Wie gehe ich bei Angabe der Wunschschule vor?

RATGEBER
Freitag, 14. Januar 2011 02:10

Wir sind unentschlossen, ob unsere Tochter auf ein Gymnasium oder eine Sekundarschule gehen soll. Wahrscheinlich wird sie eine Gymnasialempfehlung bekommen, aber das Konzept der Sekundarschule gefällt mir besser. Kann ich bei der Angabe der drei Wunschschulen auch Gymnasien und Sekundarschulen "mischen"? Conny G., per E-Mail

 

Ja, die Wahl einer Sekundarschule (mit gymnasialer Oberstufe) kann sogar vorteilhaft sein. In diesem Jahr wird bei der Wahl der Oberschule vielfach ein besonders strategisches Vorgehen erforderlich sein, denn das Zusammentreffen zweier Ereignisse erschwert die Entscheidung zusätzlich. Es gilt erstmals die ersatzlose Streichung des Zugangskriteriums der örtlichen Nähe ("BVG-Fahrplan"). Es muss damit gerechnet werden, dass als besonders gut geltende Oberschulen auch von Schülern aus weiter entfernt liegenden Gegenden ausgewählt werden, was allein schon zu einer Übernachfrage führen könnte. Hinzu kommt, dass im Jahr 2005 das Einschulungsalter abgesenkt wurde und dieser verstärkte Jahrgang nun in die Oberschulen strömt. Es ist zu befürchten, dass es zu Engpässen insbesondere an den besonders begehrten Gymnasien und Sekundarschulen kommt. Bei Übernachfrage gehen zehn Prozent der Plätze an Härtefälle, 60 Prozent vergeben die Schulen selbstständig (häufig anhand notenbasierter Kriterien), 30 Prozent werden gelost. Die Wahrscheinlichkeit, einen Platz an der Zweit- oder gar Drittwunschschule zu erhalten, erscheint gering, sofern diese zu den Begehrten zählen. Informieren Sie sich über die Zugangskriterien und darüber, wie die Anmeldezahlen der Oberschulen in den vergangenen Jahren ausgesehen haben. Versuchen Sie, die Oberschulen zu identifizieren, an denen eine Aufnahme am ehesten wahrscheinlich erscheint, und setzen Sie eine solche Schule mit auf Ihre Wunschliste. Die Gefahr, einen Platz im gewünschten Bildungsgang in einem weiter entfernten Bezirk zugewiesen zu bekommen, kann so minimiert werden.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1510277/Wie-gehe-ich-bei-Angabe-der-Wunschschule-vor.html

 

 

 

Siehe auch:

 

Kann mein Sohn auch ohne Empfehlung aufs Gymnasium kommen?

 

http://bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=861:kann-mein-sohn-auch-ohne-empfehlung-aufs-gymnasium-kommen&catid=621:ratgeber&Itemid=381

 

 

 

Spezialthema: Übergang auf weiterführende Schulen

 

http://www.homepage.berliner-landeselternausschuss.de/index.php?option=com_content&view=category&id=97:uebergang-auf-weiterfuehrende-schulen&Itemid=69&layout=default

 

 


24.01.2011 19:57 Uhr

 

BERLINER SCHULREFORM
Die neuen Aufnahmekriterien

 

Die Schulen wählen 60 Prozent ihrer Schüler selbst aus. Zehn Prozent der Plätze werden an Härtefälle vergeben, 30 Prozent werden verlost.

 

Von den rund 200 weiterführenden Schulen spielt bei rund drei Vierteln die Förderprognose eine entscheidende Rolle. Diese setzt sich aus einem Beratungsgespräch und dem Notenschnitt der Kinder aus dem zweiten Halbjahr der fünften Klasse und dem ersten Halbjahr der sechsten Klasse zusammen. Dabei werden die Hauptfächer doppelt gewertet, also Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Sprachen. Manche Schulen kombinieren die Förderprognose mit einem weiteren Kriterium wie einem profilbezogenen Test.

 

Rund 30 Schulen haben sich außerdem auf die Auswahl nach besonderen Begabungen festgelegt. Die Schüler müssen also etwa besondere sportliche, bilinguale oder naturwissenschaftliche Fähigkeiten nachweisen.

 

Eltern können drei Schulen ihrer Wahl angeben. DerAnmeldezeitraum liegt zwischen dem 7. und dem 18. Februar. Die Auswahlrunden finden parallel statt. Alle Schulen wählen also zunächst die Schüler der ersten gewünschten Schule aus. Danach werden 30 Prozent der Plätze unter den übrigen Anmeldungen verlost. Erst wenn die Erstwunsch-Schulen voll sind, geht das Auswahlverfahren in die zweite Runde. Dasselbe passiert noch einmal bei der dritten Runde. Bis zum 8. April bekommen die Eltern Bescheid – bei einem positiven von der entsprechenden Schule, bei einem negativen vom Bezirksschulamt. Das gesamte Verfahren inklusive einer Zuweisung, falls nach drei Runden noch kein Schulplatz gefunden wurde, soll Mitte Mai beendet sein. pth

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/die-neuen-aufnahmekriterien/3730666.html

 

 

 

 

24.01.2011
Wie bekommt mein Kind einen guten Schulplatz?

 

Bei der Telefonaktion des Tagesspiegels spielten vor allem Fragen nach der richtigen Taktik beim Anmeldeverfahren eine Rolle

 

Nach den Winterferien beginnen die Anmeldungen für Sekundarschulen und Gymnasien. Weil dieses Jahr zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien gelten, sind viele Eltern verunsichert. Zwei Experten haben deshalb am Tagesspiegel-Telefon Fragen der Leser beantwortet. Hier ein Auszug aus den Fragen.

 

Welches ist die richtige Strategie bei der Auswahl der Schulen?

 

Sie sollten als erste Schule ihre tatsächliche Wunsch-Schule angeben. Dort haben Sie zwei Möglichkeiten, angenommen zu werden: zunächst über die 60 Prozent der Plätze, außerdem über das Losverfahren. Bei der zweiten und dritten Wahl ist es sinnvoll, keine mit Sicherheit übernachgefragten Schulen anzugeben, weil sie dann keine Chancen mehr haben.

 

Das wäre, als ob Sie gar keine Schulen nennen würden. Das Bezirksschulamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, von welcher Nachfrage Sie in etwa ausgehen müssen. Außerdem können Sie sich direkt bei der Schule informieren, wie hoch die Nachfrage letztes Jahr war und wie viele Klassen die Schule dieses Jahr aufmachen wird.

 

Ist es sinnvoll, auch einen Zweit- und Drittwunsch anzugeben, wenn ich mein Kind nur an einer bestimmten Schule unterbringen möchte?

 

Ich würde Ihnen in jedem Fall raten, eine Zweit- und Drittwunsch-Schule anzugeben. Die Erstwunsch-Schule ist unter Umständen überlaufen, so dass Ihr Kind hier keinen Platz bekommt. Sie erhöhen mit drei angegebenen Schulen die Chancen, an einer Schule genommen zu werden, die Ihnen zusagt.

 

Ich möchte als Zweit- und Drittwunsch-Schulen keine Schulen angeben, die nicht nachgefragt sind. Was kann ich stattdessen tun?

 

Es gibt durchaus Schulen, die keinen erstklassigen Ruf haben, in denen sich aber sehr viel bewegt. Letztes Jahr war etwa die Hälfte aller Schulen stark, die andere Hälfte weniger stark nachgefragt. Auch darunter sind jedoch viele wirklich gute Schulen. Verlassen Sie sich nicht nur auf das Kriterium „Übernachfrage“, um gute Schulen auszumachen.

 

Wie kann ich Widerspruch einlegen und klagen?

 

Sie können beim Bezirk Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie klagen. Aus unserer Sicht sind die Chancen für eine erfolgreiche Klage jedoch nur in Einzelfällen gegeben. Wir gehen davon aus, dass unsere Kriterien rechtssicher sind und das Auswahlverfahren korrekt ablaufen wird. Sie müssten dann nachweisen, dass die Kriterien nicht vergleichbar angewendet wurden oder das Verfahren nicht korrekt abgelaufen ist.

 

Wie funktioniert die Zuweisung?

 

Wenn Ihr Kind an allen drei angegebenen Schulen keinen Platz bekommen hat, werden Sie bis zum 8. April vom Bezirk benachrichtigt. Der Bezirk wird Ihnen noch freie Schulen nennen. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich selbst noch einmal nach freien Plätzen an Schulen zu erkundigen. Es gibt allerdings keine Regel dafür, wie weit die Schule letztlich vom Wohnort entfernt sein darf. Mitte April wird es eine Ausgleichskonferenz mit den Bezirken geben, in der über diese konkreten Fälle beraten wird. Dabei werden wir uns bemühen, die Anfahrtswege so gering wie möglich zu halten. Bis zum 13. Mai wird Ihr Kind auf jeden Fall einen Schulplatz haben.

