Wann hat ein Schüler das Probejahr bestanden?

 

Ratgeber
Freitag, 16. März 2012 10:02
 
Angeblich sollen mehr als 1000 Schüler das Probejahr am Gymnasium nicht bestehen. Wann gilt das Probejahr am Gymnasium als bestanden, und was passiert mit denen, die es nicht geschafft haben? Simone G., Reinickendorf

 

Wie viele Schüler letztendlich das Probejahr am Gymnasium nicht bestehen werden, ist zurzeit nicht absehbar. Über die Versetzung entscheidet die Klassenkonferenz erst frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag (§ 31 I Sekundarstufe-I- Verordnung). Zum Auftrag der Gymnasien gehört auch die intensive und individuelle Förderung ihrer Schüler (§ 56 V S.2 Schulgesetz), sodass vermutet werden darf, dass ein erheblicher Teil der Schüler, die zum Halbjahreszeugnis noch gefährdet waren, das Probejahr doch noch bestehen werden. Dies wird aber nicht allen Schülern gelingen.
Um die Versetzung zu erreichen, darf ein Schüler in höchstens einem Fach eine Fünf haben, wenn die Leistungen ansonsten mindestens ausreichend sind. Dieser Ausfall muss nicht ausgeglichen werden. Versetzt wird auch, wer entweder eine Fünf in höchstens zwei Fächern mit mindestens einer Drei in zwei anderen Fächern oder aber eine Sechs in einem Fach mit einer Zwei in mindestens zwei Fächern ausgleichen kann (§ 31 II, II Sek-I-VO). Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen ist dann das Probejahr bestanden und die Aufnahme in das Gymnasium gilt als endgültig(§ 7 Sek-I-VO).
Die schulrechtlichen Bestimmungen, wohin die Schüler gehen müssen, die das Probejahr nicht bestanden haben, sind eindeutig. § 56 V Satz 1 SchulG besagt: "Wer im Gymnasium am Ende der Jahrgangsstufe Sieben nicht versetzt wird, wechselt in die Jahrgangsstufe Acht der Integrierten Sekundarschule." Das Gymnasium hat dann die Eltern bei der Wahl der aufnehmenden Schule zu beraten, bei Bedarf hat der regionale, für den Wohnort des Schülers (nicht des bisherigen Gymnasiums) zuständige, Schulträger eine entsprechende Schule zu vermitteln (§ 8 Sek-I-VO). 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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