Wie läuft das Auswahlverfahren an Zweitwunsch-Schulen?

 

Ratgeber


Freitag, 11. März 2011 02:54


 
Für meine Tochter haben wir als Erstwunsch eine Schule angegeben, die deutlich mehr Bewerber als Plätze hat. Wenn sie nun keinen Platz an der Wunschschule bekommt, wie läuft das Auswahlverfahren bei den Zweitwunsch-Bewerbern? Kommen die in einen Lostopf, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, oder wie sieht das weitere Verfahren aus? Claudia R., Zehlendorf

 

 

Bis zum 18. März führen die Erstwunschschulen ihre Aufnahmeverfahren durch. Sollte Ihr Kind an der Wunschschule keinen Platz erhalten, so informiert das Schulamt des Erstwunsches dasjenige der Zweitwunschschule, welches prüft, ob an der Zweitwunschschule noch freie Plätze vorhanden sind. Wenn dies der Fall ist, aber die Anmeldungen auch an dieser Schule die Zahl der noch vorhandenen Plätze übersteigen, so trifft dieses Schulamt die Vergabeauswahl ausschließlich anhand der Durchschnittsnote der Förderprognose. Das heißt, wenn es zum Beispiel nach der Vergabe der Erstwunschplätze noch zehn freie Plätze an einer Schule gibt, aber 20 Zweitwunschbewerber, dann bekommen die Schüler mit der besten Durchschnittsnote im Zeugnis und der entsprechenden Schulartempfehlung die Plätze. Gelost wird in diesem Fall nicht. Das Verfahren soll bis zum 29. März abgeschlossen sein. Für die Schüler, die auch an der Zweitwunschschule keinen Platz bekommen haben, wiederholt sich das Verfahren an dem Drittwunschstandort.

 

Bis zum 8. April sollen dann die Bescheide über die Aufnahme oder Nichtaufnahme an den drei Wunschschule durch die jeweilige Schule oder das Erstwunschschulamt versandt sein. Mitte April sollen dann die Ausgleichskonferenzen zwischen den Bezirken tagen. Da sich das Elternwahlrecht nicht auf eine konkrete Schule, sondern lediglich auf den Bildungsgang bezieht, wird das Schulamt des Wohnortes der Eltern diesen einen entsprechenden Vorschlag für eine aufnahmefähige Schule unterbreiten. Die Eltern können sich jedoch auch selbstständig um einen Schulplatz bemühen. Eine Schulplatzzuweisung durch das Schulamt erfolgt nur dann, wenn die Eltern ihr Kind an keiner Schule angemeldet haben. Das ganze Aufnahmeverfahren soll mit der Übersendung von rechtsmittelfähigen Aufnahme- oder Zuweisungsbescheiden bis zum 13. Mai beendet sein.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1571994/Wie-laeuft-das-Auswahlverfahren-an-Zweitwunsch-Schulen.html