Wie viele Hausaufgaben an der Ganztagsschule?

RATGEBER
Freitag, 1. Oktober 2010 01:53
Augrund der extrem hohen Stundenzahl der Sekundarschüler in Ganztagsschulen steht nun wieder einmal das Thema Hausaufgaben auf der Agenda. Wir haben gehört, sie wären im gebundenen Ganztagsbetrieb komplett unzulässig, ausgenommen natürlich Dinge wie Vokabeln lernen, Hefterführung, Vorbereitung von Unterricht/Klassenarbeiten und Referate/Präsentationen. Aber wir wollen als Eltern nicht auch noch die Abende und Wochenenden dem Thema Schule bzw. Hausarbeiten opfern. Frank W., Spandau

 


Eine Pflicht zur Vergabe von Hausaufgaben oder allgemeinverbindliche Vorgaben gibt es nirgendwo im Schulrecht. Nach der als Orientierungsrichtlinie geltenden, formal nicht mehr gültigen Ausführungsvorschrift über Hausaufgaben sollen diese an Ganztagsschulen nicht über das Wochenende und nicht von einem Tag auf den anderen erteilt werden und sind auf maximal 180 Minuten (Klasse 7 / 8) bzw. 240 Minuten (Klasse 9 / 10) wöchentliche Arbeitszeit zu beschränken. Jede Schule organisiert jedoch den Schulalltag prinzipiell in eigener Verantwortung. Über die Grundsätze des Umfangs und die Verteilung der Hausaufgaben entscheidet die annähernd paritätisch besetzte Schulkonferenz mit Zweidrittelmehrheit. Diese Grundsätze werden von den jeweiligen Klassenkonferenzen konkretisiert. Der pädagogische Sinn der Hausaufgabenerteilung ist höchst umstritten. Werden aber Hausaufgaben aufgegeben, sind die Schüler natürlich verpflichtet, diese zu erledigen. Hausaufgaben sollen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse unterstützen und vertiefen oder der Unterrichtsvor- und -nachbereitung dienen. Die Schüler müssen im Unterricht mit dem Lernstoff vertraut gemacht worden sein. An Ganztagsschulen sollen die Schüler Hausaufgaben in der Schule unter Aufsicht und Betreuung von Lehrkräften innerhalb von Schülerarbeitsstunden erledigen. Die Notwendigkeit der häuslichen Vorbereitung, beispielsweise des Lernens von Vokabeln, bleibt dabei unbestritten notwendig bestehen. Eine Grenze allerdings zieht das Schulrecht: Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schüler sind die Anforderungen und die Belastungen unter anderem durch Hausaufgaben altersgemäß und zumutbar zu gestalten, sodass ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten bleibt.

 

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

 

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