Wie setzt sich eine Jahrgangsnote zusammen?

 

BM 15.06.12
Ratgeber

Obwohl meine Tochter (8. Klasse) im zweiten Halbjahr nur Dreien geschrieben hat, steht sie zwischen Drei und Vier, sagte ihr Lehrer. Zur Begründung sagte er, dass er die Vier vom Halbjahreszeugnis mit berücksichtigen muss. Ist das richtig?

Beate T., Spandau

 

Ja, das ist richtig, in der Oberschule wird, anders als zuvor in der Grundschule (§ 19 VII GS-VO), am Ende des Schuljahres eine "Gesamtnote" vergeben. Alle Klassenarbeiten sollten also gleichgewichtig in die schriftliche Teilnote eingehen. Im Schulgesetz selbst ist lediglich festgelegt, dass die Schüler am Ende des Schuljahres und des Schulhalbjahres eine Information über die von ihnen erbrachten Leistungen erhalten. Üblicherweise geschieht dies in Form von Noten auf Zeugnissen (§ 58). Die Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek-I-VO) konkretisiert hier eindeutig: "Zeugnisnoten werden im ersten Halbjahr einer Jahrgangsstufe auf Grund der Leistungen dieses Schulhalbjahres festgesetzt. Im zweiten Schulhalbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung zugrunde gelegt (Jahrgangsnote)" (§ 19 VII).

Die Frage der Gewichtung der einzelnen erbrachten Leistungen in einem Schuljahr ist jedoch weniger eindeutig geregelt. Hierzu heißt es: "In Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, gehen sämtliche schriftlichen Leistungen etwa zur Hälfte in die Zeugnisnote ein" (§ 20 IV Sek-I-VO). Zu diesen schriftlichen Leistungen gehören neben den Klassenarbeiten auch schriftliche Kurzkontrollen oder Portfolios. Die andere Hälfte besteht aus mündlichen Leistungen wie Unterrichtsbeiträgen, mündlichen Prüfungen oder Präsentationen sowie "sonstigen Leistungen" (Hefterführung, Hausaufgaben).

Die Eltern haben das Recht, über die Kriterien der Leistungsbeurteilung und ihre Gewichtung informiert zu werden. Die Zeugnisnoten und ihr Zustandekommen sind ihnen zu erläutern und plausibel zu begründen. Widersprüche sind an die Schulleitung beziehungsweise die Schulaufsicht zu richten.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

http://www.morgenpost.de/printarchiv/familie/article106600442/Wie-setzt-sich-eine-Jahrgangsnote-zusammen.html