Wie bekomme ich Nachhilfe über das Bildungsprogramm?

 

Ratgeber
Freitag, 1. April 2011 03:31
 
Auf dem Elternsprechtag wurde mir gesagt, dass meine Tochter (9. Klasse) stark versetzungsgefährdet ist. Ich habe gehört, dass jetzt auch Nachhilfeunterricht vom Staat bezahlt wird. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann kann ich die Nachhilfe beantragen? Sabine L., Schöneberg


Die Lernförderung (Nachhilfe) ist Teil der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Bildungspaket"), die am Dienstag verkündet wurden. Berechtigte sind alle Transferleistungsempfänger (ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) beziehungsweise deren unter 25-jährige Kinder, soweit sie eine Schule besuchen. Angemessene Nachhilfe kann beantragt werden, "soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist". Was konkret darunter zu verstehen ist und wer die Anbieter sein dürfen, ist noch unklar. Als Voraussetzung der Leistung stand in der Diskussion, dass die Lerndefizite nicht aus Störverhalten oder selbstverschuldeten Fehlzeiten resultieren und die Hilfen nur zur Erreichung der Versetzung, nicht lediglich zur Verbesserung einer Note dienen dürfen.

Der Bedarf wird wohl von der Schule zu attestieren sein, von denselben Lehrern, deren gesetzliche Aufgabe es eigentlich auch ist, Schülern mit Defiziten über Förderpläne und spezielle Unterstützungsmaßnahmen zu helfen. Die Schule müsste somit begründen, warum ihr die nachzuweisende konkrete Einzelförderung nicht im ausreichenden Maße gelungen ist. Damit könnte auch ein Desaster in der Bildungspolitik offenbar werden (Personalmangel in den Schulen, Fachfremd vertretener Unterricht oder Unterrichtsausfall, Fortbildungsbedarf der Lehrer).

Auch wenn viele Details noch unklar, die Mitarbeiter noch nicht geschult sind und es noch nicht einmal Antragsformulare gibt, sollten Sie zügig die benötigten Leistungen beantragen, am besten bei dem Amt, über das Sie Ihre Transferleistung beziehen. Denn die Möglichkeit, Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 zu erhalten, verfällt, wenn sie nicht spätestens bis 30. April 2011 angemeldet sind. Der Senat hat die Veröffentlichung weiterer Informationen unter www.berlin.de angekündigt

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1594990/Wie-bekomme-ich-Nachhilfe-ueber-das-Bildungsprogramm.html