Hier geht es insbesondere um den MSA. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen und die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien. Der Unterricht in den Kernfächern hat dabei Priorität. Im Laufe der nachfolgenden Wochen sollen die Schulen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes dann sukzessive für weitere Jahrgänge geöffnet werden. Darüber hinaus bieten Lehrkräfte weiter Fernunterricht über digitale Wege an.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Wir haben uns diese Entscheidungen keineswegs leicht gemacht. Es geht mir darum, einerseits die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter zu beachten und ernst zu nehmen, andererseits aber den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Mit einer behutsamen Teilöffnung der Schulen haben wir zudem die Eltern im Blick, die in den vergangenen Wochen stark herausgefordert waren.“

An den beruflichen Schulen startet ab dem 27. April die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung IBA mit der Vorbereitung auf die Prüfungen zur erweiterten Berufsbildungsreife und zum MSA: Ab dem 4. Mai kommen die Abschlussjahrgänge der Berufsschule zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen der Kammern aller dualen Ausbildungen in die Schulen sowie die Abschlussjahrgänge der Berufsfachschule, Abschlussjahrgänge der Fachoberschule, Abschlussjahrgänge der Berufsoberschule und die Abschlussjahrgänge der Fachschulen.

Die Berliner Kitas bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Diese wird stufenweise ab dem 27. April 2020 erweitert. Dieses Phasen-Modell wird mit Blick auf die epidemiologische Entwicklung laufend bewertet und bei Bedarf angepasst. Als erster Schritt ist vorgesehen, dass mehr Berufsgruppen in die Ein-Eltern-Regelung fallen (es müssen nicht beide Elternteile in systemre-levanten Berufen arbeiten) und auch Kinder aus Familien beziehungsweise von Alleinerziehenden in besonders herausfordernden Situationen die Notbetreuung besuchen können. Später werden weitere Berufsgruppen benannt, die Zugang zur Notbetreuung erhalten, und es kehren die künftigen Schulanfänger und Schulanfängerinnen in die Kitas zurück. Danach wird es möglich sein, mit der Eingewöhnung von neuen Kindern zu beginnen. Die Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb ist zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August 2020 vorgesehen.

Das ist der Stand der Planungen, die sich aufgrund von aktuellen Erkenntnissen wieder verändern könnten.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.921017.php
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FAQ zur Durchführung der Abschlussprüfungen, vergleichenden Arbeiten:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulpersonal/
vom 17. April 2020
Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, weiteres pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal an Schulen.


Prüfungsplan 2020

Wie in den anderen Bundesländern sollen auch im Land Berlin alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA/eBBR) und zum Abitur und alle Prüfungen an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren stattfinden. Die Prüfungen starten am 20. April.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat entschieden, die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) im Schuljahr 2019/2020 einmalig auszusetzen. In diesem Schuljahr wird der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, wenn die entsprechenden Bedingungen gemäß der Sekundarstufe-I-Verordnung erfüllt sind. Die Lehrgänge im Zweiten Bildungsweg vergeben ebenfalls ohne vergleichende Arbeiten die BBR. Die Nichtschülerprüfungen zur Erlangung der BBR werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Den Prüfungsplan mit den Terminen für die Prüfungen zum Abitur, MSA/eBBR und zur (Fach-)Hochschulreife an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren finden Sie hier:

 

16.04.2020

Abiturprüfungen starten in Berlin am Montag, Schüler der 10. Klasse sollen ab 27.4. zurück
Berlin will das Abitur durchziehen. Beim Mittleren Schulabschluss so es ebenfalls keine Ausnahmen geben: Zehntklässler sollen zur Vorbereitung ab 27. April wieder in die Schule gehen.
Mehr: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/bildungssenatorin-sandra-scheeres-abiturpruefungen-in-berlin-starten-am-montag-li.81309

16.04.2020
Die neuen Corona-Beschlüsse für Schulen im Überblick
Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten wollen den Schulbetrieb ab dem 4. Mai langsam wieder starten. Doch die Länder handhaben das unterschiedlich.
Mehr: https://www.tagesspiegel.de/politik/lange-keine-rueckkehr-zum-gewohnten-unterricht-die-neuen-corona-beschluesse-fuer-schulen-im-ueberblick/25745486.html

16.04.2020
Das planen die Bundesländer : Wann Schulen und Kitas wieder öffnen: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-pandemie-wann-schulen-und-kitas-wieder-oeffnen-16727329.html

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FAQ den anstehenden Prüfungen (MSA, Abitur) der Senatsbildungsverwaltung:
https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schulschliessung/#abi
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Stellungnahme des Vorstandes des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf zur Durchführung der MSA- und Abiturprüfungen im laufenden Schuljahr 2019/2020

Der Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf sieht die geplante Durchführung der Abiturprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt unter den derzeitigen Bedingungen der Corona-Pandemie kritisch.

Auch die Durchführung der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) erscheint aus folgenden Gründen derzeit nicht angemessen:

·         Hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte und der Notwendigkeit von Maßnahmen zum Eigenschutz der Schülerinnen und Schüler ist ein sicherer Prüfungsablauf derzeit nicht zu gewährleisten.

·         Die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler für eine adäquate Prüfungsvorbereitung sind durch die jeweiligen häuslichen, technischen und räumlichen Gegebenheiten völlig unterschiedlich; eine Chancengleichheit der Prüflinge kann nicht garantiert werden.

·         Die besondere psychische Belastung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die wirtschaftliche oder familiäre Situation der Prüflinge muss unbedingt berücksichtigt werden.

·         Die Fernbeschulung ("Home-Schooling") kann unter den derzeitigen Verhältnissen die Erfordernisse des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung der MSA-Prüfungen, insbesondere an den Sekundarschulen, in vielen Fällen nicht in der notwendigen Qualität gewährleisten bzw. diese ersetzen.

