Darf ein Lehrer wegen der Handschrift eine schlechtere Note geben?

 

RATGEBER
Freitag, 18. Februar 2011 02:19

 


Mein Sohn besucht eine Sekundarschule und ist ein guter Schüler, hat jedoch keine besonders schöne, aber doch leserliche Schrift. Darf ihm ein Lehrer die Note zurücksetzen, weil er mit der äußeren Form der Klassenarbeit nicht einverstanden ist? Gisela A., Zehlendorf


Das kann im Rahmen der pädagogischen Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Lehrers möglich sein. Im Schulgesetz lassen sich zu den "Lernerfolgsbeurteilungen" nur wenige, allgemeine Grundsätze finden, und auch die "Sekundarstufe-I-Verordnungen" besagen diesbezüglich nur, dass "Mängel der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form zu kennzeichnen und bei der Bewertung angemessen zu berücksichtigen" sind. Was dies konkret bedeutet, lässt auch die "Ausführungsvorschrift Prüfung" offen. Darin wird lediglich festgelegt, dass die Arbeiten "übersichtlich und gut leserlich in der vorgesehenen Zeit anzufertigen" sind und die "sprachliche Qualität und die äußere Form ... entsprechend der jeweiligen Vorgaben zu bewerten" sind. Diese Vorgaben setzen die Schulen, indem sie die Rahmenlehrplanvorgaben in ihren Schulprogrammen in ein schuleigenes pädagogisches Handlungskonzept umsetzen und dabei die Formen der Leistungsdifferenzierung sowie die Form der Leistungsbeurteilung festlegen. Diese werden von den Gesamtkonferenzen der Lehrer und gegebenenfalls von den Fach- und Klassenkonferenzen konkretisiert. Der Schulleiter hat dabei auf einen einheitlichen Bewertungsmaßstab zu achten. Die Schüler müssen vorab über diese Bewertungskriterien informiert sein. Völlig frei ist der Lehrer also auch hierbei nicht. Zuweilen sind Beurteilungen geprägt von individuellen Gegebenheiten, die zu Über- oder Unterbewertung bestimmter Kriterien führen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Lehrer, er ist verpflichtet, Ihnen die Leistungsbeurteilung zu erläutern, ersuchen Sie gegebenenfalls um eine Bewertung durch einen Zweitkorrektor. Das Thema kann auch in den schulischen Gremien (Fachkonferenzen, Gesamtelternvertretung, Schulkonferenz) problematisiert werden, um entsprechende Regelungen zu korrigieren.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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