Können Hausaufgaben als Klassenarbeit gewertet werden?

 

BM 04.05.12

Vor den Osterferien sollten sich alle Schüler (5. Klasse) aus der Bücherei ein Sachkundebuch aussuchen. Dazu gab es jeweils ein Arbeitsblatt mit Aufgaben, die über die Ferien bearbeitet werden sollten. Diese Hausarbeit soll nun als Klassenarbeit zählen. Die Schulleitung bestätigt das. Ich bin entsetzt. Gibt es zu Hausarbeiten nicht irgendwo konkrete Vorschriften?

Peter. H., Reinickendorf

 

Lernerfolgskontrollen werden im Schulgesetz nur allgemein erwähnt (§ 58 SchulG), aber in der Grundschulverordnung (§ 20 Gs-Vo) konkretisiert. Danach werden Lernerfolgskontrollen unterschieden in schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Portfolio, Kurzkontrollen), mündliche Leistungsnachweise (Unterrichtsbeiträge, mündlichen Prüfungen und Präsentationen) sowie als dritten Bereich "sonstige Leistungsnachweise" (Hefterführung, schriftliche Projektarbeiten, Hausaufgaben). Hausaufgaben sind also deutlich von Klassenarbeiten unterschieden und können diese auch nicht ersetzen. Kurzkontrollen über den Inhalt der Hausaufgaben können aber geschrieben und benotet werden.

Über die Grundsätze der Erteilung von Hausaufgaben entscheidet die Schulkonferenz (§ 76 SchulG). Diese Grundsätze werden von den jeweiligen Klassenkonferenzen umgesetzt. Nach der als Orientierungsrichtlinie geltenden Ausführungsvorschrift über Hausaufgaben sollen der Erwerb von Kenntnissen sowie ihre Anwendung in der Unterrichtszeit erfolgen und etwaige Hausaufgaben die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse lediglich unterstützen. Sie dürfen also nur erteilt werden, wenn die Schüler zuvor im Unterricht mit dem Lernstoff so vertraut gemacht worden sind, dass sie sie selbstständig bewältigen können.

Das Schulrecht kennt zwar keine Pflicht zur Erteilung von Hausaufgaben, zieht aber Grenzen: Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schüler sind die Anforderungen und Belastungen durch Hausaufgaben altersgemäß und zumutbar zu gestalten, sodass ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten bleibt (§ 4 V SchulG). Über die Ferien dürfen deshalb in der fünften Klasse keine Hausaufgaben aufgegeben werden. Schon aus diesem Grund ist das Vorgehen der Schule unzulässig. Es dürfte dem Lehrer auch schwerfallen, rechtssicher zu bestimmen, welchen Eigenanteil der Schüler und welchen Fremdanteil, etwa durch Eltern, die Hausarbeit aufweist.

André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin

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