Wann ist eine zusätzliche Prüfung beim MSA möglich?

 

Ratgeber
Freitag, 24. Juni 2011 02:48
 
Sie hatten in der vergangenen Woche geschrieben, dass es einen "Rettungsanker" beim Mittleren Schulabschluss gibt und man eine zusätzliche Prüfung ablegen kann. Wer entscheidet darüber, und wie sehen die Voraussetzungen dafür aus? Sarah M. aus Tempelhof

 

Die Möglichkeit, durch eine zusätzliche mündliche Prüfung einen Ausfall in einem der schriftlichen MSA-Prüfungsfächer auszugleichen, besteht seit diesem Schuljahr. Es gibt sie sowohl für die auslaufenden Bildungsgänge (Haupt-, Real- und Gesamtschulen) wie auch für Gymnasien und Sekundarschulen. Wenn der Prüfungsvorsitzende nach Abschluss der regulären Prüfungen festgestellt hat, dass der MSA so nicht bestanden wurde, muss er den betreffenden Schüler (und die Erziehungsberechtigten) von sich aus unverzüglich darüber informieren, dass und in welchem Fach die Möglichkeit zu einer Nachprüfung besteht. Die zusätzliche Prüfung muss beantragt werden, der Prüfungsvorsitzende setzt hierfür eine Frist.

Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer. Aus dem Ergebnis der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung wird eine gemeinsame Note im Verhältnis 2:1 gebildet. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass mit der so gebildeten Note im bestmöglichen Fall die Abschlussbedingungen erfüllt werden können. Diese legen fest, dass die Noten in den vier Prüfungsfächern mindestens "ausreichend" sind oder eine fünf in höchstens einem Prüfungsfach durch mindestens eine drei in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen wird. Die zusätzliche mündliche Prüfung selbst ist eine Einzelprüfung, in der Regel von 15 bis 20 Minuten Dauer, für die eine Vorbereitungszeit unter Aufsicht von 20 Minuten vorgesehen ist. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Prüfer, ggf. nach einheitlichen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde. Unmittelbar nach der Prüfung wird die Note sowohl der Nachprüfung als auch der "gemeinsamen" Note festgelegt. Der MSA ist bestanden, wenn sowohl der Prüfungsteil als auch der Jahrgangsteil (10. Klasse) bestanden ist.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1680952/Wann-ist-eine-zusaetzliche-Pruefung-beim-MSA-moeglich.html