Wer trägt die Kosten, wenn die Klasse einen Ausflug macht?

 

 

Ratgeber

Freitag, 16. Dezember 2011 02:45
 
Mein Sohn besucht die siebte Klasse. Auf dem letzten Elternabend wurden verschiedene Ausflüge und Projekttage für das kommende Schulhalbjahr angekündigt. Muss mein Kind an allen teilnehmen, und müssen wir die Kosten dafür übernehmen? Und worin besteht der Unterschied zwischen Ausflügen und Projekttagen? Susanne T., Spandau

Sowohl Projekttage als auch "Ausflüge", eigentlich Exkursionen und Wandertage, sind schulische Veranstaltungen, an denen die Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind. Rechtlich konkretisiert ist dies in den "Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule" (AV Veranstaltungen). Sowohl über die Projekttage als auch über "die Grundsätze zur Durchführung von Exkursionen und Wandertagen, insbesondere deren Zahl, Dauer und die Organisation" entscheidet die Schulkonferenz.

Projekttage beziehen sich auf den Rahmenlehrplan und treten an die Stelle des herkömmlichen Fachunterrichts. Für deren Planung und Durchführung kommt dem Schulleiter eine herausgehobene Stellung zu. Sie können teilweise oder ganz in der Schule veranstaltet werden. Exkursionen sollen demgegenüber den Unterricht an außerschulischen Lernorten fortsetzen. Bewilligt der Schulleiter die Exkursion, ist der Fachlehrer für die konkrete Gestaltung zuständig.
Geringfügige Unterschiede hierzu ergeben sich bei Wandertagen. Sie sollen nicht nur den Unterricht durch eine eintägige Veranstaltung außerhalb der Schule unterstützen, sondern auch die Erziehungsaufgabe der Schule. Wandertage sind lediglich bis zur zehnten Klasse vorgesehen. Der Schulleiter koordiniert die Wandertage der Schule, für deren konkrete Durchführung und Leitung der jeweilige Lehrer zuständig und verantwortlich ist. Wandertage können von weiteren Lehr- und sonstigen Schulkräften sowie "geeigneten Personen", also auch Eltern, begleitet werden. Die externen Personen benötigen eine Beauftragung durch den Schulleiter.

Die Kosten für Exkursionen und Wandertage haben die Eltern zu tragen. Transferleistungsbezieher (zum Beispiel ALG II, Wohngeld, Sozialleistungen) können diese auf Antrag zusätzlich von ihrem Leistungsträger erstattet erhalten. Es wird sinnvoll sein, Grundsätze und Kostengrenzen in den Klassen, der Gesamtelternvertretung und der Schulkonferenz zu diskutieren.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1857141/Wer-traegt-die-Kosten-wenn-die-Klasse-einen-Ausflug-macht.html