Dürfen Grundschulen unterschiedlich streng bewerten?

RATGEBER
Freitag, 24. September 2010 02:06
Meine Kinder besuchen eine Grundschule in Spandau. Dort werden ihre Leistungen strenger bewertet als in anderen Schulen. Die Kinder müssen für eine Eins 98 statt 95 Prozent, für eine zwei 85 statt 80 Prozent der Leistungen erbringen. Findet der strengere Bewertungsschlüssel bei der Aufnahme an ein Gymnasium Beachtung? Constance L., per E-Mail

 


Selbst wenn die aufnehmenden Oberschulen gegebenenfalls die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe der einzelnen Grundschulen kennen würden, so könnten sie aus Gründen der Rechtssicherheit schwerlich darauf Rücksicht nehmen. Nach den schulrechtlichen Bestimmungen unterrichten, beurteilen und bewerten die Lehrer in eigener pädagogischer Verantwortung, wobei die Notengebung des Lehrers aber nicht voraussetzungsfrei ist. Die Schule legt im Schulprogramm unter anderem die Form der Leistungsbeurteilung und die Formen der Leistungsdifferenzierung in einem schuleigenen pädagogischen Konzept fest. Die Bewertungsschlüssel werden meist in den Fachkonferenzen der Schulen bestimmt, an denen Elternvertreter als beratende Mitglieder teilnehmen können. Der Schulleiter hat auf einheitliche Bewertungsmaßstäbe zu achten.
An der Vergabe, Vergleichbarkeit und Transparenz von Noten oder Punktwerten gab es jedoch schon immer Kritik, und zahlreiche Bildungsstudien verneinen deren Gerechtigkeit. Verbindliche Maßstäbe, ab welcher Leistung welche Note zu erteilen ist, gelten lediglich für die Abiturienten. Aber auch bei einem einheitlichen Bewertungsschlüssel gibt es keine absolute Gleichheit.
In Berlin gewinnen Noten nun aber an Bedeutung, da sie im Kampf um die Vergabe von Plätzen an besonders stark nachgefragten Oberschulen wichtiger werden. Kriterien können unter anderem die Durchschnittsnote der Förderprognose sowie die Notensumme von bis zu vier Fächern der beiden letzten Halbjahreszeugnisse gemäß dem Profil der aufnehmenden Schule sein. Das ist ein wichtiges Thema für die Elternversammlungen.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin