Sind Zahnarztbesuche mit der Schulklasse Pflicht?


BM30.03.12
Ratgeber

Bei einem Elternabend kam neulich die Frage auf, ob Zahnarztbesuche mit der Schule verbindlich oder ein freiwilliges Angebot sind. Die meisten Eltern sagten, sie würden ohnehin privat mit ihren Kindern zum Zahnarzt gehen, da müsste nicht die Unterrichtszeit dafür draufgehen. Wenn ich nicht möchte, dass mein Kind mit der Schule zum Zahnarzt geht, darf ich es von dem Besuch freistellen lassen? Marion T., Steglitz.



Die Schulgesundheitspflege ist eines der wenigen Bereiche, in denen Eltern ganz konkret und unmittelbar vom Schulgesetz verpflichtet werden. Die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen sind Aufgabe und Bestandteil der Schulgesundheitspflege und gelten als verbindliche Veranstaltungen der Schule. Da die Teilnahme daran, auch wenn sie einzelnen Eltern überflüssig erscheint, nicht freiwillig ist, ist eine offizielle Freistellung nicht möglich, es gelten die allgemeinen Entschuldigungsgründe und Fristen. Die Schüler sind verpflichtet, sich untersuchen zu lassen und an wissenschaftlich anerkannten Testverfahren teilzunehmen, sofern es sich um schulärztliche, schulzahnärztliche oder schulpsychologische Untersuchungen sowie Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf, von Hochbegabung sowie der Kenntnisse in der deutschen Sprache handelt. Die Eltern sind dabei zur erforderlichen Auskunftserteilung verpflichtet, haben aber ihrerseits nicht nur ein umfangreiches Informationsrecht über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse, sondern auch ein Einsichtsrecht in die Unterlagen (§ 52 Schulgesetz).

Auch wenn es in Einzelfällen misslich und überflüssig erscheint, dass reguläre Schulzeit der Gesundheitspflege geopfert wird, sind diese Reihenuntersuchungen dennoch wichtig. Schulzahnärzte, auch in sogenannten gutbürgerlichen Bezirken, berichten immer wieder über erschreckende Befunde bezüglich der Zahnhygiene von Schülern. Die Schulzahnärzte diagnostizieren dabei lediglich, führen aber keine Behandlungen durch. Sie geben dem Kind einen Befund für die Eltern mit, der von anderen Schülern oder den Lehrkräften nicht eingesehen werden kann. Diese Untersuchungen bezwecken keine Bevormundung der Eltern und ihrer Kinder, sie dienen vielmehr der Prävention und dem Schutz der Schüler. Da sie thematisch und pädagogisch in einen unterrichtsbezogenen Zusammenhang eingebettet werden können und die generellen Vorteile gegenüber den möglichen Nachteilen überwiegen, scheinen die Untersuchungen durchaus vertretbar zu sein.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106136673/Sind-Zahnarztbesuche-mit-der-Schulklasse-Pflicht.html