Darf ein Lehrer die Noten vor allen Schülern vorlesen?

 

Ratgeber
Freitag, 11. November 2011 03:10
 
Meine Tochter besucht die sechste Klasse. Nun haben die Kinder die Deutsch-Arbeit zurückbekommen, und dabei wurden die Noten der einzelnen Schüler, nicht aber die Durchschnittsnote der Klasse genannt. Über dieses Verhalten sind wir sehr verwundert. Wir vermuten, dass die Arbeit insgesamt sehr schlecht ausgefallen ist. Darf der Lehrer die Noten der Schüler überhaupt verlesen? Muss er einen Notenspiegel erstellen? Und unter welchen Bedingungen kann eine Arbeit wiederholt werden? Pia S., Tempelhof


Das Verhalten der Lehrkraft ist nicht nur pädagogisch zweifelhaft, sondern verstößt auch gegen seine dienstliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Die Schüler haben das Recht, dass ihnen respektvoll gegenübergetreten wird und sie nicht bloßgestellt werden. Die Note eines Schülers darf deshalb nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Konkrete Regelungen zu Klassenarbeiten finden sich in den inhaltlich gleichlautenden Verordnungen zur Grundschule und Sekundarstufe I. Demnach darf an einem Tag lediglich eine Klassenarbeit geschrieben werden. Diese Arbeiten sollen Lernleistungen sichern und dokumentieren und nach pädagogischen Gesichtspunkten über das Schuljahr verteilt werden, um eine Häufung zu vermeiden. Keinesfalls dürfen sie aber als Mittel zur Disziplinierung eingesetzt werden. Der Lehrer ist verpflichtet, die Arbeiten "unverzüglich" zu korrigieren, sie mit "förderlichen Hinweisen" zu versehen und mit den Schülern inhaltlich zu besprechen.

Eindeutig ist auch die Regelung zum Notenspiegel. Der Lehrer darf die Information darüber, wie die Klasse die Arbeit im Durchschnitt bewältigen konnte, nicht verwehren. Ab der fünften Klasse sind die Klassenarbeiten zwingend mit einem Notenspiegel zu versehen und den Eltern zur kurzfristigen Einsichtnahme zu überlassen. Dem Schulleiter als Dienstvorgesetztem des Lehrers sind die Ergebnisse der Klassenarbeit unter Vorlage einer guten, einer durchschnittlichen und einer schwachen Arbeit mitzuteilen. Ist das Ergebnis bei mehr als einem Drittel der teilnehmenden Schüler einer Klasse mangelhaft oder schlechter, entscheidet der Schulleiter über deren Wertung oder sogar Wiederholung. In der Grundschule muss der Lehrer zudem darlegen, durch welche Fördermaßnahmen die festgestellten Defizite behoben werden können.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1823270/Darf-ein-Lehrer-die-Noten-vor-allen-Schuelern-vorlesen.html