Wie werden in der fünften Klasse die Jahresnoten ermittelt?
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- Veröffentlicht: Freitag, 01. Juli 2011 12:53
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RATGEBER
Freitag, 1. Juli 2011 04:18
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass sich die Zeugnisnoten des 2. Halbjahres (5.Kl. Grundschule) auch nur aus den Noten errechnen, die es im 2. Halbjahr gab, also ohne Einbeziehung des 1. Halbjahres. In einer 5. Klasse eines Gymnasiums wiederum gelten alle gegebenen Noten eines Schuljahres für das Endjahreszeugnis. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich das mal las bzw. ob es wirklich so stimmt. Arne G. aus Steglitz
Aussagen über Zeugnisse lassen sich in einigen Rechtsquellen finden. Im Schulgesetz (§58) ist lediglich festgelegt, dass die Schüler am Ende des Schuljahres und des Schulhalbjahres eine Information über die von ihnen erbrachten Leistungen erhalten, üblicherweise geschieht dies in Form von Zeugnissen. Die "Ausführungsvorschriften über Zeugnisse" konkretisieren diese allgemeinen Vorgaben, verweisen aber zur Beantwortung der Frage, "welches Zeugnis unter welchen Voraussetzungen ausgegeben wird" auf die "für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Bestimmungen" (2). Konkret wird die Grundschulverordnung (GS-VO), die hierzu ausführt, dass "Zeugnisse oder schriftliche Informationen zur Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung ... in der Schulanfangsphase am Ende des Schuljahres, danach zum Ende jedes Schulhalbjahres erteilt" werden (§21). Der Beurteilungszeitraum ist dabei ab Klasse 3 das jeweilige Schulhalbjahr (§19). Im Unterschied dazu schreibt die Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO) vor: "Zeugnisnoten werden im ersten Halbjahr einer Jahrgangsstufe auf Grund der Leistungen dieses Schulhalbjahres festgesetzt. Im zweiten Schulhalbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung zugrunde gelegt (Jahrgangsnote)" (§ 20). Eine Besonderheit ist die Förderprognose, die beim Übergang von der Grundschule auf eine Oberschule erstellt wird. Hier wird eine gewichtete Durchschnittsnote aus "den Zeugnisnoten des zweiten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 und des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6" gebildet und mit dem Halbjahreszeugnis ausgehändigt (§ 24 GS-VO). Die einzelne Zeugnisnote wird von dem Lehrer festgesetzt, der den Schüler im Beurteilungszeitraum (zuletzt) unterrichtet hat. Waren dies in einem Fach mehrere Lehrer, muss einvernehmlich benotet werden. Im Konfliktfall entscheidet in der Grundschule der Lehrer, der den größten Stundenanteil unterrichtet hat (§ 21 GS-VO), in der Sekundarstufe der Schulleiter (§ 20 Sek I-VO).
André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin