Hat die Schulleitung Anspruch auf Protokolle?

 

RATGEBER
Freitag, 9. September 2011 02:42


Bin ich als Lehrer in Berlin verpflichtet, Protokolle über die von mir geleiteten Elternversammlungen zu verfassen und der Schulleiterin auszuhändigen? S. Büttner, per Email


Nur bei der ersten, konstituierenden Klassenelternversammlung muss eine Niederschrift über den Ausgang der Wahlen geführt werden. Darüber hinaus gibt es keine Pflicht, überhaupt ein Protokoll zu führen, geschweige denn, dieses der Schulleitung auszuhändigen. Dies resultiert aus der rechtlichen Stellung der Klassenelternversammlungen (§§ 88, 89 Schulgesetz). Sie ist eine schulische Veranstaltung, bei der die Eltern ab dem ersten Schultag ihrer Kinder ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen, und dienen dem Informations- und Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie ist aber kein Gremium im Sinne des Schulgesetzes und wird ausdrücklich von diesen unterschieden (§ 121 I SchulG). Der damit verbundene Wegfall von formalen Verpflichtungen soll ihre Arbeit erleichtern. Die Stellung des Klassenlehrers ist dabei eher die eines Gastes. Die Sitzungen werden von den gewählten Elternvertretern organisiert und geleitet. Der Schulleiter (§ 69 SchulG) trägt die Gesamtverantwortung in der Schule und ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der Schule. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, auf die Zusammenarbeit der schulischen Mitarbeiter mit Eltern hinzuwirken und die Elternvertretung über alle Angelegenheiten zu informieren, die für diese wichtig sind, und deren Arbeit zu unterstützen. Er ist zudem für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständig. Sein sich daraus ergebendes Beanstandungsrecht (§ 70 SchulG) erstreckt sich aber lediglich auf die formalen Gremien. Ein irgendwie geartetes Kontroll- oder Weisungsrecht gegenüber der Elternversammlung steht ihm nicht zu und es wäre nicht nur ein Vertrauensbruch, würde er Lehrer nötigen, gegen den Willen der Eltern Protokolle anzufordern. Gegebenenfalls können die Eltern auch ohne Lehrer tagen.


André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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