 

Wird mein Kind als Härtefall anerkannt, wenn ich alleinerziehende Mutter bin?

 

Bei einem Härtefall muss der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar sein. Die Hürde für Härtefälle ist also recht hoch – nur alleinerziehend zu sein, reicht nicht aus. Auch die Berufstätigkeit beider Eltern reicht nicht aus.

 

Meine Zwillinge sind in Klasse sechs der Grundschule. Was ist, wenn einer an einem bestimmten Gymnasium angenommen wird, der andere aber nicht?

 

Eine Zwillingssituation ist immer besonders. Aus eigener Erfahrung kann ich hier sagen: Dann muss der zweite seinen eigenen Weg gehen – das kann auch Vorteile bringen. Es gibt keinen Automatismus, der Geschwisterkinder als Härtefälle einstufen würde. Zwillinge werden als zwei eigenständige Kinder betrachtet. Dies gilt auch für das Losverfahren.

 

Wie kann ich einen Härtefall beantragen?

 

Auf den Formularen, die Sie bekommen, können Sie ankreuzen, dass Sie einen Härtefall beantragen. Es gibt zudem ein Feld, in dem Sie Ihren persönlichen Fall begründen können. Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich noch eine Anlage hinzufügen. Die Grundregel ist: Jeder Einzelfall wird geprüft. Entschieden wird jeder Fall von Schulleitung und Schulträger, also dem Bezirk, gemeinsam. Da es an jeder Schule nur zehn Prozent freie Plätze für Härtefälle gibt, müssen die Anträge gewichtet werden, falls es zu viele sind.

 

Was ist, wenn mein Kind das Probejahr auf dem Gymnasium nicht besteht? Dann gibt es ja gar keine freien Plätze mehr auf den Sekundarschulen.

 

Es wird freie Plätze geben. Wer das Probejahr an Gymnasien nicht besteht, hat Anspruch auf einen Schulplatz in Klasse acht der Sekundarschulen. Dieser sollte möglichst wohnortnah sein – es kann aber passieren, dass die Schule weiter weg liegt. Freie Plätze wird es entweder in bestehenden Klassen geben, je nach Bedarf werden neue Klassen eingerichtet. In eineinhalb Jahren, nach Ende des nächsten Probejahres an den Gymnasien, werden außerdem einige Baumaßnahmen beendet sein, und der doppelte Abiturjahrgang wird die Schule beendet haben – so dass es auch dadurch eine gewisse räumliche Entspannung gibt.

 

Was muss ich tun, wenn ich meine Kinder an einer privaten Schule anmelden möchte?

 

Die Aufnahme in private Schulen hat nichts mit dem Aufnahmeverfahren für staatliche Schulen zu tun. Sie können sich parallel informieren und bewerben. Die privaten Schulen sind nicht unter den drei Schulen, die Sie in unserem Anmeldeverfahren angeben müssen.

 

Wie gehen Sie damit um, dass der Jahrgang wegen des verlängerten Einschulungszeitraums doppelt so groß sein wird als sonst?

 

Es sind nicht 50 Prozent mehr Kinder als sonst, sondern nur 16 Prozent – die Lage ist also nicht ganz so dramatisch, wie häufig befürchtet wird. Wir haben mit den Bezirken abgestimmt, dass für alle Kinder ausreichend Plätze vorhanden sein werden. Viele Schulen werden zusätzliche Klassen einrichten. Das bedeutet auch, dass eine Schule, die letztes Jahr übernachgefragt war, dieses Jahr mit zusätzlichen Kapazitäten vielleicht nicht übernachgefragt ist.

 

Kann ich mit einer Kopie des Anmeldebogens nicht auch zwei Anmeldeverfahren mitmachen?

 

Die Schule nimmt nur das Original des Anmeldebogens entgegen. Dieses wird durch ein Hologramm auf dem Bogen nachgewiesen. Damit wollen wir Doppelanmeldungen vermeiden – sonst würde es ein höllisches Durcheinander geben, weil Kinder für Plätze zugelassen werden, die sie dann gar nicht antreten. Anderen Kindern würden dadurch Plätze weggenommen und das Verfahren wäre nicht mehr rechtssicher.

 

Sind die Aufnahmekriterien für Fünftklässler an Gymnasien dieselben?

 

Nein, das sind andere Auswahlverfahren. Hier geben Sie keine Zweit- und Drittwunsch-Schulen an, können sich aber an verschiedenen Schulen gleichzeitig bewerben. Das Gutachten der Grundschule müssen Sie nicht im Original vorlegen.

 

Wie wichtig ist die Empfehlung der Grundschule?

 

Die Empfehlung der Grundschule ist nicht bindend und spielt bei der Auswahl der Schüler keine Rolle. Sie können sich bewerben, wo Sie möchten – also mit einer Empfehlung für die Sekundarschule an Gymnasien und umgekehrt. Wichtig ist, wenn Schulen dies festgelegt haben, nur die Durchschnittsnote der Förderprognose.

 

Wir wohnen in Groß-Ziethen in Brandenburg, also kurz vor Berlin. Was muss ich tun, wenn ich mein Kind an Schulen in Berlin anmelden möchte?

 

Zunächst müssen Sie von Ihrem zuständigen Schulamt eine Freigabe von der Schulpflicht in Brandenburg erhalten. Diese ist Voraussetzung, damit Sie sich an einer Berliner Schule anmelden können. Sofern eine Befreiung erfolgt, wird diese an das zuständige Schulamt in Berlin weitergeleitet. Dort kann Ihr Kind aufgenommen werden, sofern nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch Plätze frei sind. Bei übernachgefragten Schulen ist die Aufnahme also möglich – eine Einbeziehung in die Auswahl nach Kriterien ist jedoch nicht möglich.

 

Mein Sohn soll unbedingt auf das Leibniz-Gymnasium in Kreuzberg. Welchen Notendurchschnitt braucht er?

 

Der erforderliche Notendurchschnitt steht vor dem Auswahlverfahren noch nicht fest. Erst nach ein paar Jahren können die Schulen aufgrund ihrer Erfahrungen genauere Angaben zu denVoraussetzungen machen. Das Leibniz-Gymnasium hat übrigens nicht allein die Durchschnittsnote als Kriterium festgelegt, sondern bezieht auch bestimmte Fächer mit in die Auswahlentscheidung ein.

 

Ich schwanke zwischen zwei Schulen für meinen Sohn. Beide sind sehr beliebt und die Entscheidung fällt mir extrem schwer. Wie soll ich vorgehen?

 

Wenn Sie sich zwischen zwei Schulen nicht entscheiden können, kann es hilfreich sein, das Kind zum Mitentscheider zu machen. Dann sollten Sie sich die konkreten Aufnahmebedingungen der beiden Schulen anschauen und einschätzen, an welcher Schule ihr Kind eine realistische Chance hat, aufgenommen zu werden.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/wie-bekommt-mein-kind-einen-guten-schulplatz/3730662.html

 

 

 

22.01.2011
Beratung
Übergang an die Oberschule
 

 
Von der Grundschule auf die Oberschule: Die neuen Aufnahmekriterien für die nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen sind oft nur schwer zu durchschauen. von Martin Klesmann

 

Eltern von Sechstklässlern stehen derzeit vor der schwierigen Entscheidung, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind zwischen dem 7. und 18. Februar anmelden sollen. Die neuen Aufnahmekriterien für die nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen sind oft nur schwer zu durchschauen. Allen Interessierten bietet die Berliner Zeitung deshalb an, Fragen direkt an Experten aus der Senatsschulverwaltung zu stellen. Am Montag von 13.30 bis 15.30 Uhr beantwortet Thomas Duveneck, Rechtsexperte der Senatsbildungsverwaltung, telefonisch alle Fragen zu den juristischen Aspekten der Schulanmeldung (Tel. 23276063). Und Siegfried Arnz, Vize-Abteilungsleiter der Bildungsverwaltung, erklärt, wie die Schulen mit dem neuen Verfahren umgehen (Tel. 23276064).

 

Berliner Zeitung, 22.01.2011

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/327835/327836.php

 

 

 

18.01.2011 17:51 Uhr
Von Patricia Hecht

Experten geben Tipps zur Schulwahl

Telefonaktion des Tagesspiegels

 

Eltern von künftigen Siebtklässlern haben die Qual der Wahl: Die Anmeldungen für die Sekundarschulen und Gymnasien stehen bevor. Da dieses Jahr zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für die Oberschulen gelten, ist die Verunsicherung bei vielen Eltern groß. Der Tagesspiegel konnte zwei Experten der Senatsbildungsverwaltung gewinnen, die am Freitagnachmittag für Fragen von Eltern zur Verfügung stehen.

