Was ist, wenn unsere Tochter die Probezeit nicht schafft?

Freitag, 29. April 2011 02:56
 
Wir haben unsere Tochter (4. Klasse) für ein grundständiges Gymnasium angemeldet. Jetzt sind wir uns aber unsicher, ob das wirklich richtig ist, weil sie von ihren Leistungen durchaus schwankend ist. Was passiert eigentlich mit den Kindern, die in der fünften Klasse das Probehalbjahr nicht bestehen? Müssen die wieder zurück in die Grundschulen oder wo kommen die hin? Tanja F. aus Lankwitz

Gymnasien, nun aber auch die Integrierte Sekundarschulen, können einen Bildungsgang ab der Jahrgangsstufe 5 für altsprachliche Angebote oder sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische oder sportliche Profile führen. Der Unterricht erfolgt überwiegend nach dem Rahmenlehrplan für Grundschulen, jedoch ist die Wochenstundenzahl (32 statt 30/31 Stunden im altsprachlichen Bildungsgang) leicht erhöht.

Die Verunsicherung hinsichtlich des Überganges an die Oberschule nach der 6.Klasse, insbesondere die Sorge, bei Übernachfrage keinen Platz an der Wunschschule zu bekommen, treibt manche Eltern dazu, einen vermeintlich sichereren Weg zur bevorzugten Schule, zumeist einem Gymnasium, zu wählen. Das heißt in diesem Fall, das sie ihr Kind schon nach der vierten Klasse auf ein grundständiges Gymnasium wechseln lassen. Dies mag verständlich erscheinen, Eltern sollten dieser Versuchung jedoch widerstehen und genau abwägen, ob ihr Kind für diesen doch recht einschneidenden Schritt wirklich bereit und befähigt ist. Es ist durchaus eine Berliner Errungenschaft (eine funktionierende, gute Grundschule vorausgesetzt), dass die Kinder 6 Jahre Zeit haben, gemeinsam in einer vertrauten wohnortnahen Umgebung zu lernen und sich so ganz in Ruhe auf die Oberschule vorbereiten zu dürfen.

Nicht alle Kinder, so begabt sie den Eltern auch erscheinen mögen, sind für ein Gymnasium, zumal ein grundständiges Gymnasium, geeignet. Und die Folgen, wenn das Kind dann mit dem Lerntempo nicht mitkommt, können gravierend sein. Denn Kinder, die die Probezeit am grundständigen Gymnasium nicht bestehen, müssen wieder zurück an eine Grundschule, die bei Bedarf durch das örtlich zuständige Schulamt vermittelt wird. Dieses Frusterlebnis und eine mögliche Stigmatisierung können für die weitere Bildungsbiographie des Kindes durchaus schädlich sein.

André Nogossek ist Mitglied des Landeselternausschusses Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1623172/Was-ist-wenn-unsere-Tochter-die-Probezeit-nicht-schafft.html