Bei einer Durchführung von MSA-Prüfungen müsste garantiert sein, dass auch ein durch die Pandemie bedingtes Nachholen der Prüfung flexibel gestaltet wird und zu keinerlei Nachteilen für die Prüflinge führt.

Der Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf empfiehlt der Senatsbildungs-verwaltung (SenBJF) darüber hinaus, sich im Rahmen der Verhandlungen in der Kultusministerkonferenz dafür stark zu machen, den Abiturientinnen und Abiturienten, die aus den genannten oder anderen Gründen durch die Corona-Pandemie nicht an den Abitur-Prüfungen teilnehmen können, mit flexiblen Regelungen zu ermöglichen, kurz- wie langfristige Nachteile für die Beteiligten zu verhindern und die Chancengleichheit zu gewährleisten.

Andreas Ritter, Constantin Saß
für den Vorstand des BEA Charlottenburg-Wilmersdorf

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Schreiben der Senatorin an die Schüler*innen sowie an die Eltern Abschlussjahrgänge 2020 vom 09.04.2020

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest. Die Feiertage werden wir alle in diesem Jahr anders als sonst üblich verbringen. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bestimmt seit einigen Wochen unseren Alltag und stellt uns immer wieder vor neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen und Entscheidungen. Dabei muss in vielen Bereichen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen der richtige Weg zwischen der weitgehenden Reduzierung von Ansteckungsmöglichkeiten und der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen und Abläufe gefunden werden. Dies betrifft auch Ihre unmittelbare Situation: Die Absicherung Ihrer Bildungsabschlüsse und Ihrer zukünftigen beruflichen Chancen und Möglichkeiten. Wir tun alles, um Ihnen als Schülerinnen und Schülern Schulabschlüsse zu ermöglichen, auf die Sie sich lange und intensiv vorbereitet haben, und die entscheidende Weichen für Ihre berufliche Zukunft stellen. 

Die Kultusministerkonferenz hat sich nach intensiven Diskussionen und unter Abwägung zahlreicher Aspekte am 25. März 2020 entschieden, dass in diesem Jahr alle Abschlussprüfungen stattfinden sollen, solange der Infektionsschutz dabei gesichert ist. Ich bin mir bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht nur in Berlin ihren Prüfungen in diesem Jahr und unter den aktuellen Umständen mit Sorge entgegensehen. Deshalb ist es mir wichtig: Wir räumen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der des pädagogischen Personals bei der Organisation der Prüfungen Priorität ein. Grundlage für das Handeln in Berlin ist die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, die ausdrücklich die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen vorsieht. Zusätzlich wurden allen Berliner Schulen Handlungsempfehlungen gegeben, um die Gesundheit aller an Prüfungen Beteiligten zu schützen. 

Die Schulen ergreifen gemeinsam mit den Schulträgern umfangreiche Maßnahmen, um die Kontaktminimierung und die notwendigen hygienischen Standards abzusichern. Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen werden individuelle Lösungen bzw. Einzeltermine für die Prüfungen angeboten. Alle Bundesländer tauschen sich kontinuierlich zur Prüfungsorganisation aus. In einigen Ländern, wie beispielsweise Hessen, haben die Prüfungen zum Abitur bereits begonnen. Hier gibt es erste Erfahrungen, auf die wir auch in unserer Prüfungsorganisation zurückgreifen.

 Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch erläutern, warum wir uns für die Durchführung der Prüfungen und damit für den regulären Erwerb der Schulabschlüsse entschieden haben. Diese folgen zum großen Teil bundesweit bestimmten Regelungen und haben nur dann ihren vollen Wert, wenn sie auch von den anderen Bundesländern anerkannt werden. Nur durch die gegenseitige Anerkennung ist sichergestellt, dass sich alle Berliner Absolventinnen und Absolventen mit ihrem diesjährigen Abschluss beispielsweise für einen Studienplatz in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern bewerben können. Daher ist ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer hier unerlässlich. Ein Alleingang Berlins – oder auch einer kleineren Gruppe von Bundesländern – würde die Zukunfts- und Mobilitätschancen Ihres gesamten Abschlussjahrgangs massiv und dauerhaft einschränken. 

Sie, liebe Mitglieder des Landesschülerausschusses, beschreiben in Ihrem Brief die Sorge, dass die häuslichen Bedingungen es nicht jeder Schülerin bzw. nicht jedem Schüler erlauben, sich optimal auf die Prüfungen vorzubereiten. Deshalb möchte ich alle Betroffenen bitten, bei Problemen oder Beratungsbedarf Kontakt mit ihren Lehrkräften, ihrer Schulleitung oder einem schulpsychologischen Beratungszentrum (SIBUZ) aufzunehmen.

Ich möchte dem Landesschülerausschuss dafür danken, dass er sich intensiv mit der aktuellen Lage auseinandersetzt und dazu seine Positionen vertritt, auch wenn diese nach meiner Beobachtung in der Berliner Schülerschaft ganz unterschiedlich angenommen werden. Seien Sie versichert, dass alles im rechtlichen Rahmen Mögliche getan wird, um den Berliner Schülerinnen und Schülern sowohl einen anerkannten Abschluss zu ermöglichen als auch ihre Gesundheit zu schützen. 

 Ich wünsche Ihnen, gerade in dieser schwierigen Situation, viel Erfolg bei allen Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Scheeres

Liebe Eltern,

die Eindämmung des Coronavirus bestimmt seit einigen Wochen unseren Alltag und stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen und Entscheidungen. Für uns alle ist die aktuelle Situation ungewohnt und belastend. Dabei müssen wir in vielen Bereichen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen den richtigen Weg finden, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren und gleichzeitig wichtige gesellschaftliche Funktionen und Abläufe aufrechtzuerhalten. Auch hinsichtlich des Bildungsabschlusses und damit der beruflichen Chancen und Möglichkeiten Ihres Kindes hat diese Zeit Verunsicherung gebracht. Unter Berücksichtigung aktueller Empfehlungen zum Infektionsschutz haben sich alle Bundesländer in der Kultusministerkonferenz für die Durchführung der diesjährigen Prüfungen entschieden.

Bei der Organisation der Prüfungen hat der Gesundheitsschutz Priorität. Alle Schulen ergreifen umfangreiche Maßnahmen, um die Kontaktminimierung und die notwendigen hygienischen Vorkehrungen abzusichern. Wenn Ihr Kind zu einer Risikogruppe gehört, können individuelle Lösungen bzw. Einzeltermine für die Prüfungen angeboten werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für weitere Absprachen vertrauensvoll an die Schule Ihres Kindes.

Die erworbenen Abschlüsse haben für Ihre Kinder nur dann ihren vollen Wert, wenn sie überall in Deutschland anerkannt werden. Nur so ist sichergestellt, dass man sich mit dem diesjährigen Abschluss beispielsweise um einen Studienplatz in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern bewerben kann. Die Bundesländer haben ein einheitliches Vorgehen vereinbart. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch in Berlin die Prüfungen durchgeführt werden. Ein Alleingang Berlins hätte die Zukunfts- und Mobilitätschancen Ihres Kindes massiv und dauerhaft eingeschränkt. Deshalb unternehmen die Berliner Schulen alles, um Ihrem Kind sowohl einen anerkannten Abschluss zu ermöglichen als auch seine Gesundheit zu schützen. 

Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie gemeinsam mit Ihren Kindern Lösungen und Wege gefunden haben, das Lernen und die Prüfungsvorbereitung zu Hause zu ermöglichen. Es ist mir bewusst, dass das keine leichte Situation für Ihre Familien war und ist. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind in dieser wichtigen Phase ganz besonders. Bei Problemen oder Beratungsbedarf stehen auch die Lehrkräfte, Schulleitungen oder die schulpsychologischen Beratungszentren (SIBUZ) zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest und Ihrem Kind viel Erfolg bei den Prüfungen!

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Scheeres

Siehe auch:
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-abiturpruefungen-sollen-stattfinden-bildungssenatorin-scheeres-will-kein-notabitur/25712308.html   
- https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/abitur-soll-stattfinden-mit-vielen-auflagen-li.80495

- https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-pruefungen-finden-wie-geplant-statt.html

- https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/berliner-schueler-fordern-durchschnittsabitur-li.80061
- https://taz.de/Abi-in-Corona-Zeiten/!5672696/

- https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/auch-iss-schulleiter-fordern-verzicht-auf-abschlusspruefungen-li.80344

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09.04.2020

Klarstellung
Durchführung der Abschlussprüfungen; vergleichende Arbeiten
mein Schreiben vom 03.04.2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

mit meinem Schreiben vom 03. April 2020 habe ich Sie u.a. über Maßnahmen zur Umsetzung und Absicherung von Abschlussprüfungen im Land Berlin informiert. Im Nachgang dieses Schreibens haben mich viele Fragen insbesondere zum Einsatz von Desinfektionsmitteln und (Einmal-)Handschuhen erreicht. Das nehme ich gerne zum Anlass, meine Ausführungen zu präzisieren.
Für die Durchführung von Prüfungen sind Desinfektionsmittel und (Einmal-)Handschuhe nicht erforderlich, um die allgemeinen Standards der Hygiene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes abzusichern.
Es ist hinreichend, sich an die allgemeinen Hygienehinweise zu halten: Dazu gehören z.B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife, siehe:
https://www.berlin.de/corona/faq/, sowie die regelhafte Reinigung der Prüfungsräume. Verbindlich und in jedem Fall zu beachten ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.Wenn außer Seife weitere Desinfektionsmittel und (Einmal-)Handschuhe vorhanden sind oder beschafft werden können, sollten sie selbstverständlich genutzt werden. Zusätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass es uns gelungen ist, 75.000 (Einmal-)Handschuhe für den Einsatz an den Schulen zu besorgen. Die Verteilung erfolgt über Ihre jeweilige Schulaufsicht.
Ihre Reaktionen auf mein Schreiben zeigen, dass Sie alle mit viel Umsicht unter diesen besonderen Herausforderungen möglichst optimale Bedingungen für die Durchführung der Prüfungen schaffen möchten.
Dafür danke ich Ihnen, auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und bitte gleichzeitig darum, die Missverständnisse, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, zu entschuldigen.

Ihnen allen wünsche ich ein ruhiges und erholsames Osterfest. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Thomas Duveneck

03.04.2020

An die Schulleitungen  aller Schulen mit Prüfungen

Durchführung der Abschlussprüfungen; vergleichende Arbeiten
 
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
 
die Kultusministerkonferenz hat nach intensiven Diskussionen und unter Abwägung zahlreicher Aspekte am 25. März 2020 entschieden, dass in diesem Jahr alle Abschlussprüfungen stattfinden sollen, solange der Infektionsschutz gesichert ist. Das gilt auch dann, wenn kein regulärer Schulbetrieb stattfindet. Die Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Durchführung von Prüfungen vor. 
 
Zur Planung der nächsten Wochen teile ich Ihnen mit diesem Schreiben mit, dass wie in den anderen Bundesländern auch im Land Berlin alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA/eBBR) und zum Abitur und alle Prüfungen an den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren wie geplant stattfinden sollen.
 