 

Schulen, bei denen die Nachfrage größer ist als das Platzangebot, können künftig 60 Prozent ihrer Schüler selbst auswählen. Zehn Prozent werden an Härtefälle vergeben, 30 Prozent werden verlost. Bei der Auswahl ihrer Schüler könnnen die Schulen nach selbst festgelegten Kriterien vorgehen.

 

Drei Viertel der rund 200 weiterführenden Schulen werden sich insbesondere nach der Durchschnittsnote der Förderprognose richten. Andere setzen zudem auf profilbezogene Tests oder außerschulisch erworbene Fähigkeiten – das Spielen eines Instruments etwa oder das Beherrschen einer bestimmten Sportart.

 

Eltern können bei der Anmeldung drei Schulen ihrer Wahl angeben. Diese sollten jedoch gut überlegt sein, da die Auswahlrunden parallel stattfinden. Je nach Nachfrage kann es schnell passieren, dass ein Schüler in der Wunschschule keinen Platz bekommt. Welches also ist die richtige Strategie beim Anmeldeverfahren? Wie lautet die Regelung für Geschwisterkinder? Was passiert bei Zuweisung eines Schulplatzes? Und wie können Eltern Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einer Schule einlegen?

 

Für Fragen wie diese stehen unseren Lesern am Freitag Siegfried Arnz und Thomas Duveneck von der Senatsbildungsverwaltung zur Verfügung. Sie erreichen sie zwischen 14 und 16 Uhr unter den Telefonnummern 2902-14 440 und 29021-14 441.Patricia Hecht

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/experten-geben-tipps-zur-schulwahl/3709930.html

 

 

 


Bildung

Harter Kampf um Plätze an beliebten Oberschulen

Mittwoch, 19. Januar 2011 02:12  - Von Regina Köhler
 

Viele Eltern von Sechstklässlern wird demnächst vor allem eine Frage umtreiben: Wie schaffe ich es, dass mein Kind einen Platz an einer der besonders beliebten Schulen bekommt. Diese und viele weitere Fragen rund um den Übergang von der Grundschule an die Oberschule wollen heute sechs Experten beantworten, die die Berliner Morgenpost eingeladen hat.

 

Zwischen 15 und 17 Uhr stehen sie den Eltern am Telefon Rede und Antwort. Vom 8. Februar an müssen Eltern ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anmelden. Dabei haben viele entweder ganz bestimmte Gymnasien oder bestimmte integrierte Sekundarschulen im Auge. Meist sind das Schulen, die seit Jahren einen guten Ruf haben. Dabei spielt die Leistungsorientierung der Schulen eine wichtige Rolle, in vielen Fällen kommt ein guter Standort hinzu. Äußerst beliebt ist zum Beispiel die Sophie-Scholl-Sekundarschule in Schöneberg. Die Schule hat eine große gymnasiale Oberstufe mit einem breiten Kursangebot und ist außerdem staatliche Europaschule mit den Partnersprachen Deutsch und Französisch. Auch die Fritz-Karsen-Schule in Neukölln hat seit vielen Jahren deutlich mehr Anmeldungen als Plätze. Seit dem Schuljahr 2008/09 ist die Schule Gemeinschaftsschule. Die Schüler können 13 Jahre lang und damit bis zum Abitur an der Schule lernen. Überrannt wird schließlich auch das Beethoven-Gymnasium in Lankwitz. Eine der siebten Klassen ist eine Musikklasse mit einer zusätzlichen Stunde Musik pro Woche. Die anderen siebten Klassen haben einen sprachlichen oder naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.

 

Neue Reglung bei Übernachfrage

Etwa 40 Prozent der weiterführenden Schulen sind übernachgefragt. Dass heißt, dass an diesen Einrichtungen in den vergangenen Jahren jeweils mehr Kinder angemeldet worden sind, als Plätze vorhanden waren. Bisher galt in diesen Fällen das Wohnortprinzip. Wer dicht genug an seiner Wunschschule wohnte, bekam auf jeden Fall einen Platz an dieser Schule, wenn er die entsprechende Empfehlung der Grundschule hatte. Das ist nun anders. Jetzt zählt vor allem der Notendurchschnitt. Der wird aufgrund der Förderprognose der Grundschule ermittelt. Einige Schulen haben darüber hinaus weitere Aufnahmekriterien festgelegt wie Tests oder Einzelgespräche. In welchem Verhältnis die einzelnen Kriterien gewichtet werden, konnten die Schulen selbst entscheiden. Genaue Informationen darüber finden Eltern im Schulporträt der Schule.

 

Die neue Reglung sieht vor, dass sich die übernachgefragten Schulen aufgrund dieser Aufnahmekriterien 60 Prozent ihrer künftigen Siebtklässler selbst aussuchen können. Zehn Prozent der Plätze müssen an Härtefälle vergeben werden. Weitere 30 Prozent werden unter den übrigen Bewerbern verlost. Viele Eltern verunsichert nun dieses Verfahren. Sie befürchten zum Beispiel, dass Kinder, an deren Grundschule strenger benotet wird, als an anderen Grundschulen bei der Bewerbung an einer übernachgefragten Schule im Nachteil sein könnten. Außerdem kritisieren sie, dass die Notengebung in Berlin nicht objektiv genug ist und die Schulen einen viel zu großen Spielraum bei der Notenvergabe haben. Neue Reglungen sorgen anfangs indes oft für eine gewisse Verunsicherung. Viele Schulleiter gehen deshalb davon aus, dass diese Unsicherheit sich legen wird, wenn das Verfahren erst einmal angewendet worden ist. Hinzu kommt, dass die Eltern bei der Anmeldung neben der Wunschschule auch einen zweiten und dritten Schulwunsch angeben können. Hier heißt es taktisch vorzugehen. So ist es wenig ratsam, auch als Zweit- oder Drittwunsch eine übernachgefragte Schule zu nennen, da diese Schulen alle ihre Plätze bereits mit den Erstwunschkandidaten belegen werden. Sicherer ist es hingegen, eine Schule zu benennen, die nicht überlaufen ist.

 

Eltern müssen sich gut informieren

 

Die Eltern sollten sich in Ruhe verschiedene Schulen ansehen und sich über deren Schulprofil informieren. Sie werden feststellen, dass nicht nur die übernachgefragten, sondern auch viele andere Schulen eine sehr gute Arbeit machen. Dazu gehören Schulen wie das Immanuel-Kant-Gymnasium in Lichtenberg oder das Max-Delbrück-Gymnasium in Pankow, um nur zwei Beispiele zu nennen. Diese Gymnasien haben nicht weniger Anmeldungen als übernachgefragte Schulen, aber deutlich mehr Plätze, so dass keine Übernachfrage zustande kommt. Was den guten Ruf einer Schule betrifft, wird dieser manchmal auch einfach von einer Schülergeneration zur nächsten weitergegeben, ohne hinterfragt zu werden. Da können sich andere Schulen längst weiterentwickelt und deutlich verbessert haben, im Ranking der Schüler und Eltern macht sich das oft erst viel später bemerkbar.

 

Einen guten Einblick in die Arbeit einer Schule erhalten Kinder und Eltern am Tag der offenen Tür, zu dem jede Oberschule in diesen Wochen einlädt. An einem solchen Tag sind meist mehrere Schüler der jeweiligen Schule anwesend, die bei Nachfrage ungeschminkt über ihren Schulalltag berichten werden. Auch Lehrer können befragt werden. Viele Schulen stellen zudem Projekte vor und präsentieren zusätzliche Angebote wie Arbeitsgemeinschaften oder Leistungskurse. Auch vom Zustand des Gebäudes können sich die Eltern dann ein Bild machen.

 

Die Auswahlkriterien der einzelnen Schulen im Internet: www.berlin.de/sen/bwf/

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1515194/Harter-Kampf-um-Plaetze-an-beliebten-Oberschulen.html

 

 

 

Bezirkselternausschuss Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin


Geschäftsstelle: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Tel.: 9029 – 14624, Fax: 9029 – 14625 - www.charlottenburg-wilmersdorf.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

 

Vorsitz: André Nogossek, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  


Stellvertreter: Günther Peiritsch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Isabel Herrmann, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Christine Irscheid, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Heide Robeck, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

 

 

Berlin, 19.01.2011
E i n l a d u n g


zur:  Informationsveranstaltung „Übergang an Oberschulen 2011“
am:  Mittwoch, 26.01.2011
um:  18.00 Uhr
in der: Aula der Gottfried – Keller – Schule (Ganztagsgymnasium),
Olbersstraße 38, 10589 Berlin

 

Die diesjährige Anmeldezeit läuft vom 7.-18. Februar 2011. Es gelten zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für Sekundarschulen und Gymnasien.
Was ist beim Übergang von der Grundschule in die Oberschule zu beachten? Was ist eine Förderprognose und welchen Stellenwert hat der Elternwunsch? Wie viele Plätze stehen an den Schulen zur Verfügung? Wie sehen die Auswahlkriterien der Schulen bei Übernachfrage aus? Wie werden die Auswahlrunden gestaltet? Welche Härtefallregelungen gibt es? Wann wird ein Schulplatz zugewiesen?


