Lernmittel und Eigenanteil: Wer beschafft die Bücher für das kommende Schuljahr?

 

BM 08.06.12
Ratgeber
Wer beschafft die Bücher für das kommende Schuljahr?


Die Sommerferien nahen, und wir haben immer noch keine "Bücherliste" für das kommende Schuljahr. Bis wann muss sie die Schule erstellt haben? Was gehört alles dazu, und wie hoch wird der Eigenanteil in einer zehnten Klasse (Gymnasium) ungefähr sein?

Franziska L., Mitte

Nach der Lernmittelverordnung informiert die Schule "in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien (beispielsweise über Bücherlisten) über die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Lernmittel" (§ 6 II). Die Eltern haben somit rund zehn Wochen Zeit, diese Bücher, gegebenenfalls als Gebrauchtexemplare, zu beschaffen. Die Belastungsgrenze für den Eigenanteil ist 100 Euro (§ 50 IV Schulgesetz) bezogen auf den Neuwert. Bis einschließlich der zweiten Klasse sind es 80 Euro. Die Zahlung eines Eigenanteils entfällt für Bezieher von Transferleistungen (ALG II, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz etc.). Ihnen muss die Schule die Lernmittel zur Verfügung stellen.

Lernmittel sind definiert als die für die Schüler bestimmten und von diesen überwiegend im Unterricht und bei der Vor- und Nachbereitung verwendeten Unterrichtsmittel. Hierzu gehören digitale Datenträger, Schulbücher sowie Lektüren, Wörterbücher, Atlanten, Formelsammlungen, Arbeitshefte, jedoch keine Fotokopien.

Die Auswahl der Lernmittel erfolgt durch die Fachkonferenzen im Rahmen der von der Gesamtkonferenz der Lehrer aufgestellten Grundsätze. Das bedeutet, dass die dort anwesenden Elternvertreter Einfluss nehmen können, aber auch, dass die Lehrer ihre Wünsche im Kollegium durchsetzen müssen und diese nicht etwa am ersten Elternabend unabgestimmt formulieren können. Erstellt die Schule keine Liste, ist sie verpflichtet, alle Lernmittel selbst bereitzustellen. Nachforderungen sind unter Beachtung der beschriebenen Verfahrensgrundsätze innerhalb eines Schuljahres nur bis zur Belastungsgrenze zulässig, jedoch müssen diese Nachforderungen frühzeitig gestellt werden, damit die Möglichkeiten zur Beschaffung nicht unzulässig eingeengt werden. Die Einrichtung von Lernmittelfonds ist zulässig, die Teilnahme ist aber freiwillig.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106437944/Wer-beschafft-die-Buecher-fuer-das-kommende-Schuljahr.html