1. Vergleichende Arbeiten
 
Zur Sicherstellung der Durchführung der beiden genannten Abschlussprüfungen haben wir entschieden, die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR) im Schuljahr 2019/2020 einmalig auszusetzen. In diesem Schuljahr wird der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, wenn die entsprechenden Bedingungen gemäß § 32 Sek I-VO erfüllt sind. Die Regelungen am Gymnasium zum Erwerb der BBR bleiben unverändert. Für den Berufsorientierenden Abschluss (BOA) entfallen die Präsentationsprüfung sowie die vergleichenden Arbeiten. Der der Berufsbildungsreife gleichwertige Schulabschluss wird ebenfalls ausschließlich anhand der Jahrgangsnoten vergeben, wenn zumindest ein Teil des Unterrichts in Mathematik und Deutsch zielgleich unterrichtet und bewertet wurde. Die hierfür erforderliche Anpassung von Rechtsvorschiften wird vorbereitet. Genauere Ausführungen zum Erwerb der BBR gehen Ihnen in einem gesonderten Schreiben zu.

Die Lehrgänge im Zweiten Bildungsweg vergeben ebenfalls ohne vergleichende Arbeiten die BBR. Die Nichtschülerprüfungen zur Erlangung der BBR werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Information.
 
2. Durchführung der Abschlussprüfungen
 
Sie alle haben bereits jetzt umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Prüfungen zum MSA und zum Abitur an Ihren Schulen mit hohen Sicherheits- und Hygienestandards abzusichern. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass vielfältige Planungen immer wieder verworfen werden mussten. Ich danke Ihnen ausdrücklich für das umsichtige Handeln und die vielfältigen Rückmeldungen, die aus berechtigter Sorge um die Gesundheit aller an Schule Beteiligter und für die Absicherung der Bildungsbiografien der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler gegeben worden sind. Viele Anregungen haben die Mitarbeitenden im Haus aufgenommen und sorgsam geprüft. Sie finden sich in Teilen auch in diesem Schreiben wieder. 
 
Ich hoffe, dass die hier zusammengestellten Hinweise, die gleichermaßen für allgemeinbildende und berufliche Schulen gelten, Sie unterstützen können. Sie können selbstverständlich weitergehende Maßnahmen ergreifen, wenn Sie das aufgrund Ihrer Kenntnis der besonderen Situation vor Ort für erforderlich halten. 
 
a) Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern an Prüfungen
 
Am Prüfungstag sind Schülerinnen und Schüler von den Prüfungen auszuschließen, wenn sie  - innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder  - in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder  - Kontakt zu infizierten Personen hatten oder - aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder - zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist. Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Schule zur Prüfung zu erscheinen.
 
Die Schülerinnen und Schüler unterschreiben mit der Belehrung die Einhaltung dieser Vorgaben und haben die Schulleitung vorab in den vorgegebenen Fällen zu kontaktieren. Planen Sie diese Schülerinnen und Schüler bei Nachschreibeterminen ein. Bieten Sie ggf. auch die Nachnachschreibetermine an, soweit sie bereits geplant sind.
 
Schülerinnen und Schüler, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, erhalten, wenn die Nutzung eines Nachschreibetermins nicht möglich ist, ggf. einen separaten Prüfungstermin oder ein individuelles Angebot zur Gestaltung der Prüfung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist. Bitte erfassen Sie die Schülerinnen und Schüler, die ein individuelles Angebot wünschen und melden Sie diese der regionalen Schulaufsicht.
 
b) Vorgaben für Prüflinge und Pädagogisches Personal
 
Belehren Sie bitte alle volljährigen Schülerinnen und Schüler, die an Prüfungen teilnehmen, bzw. geben Sie allen Eltern von minderjährigen Prüflingen Hinweise vorab per Mail oder in anderer geeigneter schriftlicher Form über  - das Einhalten allgemeiner Hygieneregeln, - das Verhalten auf dem Weg zur Schule,  - den Aufenthalt auf dem Schulhof, - das Verhalten im Rahmen der Prüfungssituationen und - das Verhalten nach Beendigung der Prüfung.

Entsprechende Texte stehen Ihnen in den Anlagen 1 und 2 zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler können die unterschriebene Belehrung vorab übermitteln oder am ersten Prüfungstag mitbringen. Sie ist anschließend von den Klassenleitungen und Tutorinnen und Tutoren abzulegen. 
 
Belehren Sie das pädagogische Personal über die Einhaltung aller Hygieneregeln auch zum eigenen Schutz. Treffen Sie Vorsorge bei Personen mit Risikoeinschätzungen, um den unmittelbaren Kontakt mit Personen an den Schulen zu vermeiden. 
 
Diejenigen Beschäftigten, die zu einer der Risikogruppen (schwanger, schwerbehindert, gleichgestellt,  Ü 60, sonstige besondere Risikogruppen - vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) gehören, sollen nicht für eine Tätigkeit in der Schule eingesetzt werden. Es sei denn, es liegt eine Bestätigung bzw. Erklärung vor, dass die (Vor)Erkrankung dem Einsatz in der gegenwärtigen Situation nicht entgegensteht und der/die Beschäftigte auf freiwilliger Basis an der Prüfung teilnehmen bzw. den Schülerinnen/den Schülern als Ansprechperson zur Verfügung stehen möchte. 
 
c) Organisatorische Maßnahmen im Vorfeld von Prüfungen
 
Bitte verstehen Sie die Auflistung von Maßnahmen als Unterstützung Ihrer eigenen Überlegungen. Sichern Sie die Vorgaben gemäß SARS-CoV-2-EindmaßnV zur Abstandswahrung. 
 