Über diese Themen und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang an die Oberschulen möchte der Bezirkselternausschuss Charlottenburg – Wilmersdorf in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem Schulamt informieren.

 

Als Referenten haben zugesagt:
Herr Duveneck, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Herr Kuhring, Referatsleiter Schulaufsicht Charlottenburg – Wilmersdorf
Herr Redel, Leiter des Schul – und Sportamtes Charlottenburg - Wilmersdorf

 

Mit freundlichen Grüßen     
André Nogossek
(BEA-Vorsitzenden)       
http://bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/


Beglaubigt
Lehmann

 

http://bea-charlottenburg-wilmersdorf.de/index.php?option=com_content&view=article&id=951:e-i-n-l-a-d-u-n-g&catid=1:aktuelle-nachrichten

 

 

 

Der Übergang auf die weiterführenden Schulen
 

 

İkametgâh İlkesi Yerine Profi l Oluşumu

Fazla başvuru durumunda orta dereceli okullara kayıt için yeni kıstaslar

 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungspolitik/schulreform/aufnahmekriterien_t__rkisch.pdf?start&ts=1294646405&file=aufnahmekriterien_t__rkisch.pdf

 

 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungspolitik/schulreform/aufnahmekriterien_arabisch.pdf

 

 

 

Der Übergang auf die weiterführenden Schulen

 

Wohin nach der Grundschule?

 

http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/uebergang.html

 

 

Profilbildung statt Wohnortprinzip

 

Neue Aufnahmekriterien für die weiterführenden Schulen bei Übernachfrage

 

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungspolitik/schulreform/elternbrief_aufnahmekriterien.pdf?start&ts=1294646405&file=elternbrief_aufnahmekriterien.pdf

 

 

 

10.01.2011 20:17 Uhr
Von Patricia Hecht
 

Die Anmeldezeit läuft vom 7. bis 18. Februar Geschwisterkinder sind doch im Vorteil
Dieses Jahr gelten für künftige Siebtklässler zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für Sekundarschulen und Gymnasien. Viele Eltern sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Kind an einer guten Schule unterbringen können. Hier einige Informationen zum Prozedere.

 


WELCHE AUSWAHL DIE SCHULEN SELBST TREFFEN DÜRFEN

 

Die Schulen wählen 60 Prozent ihrer Schüler selbst aus. Zehn Prozent der Plätze werden an Härtefälle vergeben, 30 Prozent werden verlost.

 

DIE AUFNAHMEKRITERIEN

 

Von rund 200 weiterführenden Schulen spielt bei deutlich mehr als der Hälfte die Förderprognose eine entscheidende Rolle.

 

Diese setzt sich aus einem Beratungsgespräch und dem Notenschnitt der Kinder aus dem zweiten Halbjahr der fünften Klasse und dem ersten Halbjahr der sechsten Klasse zusammen. Manche Schulen kombinieren die Förderprognose mit einem weiteren Kriterium wie etwa einem profilbezogenen Test. Rund 30 Schulen haben sich außerdem auf die Auswahl nach besonderen Begabungen festgelegt – die Schüler müssen also etwa sportliche, bilinguale oder naturwissenschaftliche Fähigkeiten nachweisen.

 

WIE DIE AUSWAHL ABLÄUFT

 

Eltern können drei Schulen ihrer Wahl angeben. Der Anmeldezeitraum liegt zwischen dem 7. und dem 18. Februar. Die Auswahlrunden finden parallel statt. Alle Schulen wählen also zunächst die Schüler der ersten gewünschten Schule aus. Je nach Nachfrage kann es dabei schnell passieren, dass ein Schüler in dieser Schule keinen Platz bekommt. Dann werden 30 Prozent der Plätze unter den übrigen Anmeldungen verlost. Die Aufgenommenen bekommen einen Bescheid. Erst wenn die Erstwunschschulen voll sind, geht das Auswahlverfahren in die zweite Runde. Wer als Zweitwunsch eine Schule angegeben hat, die schon durch Erstwunschbewerber voll ist, hat hier keine Chance mehr – auch, wenn sein Schnitt besser ist als die Noten derer, die die Schule als Erstwunsch angegeben hatten. Dasselbe passiert beim dritten Durchgang. Die erste Runde soll Mitte März, das gesamte Verfahren Mitte Mai beendet sein.

 

WAS BEI ZUWEISUNG EINES SCHULPLATZES PASSIERT

 

Wenn ein Kind nach dem dritten Durchgang noch keinen Platz hat, ist der Wohnbezirk für die Zuweisung zuständig. Zugewiesen wird im eigenen Bezirk, sofern es dort noch freie Plätze an der gewünschten Schulart gibt. Sonst wird das Kind in einem anderen Bezirk zugewiesen. Die Gefahr ist groß, dass nur unattraktive Schulen noch freie Plätze haben werden.

 

WARUM DER NUMERUS CLAUSUS NICHT VORHERSEHBAR IST

 

Der Numerus Clausus der Schulen ist nicht vorhersehbar, weil niemand sagen kann, wie hoch die Nachfrage nach der jeweiligen Schule ist. Erst nach Ende der ersten Runde des Auswahlverfahrens weiß man mehr.

 

DIE ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN PLÄTZE

 

Weil der Einschulungszeitraum des Jahrgangs ausgedehnt wurde, drängen nun mehr Schüler in die siebten Klassen. Der Landeselternausschuss rechnet mit mindestens 25 Prozent mehr Schülern, die Senatsbildungsverwaltung nur mit 16 Prozent mehr. Auch der Lehrerbedarf muss entsprechend der zusätzlichen Klassen geplant werden. Nach den Berechnungen einer Elterninitiative aus Prenzlauer Berg fehlen nächstes Jahr rund 3000 Plätze an weiterführenden Schulen. Die Bildungsverwaltung widerspricht. Im Vorfeld seien Lösungen für „lokale Engpässe“ entwickelt worden, heißt es.

 

WO ELTERN SICH INFORMIEREN KÖNNEN

 

Momentan informieren Schulen über ihre Profile und Aufnahmekriterien an den Tagen der offenen Tür. Einige Bezirke veranstalten auch Oberschulmessen mit mehreren Schulen des Bezirks. In Pankow findet diese am 12. und 13. Januar jeweils um 18 Uhr im OSZ Holztechnik, Gustav-Adolf-Str. 66 statt, in Reinickendorf am 19. Januar von 17 bis 20 Uhr im Fontanehaus, Wilhelmsruher Damm 142 C. In Neukölln gibt es vier Informationsveranstaltungen am 11.1., 19 Uhr in der Heinrich-Mann–Schule, Gerlinger Str. 22, am 13.1., 19 Uhr in der Hermann-von-Helmholtz-Schule, Wutzkyallee 68, am 19.1., 18 Uhr, in der Albert-Schweitzer-Schule, Karl-Marx-Str. 14 und am 26.1., 18 Uhr, Albrecht-Dürer-Schule, Emser Str. 132–137.

 

DIE AUSWAHLKRITERIEN 2012

 

Die Kriterien, die die Schulen selbst festgelegt haben, gelten für 2011. Nächstes Jahr können sie verändert werden.

 

WENN DAS KIND NACH DEM PROBEJAHR ABGEHEN MUSS

 

Falls ein Kind das Probejahr nicht schafft, wird es schwierig: Nachgefragte Sekundarschulen werden dann voraussichtlich keine Plätze mehr frei haben.

 

WIE HÄRTEFÄLLE GEREGELT SIND

 

Ein Härtefall kann etwa bei Gehbehinderung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine wohnortnahe Schule erfordern. Außerdem können nach Auskunft der Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers, Geschwisterkinder nun doch als Härtefall gelten, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben oder wenn beide Eltern berufstätig sind und das ältere Kind das jüngere betreut.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/der-schwierige-weg-zur-richtigen-oberschule-die-anmeldezeit-laeuft-vom-7-bis-18-februar-geschwisterkinder-sind-doch-im-vorteil/3695156.html

 

 

 

21.12.2010 14:00 Uhr
Von Malte Lehming
Kontrapunkt Jürgen Zöllner - der Verschlimmbesserer

 

Bild vergrößern Malte Lehming schreibt im "Kontrapunkt", warum Jürgen Zöllner eine Katastrophe und seine jüngste Schulreform umweltschädigend, schülerfeindlich und unsozial ist.

