BEA Newsletter Nr. 134 - März 2024

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Aktuelles

Mustergeschäftsordnung für die im Schulgesetz vorgesehenen Gremien

Schulgesetz für das Land Berlin
(Schulgesetz - SchulG)

§ 116
: Grundsätze für die Arbeit von Gremien
"7
) Der Arbeit der Gremien liegt eine Geschäftsordnung zu Grunde. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung ist verpflichtet, eine Mustergeschäftsordnung zu erlassen. Sofern ein Gremium mit absoluter Mehrheit von der allgemeinen Geschäftsordnung abweicht oder sich eine eigene Geschäftsordnung gibt, gilt diese in entsprechender Fassung für die Länge der Wahlperiode."
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBErahmen

 

Mustergeschäftsordnung für die im Schulgesetz vorgesehenen Gremien inclusive Synopse
Inkrafttreten am 01.08.2022


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Sehr geehrte Vorsitzende,
im Anhang erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Duveneck sowie die finaleFassung der Mustergeschäftsordnung für die im Schulgesetz vorgesehenen Gremien (als Synopse sowie als Finale Fassung) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Mustergeschäftsordnung wird auch diese Woche noch den Schulen per E-Mail zugesandt. Sie wird am Freitag, den 29. Juli 2022, im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Das Amtsblatt kann online hier eingesehen werden:

https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Abteilung II
II C 1.10/V - Regelungen und Einzelfragen des Bildungsrechts
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin