Hat meine Tochter ein Recht auf eine Klassenfahrt?

 

RATGEBER
Freitag, 4. Juni 2010 02:57
Meine Tochter besucht die fünfte Klasse und war noch immer nicht auf Klassenfahrt. Sind die Schulen eigentlich verpflichtet, Klassenfahrten anzubieten? Ulrike W. aus Tempelhof

 

 

 

Nein. Der pädagogische Wert von Klassenfahrten ist zwar anerkannt, jedoch kann kein Lehrer dazu verpflichtet werden, eine solche durchzuführen. Die Fahrten sind als mehrtägige schulische Veranstaltungen definiert, an denen eine möglichst große Zahl der Schüler einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe teilnimmt. Sie sollen Bildungs- und Erziehungsziele verfolgen und damit den Unterricht ergänzen sowie den Schülern die Möglichkeit geben, in einer anderen Umgebung den Gruppenzusammenhalt zu stärken. Erster Ansprechpartner für die Durchführung einer Klassenfahrt ist der Klassenlehrer. Es empfiehlt sich, "zögernde" Lehrkräfte beharrlich, zum Beispiel auf den Elternabenden oder anlässlich von Schulaktivitäten, von den Vorteilen einer Klassenfahrt zu überzeugen. Den Lehrkräften bieten Klassenfahrten ja auch die Gelegenheit, Schüler anders und besser kennenzulernen. Häufig stellt sich das Problem, eine zweite Begleitperson zu finden. Klassenfahrten müssen zwar von Lehrkräften oder pädagogischen Mitarbeitern geleitet werden, zur Unterstützung können jedoch auch andere geeignete Personen hinzugezogen werden. Dazu zählen auch Eltern.
Die Dauer und das Ziel einer Klassenfahrt sollten sich nach dem Alter der Schüler und dem pädagogischen Zweck der Reise bestimmen, jedoch zwei Wochen nicht überschreiten. Über die Grundsätze von Klassenfahrten, insbesondere die pädagogischen Ziele, die Mindestteilnehmerzahl und die Dauer, entscheidet die Schulkonferenz mit einfacher Mehrheit. Auf dieser Grundlage genehmigt letztlich der Schulleiter eine Reise.
Ob ein Schüler an der Fahrt teilnehmen darf, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Die Reisekosten für Empfänger von Transferleistungen (z. B. Hartz IV) übernimmt das Job-Center oder der Sozialhilfeträger in voller Höhe. Ein Schüler, der an der Fahrt nicht teilnimmt, ist verpflichtet, den Unterricht einer anderen Klasse zu besuchen.

 

Ab heute beantwortet jetzt jeden Freitag André Nogossek Ihre Fragen zum Thema Schule. Der 49-Jährige ist Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit und Vater von zwei Töchtern im schulpflichtigen Alter. Seit 1999 ist er in der schulischen Elternarbeit aktiv. Er ist Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Mitglied im Landeselternausschuss.

 

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