Ist der gemeinsame Unterricht von Jungen und Mädchen geregelt?

 

Ratgeber

Freitag, 14. Oktober 2011 02:55
Muss ich es hinnehmen, dass meine Tochter in der 7. Klasse aufgrund von Lehrermangel zusammen mit den Jungen Sportunterricht hat? Gibt es da eine Regelung? Karin Hartmann, Spandau

 

 

Die Koedukation, also die gemeinsame Bildung und Erziehung von Jungen und Mädchen in der Schule, hat sich seit ihrer Einführung zur "reflexiven Koedukation" weiterentwickelt. Neuere Ansätze bekräftigen im Sinne der Genderforschung eine Pädagogik, die auf die individuelle Förderung eines jeden Jungen oder Mädchens jenseits traditioneller Rollenmuster abzielt.

Individuelle Unterschiede sollen dabei ohne Benachteiligungen gelebt werden können. Das Berliner Schulgesetz verpflichtet die Schulen zur Koedukation. Von diesem Grundsatz darf abgewichen werden, "sofern es pädagogisch sinnvoll ist und einer zielgerichteten Förderung dient" (§ 4 Abs. 9). Der Sportunterricht ist gemäß eines verbindlichen Rundschreibens der Senatsschulverwaltung so zu gestalten, dass die unterschiedliche Entwicklung von Jungen und Mädchen, deren Schamgefühl sowie die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern berücksichtigt werden. "Dementsprechend ist der Sportunterricht in der Regel ab Klassenstufe 5, jedenfalls ab Klassenstufe 7 für Jungen und Mädchen getrennt zu erteilen. Organisatorisch sind entsprechende Übungsgruppen aus Parallelklassen zusammenzufassen. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn wegen unabweisbarer organisatorischer Gründe ein gemeinsamer Sportunterricht zu erteilen ist oder wenn aus sportfachlicher Sicht dem nichts entgegensteht." Der gemeinsame Sportunterricht darf also lediglich Ausnahme, nicht jedoch Regel sein. Ähnlich wie bei Vertretungsunterricht müssen Sie einen solchen Zustand nicht hinnehmen. Sprechen Sie oder Ihre Elternvertretung mit der Schulleitung, beziehen Sie gegebenenfalls die regionale Schulaufsicht mit ein, denn die Senatsschulverwaltung ist für die rechtzeitige Einstellung von ausreichenden Fachlehrkräften zuständig.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss


http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1793484/Ist-der-gemeinsame-Unterricht-von-Jungen-und-Maedchen-geregelt.html