Das ganze Dilemma der Politik in unserer schönen deutschen Hauptstadt brachte vor wenigen Wochen ein konservativer Kollege auf den Punkt, nachdem sich Renate Künast entschieden hatte, für die Grünen ums Bürgermeisteramt zu kandidieren. „Dann werde ich jetzt wohl zum ersten Mal in meinem Leben Klaus Wowereit wählen“, sagte er. Die Verzweiflung stand ihm im Gesicht. Linkspartei – geht natürlich gar nicht. CDU oder FDP – ohne Worte, oder: Man schaue sich diese Gurkentruppen bloß nicht genauer an. Bleibt Berlins SPD als das größte aller noch größeren Übel. Wär’s nicht zum Heulen, könnte man lachen.

Doch halt! Einer ist da, der den konservativen Kollegen vorm Sündenfall zu retten vermag – Bildungssenator Jürgen Zöllner.

Die Menge an Murks, die er ins Berliner Bildungssystem gepumpt hat, übertrifft jedes Maß des Erträglichen. Zöllner ist Berlins talentiertester Verschlimmbesserer. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat dessen Neuregelung des Aufnahmeverfahrens für weiterführende Schulen. Diese Neuregelung ist umweltschädigender als ein altmodisches Kohlekraftwerk, extrem schülerfeindlich, und sie vertieft die soziale Spaltung in der Stadt. Dass dieser Skandal nicht zum Aufstand führt, zeigt, dass Frustration die Menschen nicht nur auf die Straße treiben kann, sondern auch ins Phlegma, in die politische Apathie.

Zunächst die Fakten: Rund 25.000 Sechstklässler können sich künftig ihre weiterführende Schule, ob Gymnasium oder Sekundarschule, selbst aussuchen. Von den profilorientierten Schulen (Musik, Sport, Kunst, Sprache) einmal abgesehen, entscheidet allein die Durchschnittsnote. Das Wohnortprinzip ist damit abgelöst. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, werden 30 Prozent der Plätze ausgelost, zehn Prozent sind Härtefällen vorbehalten. Die Kriterien dafür, was ein Härtefall ist, kennt keiner genau. Anders als früher gelten Geschwister, die bereits auf die gewünschte Schule gehen, nicht mehr als Härtefall.

Nun bleibt die Zahl der Schulen in Berlin konstant, auch die Qualitätsunterschiede werden sich in absehbarer Zeit nicht nivellieren. Man braucht also kein Prophet zu sein, sondern nur die einfachste Form gedanklicher Logik zu beherrschen, um Folgendes vorauszusehen: Viele Eltern in Problembezirken werden versuchen, ihre Kinder in gute Schulen zu bringen, auch wenn sie dadurch täglich von Kreuzberg nach Dahlem, oder Lichtenberg nach Pankow, pendeln müssen. Die guten Schulen (oder die mit einem guten Ruf) werden schnell überfüllt sein und Kinder aus der Nachbarschaft, die keinen herausragenden Notendurchschnitt haben, nicht mehr aufnehmen können. Auch diese Kinder werden also täglich pendeln müssen. Hin und her, her und hin, morgens, mittags und nachmittags. Und von Jahr zu Jahr werden es mehr, weil sich das Prinzip ja fortsetzt. Bei Sturm und Wind und Schnee und Eis: Die große Schülerwanderung beginnt.

Einige Schüler werden öffentliche Verkehrsmittel benutzen, andere von den Eltern gebracht und abgeholt werden. Das Chaos in der Hauptverkehrszeit wird auf jeden Fall noch größer. Berlin soll Öko-Hauptstadt werden, tönt der rot-rote Senat. Pah! Allein die neue Schulregelung entlarvt solch vollmundige Versprechen als hohl und Hohn.

Schülerfeindlich ist sie ohnehin. Als die Zeit bis zum Abitur von 13 auf 12 Schuljahre verkürzt wurde, beklagte man zu Recht, dass der Leistungsdruck zu sehr steigt und zu wenig Zeit zur Regeneration bleibt. Wenn nun zum anstrengenden Schul- und Hausarbeitentag stundenlanges Pendeln hinzukommt, verkürzt sich die „freie Zeit“ erneut. Ein zynisch klingender Trost: Da Freunde früher meist in der Nachbarschaft wohnten und auf dieselbe Schule gingen, aber man heute nicht mehr in der Nachbarschaft zur Schule geht, reduzieren sich künftig auch die privaten sozialen Beziehungen der Schüler drastisch.

Weniger freie Zeit, weniger Freunde, dafür tägliches Pendlertum: Kein Wunder, dass sich der Trend zur Privatschule verstärkt. Wer es sich leisten kann, will unter diesen Bedingungen nämlich „Leistung pur“ für seinen Nachwuchs - und keine Klassen mit dreißig Prozent Ausgelosten und zehn Prozent Härtefällen. Wenn schon, denn schon. So vertieft sich die soziale Spaltung in der Stadt.

Und so schafft ein sozialdemokratischer Bildungssenator quasi im Alleingang, dass sich Wowereit bei der kommenden Wahl nicht ganz so sicher sein darf. Ohne Zöllner flögen Wowereit die bürgerlichen Stimmen scharenweise zu, mit Zöllner muss er bangen. Jedenfalls dann, wenn die Bürger ihr Phlegma überwinden.

 

http://www.tagesspiegel.de/meinung/juergen-zoellner-der-verschlimmbesserer/3677020.html

 

 

 

 

18.12.2010
Geschwister ohne Vorrang
Oberschulzugang erschwert

 

Anders als bisher geplant sollen Geschwisterkinder beim Zugang zu Oberschulen doch nicht bevorzugt werden. "Geschwisterkinder gelten künftig nicht von sich aus als Härtefall", bestätigte Beate Stoffers, Sprecherin der Bildungsverwaltung am Freitag. Die Verordnung werde hier geändert. Es geht um die neuen Aufnahmekriterien für nachgefragte Gymnasien und Sekundarschulen, die erstmals bei den Anmeldungen im Februar 2011 gelten. Hier sind zehn Prozent der Plätze für sogenannte Härtefälle vorgesehen, 60 Prozent werden vom Schulleiter aufgrund des Grundschulnotenschnitts und weiterer Kriterien ausgewählt. 30 Prozent der Schüler werden per Los zugewiesen. Hier ist aber die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht berücksichtigt, die laut Verordnung zuallererst aufgenommen werden sollen - laut Verordnung theoretisch bis zu vier Kinder pro Klasse. Als Härtefall gilt etwa, wenn ein Schüler kranke Eltern umsorgt, deshalb keinen weiten Schulweg haben sollte.

 

Am Freitag wurde bekannt, dass die Schulleiter von gut 100 der 196 Oberschulen ihre Auswahl allein nach dem Notenschnitt der Grundschulen treffen werden (54 Sekundarschulen und 46 Gymnasien). 12 Gymnasien und zwei Sekundarschulen entschieden sich für die Grundschulnoten und einen profilbezogenen Test. 17 Gymnasien und 13 Sekundarschulen legen zudem besondere Begabungskriterien fest, etwa im Musik oder Mathe. (mak.)

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/1218/berlin/0089/index.html

 

 

 

 

18.12.2010 10:42 Uhr
Von Susanne Vieth-Entus, Annette Kögel

 


Noten stark entscheidend

So wählen Schulen jetzt die Kinder aus

 


Auswahlkriterien an den weiterführenden Schulen: An 100 Schulen wird in Zukunft die Durchschnittsnote der Bewerber entscheiden sein, 14 Schulen haben mehrere Kriterien festgelegt.

 

Auf diesen Tag haben die Familien von rund 25 000 Sechstklässlern mit Spannung gewartet: Die Bildungsverwaltung hat den weiterführenden Schulen am Freitag die Genehmigungen für die Auswahlkriterien bei der Aufnahme ihrer Schüler erteilt. Damit steht fest, dass künftig an 100 Schulen, darunter 54 Sekundarschulen und 46 Gymnasien, die Durchschnittsnote der Bewerber entscheidend sein wird. 14 Schulen entschieden sich für mehrere Kriterien: In der Regel wollen sie die Durchschnittsnote mit einem weiteren Kriterium wie etwa einem profilbezogenen Test kombinieren. Nach Begabungen wie musischen, sportlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder bilingualen Fähigkeiten wollen 30 Schulen auswählen.

