Muss die Teilnahme an einer AG auf dem Zeugnis stehen?

RATGEBER
Freitag, 10. September 2010 02:34
Mein Sohn hat im vergangenen Schuljahr an einer freiwilligen Sport-AG seiner Schule teilgenommen. Im Zeugnis ist das aber nicht vermerkt. Ist das eine Entscheidung der Schule, ob ein zusätzliches Engagement der Schüler vermerkt wird oder nicht? Sandrine P., Lankwitz

 


Es scheint ein Versäumnis der Schule vorzuliegen. Die einschlägige Ausführungsvorschrift (AV Zeugnis) besagt, dass auf dem Zeugnis unter "Bemerkungen" auf besondere Fähigkeiten der Schüler, auf deren Teilnahme an AGs oder freiwilligen Schulveranstaltungen, auf ehrenamtliche schulische Tätigkeiten, auf eine besondere Jahresarbeit, auf die Teilnahme an Schulwettbewerben oder am Schüleraustausch hingewiesen werden kann. Sie enthält zwar keine zwingende Verpflichtung, es sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle schulischen Leistungen der Schüler anerkannt werden, zumal die freiwillig erbrachten. Die Schulen ihrerseits sollen sich gegenüber ihrem Umfeld öffnen und mit außerschulischen Einrichtungen und Personen zusammenarbeiten. Auf außerschulisch erworbene Zertifikate kann auf Antrag unter "Bemerkungen" hingewiesen werden, sofern die dort zertifizierten Kompetenzen einen schulischen Bezug aufweisen. Die Teilnahme an muttersprachlichem Ergänzungsunterricht in einer konsularischen Vertretung ist auf Antrag zwingend in das Zeugnis aufzunehmen. Auf Wunsch der Schüler oder der Eltern sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten ohne schulischen Bezug (soziale, karitative oder kulturelle Tätigkeiten insbesondere in den Bereichen Musik, Denkmalpflege, Sport, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, freie Jugendarbeit, nicht jedoch in parteipolitischen und religiösen Organisationen) auf einem Beiblatt zum Zeugnis zu dokumentieren. Schulische Zertifikate werden als Anlage zum Zeugnis ausgegeben. Sie sind von der Schulaufsicht zu genehmigen. Die ersten Ansprechpartner bei Beschwerden zum Zeugnis und dessen Anlagen sind der Klassenlehrer, der Kerngruppenleiter oder Oberstufentutor bzw. der Schulleiter, der die Zeugnisse unterschreibt.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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