Müssen immer Elternvertreter gewählt werden?

 

RATGEBER
Freitag, 22. Juli 2011 02:11


Ich bin Eltervertreterin in der Klasse meiner Tochter (3. Klasse). Schon im vergangenen Jahr war es sehr zäh, einen zweiten Elternteil für dieses Amt zu gewinnen. Im kommenden Schuljahr werde ich es zeitlich nicht mehr schaffen. Ist es überhaupt Pflicht, Elternsprecher zu wählen? Marion H. aus Marienfelde


Die Elternversammlung ist eine schulische Veranstaltung, bei der die Eltern ab dem ersten Schultag ihrer Kinder ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Die Eltern der Schüler jeder Klasse, die zu Beginn des Schuljahres in der Mehrzahl minderjährige Schüler hat, bilden eine Elternversammlung. Spätestens einen Monat nach Unterrichtsbeginn muss eine Elternversammlung stattfinden, auf der zwei gleichberechtigte Elternvertreter sowie zwei Mitglieder der Klassenkonferenz gewählt werden, Personalunion ist zulässig. Wenn kein Klassenverband gebildet wurde, beispielsweise in der gymnasialen Oberstufe, besteht die Elternversammlung aus den Erziehungsberechtigten der Jahrgangsstufe, die je angefangene 25 Schüler zwei gleichberechtigte Elternvertreter wählen.
Bei einer neu zusammengesetzten Klasse lädt der Klassenlehrer zu der konstituierenden Versammlung ein, danach wird sie von den gewählten Elternvertretern organisiert und durchgeführt. Häufig sind Eltern gehemmt, wenn sie wieder einen Klassenraum betreten. Eigene, mitunter frustrierende Erfahrungen werden wach und hindern die Eltern, sich zur Wahl zu stellen. Zuweilen kommen auch Unkenntnis über die Aufgaben eines Elternsprechers hinzu. Hier ist der Klassenlehrer in der ersten Elternversammlung gefordert, Vorbehalte abzubauen und die Eltern zu informieren. Eine Wahlpflicht gibt es nicht, kein Elternteil kann zur Übernahme eines schulischen Amtes verpflichtet werden. Sind Elternvertreter gewählt, haben sie mindestens dreimal im Jahr zu einer Elternversammlung einzuladen. Bei Bedarf wird auch häufiger getagt. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Eltern ist eine Elternversammlung einzuberufen.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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