Planen Sie die Räume für die Prüfungen so, dass je nach Raumgröße die Abstandsregeln eingehalten werden und sich nicht mehr als 8 - in Ausnahmefällen bei zeitgleicher Prüfung eines ganzen Jahrganges z.B. beim MSA maximal 10 Personen - gleichzeitig in einem Raum in normaler Klassenraumgröße aufhalten werden. In kleineren Räumen, z.B. Vorbereitungsräumen für die Abiturprüfungen, ist die Anzahl der Personen entsprechend zu reduzieren. Die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler sollten jeweils einen Abstand von 2 m umfassen. Der Mindestabstand von 1,5 m muss gewährleistet sein.
 
Planen Sie die Ankunft der Schülerinnen und Schüler zeitversetzt zum jeweiligen Prüfungstermin und teilen Sie Ihnen die Zeiten in geeigneter Form mit (z.B. Staffelung im Abstand von 10 Minuten).
 
Alle Aufsichtspläne sind den neuen Bedingungen anzupassen:  z. B. durch Aufsichten, die das Betreten und das Verlassen des Schulgebäudes möglichst verteilt auf verschiedene Ein- bzw. Ausgänge mit Abstand steuern. Zur Unterstützung der Aufsicht können ggf. Abstandmarkierungen vor dem Eingangsbereich der Schule die Abstandseinhaltung erleichtern.
 
Auf dem Schulhof, allen Wegen und Treppenhäusern ist wie in allen Räumen ein Abstand zwischen Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten. Auf die Abstandsregelung können Sie auch durch Aushang von Flyern hinweisen (siehe Anlage 5). Die Vorbereitungs- und Prüfungsräume sind so einzurichten, dass die Abstandseinhaltung zwischen Personen gewahrt wird. Bitte sparen Sie den unmittelbaren Bereich neben Türen im Umfang von 2 m beim Einrichten der Schülerarbeitsplätze aus. Auch der Platz für die Beratung von Prüfungs- und Fachkommissionen ist mit Abständen von mindestens 1,5 m zu planen. Abfallbehältnisse sind in allen Räumen, Fluren und Toiletten- und Waschräumen aufzustellen,  z. B. für benutztes Hygienematerial, deren Entleerung mehrmals bis zum Ende des Prüfungsgeschäftes erfolgen sollte. In der Belehrung werden die Schülerinnen und Schüler darauf hingewiesen, kleine Plastiktüten auf den Arbeitsplätzen als Abfallbehältnis bereitzuhalten. Um Unruhe in den Räumen zu vermeiden, können Sie ein solches Vorgehen unterstützen und wenn möglich Ersatztüten bereithalten für Schülerinnen und Schüler, die diese selbst nicht mitbringen.
 
Hilfsmittel, Papier, die Ausgabe von Prüfungsunterlagen, die Abgabe der Arbeiten sind so vorzubereiten, dass eine Kontaktaufnahme mit weiteren Personen weitgehend vermieden werden kann (z.B. durch vorbereitete Ablagetische). 

Desinfektionsmittel sind vorab bereitzustellen. Sichern Sie im Vorfeld die Schulreinigung und Desinfektion von Räumen, Türen, insbesondere Türklinken, und Möbeln sowie weiteren Hilfsmitteln ab, so dass die Einhaltung hygienischer Bedingungen vor, während und nach Prüfungen gewährleistet ist.
 
Die an Prüfungstagen anwesenden Personen sind in einer Anwesenheitsliste namentlich zu erfassen. Bewahren Sie diese Liste für die Dauer von vier Wochen nach Ende des Prüfungstages für Nachfragen des Gesundheitsamtes auf.
 
Die Organisation der Prüfungen wird deutlich mehr Vorbereitungen als in den letzten Jahren beinhalten. Zur Absicherung der Prüfungen bitte ich Sie dringend, soweit nicht schon vorab Vorsorge getroffen wurde, die beiden letzten Ferientage der Osterferien zur Vorbereitung für die unmittelbar nach den Ferien anstehenden Prüfungen zu nutzen.
 
d) Hinweise zur Umsetzung von Maßnahmen am jeweiligen Prüfungstag
 
Wenn Sie Sorge haben, dass an Ihrer Schule Prüflinge ggf. die eigene Leistungserbringung vor die Vorsorge der Gesundheit stellen, können Sie bereits im Eingangsbereich der Schule die Gesundheitsfrage stellen und die unterschriebenen Belehrungen einsammeln, um ggf. bei offensichtlichen Anzeichen einer Erkältung der Schülerin bzw. des Schülers eine Nichtteilnahme an der Prüfung zu empfehlen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler auf Sie einen erkrankten Eindruck machen mit typischen Symptomen der Corona-Erkrankung, sind diese Schülerinnen und Schüler nach Ihrem Ermessen nach Hause zu schicken.
 
Im Eingangsbereich der Schule ist eine Handdesinfektion zu ermöglichen. Anderenfalls sind alle Schülerinnen und Schüler aufzufordern, vor Prüfungsbeginn und möglichst auch nach Beendigung der Prüfung gründlich die Hände zu waschen.
 
Jeglicher Körperkontakt ist zwischen allen sich in der Schule aufhaltenden Personen zu vermeiden. Die Abstandswahrung zwischen Personen mit ca. 2 m - 1,5 m gilt für die gesamte Zeit des Aufenthalts auf dem Schulgelände. Muss eine Schulhelferin oder ein Schulhelfer anwesend sein, kann der Mindestabstand gegebenenfalls unterschritten werden, dabei ist in der Regel für angemessenen Mundschutz zu sorgen.
 
Legen Sie die Prüfungsaufgaben am Tag der Prüfung auf Ablagetischen in den Prüfungs- bzw. Vorbereitungsräumen so ab, dass die Prüflinge diese einzeln nacheinander an sich nehmen können. Hilfsmittel und Papier können schon vorab auf den Schülerarbeitstischen bereitgestellt werden.
 
Sollten sich auf Grund der Abstandsregelungen leichte Zeitverschiebungen beim Prüfungsbeginn ergeben, so können diese bis zu 30 Minuten pro Prüfungsgruppe durch die Schulleitung verantwortet werden, außer bei der eBBR/MSA-Prüfung in der 1. Fremdsprache. Hier ist die Einhaltung der Zeiten auf Grund der Pausenregelung zwischen den Prüfungsteilen sehr wichtig. Notieren Sie die tatsächlichen Anfangszeiten im Protokoll und passen Sie die Endzeiten entsprechend an. Darüberhinausgehende Verschiebungen sind mit den Fachaufsichten abzustimmen. Ein vorzeitiges Abbrechen der schriftlichen zentralen Prüfungen und Verlassen des Raumes ohne Aufsicht ist in diesen Fällen innerhalb der ersten Zeitstunde den Prüflingen nicht zu gestatten, es sei denn, es handelt sich um einen medizinischen Notfall. Nur so kann sichergestellt werden, dass Unregelmäßigkeiten bei den Anfangszeiten nicht zu einer vorzeitigen Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben führen. Eine Arbeitszeitverlängerung ist nicht vorgesehen. Empfohlen wird ein regelmäßiges Lüften der Prüfungsräume zwischen den Prüfungen, bei schriftlichen Prüfungen auch während der Prüfung etwa im viertelstündlichen Abstand.
 
Tragen Sie Sorge für eine regelmäßige Desinfektion von Computertastaturen für Smartboards sowie Schaltern an technischen Geräten (insbesondere im Rahmen von mündlichen und Präsentationsprüfungen).

Lassen Sie im Rahmen der schriftlichen Prüfungen die Schülerinnen und Schüler die abgegebenen Arbeiten nach Aufforderung selbst sichtbar durchblättern. Ggf. kann im Nachbarraum oder auf dem Flur unter Einhaltung des nötigen Abstands die Anzahl der Blätter laut vorgezählt werden, so dass eine aufsichtführende Person die Vollständigkeit der abgegebenen Arbeit dokumentieren kann.
 
Zum Schutz des pädagogischen Personals bin ich mit den Schulträgern im Gespräch, den Schulen  (Einmal-)Handschuhe in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Dessen ungeachtet bitte ich Sie bereits jetzt darauf hinzuwirken, dass das pädagogische Personal auch eigene (Einmal-)Handschuhe nutzt. Schülerinnen und Schüler dürfen selbstverständlich selbst mitgebrachte (Einmal-)Handschuhe bzw. Mundschutz tragen.
 
Beachten Sie für folgende Fächer im Rahmen der Abiturprüfungen weitere Hinweise:
 
Musik - Teile der benutzten Musikinstrumente sind vor jeder Nutzung durch eine neue Person zu desinfizieren.
 
Kunst  - Hinweis zur Bearbeitung von fachpraktischen Aufgabenanteilen im Fach Kunst (schriftliches Abitur): Grundmaterialien sind in ausreichender Anzahl (betrifft Materialien wie Papiere, Scheren/Cutter, Pinsel, Blei-/Farbstifte usw.) vorab am Schülerarbeitsplatz bereitzustellen. - Bei Entnahme von Material aus größeren Gebinden, das z.B. nur portionsweise entnommen werden kann oder weil offene Aufgaben eine vorherige Zuteilung nicht zulassen, sind die Abstände zwischen den Personen sorgfältig zu regulieren.  - In Prüfungsräumen ohne Wasseranschluss sollten Behälter mit Wasser und zusätzlich Behälter zur Wasserentsorgung zur Verfügung gestellt werden, um einen Raumwechsel zu umgehen.
 
Darstellendes Spiel - Gemäß Schreiben vom 17. März 2020 (siehe Anlage 3).
 
Sport  - Gemäß Schreiben vom 17. März 2020 (siehe Anlage 3).  - Wenn es für die praktische Prüfung in einem Bewegungsfeld keine Möglichkeiten gibt, Aufgaben zu stellen, die den Mindestabstand gewährleisten, z. B. im Bewegungsfeld ‚Mit/gegen Partner kämpfen‘ (Judo), muss der Prüfling ein anderes Bewegungsfeld wählen.
 
Chemie und Physik - In den Fächern Chemie und Physik entfallen im Grund- und im Leistungskurs die Experimente in den experimentellen Aufgabenstellungen. Sie werden jeweils durch die Ersatzaufgabe zum Experiment ersetzt. Die Prüflinge können damit die volle Punktzahl der Aufgabenstellung erreichen. Dies gilt für den Haupt- und den Nachschreibetermin.  - Die Freischaltung der Experimente zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin entfällt. Die Experimente sind nicht vorzubereiten.  - Die Ersatzaufgaben für die jeweiligen Experimente sind im Lehrkräfteheft enthalten, das am Tag der Prüfung zur Verfügung gestellt wird. Die Ersatzaufgaben sind in ausreichender Zahl zu kopieren und den Prüflingen mit den Aufgabenstellungen auszuhändigen.
 
Beachten Sie im Rahmen der Prüfung zum Mittleren Schulabschluss weitere Hinweise für die  1. Fremdsprache: Auf Grund des erhöhten Raumeinsatzes werden vermutlich zusätzliche CD gebraucht, die aber leider nicht zusätzlich lieferbar sind. Bitte laden Sie am Prüfungstag die Hördateien (MP 3) vom ISQ-Server herunter. Sie können diese Dateien mit allen geeigneten Abspielgeräten in der Prüfungssituation nutzen.

