Wie können Gremienmitglieder abgewählt werden?

 

Ratgeber
Freitag, 13. Mai 2011 02:18
 
Ich bin unzufrieden mit den Elternvertretern in der Schulkonferenz. Und inzwischen habe ich gehört, dass es vielen anderen Eltern genauso geht. Wir fühlen uns einfach nicht mehr angemessen vertreten. Welche Möglichkeiten gibt es, Einfluss auf das Gremium zu nehmen, und kann man es notfalls sogar auch ablösen? Mario P., Mitte

 


Die Schulkonferenz hat innerhalb der schulischen Selbstgestaltung eine herausgehobene Stellung. Dies kommt auch dadurch zur Geltung, dass die Mitglieder nicht wie in anderen Gremien für ein Jahr, sondern für zwei Schuljahre gewählt werden. Grundsätzlich sollen die gewählten Gremienmitglieder auch die Meinung und Interessen derjenigen vertreten, die sie entsendet haben. Es gibt jedoch kein "imperatives Mandat", das heißt, rechtlich sind die Mitglieder an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Es liegt vielmehr in den Fähigkeiten und der Bereitschaft der Beteiligten, inwieweit Mehrheitsmeinungen oder Beschlüsse der Gesamtelternversammlung (GEV) in die Schulkonferenz getragen werden.

Nicht nur bei einem so einflussreichen Gremium wie der Schulkonferenz sollten Eltern deshalb vorher genau überlegen, wer sie repräsentieren soll. Jeder Gewählte ist allerdings im unüberwindbaren Konfliktfall, aber auch ansonsten jederzeit abwählbar. Hierzu bedarf es eines Beschlusses desjenigen Gremiums, das die ursprüngliche Wahl vollzogen hat, in diesem Fall der GEV, zu der hierzu auch außerplanmäßig eingeladen werden kann.

An eine Abwahl von Gremienmitgliedern generell (nicht nur der für die Schulkonferenz) hat der Schulgesetzgeber allerdings erhöhte Bedingungen geknüpft: Zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, für andere Beschlüsse reicht ein Drittel der Mitglieder. Ferner bedarf es eines "konstruktiven Misstrauensvotums". Es genügt nicht, dass der Abwahlantrag mehrheitlich angenommen wird, es muss vielmehr zugleich ein Nachfolgekandidat zur Verfügung stehen, der seinerseits mindestens die Hälfte der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1638638/Wie-koennen-Gremienmitglieder-abgewaehlt-werden.html