 

„Die Inanspruchnahme unterschiedlicher Möglichkeiten zeigt, dass die Entscheidung richtig war, verschiedene Angebote für die Kriterienwahl zu unterbreiten, aus denen die Schulen verantwortungsvoll ausgewählt haben“, so Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD). Zukünftig können Schulen bei Übernachfrage diese eigenen Kriterien bei 60 Prozent der vorliegenden Bewerbungen anwenden, um Schüler selbst auszuwählen. Weitere 30 Prozent der Plätze werden ausgelost. Zehn Prozent sind so genannten Härtefällen vorbehalten. Was ein Härtefall ist, entscheiden Schule und Schulamt. Anders als geplant, gilt es nicht mehr als Härtefall, wenn man ältere Geschwister auf der Schule hat (wir berichteten). Mit dem neuen Verfahren wurde für den Fall einer überhöhten Bewerberzahl das umstrittene Wohnortprinzip abgelöst, bei dem letztlich die BVG-Verbindung entschied.

 

Der Anmeldezeitraum für die weiterführenden Schulen dauert vom 7. bis 18. Februar. Die Bildungsverwaltung wies darauf hin, dass die Eltern durch „umfangreiches Material“ und Info-Veranstaltungen im Januar aufgeklärt werden. Landeselternsprecher Günter Peiritsch hält die neuen Aufnahmebestimmungen für Eltern „in hohem Maße verwirrend und schwer zu durchschauen“. Zudem sei in den sechsten Klassen jetzt ein enormer Notendruck entstanden, den es in dieser Form in Berlin noch nicht gegeben habe. Darüber hinaus sind viele Eltern in Sorge, weil sie nur an der Schule ihrer Erstwahl am Losverfahren teilnehmen können. An den zwei alternativ von den Eltern zu nennenden Schule unterzukommen, ist schwer, da die Plätze dort oftmals schon durch die Erstwunsch-Schüler belegt sind, wenn es sich um attraktive Schulen handelt..

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/so-waehlen-schulen-jetzt-die-kinder-aus-/3634080.html

 

 

 

17.12.2010, 19:37 Uhr

 

Oberschulen suchen Schüler nach Noten aus
 
Senator Zöllner (SPD), gibt Auswahlkriterien für Berliner Oberschulen bekannt.

 

Berlin - Beim Zugang zu begehrten Oberschulen in Berlin spielen die Grundschulnoten künftig eine große Rolle. Das geht aus den Auswahlkriterien für die gut 200 Sekundarschulen und Gymnasien hervor, die die Senatsbildungsverwaltung jetzt genehmigt hat. Senator Jürgen Zöllner (SPD) sagte der Nachrichtenagentur dpa: «Rund die Hälfte orientiert sich an den Noten, der Rest führt entweder eine Kombination aus verschiedenen Kriterien ein oder spezielle Kriterien für einzelne Profilklassen, etwa musische, sprachliche oder naturwissenschaftliche.» Die Schulen dürfen sich von nächstem Jahr an bei Übernachfrage bis zu 70 Prozent der Schüler selbst aussuchen.

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/detail_dpa_27804060.php

 

 

 

 

Bildung, Wissenschaft
Aufnahmekriterien bei Übernachfrage für weiterbildende Schulen festgelegt

 

17. December 2010

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erteilte heute den weiterführenden Schulen die Genehmigungen für ihre Auswahlkriterien bei Übernachfrage. Zukünftig können Schulen diese bei 60 % der vorliegenden Bewerbungen anwenden, um Schülerinnen und Schüler selbst auszuwählen. Weitere 30 % der Plätze werden im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. 10 % der Schulplätze sind nach Entscheidung der Schulleitung und der bezirklichen Schulämter sogenannten Härtefällen vorbehalten.

 

Von den 196 weiterführenden Schulen entschieden sich 100 Schulen (54 Sekundarschulen und 46 Gymnasien) für die Durchschnittsnote der Förderprognose als Kriterium für die Bewerberauswahl.
14 Schulen (2 Sekundarschulen und 12 Gymnasien) entschieden sich für mehrere (in der Regel 2) Kriterien, die entweder in eine Reihenfolge gesetzt oder prozentual gewichtet werden. In der Regel wurde hier die Durchschnittsnote der Förderprognose mit einem weiteren Kriterium wie zum Beispiel einen profilbezogenen Test kombiniert. 30 Schulen (13 Sekundarschulen und 17 Gymnasien) legten sich auf besondere Begabungskriterien fest. Dabei wurden besondere musische, sportbetonte, mathematisch-naturwissenschaftliche sowie bilinguale Fähigkeiten als Aufnahmekriterium ausgewählt. Die sich bewerbenden Schülerinnen und Schüler müssen also in diesen Kriterien über besondere Leistungen und Fähigkeiten verfügen.

 

Nur in neun Fällen (fünf Sekundarschulen und vier Gymnasien) waren die festgelegten Kriterien nicht genehmigungsfähig, weil die ausgewählten Kriterien eine Profilierung voraussetzen, die im Schulprogramm enthalten sein muss und dort (noch) keine Entsprechung findet. Für diese Schulen darunter zwei Gymnasien gilt – ebenso wie für diejenigen, die keine Festlegungen getroffen haben – ebenfalls die Durchschnittsnote der Förderprognose.

 

An keiner Schule sind die beiden möglichen Kriterien „Kompetenzen“ und „Test“ als alleiniges Kriterium gewählt worden.

 

„Die Inanspruchnahme unterschiedlicher Möglichkeiten zeigt, dass die Entscheidung richtig war, verschiedene Angebote für die Kriterienwahl zu unterbreiten, aus denen die Schulen verantwortungsvoll ausgewählt haben“, so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.

 

Mit diesem neuen Auswahlverfahren wurde für den Fall einer überhöhten Bewerberzahl das Wohnortprinzip abgelöst und die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt. Im Schuljahr 2010/11 überstieg an ca. 40 % aller Gymnasien und an ca. 35 % aller Integrierten Sekundarschulen die Zahl der Bewerbungen die von den Schulen vorgehaltenen Plätze.

 

Der Anmeldezeitraum für die weiterführenden Schulen ist vom 7. bis 18.02.2011. Die Eltern werden über die Grundschulen durch umfangreiches Material zum neuen Auswahlverfahren informiert. Im Januar finden in allen Bezirken auch Veranstaltungen zum neuen Verfahren statt.

 

Pressemitteilung
Berlin, den 17.12.2010

 

http://www.berlin.de/pressemitteilungen/archiv/index/article/view/58384

 

 

 


Bildung, Wissenschaft

 

„Berliner Schulwegweiser 2011“ erschienen - Informationen zum Übergang auf die weiterführenden Schulen

 

17. December 2010

Die Broschüre „Berliner Schulwegweiser – wohin nach der Grundschule – 2011/12“ ist in einer Auflage von 40.000 Exemplaren erschienen und wird in den nächsten Tagen über die Schulen an die Eltern von Kindern der sechsten Klasse ausgeliefert.

 

Im „Schulwegweiser“ finden alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/2012 auf die weiterführenden Schulen übergehen, Informationen zu den vielfältigen Angeboten der einzelnen Schularten. Der Ratgeber beinhaltet auch Themen der Schulreform wie das Duale Lernen, gibt Hinweise zum Anmeldeverfahren und enthält ein Verzeichnis der Berliner weiterführenden Schulen. Er hilft den künftigen Schülern der weiterführenden Schulen und ihren Eltern, eine Schule mit dem individuell passenden Profil zu finden.

 

Die Broschüre steht auch auf der Homepage der Senatsverwaltung zum Herunterladen bereit: http://www.berlin.de/sen/bwf/

 

Ergänzt wird das Informationsangebot durch die ebenfalls im Internet angebotenen Schulporträts unter www.berlin.de/schulvz
Diese Datenbank wird zum 22. Dezember um Angaben über die Aufnahmekriterien der einzelnen Schulen ergänzt.

 

Pressemitteilung
Berlin, den 17.12.2010

 

http://www.berlin.de/pressemitteilungen/archiv/index/article/view/58382

 

 

 

17.09.2010 10:15 Uhr
Von Susanne Vieth-Entus
NEUE KRITERIEN
Beliebte Schulen dürfen sich ihre Schüler aussuchen

Die Bildungsverwaltung hat ihre Aufnahmekriterien für Schulen präsentiert. Geschwisterkinder werden bevorzugt. Bisher hatte die BVG-Verbindung entschieden.
Berlins Oberschulen stehen vor einer neuen Herausforderung: Bis zum 12. November müssen sie die Kriterien festschreiben, nach denen sie künftig ihre Schülerschaft auswählen können. Stark nachgefragte Gymnasien und Sekundarschulen haben dann erstmals die Möglichkeit, 60 Prozent ihrer Plätze mit Schülern zu füllen, die genau zu ihrem Profil passen. Bisher entschied letztlich die BVG-Verbindung zwischen Wohnort und Schule, ob ein Schüler aufgenommen wurde. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren präsentierte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstag.