3. Präsentationsprüfungen
 
Schülerinnen und Schülern, die ihre Präsentationsprüfungen auf Grund der Schließzeiten von Bibliotheken und der Computerräume an Schulen nicht hinreichend vorbereiten konnten, kann nach organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Schulen die Nutzung von Computern mit Internetzugang ermöglicht werden. Die gängigen Abstandsregelungen und Hygienevorschriften sind einzuhalten. 
 
Alternativ können diese Schülerinnen und Schüler als Ersatzleistung eine weitere mündliche Prüfung bis zu einem von der Schulleitung festzulegenden Termin schriftlich beantragen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bedarf es des Einverständnisses ihrer Erziehungsberechtigten.
 
In der Jahrgangsstufe 10 ist, sofern die Prüfung nicht schon absolviert wurde, das Fach der Präsentationsprüfung zu wählen im Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten des ersten Schulhalbjahres. Lehrkräfte geben zwei Prüfungsschwerpunkte mindestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt. Als Dauer der mündlichen Prüfung sind 15 Minuten anzusetzen. Eine Vorbereitungszeit ist nicht vorzusehen. Die Aufgaben können materialbezogen, aber auch ohne Material gestellt werden. Die Formate sind anzulehnen an Nachprüfungen zum Ausgleich von Jahresleistungen.
 
Im Rahmen des Abiturs ist diese Ersatzleistung im Referenzfach der 5. PK zu leisten und ist wie die Prüfung des 4. Prüfungsfaches zu handhaben. Abweichend davon gibt die Schülerin/der Schüler mit dem Antrag das Kurshalbjahr an, auf das sich die Prüfung beziehen soll. Das Ergebnis geht als Ersatzleistung für die 5. PK in die Gesamtbewertung des Abiturs ein. Rechtsvorschriften werden entsprechend angepasst.
 
4. Korrektur von Prüfungsaufgaben im Abitur
 
An Schulen mit gymnasialer Oberstufe ist davon auszugehen, dass auf Grund des sehr engen Zeithorizontes der Korrekturzeitraum zu einer sehr arbeitsintensiven Phase wird. Aus diesem Grund würde ich gern in diesem Schuljahr auf eine Zweitkorrektur im Abitur verzichten. Da die Zweitkorrektur aber Bestandteil der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung ist und damit auch Bestandteil der gegenseitigen Anerkennung des Abiturs in allen Bundesländern, sind weitergehende Gespräche im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) erforderlich. Deshalb bin ich dort gerade in einem intensiven Austausch und informiere Sie sobald es dazu Ergebnisse gibt. 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Unterstützung im Vorfeld, die für mich sichtbar geworden ist durch Ihre E-Mails, Hinweisschreiben und die vielfältige konstruktiv-kritische Begleitung in vielen Detailfragen, hat zu diesem umfänglichen Schreiben beigetragen. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz zur Absicherung und Durchführung der Prüfungen unter diesen besonderen Bedingungen. Sie ermöglichen damit, gemeinsam mit Ihrem Kollegium, bei dem ich mich auch recht herzlich bedanken möchte, den Berliner Schülerinnen und Schülern ein abgesichertes und den Umständen entsprechend angemessenes Verfahren zur Erlangung eines Schulabschlusses. 
 
Ihren Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thomas Duveneck

 

Besondere Regelungen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bei der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

angesichts der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gibt es in diesem Jahr besondere Hygieneregeln bei Prüfungen. Diese Regeln dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten:

Sie dürfen nicht in der Schule erscheinen und nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn

-     Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder

-     in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder

-     Kontakt zu infizierten Personen hatten oder

-     aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder

-     zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist.

Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Schule zur Prüfung zu erscheinen.  

In allen o. g. Fällen bleiben Sie zu Hause und kontaktieren die Schulleitung. Falls Sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an, das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem ersten versäumten Prüfungstermin in der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen.

Die Nichtteilnahme haben Sie in diesen Fällen nicht zu vertreten, die Prüfung wird nachgeholt.

Schülerinnen und Schüler, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen an die Schulleitung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist.

Im Rahmen der Prüfungsteilnahme an der Schule sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

·         Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulhof bis zum Einlass zur Prüfung, die (mündlichen und schriftlichen) Prüfungen selbst, sowie den Rückweg von der Schule; bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften gilt.

·         Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Schule in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zur Schule sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.

·         Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt.

·         Während der schriftlichen Prüfungen ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall, ist nur nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson und jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler zeitgleich erlaubt.

·         Auch im Rahmen der mündlichen Prüfungen sind die Abstandsregeln zwischen sämtlichen Anwesenden zu beachten.

·         Bei allen Prüfungen und im Rahmen der Vorbereitung unmittelbar vor der Prüfung in den Vorbereitungsräumen ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Bringen Sie deshalb auch Ersatzstifte für die eigene Nutzung mit.  

·         Nach Beendigung der Prüfungen ist sogleich der Heimweg anzutreten.

·         Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehenen Abfallbehältern).

·         Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.

·         Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten (Einmal-)Handschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen!

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die oben genannten Regelungen zur Kenntnis genommen habe und verpflichte mich diese einzuhalten.

Ich erkläre, dass ich nicht unter Quarantäne stehe und in meinem Kontaktbereich kein Fall von Covid-19 besteht. Sollte im Verlauf meiner Prüfungen ein solcher Fall auftreten, informiere ich schnellstmöglich die Schulleitung telefonisch oder per E-Mail.



