Wer bestimmt die Regeln für eine Entschuldigung?

 

Ratgeber
Freitag, 21. Oktober 2011 02:55
 
Unser Sohn (16) besucht eine Sekundarschule. Die Schule hat den Eltern nun "Entschuldigungs-Regularien" zur Kenntnis und Unterzeichnung vorgelegt: In welchem Zeitraum die Entschuldigung zu erfolgen hat, wann ein ärztliches Attest erforderlich ist und dass Schüler sich angeblich dreimal selbst entschuldigen können. Darf die Schule solche Regularien aufstellen?

Das Schulgesetz definiert die eigenverantwortliche Schule, das heißt, jede Schule gestaltet und organisiert ihren Unterricht sowie das Schulleben im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbstständig und in eigener Verantwortung. Schul- oder Hausordnungen füllen den rechtlichen Rahmen aus und regeln die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern. Die Schulordnungen werden jedoch nicht einseitig "von oben" erlassen, sondern stellen einen Konsens der drei am Schulbetrieb beteiligten Gruppen dar. Die Schulkonferenz, in der Schüler, Lehrer und Eltern vertreten sind, beschließt die Schulordnung mit einfacher Mehrheit. Schulordnungen können übergeordnete Rechtsprinzipien aber nicht ersetzen, sondern lediglich bekräftigen oder konkretisieren. So kann eine Schulordnung durchaus Bestimmungen zum Umgang mit Fehlzeiten enthalten. Vorrangige Normen sind jedoch das Schulgesetz, das die Schulpflicht sowie die Verantwortung der Eltern für deren Einhaltung normiert, sowie die "AV Schulpflicht". In dieser ist geregelt, dass ein Erziehungsberechtigter die Schule am ersten Fehltag mündlich, ab dem dritten Tag auch schriftlich benachrichtigen muss und der Schüler bei seiner Rückkehr eine Erklärung vorzulegen hat, aus der sich die Dauer sowie der Grund für die Fehlzeit ergibt. Bei Erkrankungen muss diese nicht konkret benannt sein, jedoch kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern. Hat sie begründete Zweifel an dem Attest, so informiert sie die Schulbehörde, die vom Gesundheitsamt eine Stellungnahme über die Schulfähigkeit einholen kann. Ab dem dritten Tag eines unentschuldigten Fehlens soll die Schule ihrerseits Kontakt mit den Eltern und bei mehr als zehn aufeinanderfolgenden Tagen darüber hinaus Kontakt mit dem bezirklichen Jugendamt und der Schulaufsicht aufnehmen.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

http://www.morgenpost.de/familie/expertenfrage/article1800914/Wer-bestimmt-die-Regeln-fuer-eine-Entschuldigung.html