Wer legt die Literaturvorgaben in der Schule fest?

 

BM 27.04.12
Ratgeber

Die Deutschlehrerin meiner Tochter (fünfte Klasse) gibt oft Lese-Empfehlungen oder sucht Literatur für die Klasse aus, die ich für das Alter der Zehn- und Elfjährigen noch nicht für angemessen halte. Inwieweit sind diese Literaturvorgaben verbindlich? Und darf ein Lehrer allein bestimmen, was gelesen wird?

Tanja Z. aus Friedenau

 

Leseempfehlungen können keine verbindliche Wirkung entfalten, anderes gilt für die im Unterricht zu behandelnde Literatur, über die der Lehrer in eigener pädagogischer Verantwortung entscheidet. Er ist dabei eingebettet in die rechtlichen Vorgaben wie den Rahmenlehrplänen und den Konferenzbeschlüssen. Die Rahmenlehrpläne sind verbindliche Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts. Fachwissenschaftliche und didaktische Weiterentwicklungen werden in den Fachkonferenzen der Schule behandelt, die im Rahmen der von der Gesamtkonferenz der Lehrer aufgestellten Grundsätze auch über die Auswahl der Lernmittel berät. Das bedeutet auch einen möglichen Einfluss der dort anwesenden Elternvertreter.

Die Leseerziehung ist im Rahmenlehrplan für das Fach Deutsch in Grundschulen als eine Querschnittaufgabe der Schule definiert. Zentrale Aufgabe ist, das Lese-Interesse auszubilden und immer wieder neu anzuregen. Hierfür hat der Unterricht an das außerschulische Leseverhalten der Schüler anzuknüpfen und deren Leseinteressen als Lernressourcen zu nutzen. Kriterien für die schulinterne Lektüreauswahl finden sich im Anhang des Rahmenlehrplans. Dort ist ausdrücklich benannt, dass die Schüler an der Auswahl der Lektüre zu beteiligen sind.

Als Orientierungen für die Auswahl der Lektüre sind die Interessen der Schüler (Lesevorlieben von Mädchen und Jungen, Lebenserfahrung der Schüler, Texte aus unterschiedlichen Kulturkreisen, aktuelle Bücher), Bildungsansprüche (kulturelles Erbe, Kinderbuchklassiker, Textsortenvielfalt) sowie fachübergreifende Aspekte aufgeführt. Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus, diskutieren Sie mit dem Lehrer, und machen Sie dieses Problem zu einem Thema in der Elternversammlung. In der Regel wird der Lehrer die Erfahrungen der Eltern ernst nehmen.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106232893/Wer-legt-die-Literaturvorgaben-in-der-Schule-fest.html