Datum und Unterschrift                                                                              Name der Tutorin/des Tutors/

der Schülerin/des Schülers                                                                        der Klassenleitung


 

Besondere Regelungen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bei der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

angesichts der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus  hat der Berliner Senat die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung erlassen, die umfassende Maßnahmen aufführt, die einer schnellen Ausbreitung des Virus entgegenwirken sollen. Die Verordnung sieht unter anderem das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen sowie vorübergehende Kontaktbeschränkungen vor. Auch für die anstehenden Prüfungen Ihrer Kinder gelten diese sowie weitere besondere Schutzmaßnahmen, als auch allgemeine Hygieneregeln, deren Einhaltung dringend erforderlich ist. Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten:

Ihr Kind darf nicht in der Schule erscheinen und nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn

-     es innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt ist oder

-     in Kontakt zu Rückkehrenden stand oder

-     Kontakt zu infizierten Personen hatte oder

-     aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweist oder

-     zu einer Risikogruppe gehört und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist.

 Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h., eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Schule zur Prüfung zu erscheinen.  

Die Nichtteilnahme hat Ihr Kind in diesen Fällen nicht zu vertreten, die Prüfung wird nachgeholt.

Falls ihr Kind einer besonderen Risikogruppen angehört (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) bei der eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden Sie sich bitte für weitere Absprachen an ihre Schulleitung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist.

In allen o. g. Fällen kontaktieren Sie die Schulleitung und behalten Ihr Kind in häuslicher Obhut. Falls Ihr Kind eine Kontaktperson zu infizierten Personen ist, übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an, das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem ersten versäumten Prüfungstermin in der Schule einreichen. Wir bitten Sie zum Schutz Ihrer Kinder als auch des pädagogischen Personals hier eine sorgsame Entscheidung zu treffen. Selbstverständlich stehen weitere Nachschreibtermine zur Verfügung.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Rahmen der Prüfungsteilnahme an der Schule sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

·         Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulhof bis zum Einlass zur Prüfung, die (mündlichen und schriftlichen) Prüfungen selbst, sowie den Rückweg von der Schule. Der Mindestabstand ist auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften einzuhalten.

·         Bitte beachtet die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Schule. Dazu gehören die Informationen zu Ankunftszeiten und Zugängen zur Schule sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.

·         Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt.

·         Während der schriftlichen Prüfungen ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall ist nur nach Aufforderung einer Aufsichtsperson und jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler zeitgleich erlaubt.

·         Auch im Rahmen der mündlichen Prüfungen (Präsentationsprüfungen) sind die Abstandsregeln zwischen sämtlichen Anwesenden zu beachten.

·         Bei allen Prüfungen und im Rahmen der Vorbereitung unmittelbar vor der Prüfung in den Vorbereitungsräumen ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Ersatzstifte  für die eigene Nutzung sind unbedingt mitzubringen.

·         Nach Beendigung der Prüfungen ist sogleich der Heimweg anzutreten.

·         Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehene Abfallbehälter).

·         Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.

·         Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten Einmalhandschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet.

 Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung und viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen!

 Mit meiner Unterschrift bestätige/n ich/wir als Erziehungsberechtigte, dass ich/wir die oben genannten Regelungen zur Kenntnis genommen habe/n und mit meinem/unserem Kind ausführlich besprochen habe/n.

Ich erkläre, dass mein Kind nicht unter Quarantäne steht und in unserem Kontaktbereich kein Fall von Covid-19 besteht. Sollte im Verlauf der Prüfungen ein solcher Fall auftreten, informiere ich schnellstmöglich die Schulleitung telefonisch oder per E-Mail.

Als Schülerin/Schüler bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich die Regelungen gelesen habe und danach handeln werde.

 


 


 

Unterschrift der Schülerin/des Schülers                   Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten

 

Name der Schülerin/des Schülers in Druckschrift/ Klasse:

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Prüfungsplan 2020 (Stand 02.04.2020), hier: Abitur Weitere Nachnachschreibtermine mit zentralen Aufgabenstellungen

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken für Ihre vielen Anregungen und die konstruktive Mitarbeit in dieser für uns alle neuen und schwierigen Situation.

Ihre Vorschläge wurden bei den folgenden Änderungen und Ergänzungen mitberücksichtigt und ich würde mich freuen, wenn der beiliegende Prüfungsplan 2020 (Stand 02.04.2020) eine Entlastung für Sie und Ihre Kollegien darstellt.

Durch die nun früher angesetzten Nachschreibtermine in einigen Fächern (s. u.) werden zusätzliche Nachnachschreibtermine für die Fächer Geschichte und Geografie möglich. Durch diese Änderungen soll für Ihre Kollegien der zeitliche Druck bei den Korrekturen gemildert werden. Zusätzlich müssen eventuell erforderliche Nachnachschreibklausuren für Geschichte und Geografie nicht von Ihren Lehrkräften entworfen werden.

Die Änderungen im Abitur im Einzelnen:

Der Nachschreibtermin für die Leistungsfächer Russisch, Italienisch, Altgriechisch, Portugiesisch, Türkisch, Polnisch, Hebräisch (bisher 04.06.2020) wird vorgezogen auf Donnerstag, 14.05.2020, damit auf den gleichen Termin wie der Nachschreibtermin für das Leistungsfach Spanisch.

 Der Nachschreibtermin für die Leistungsfächer Geschichte und Geographie (bisher 10.06.2020) wird vorgezogen auf Donnerstag, den 04.06.2020.

Für das Leistungsfach und das 3. Prüfungsfach Geschichte wird ein zentraler Nachnachschreibtermin am 10.06:2020 angeboten.

Für das Leistungsfach und das 3. Prüfungsfach Geografie wird ein zentraler Nachnachschreibtermin am 12.06.2020 angeboten.

Die im Schreiben vom 16.03.2020 angekündigten Nachnachschreibtermine für die Fächer Deutsch, Englisch; Mathematik und Biologie sind unverändert.

Bitte geben Sie die Änderungen am Prüfungsplan dem Kollegium Ihrer Schule und den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis.

 

Prüfungsplan 2020:
Aktuelle Termine der verlegten Prüfungen 2020