Alle Schulen müssen zunächst einmal bis zu zehn Prozent ihrer Plätze an Härtefälle vergeben. Neu ist, dass Geschwisterkinder ausdrücklich als Härtefälle gelten. Bei weiteren 60 Prozent der Plätze greifen die neuen Auswahlkriterien. Die übrigen 30 Prozent werden unter den Schülern verlost, die die Schule als Erstwunsch angegeben hatten, aber nicht von der Schule ausgewählt wurden.

Die Kriterien, nach denen Schulen ihre Aufnahme regeln können, sind in der Sekundarschulverordnung festgeschrieben. Demnach haben Oberschulen die Möglichkeit, den Notenschnitt aus der Grundschule heranzuziehen. Sie können aber auch nur die Noten von bis zu vier Fächern herausgreifen, sofern diese Fächer einen direkten Bezug zu ihrem Schulprogramm haben. Zudem kann eine Schule nach Kompetenzen fragen, die auch außerhalb der Grundschule erworben sein können. Hat also ein Kind jahrelang erfolgreich Klavierunterricht gehabt, könnte dies den Ausschlag bei der Bewerbung für eine musikbetonte Klasse geben.
Die vierte Auswahlmöglichkeit besteht in profilbezogenen Tests, die die Bewerbern schreiben müssen. Alle Schulen sind zudem wie bisher verpflichtet, pro Klasse bis zu vier Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Es müssen aber bauliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein.
Damit das neue und komplizierte Aufnahmeverfahren gerichtsfest umgesetzt wird, bekommen alle Schulen eine Handreichung. Auf dieser Grundlage sollen die Schulkonferenzen die Aufnahmekriterien formulieren, die dann von der Schulaufsicht zu genehmigen sind.

Ehemalige Hauptschulen und Fusionsschulen mit problematischer Klientel befürchten jetzt, dass es für sie noch schwieriger wird, eine gute Schülermischung zu erreichen. Sie gehen davon aus, dass die nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen ihre Aufnahmekriterien so festlegen, dass schwache Schüler automatisch draußen bleiben. Bisher mussten alle Gesamtschulen mindestens 20 Prozent ihrer Plätze mit hauptschulempfohlenen Kindern füllen. Diese Pflicht entfällt.
„Das ist für Schulen an schwierigen Standorten, insbesondere für ehemalige Hauptschulen eine Katastrophe“, kommentierte eine Konrektorin gestern den Plan. Zöllner bestreitet nicht, dass es das „Grundproblem“ gebe, die Schüler nicht ausreichend mischen zu können. Das neue Verfahren sei aber auch in dieser Hinsicht allemal besser als das bisherige Wohnortprinzip. Eine „Zwangszuweisung“ komme für ihn nicht in Frage. Im übrigen vertraut die Koalition darauf, dass das Losverfahren die Entmischung in Grenzen hält.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/beliebte-schulen-duerfen-sich-ihre-schueler-aussuchen-/1935576.html

 

 

 

 

17.09.2010
SCHULTYPEN

von Martin Klesmann
Berlin - Mit Spannung erwarten viele Eltern, nach welchen exakten Kriterien ihre Kinder künftig an besonders stark nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen aufgenommen werden. Nun endlich zeigt die Bildungsverwaltung den Schulleitern in einer „Handreichung“, wie sie bei den Aufnahmeverfahren im kommenden Februar verfahren sollen. Dabei empfiehlt die Bildungsverwaltung, die Noten der Grundschule besonders zu berücksichtigen, weil dies „rechtssicher“ sei. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) fürchtet nämlich wegen des überaus großen Schülerjahrgangs und der Unsicherheiten durch die Schulreform ohnehin viele Elternklagen.

 

Das Verfahren soll im Prinzip so aussehen: An der ersten Wunschschule werden zunächst 60 Prozent der Schüler vom Schulleiter aufgrund von vier feststehenden Kriterien ausgewählt. Weitere zehn Prozent sind dann so genannten Härtefällen vorbehalten, etwa Geschwisterkindern. Zuletzt werden dann 30 Prozent der Plätze unter den übrig gebliebenen Bewerbern verlost.

Besonders interessant sind nun die vier Kriterien, nach denen die Schulleiter den Großteil ihrer Schüler aussuchen können. Da gilt erstens die Durchschnittsnote der Grundschule. Sie wird gebildet aus dem Abschlusszeugnis der 5. Klasse und dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse. Die Noten in Deutsch, Fremdsprachen, Mathe und Naturwissenschaften zählen doppelt. „Das ist der rechtsicherste Weg“, heißt es in der Bildungsverwaltung. Zweitens könne die „Notensumme von bis zu vier Fächern der beiden letzten Halbjahreszeugnisse gelten“, die das Profil der Schule oder der jeweiligen Klasse kennzeichnen. Da allerdings gibt es ein Problem, das auch bei der jüngsten Sekundarschulleiterversammlung am Mittwoch thematisiert wurde.

Zahlreiche Sekundarschulen, die aus fusionierten Haupt- und Realschulen entstehen, haben noch gar kein gemeinsames Schulprogramm erstellt, also noch kein Profil. Das muss aber bis Mitte November geschehen, spätestens am 17. Dezember soll es von der Schulaufsicht genehmigt sein.

Dann ist allerdings kaum noch Zeit, um für das spezielle Schulprofil zu werben. „Diejenigen Sekundarschulen, die sich ohnehin in einem schwierigen Fusionsprozess befinden, werden nun noch einmal benachteiligt“, sagt ein Schulleiter. Viele fusionierte Sekundarschulen haben bisher unterschiedliche Schwerpunkte gehabt, die eine etwa künstlerisch-musisch, die andere berufsorientiert-handwerklich. Im Schulprogramm müssen aber auch so profane Dinge wie ein Handy-Verbot für Schüler geregelt werden. Mobiltelefone waren etwa an der Klein-Oberschule in Kreuzberg erlaubt, an der Zelter-Oberschule nicht. Da jetzt beide Schulen zur neuen Sekundarschule Skalitzer Straße fusioniert sind, haben sie in einem Schulprogramm-Entwurf festgelegt, dass Handys nun generell verboten sind.


Drittens kann ein Schulleiter auch Kompetenzen von Schülern berücksichtigen, die diese etwa in ehrenamtlicher Arbeit außerhalb der Schule gewonnen hat. Auch dies wird unter Schulleitern als rechtlich äußerst unsicheres Aufnahmekriterium gesehen. Viertens kann eine Schule auch einen profilbezogenen Aufnahmetest durchführen. Das wird allerdings unmöglich, wenn das Schulprofil noch nicht feststeht.

 

Berliner Zeitung, 17.09.2010
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/310901/310902.php

 

 

 

 

16.09.2010 20:37 Uhr
Von Susanne Vieth-Entus
Beliebte Schulen dürfen sich ihre Schüler aussuchen Bildungsverwaltung präsentiert Aufnahmekriterien Geschwisterkinder werden bevorzugt


Berlins Oberschulen stehen vor einer neuen Herausforderung: Bis zum 12. November müssen sie die Kriterien festschreiben, nach denen sie künftig ihre Schülerschaft auswählen können. Stark nachgefragte Gymnasien und Sekundarschulen haben dann erstmals die Möglichkeit, 60 Prozent ihrer Plätze mit Schülern zu füllen, die genau zu ihrem Profil passen. Bisher entschied letztlich die BVG-Verbindung zwischen Wohnort und Schule, ob ein Schüler aufgenommen wurde. Einzelheiten zum Aufnahmeverfahren präsentierte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstag.


Alle Schulen müssen zunächst einmal bis zu zehn Prozent ihrer Plätze an Härtefälle vergeben. Neu ist, dass Geschwisterkinder ausdrücklich als Härtefälle gelten. Bei weiteren 60 Prozent der Plätze greifen die neuen Auswahlkriterien. Die übrigen 30 Prozent werden unter den Schülern verlost, die die Schule als Erstwunsch angegeben hatten, aber nicht von der Schule ausgewählt wurden.


