Wann gilt der Mittlere Schulabschluss als bestanden?

 

Ratgeber
Freitag, 17. Juni 2011 02:17
 
Ich bin auf einer der auslaufenden Realschulen. Wir sollen jetzt schon Themen für die MSA-Prüfung im nächsten Jahr wählen. Meine Leistungen sind nicht so gut. Welche Noten brauche ich, um zu bestehen? Tom W. aus Spandau

 

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der 10. Klasse (Jahrgangsnoten) und der separaten MSA-Prüfung; beide müssen für sich bestanden werden. Die Voraussetzung zum Bestehen der 10. Klasse in der Realschule ist, dass in allen Fächern mindestens eine 4 erbracht wird oder in höchstens einem Fach eine 5, wenn ansonsten mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Nach der für diesen auslaufenden Bildungsgang noch gültigen Sekundarstufe-I-Verordnung wird auch versetzt, "wer entweder für mangelhafte Leistungen in höchstens zwei Fächern oder für ungenügende Leistungen in höchstens einem Fach einen Notenausgleich nachweisen kann. Ausgeglichen werden können mangelhafte Leistungen in zwei Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern oder ungenügende Leistungen in einem Fach durch mindestens gute Leistungen in zwei anderen Fächern." Dabei kann lediglich eines der Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache oder Wahlpflicht durch ein anderes sogenanntes Kernfach ausgeglichen werden.

Die eigentliche MSA Prüfung besteht neben der "Präsentationsprüfung" aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der ersten Fremdsprache, wobei diese aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Es gibt also vier Noten, die mindestens ausreichend sein müssen. Eine 5 kann durch eine 3, eine 6 kann nicht ausgeglichen werden. Seit diesem Schuljahr gibt es aber einen Rettungsanker: In einem der schriftlichen Fächer kann eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt werden. Die endgültige Note wird im Verhältnis 2:1 (schriftlich zu mündlich) gebildet.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1674093/Wann-gilt-der-Mittlere-Schulabschluss-als-bestanden.html