Die Kriterien, nach denen Schulen ihre Aufnahme regeln können, sind in der Sekundarschulverordnung festgeschrieben. Demnach haben Oberschulen die Möglichkeit, den Notenschnitt aus der Grundschule heranzuziehen. Sie können aber auch nur die Noten von bis zu vier Fächern herausgreifen, sofern diese Fächer einen direkten Bezug zu ihrem Schulprogramm haben. Zudem kann eine Schule nach Kompetenzen fragen, die auch außerhalb der Grundschule erworben sein können. Hat also ein Kind jahrelang erfolgreich Klavierunterricht gehabt, könnte dies den Ausschlag bei der Bewerbung für eine musikbetonte Klasse geben.
Die vierte Auswahlmöglichkeit besteht in profilbezogenen Tests, die die Bewerbern schreiben müssen. Alle Schulen sind zudem wie bisher verpflichtet, pro Klasse bis zu vier Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Es müssen aber bauliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein.
Damit das neue und komplizierte Aufnahmeverfahren gerichtsfest umgesetzt wird, bekommen alle Schulen eine Handreichung. Auf dieser Grundlage sollen die Schulkonferenzen die Aufnahmekriterien formulieren, die dann von der Schulaufsicht zu genehmigen sind.
Ehemalige Hauptschulen und Fusionsschulen mit problematischer Klientel befürchten jetzt, dass es für sie noch schwieriger wird, eine gute Schülermischung zu erreichen. Sie gehen davon aus, dass die nachgefragten Gymnasien und Sekundarschulen ihre Aufnahmekriterien so festlegen, dass schwache Schüler automatisch draußen bleiben. Bisher mussten alle Gesamtschulen mindestens 20 Prozent ihrer Plätze mit hauptschulempfohlenen Kindern füllen. Diese Pflicht entfällt.
„Das ist für Schulen an schwierigen Standorten, insbesondere für ehemalige Hauptschulen eine Katastrophe“, kommentierte eine Konrektorin gestern den Plan. Zöllner bestreitet nicht, dass es das „Grundproblem“ gebe, die Schüler nicht ausreichend mischen zu können. Das neue Verfahren sei aber auch in dieser Hinsicht allemal besser als das bisherige Wohnortprinzip. Eine „Zwangszuweisung“ komme für ihn nicht in Frage. Im übrigen vertraut die Koalition darauf, dass das Losverfahren die Entmischung in Grenzen hält.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/beliebte-schulen-duerfen-sich-ihre-schueler-aussuchen-bildungsverwaltung-praesentiert-aufnahmekriterien-geschwisterkinder-werden-bevorzugt/1935576.html

 

 

 

16.09.2010
Pressemitteilung

Einfach anzuwenden: Die neuen Aufnahmekriterien bei Übernachfrage

Schulen legen Auswahlkriterien fest/Wohnortprinzip ist Vergangenheit

Schulen wird es in Berlin so leicht wie möglich gemacht, die nötigen Auswahlkriterien für den Fall festzulegen, dass es an der Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt (Übernachfrage). Ein entsprechender Entwurf einer "Handreichung für die Festlegung der Kriterien bei Übernachfrage" ist gestern den Schulleiterinnen und Schulleitern der Integrierten Sekundarschulen vorgestellt und mit ihnen erörtert worden. Die Kollegen der Gymnasien werden kommende Woche informiert.

Einfachste Variante ist die Festlegung der Durchschnittsnote der Förderprognose als Auswahlkriterium. Diese Variante ist besonders leicht umzusetzen. Wie ein solches Verfahren beispielhaft ausgeführt werden könnte, sehen Sie in dem Beispiel in der Anlage.

Hintergrund für die neue Regelung ist u.a. das Streichen des bisherigen Wohnortprinzips zugunsten eines klareren und stärker schülerorientierteren Verfahrens bei der Auswahl von Schülerinnen und Schülern im Fall einer Übernachfrage:
Ab dem Schuljahr 2011/2012 werden von den Schulen zehn Prozent der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler über die Härtefall-Regelung ausgewählt, worunter auch Geschwisterkinder von bereits auf der Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schülern fallen.

60 Prozent der neu in die Jahrgangsstufe 7 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler wählt die Schule selbst aus. Die möglichen vier Kriterien dafür sind: die Durchschnittsnote der Förderprognose; die Notensumme von bis zu vier Fächern der beiden letzten Halbjahreszeugnisse der Grundschule, die die fachspezifischen Ausprägungen des Schulprogramms (Profil) der Schule oder der jeweiligen Klasse kennzeichnen, wobei einzelne Fächer doppelt gewichtet werden können; die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, die auch außerhalb der Schule erworben sein können und den Ausprägungen des Schulprogramms der Schule oder der jeweiligen Klasse entsprechen; das Ergebnis eines profilbezogenen einheitlichen Tests in schriftlicher oder mündlicher Form oder in Form einer praktischen Übung. Schülerinnen und Schüler, die weder als besonderer Härtefall anerkannt werden noch über die Kriterienauswahl einen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, haben immer noch die Möglichkeit, über Losentscheid einen Schulplatz zu erhalten, der für die verbleibenden 30 Prozent der Schulplätze anzuwenden ist.

Die Schulkonferenzen werden auf Vorschlag der Schulleitungen bis zum 12.11.2010 beschließen, welche Auswahlkriterien an ihrer Schule gelten sollen. Die Schulaufsicht genehmigt anschließend in Abstimmung mit den Schulämtern bis spätestens 17.12.2010 die geplanten Kriterien. Eltern melden ihre Kinder vom 7. bis 18.02.2011 bei der von ihnen zuerst gewünschten Schule an.

Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: "Ich gehe davon aus, dass sich viele Schulen für die leicht praktikablen Kriterien und Lösungen entscheiden, die für Eltern gut nachvollziehbar sind. Diese Kriterien sind einfach anzuwenden, das Verfahren muss nicht unnötig kompliziert gemacht werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, verschiedene Auswahlkriterien festzulegen. Auch dafür wurden beispielhaft unterschiedliche Modelle der Kriterienverknüpfungen als Hilfestellung erarbeitet. Der Wohnort spielt von nun an keine Rolle mehr bei der Aufnahme in die gewünschte weiterführende Schule. Damit ist jede Schule im Stadtgebiet von Kindern und Eltern im Anmeldeverfahren nicht nur wählbar, sondern Eltern haben die gleiche Chance, an ihrer Wunschschule auch aufgenommen zu werden. Die individuelle Profilbildung erfolgt in der Eigenverantwortung der Schulen, die mit dem neuen Verfahren in ihrer Eigenständigkeit weiter gestärkt werden."

Beispiel: Durchschnittsnote der Förderprognose als Auswahlkriterium

Das Verfahren würde dann wie folgt ablaufen:

1. Festlegung der Gesamtplatzzahl:
Für eine vierzügige Schule werden 100 Plätze festgelegt.

2. Vorab-Aufnahme von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf:
Es melden sich 10 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an, die aufgenommen werden.

3. Festlegung der prozentualen Platzanteile:
Die sich danach ergebenden 90 Plätze bilden 100 Prozent für die folgende Aufteilung:
- 10 Prozent für besondere Härtefälle - 9 Plätze
- 60 Prozent für die Auswahl nach Kriterien - 54 Plätze
- 30 Prozent für den Losentscheid - 27 Plätze

4. Anmeldezahlen:
Es haben sich insgesamt 145 Kinder angemeldet.
Nach Abzug der 10 bereits aufgenommenen Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden alle weiteren Bewerbungen (135) in die folgenden Verfahren einbezogen.

5. Entscheidung über die besonderen Härtefälle (9 Plätze):
Unter den 135 Bewerbungen sind sechs Geschwisterkinder, zwei weitere Bewerber/innen machen einen Härtefall geltend.

Alle 8 Bewerber/innen werden als besondere Härtefälle anerkannt und aufgenommen.
Von den neun für Härtefälle zur Verfügung stehenden Plätzen bleibt ein Platz ungenutzt, der den Plätzen für die Auswahl nach Kriterien zugeschlagen wird.

6. Auswahlverfahren nach Kriterien (54 Plätze + ein nicht genutzter Härtefallplatz):
Die nach Berücksichtigung der Härtefälle verbleibenden 127 Bewerbungen werden in das Auswahlverfahren einbezogen und entsprechend dem Kriterium 1 (Durchschnittsnote der Förderprognose) in eine Rangliste gebracht.

Danach können zum Beispiel 50 Plätze der 55 Plätze mit Bewerber/innen mit der Durchschnittsnote 1,0 bis 2,8 besetzt werden.

Die restlichen fünf Plätze werden in diesem Fall durch Losentscheid unter den acht vorliegenden Bewerbungen mit der Durchschnittsnote 2,9 besetzt.

72 Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

7. Losentscheid (27 Plätze):
Von den 72 verbleibenden Bewerbungen werden 27 Plätze durch Losentscheid ermittelt und besetzt.

45 Bewerber/innen können nicht in die Schule aufgenommen werden.

Die Schulen können für die Auswahl ihrer Schülerinnen und Schüler auch mehrere der vier Kriterien (s.o.) auswählen. Diese können dann entweder in eine Reihenfolge gebracht oder prozentual gewichtet werden. Es ist den Schulen auch möglich, für Züge mit einem bestimmten Profil (zum Beispiel musisch, sportlich, mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlich) andere Auswahlkriterien festzulegen als für die übrigen Züge der Schule. Wenn Schulen von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, erhalten sie dafür in der Handreichung wichtige Hinweise und Beispiele.


http://www.berlin.de/sen/bwf/presse/pressemitteilungen/anwendung/pressemitteilung.aspx?presseid=2810